Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
|
|
- Horst Armbruster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise Gehaltsumwandlung Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers Zuschuss des Arbeitgebers Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers 7 4. Details Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer Wichtige Informationen 15
2 Seite 2 1. Ziel Mit der Komforterfassung rechnen Sie in Agenda LOHN Direktversicherungen jeglicher Art ab. 2. Voraussetzung»LOHN Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer auswählen Register: Festbezüge «In der Auswahl der Buchungsarten sehen Sie sämtliche Abrechnungsarten zur Direktversicherung. Der Direktversicherungsvertrag sollte Ihnen vorliegen. Das Vertragsdatum ist entscheidend für die Behandlung der Steuer- und Sozialversicherungsheit.
3 Seite 3 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG pflichtig ab DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN pflichtig ab DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«). Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt beitragspflichtig.
4 Seite Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0336»DirV 2005 Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet. Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt beitragspflichtig.
5 Seite Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Zusatz DirV Zusatz AG 20 % AG DirV Zusatz AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis
6 Seite Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«).
7 Seite Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0337»DirV Einmal Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet.
8 Seite 8 4. Details 4.1. Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach 2005 Bis 2017 Sozialversicherungs Steuer Jährlicher Freibetrag 4 % der BBG RV (West) 4 % der BBG RV (West) Euro Beträge Euro Euro Euro = Euro Ab 2018 Sozialversicherungs Steuer Jährlicher 4 % der BBG RV (West) Freibetrag 8 % der BBG RV (West) Beträge Euro Euro Für Verträge ab 2005 überwacht Agenda LOHN automatisch die steuer- und sozialversicherungsen Jahreshöchstbeträge. DirV 2005 Zusatz DirV 2005 Verzicht DirV 2005 Einmal
9 Seite 9 Übersteigende Beträge werden dem Sozialversicherungsbrutto bzw. Steuerbrutto hinzugerechnet. Sozialversicherungsheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. Steuerheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer wird seit Januar 2018 eine monatliche Direktversicherung in Höhe von 400 Euro abgerechnet. Wie wirkt sich das auf die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge im August aus? Lösung 1. Ermittlung des Jahresbetrags in der Sozialversicherung: Euro (BBG 2018) x 4 % = Euro 2. Der Freibetrag wird im August überschritten: 8 x 400 Euro = Euro. Die Differenz ist für den Monat August sozialversicherungspflichtig. 3. Es sind 80 Euro (= Euro Euro) im August zu verbeitragen. Der Betrag wird mit der Lohnart SVFD auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. 4. In den Folgemonaten ist der volle Betrag in Höhe von jeweils 400 Euro sozialversicherungspflichtig.
10 Seite 10 Vortragswerte bei Neueintritt eines Arbeitnehmers oder Systemwechsel während des Kalenderjahres Tritt ein Arbeitnehmer während des Jahres ein oder liegt ein unterjähriger Systemwechsel vor tragen Sie den bereits in Anspruch genommenen Freibetrag vor. Ein Vortrag ist nur notwendig, wenn der Sozialversicherungsbetrag (2018 = Euro) durch die Jahresbeiträge überschritten wird. Vortragswerte erfassen Bereits verbrauchte steuer- und sozialversicherungse Beträge werden kumuliert mit der Lohnart»!SVF«eingegeben. Agenda LOHN überwacht das Erreichen der Freibeträge automatisch. Beispiel Arbeitnehmer beschäftigt ab: Direktversicherung monatlicher Betrag: 600 Euro Direktversicherung beim vorhergehenden Arbeitgeber: 8 x 600 Euro = Euro Lösung Eingabe mit der Lohnart»!SVF«= 4.800,00 Automatische Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen ab Automatische Berechnung der Lohnsteuer ab , da hier erstmalig der Steuerbetrag (6.240 Euro) überschritten wird.
