Berechnungshilfe. Nr. 1/2008 Dortmund, den

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1 Information des Konzernbetriebsrates für Beschäftigte in den Unternehmen des AWOBezirks Westliches Westfalen e.v. Nr. 1/2008 Dortmund, den Neuer Tarifvertrag für die AWO in NRW bald in Kraft Was sich jetzt alles ändern wird... Am 14. Februar ist die Frist abgelaufen, mit der die Tarifvertragsparteien noch Einsprüche gegen die Einigungseckpunkte zum neuen Tarifvertrag für die AWOUnternehmen in NordrheinWestfalen (TV AWO NRW) hätten einlegen können. Da dies nicht geschehen ist, kann es nicht mehr allzu lange dauern, bis der neue Tarifvertrag durch den Arbeitgeberverband der AWO Deutschland und die Gewerkschaft ver.di unterschrieben wird. Die ersten Auswirkungen der Tarifeinigung haben wir schon auf unserem Entgeltstreifen im Januar erlebt. Dort war eine Einmalzhlg.AWO NRW ausgewiesen. Einmalzahlung für alle Beschäftigten Jede/r Beschäftigte hat mit dieser Einmalzahlung faktisch eine kleine Entschädigung für die letzten drei Jahre ohne Lohn und Gehaltserhöhungen erhalten. Vollzeitbeschäftigte erhielten Ende Januar einen Betrag von 425 ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhielten diesen Betrag lediglich anteilig ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Der Betrag wurde für diejenigen Beschäftigten noch mal um die Monate des letzten Jahres gekürzt, in denen sie keinerlei Bezüge von der AWO erhalten haben. Auch Beschäftigte, die nach dem 01. August 2007 aus den Diensten der AWO ausgeschieden sind, erhalten anteilig eine Einmalzahlung, die Ende Februar ausgezahlt werden soll. weiter auf Seite 2 Einmalzahlung 425 geteilt durch 38,5 Stunden die regelmäßige mal meine Arbeitsstunden pro Woche gleich anteiliger Einmalbetrag geteilt durch 12 Monate mal der Monate in 2007, in denen ich von der AWO mindestens für einen Tag Bezüge erhalten habe gleich auszuzahlender Einmalbetrag 1

2 Einmalzahlung für alle ver.dimitglieder Die Gewerkschaft hat mit den Arbeitgebern der AWO in NRW einen gesonderten Tarifvertrag abgeschlossen, in denen sich die Arbeitgeber verpflichten, an alle ver.dimitglieder 100 auszuzahlen. Teilzeitbeschäftigte erhalten nur den Anteil, der ihrer wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. Voraussetzung für die Auszahlung des Anspruches ist, dass der/die Beschäftigte während der Laufzeit des Tarifvertrages zwischen dem und dem Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gewesen sein muss. Der Nachweis der Mitgliedschaft in diesem Zeitraum kann mittels einer Bescheinigung von ver.di oder eines Kontoauszuges, aus dem die Beitragszahlung für die o.g. Monate hervorgehen muss, erbracht werden. Dazu hat jedes ver.di Mitglied Zeit bis zum Danach erlischt der Anspruch. Ob der Geschäftsführer des AWOBezirks, Wolfgang Altenbernd, seine Gesamtzusage einhält, wonach alle Beschäftigten diese Einmalzahlung in Höhe von 100 erhalten, steht noch nicht endgültig fest. Insoweit können ver.dimitglieder erst mal abwarten, was demnächst geschieht. Einmalzahlung für ver.dimitglieder geteilt durch die regelmäßige mal meine Arbeitsstunden pro Woche gleich auszuzahlender Einmalbetrag Entgelte ersetzen Lohn und Gehalt ,5 Stunden Mit dem neuen Tarifvertrag wird es eine völlig neue Entgeltordnung geben. Bewährungs, Tätigkeits und Fallgruppenaufstiege wird es für neu eingestellte Beschäftigte nicht mehr geben. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten fällt weg, so dass es Löhne und Gehälter nicht mehr gibt. Zukünftig werden dann Begriffe wie z.b. Entgelt, Entgelterhöhung, Entgeltstreifen, Entgeltgruppen, Entgeltstufen und Entgelttabelle üblich sein. Die Entgelte aller Beschäftigten entstammen jetzt nur noch einer einzigen Tabelle. TV AWO NRW Monatsentgelte ab EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü nicht belegt , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,85 2Ü 1.548, , , , , , , , , , , , , , , , ,20 2

3 Diese ist in 15 Entgeltgruppen unterteilt. Innerhalb der 15 Entgeltgruppen kann man abhängig von der Beschäftigungszeit bis zur 6. Stufe aufsteigen. In der Regel erreicht man die Stufe 2 nach einem, die Stufe 3 nach weiteren zwei, die Stufe 4 nach weiteren drei, die Stufe 5 nach weiteren vier und die Stufe 6 nach weiteren fünf Jahren. 15 Jahre dauert also i.d.r. der Stufenaufstieg. Für jede Stufe in jeder Entgeltgruppe ist in einer entsprechenden Tabelle ein Entgeltbetrag hinterlegt. Für die Beschäftigten im Pflegedienst gelten besondere Regelungen, die in einer Anwendungstabelle verständlicher wiedergegeben sind (siehe Anlage). Eingruppierung in die neue Tabelle Auf alle Beschäftigten, egal ob neue oder alte, findet die neue Entgelttabelle Anwendung. Solange es aber nur eine Entgelttabelle und noch keine neuen Tätigkeitsmerkmale gibt, gilt für die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe unsere alte Vergütungsordnung nach dem BMT AW II weiter. Damit jede/r weiß, zu welcher Entgeltgruppe er/sie vorläufig gehört, gibt es eine Tabelle für die Alt Beschäftigten und eine Tabelle für die neuen Beschäftigten. Für die AltBeschäftigten legen wir die Zuordnungstabelle für den Pflegedienst und die anderen Beschäftigten diesem Info bei. Sobald für die AWO neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart sind, werden die vorläufig erfolgten