11 Seite Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor 2005 Für Verträge vor 2005 überwacht LOHN nicht automatisch die Voraussetzungen der Steuer- und Sozialversicherungsheit. Ein übersteigender Betrag muss mit den folgenden Lohnarten dem Steuer- bzw. Sozialversicherungsbrutto zugerechnet werden: Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt.
12 Seite Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) werden Beiträge aus einer betrieblichen Altersversorgung: seit 2014 nicht mehr bei der Berechnung des Gesamtbruttos berücksichtigt. seit 2015 nicht mehr bei der Berechnung des Nettoentgelts berücksichtigt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung oder einen Arbeitgeberzuschuss finanziert wird. Betroffen sind folgende Vertragsarten: Pensionskassen/Pensionsfonds Direktversicherungen Unterstützungskassen
13 Seite 13 Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung werden in der Spalte»GB = Gesamtbrutto«mit»N«gekennzeichnet. In das Abrechungs-Brutto fließen die Bruttobezüge sowie die Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung. Das Gesamtbrutto gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung-EBV wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Abrechnungs-Brutto inkl. betriebliche Altersversorgung - Steuerliche Abzüge - SV-rechtliche Abzüge = Abrechnungs-Netto Das Nettoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung-EBV wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Wenn Sie für die Abrechnung der betrieblichen Altersversorgung Agenda-Lohnarten (alle Lohnarten unter 1000) verwenden, werden diese Änderungen automatisch berücksichtigt. Bei der Verwendung individueller Lohnarten zur Abrechnung von betrieblicher Altersversorgung aktivieren Sie in der Lohnart das Kontrollkästchen <Betriebliche Altersversorgung>. Dadurch werden die Regelungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) eingehalten (siehe ).»Stammdaten Lohnarten«.
14 Seite Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen Erfassen Sie mehrere Direktversicherungsverträge gleicher Art mit unterschiedlichem Beginn. 1. Ersten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Direktversicherung«wählen. Feld:»Beginn MM/JJJJ«zwingend zurückdatieren! Beispiel Aktueller Abrechnungsmonat = November 2017 Beginn = früher als November 2017) 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Zweiten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Direktversicherung«wählen. 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Im Bereich der Bruttobezüge werden die Verträge kumuliert ausgewiesen. Im Bereich der Nettoabzüge werden die Verträge getrennt ausgewiesen. Zahlungen werden getrennt ausgeführt.
15 Seite Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer Für folgende Buchungsarten wird die pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Betrag der Gehaltsumwandlung auf den Arbeitnehmer umgelegt. DirV Verz. nach 80 AN DirV Verz. vor 81 AN Die Lohnarten werden automatisch berechnet und auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge ausgewiesen. SPAL»Pauschale LSt AN«SPAK»Pauschale KiSt AN«SPAS»Pauschale SolZ AN«Für Gehaltsumwandlungen»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. vor 81 AG«übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Hier erfolgt kein Ausweis der pauschalen Lohnsteuer auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge. 5. Wichtige Informationen Nr Pensionskasse Nr Unterstützungskasse
Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
MehrVoraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des
Mehr1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers. 4. Details
Unterstützungskasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1617 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers
MehrNeueintritt eines Arbeitnehmers
Neueintritt eines Arbeitnehmers Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1627 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Anlage des Arbeitnehmers und ELStAM 2.2. Angaben für die Jahreslohnsteuertabelle
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN
MehrLexware lohn+gehalt unterscheidet die Vorträge für das aktuelle Jahr und das Vorjahr.
Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen
MehrAnleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge
Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Nachträgliche Anpassung von Festbezügen 3.2. Nachträgliche Korrektur
MehrNormalpfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Normalpfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändung mit Nettomethode ermitteln 4.2. Pfändung mit Bruttomethode
MehrFreiwillige/Private Krankenversicherung
Freiwillige/Private Krankenversicherung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1661 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Arbeitgeberzuschuss 3.1. Zuschuss nach Entgelt 3.2. Zuschuss nach Beitragsbemessungsgrenze
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrArbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweisen. 4. Details. 5. Wichtige Informationen. 3.1.
Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Gehaltsempfänger 3.2. Gehaltsempfänger und Überstunden 3.3. Stundenlöhner
MehrIhre Vorteile aus der Direktversicherung
Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden
MehrIhre Vorteile aus der Direktversicherung
Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden
MehrSonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen. Vorgehensweise.1. Vereinfachte Grundlohnermittlung.2. Individuelle Grundlohnermittlung
MehrEintritt/Austritt ändern oder stornieren
Eintritt/Austritt ändern oder stornieren Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1663 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Sachverhalte 3. Vorgehensweise 3.1. Eintritt rückwirkend anlegen 3.2. Eintritt rückwirkend
MehrQualifizierter Meldedialog
Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2 3.2. Kassenmeldung der Krankenkasse
MehrSteuerfreiheit von SFN-Zuschlägen
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrZusatzmodul: Altersteilzeit
Zusatzmodul: Altersteilzeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1613 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Arbeitsphase 3.2. Freistellungsphase 4. Details 4.1. Abrechnung
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 14 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag 4.. Kohortenbildung
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrSumme Steuer-/SV- Ersparnis
Gehaltsvergleich m Folgenden beschreiben wir die Auswirkung der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung über die Direktversicherung anhand eines Gehaltsvergleichs. st-zustand
MehrLohnarten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details Funktionen der Lohnart. 3.2.
Lohnarten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1672 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Funktionen der Lohnart 3.2. Lohnarten ändern 3.3. Neue Lohnart durch Kopieren anlegen
MehrDIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG
DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG ANWENDUNGSBEISPIELE UND HINWEISE INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. EBV regelt die Entgeltbescheinigung... 2 1.2. Aufzeichnungs-, Mitteilungs-
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrAuswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung
Auswirkungen von Vorjahreskorrekturen nach bereits gesendeter Lohnsteuerbescheinigung Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten haben Auswirkungen auf Meldungen und Berichte. Wie werden Korrekturen in
MehrEinrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Einrichtung von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld PW304_Zuschuss_Mutterschaftsgeld Impressum Sage GmbH Emil von-behring-str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser
MehrSonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Vereinfachungsregel 3.2. Automatische Ermittlung des Grundlohns
MehrEintritt/Austritt ändern oder stornieren
Eintritt/Austritt ändern oder stornieren Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1663 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Eintritt rückwirkend anlegen 2.2. Eintritt rückwirkend ändern Eintritt
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen
MehrLohnsteuerbescheinigung bis
Lohnsteuerbescheinigung bis 31.12.2015 Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2.2. ZDÜ: Lohnsteuerbescheinigung
MehrEntgeltabrechnung nach TVöD. Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Entgeltabrechnung nach TVöD Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Inhaltsverzeichnis Entgeltabrechnung nach TVöD... 1 1 Der TVöD und die Aufgaben der ZVK... 1 2 Das Verfahren
MehrArbeitnehmer- und Mischfinanzierte bav für Herrn Max Mustermann
Arbeitnehmer- und Mischfinanzierte bav für Herrn Max Mustermann Eigene Vorsorgemaßnahmen tragen dazu bei, den Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechterhalten zu können. Der Staat fördert dies durch
MehrSage Lohn XL. Betriebliche Altersversorgung
Sage Lohn XL Betriebliche Altersversorgung Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Straße 8-14 60439 Frankfurt am Main Sitz: Frankfurt am Main Amtsgericht Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 55497 Geschäftsführer:
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrZusatzmodul: Pfändung
Zusatzmodul: Pfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Brutto- oder Nettomethode 3.2. Schlüsselung der Lohnarten 3.3. Erfassen
MehrZusatzmodul: Kurzarbeitergeld
Zusatzmodul: Kurzarbeitergeld Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1610 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Kurzarbeit einrichten 3.2. Monatliche Erfassung 3.3. Auswertungen
MehrBegriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis
Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame
MehrDurchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details Durchschnittslohn verwenden
Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Durchschnittslohn verwenden 4.2. Anwendungsbeispiel für die
MehrGeldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung
Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,
MehrMitarbeiter, PNR Abrechnungszeitraum: Monat 1/ Laufend Jährlich Gesamt. Gesamtbrutto 1.470, ,50
Abrechnung Laufend Jährlich Gesamt Gesamtbrutto 1.470,50 1.470,50 - Lohnsteuer 87,00 87,00 - Solidaritätszuschlag 1,20 1,20 - Kirchensteuer - AN-Beitrag KV 120,58 120,58 - AN-Beitrag PV 18,75 18,75 - AN-Beitrag
MehrLexware lohn + gehalt pro Dennis Lübeck, Werner Seeger. 1. Ausgabe, Oktober 2016 ISBN LW-LG2016
Lexware lohn + gehalt pro 2016 Dennis Lübeck, Werner Seeger 1. Ausgabe, Oktober 2016 LW-LG2016 ISBN 978-3-86249-625-9 Die Lohndatenerfassung 6 6 6. Die Lohndatenerfassung 6.1 Grundlagen zu Lohndaten Die
Mehr1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert.3. Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit
MehrReferentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
MehrMeldeverfahren an Versorgungswerke (berufsständische Versorgungseinrichtungen)
Meldeverfahren an Versorgungswerke (berufsständische Versorgungseinrichtungen) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1637 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. 3.1. Versorgungswerke schlüsseln
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 153 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
MehrKalender in Agenda LOHN
Kalender in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1649 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Beschreibung Kalender 2.1. Farbliche Markierung der Tage 2.2. Kalenderschlüssel, Lohnart und Kostenstelle
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
MehrDas Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
MehrKorrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte
Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten in einem Vormonat können Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Die entstehenden
MehrMutterschaft in Agenda LOHN
Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger
MehrLOHNAUSWERTUNG 04/2012
LOHNAUSWERTUNG 04/2012 Lohn-/ Gehaltsabrechnung 04/2012 Seite: 1 Firma: 1135 GALA 3000 Musterweg 8 85112 Musterhausen RAINER MUSTER KIPFENBERGER STR. 1 85111 MUSTERHAUSEN Pers-Nr. Kostenst. Geburtsdatum
MehrMutterschaft in Agenda LOHN
Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1688 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger
MehrArbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1630 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Informationen 2.1. Iststunden 2.2. Sollstunden 2.3. Arbeitszeitkonto 2.4. Arbeitszeitmodell
MehrFahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg
: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto
MehrZusatzmodul: Altersteilzeit
Zusatzmodul: Altersteilzeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1613 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Arbeitsphase 3.2. Freistellungsphase 4. Details 4.1. Abrechnung
MehrBezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07060720;02352179;R4270080 500;12.2014;;001;B;DE;42859;;;;;;00004000;DE42859;;R4270080500 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
MehrNEUES IN K BAV Personalabrechnung (PROVIA)
Stand 14.12.2017 NEUES IN K4.3.0 - BAV Personalabrechnung (PROVIA) INHALT 1. Allgemeines... 1 1.1. Steuerliche Bewertung... 2 1.2. Förderbetrag... 2 1.3. Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung... 3
Mehr2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?
Entgeltbescheinigung Pflegeunterstützungsgeld zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (zur Vorlage bei der Pflegekasse
MehrNeues Formular der Lohnabrechnung ab Juli 2008
Neues Formular der Lohnabrechnung ab Juli 2008 Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung werden im Rahmen der Umsetzung der Verordnungsermächtigung des 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstmalig die
MehrNettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrBezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07709558;02934622;B061029 4;12.2014;;001;B;DE;44534;;;;;;00002000;DE44534;;B061029 4 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrUmlageverfahren. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details Umlagepflicht für U1 ermitteln Umlagepflicht aktivieren
Umlageverfahren Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 12 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Umlagepflicht für U1 ermitteln 2.2. Umlagepflicht aktivieren 3. Details 3.1. Umlagepflicht nachträglich
MehrMeldeverfahren an die Berufsgenossenschaft
Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen 3 3. Vorgehensweise 4 3.1. Berufsgenossenschaftsdaten des Arbeitgebers 4 3.2. Berufsgenossenschaft
Mehr1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert 3. Sozialversicherungspflichtige
MehrVorträge aus Fremdfirmen
Vorträge aus Fremdfirmen Diese Vortragswerte erfassen Sie, wenn ein neuer Mitarbeiter unterjährig in die Firma eintritt und Ihnen den steuerpflichtigen Arbeitslohn aus der Vorbeschäftigung vorlegt. In
MehrAAG-Anträge erstellen und übermitteln
AAG-Anträge erstellen und übermitteln Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1644 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Fehlzeit eintragen 3.2. AAG-Antrag erstellen 3.3. AAG-Antrag
Mehr1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?
// Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem
MehrLösungen zu den Übungen
Lösungen Lohn und Gehalt 1 Übungen und Musterklausuren POD 13.0.2 Druckversion vom 30.01.2017 2017 EduMedia GmbH, Stuttgart Das Buch inkl. der Übungen und Musterklausuren erhalten Sie unter www.edumedia.de/verlag/553.
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
MehrWartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen. Stand eurodata GmbH & Co.
Wartung 12.06.2014 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen Stand 11.06.2014 eurodata GmbH & Co. KG Seite I Titeleingabe Inhaltsverzeichnis Wartung 12.06.2014... 1 1 Konsolidierung
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
MehrBezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07302459;02446523;C410420 3;12.2014;;001;B;DE;45481;;;;;;00004000;DE45481;;C410420 3 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
MehrDezember Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Neue Chancen für die Alterssicherung Ab 2018: Bessere Rahmenbedingungen für die zusätzliche Altersvorsorge durch das BRSG. Was will der Gesetzgeber? Mehr Verbreitung
MehrArbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitmodell und Arbeitszeitkonto Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1630 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Informationen 2.1. Iststunden 2.2. Sollstunden 2.3. Arbeitszeitkonto 2.4. Arbeitszeitmodell
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrErläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)
AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)
MehrInformation zur betrieblichen Altersversorgung
Information zur betrieblichen Altersversorgung für Klaus Kellermann erstellt am 02.01.2016 Inhalte Ihrer Information zur betrieblichen Altersversorgung Grundlagen der Berechnung Ihre vorhandene Altersversorgung
MehrKorrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte
Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten in einem Vormonat können Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Die entstehenden
MehrErmittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld
Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1625 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Schätzlauf mit Kopieren der Vormonatsbuchungen
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrLohnsteuerbescheinigung bis
Lohnsteuerbescheinigung bis 31.1.015 Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Vorgehensweise.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln.. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung
MehrD 2.22/D 4.23/ D 4.33
- Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag
MehrArbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung. WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) München wwk.de
Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) 5114-3456 Marsstr. 37 bav@wwk.de 80335 München wwk.de Unternehmensdaten Name des Unternehmens Rechtsform Anschrift
MehrNachberechnung Personaldaten
Nachberechnung Personaldaten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1682 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Nachberechnungen des Vorjahres 3.2. Rückwirkende Änderung der Beitragsgruppe
MehrFestbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen
Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1650 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Festbezüge 2.2. Dialogerfassung 2.3. Stapelerfassung 2.4. Import von
MehrBetriebliche Altersversorgung. Christiane Droste-Klempp 19. Juni 2017
Betriebliche Altersversorgung Christiane Droste-Klempp 19. Juni 2017 1 Referentin Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/ Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite, WISO Lohn & Gehalt Thema Entgeltumwandlung (Direktversicherung, VWL) Version/Datum 26.09.2013 I. Einleitung Die Entgeltumwandlung
MehrDATEV LODAS: Datenübernahme LOHN
DATEV LODAS: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1606 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten
Mehr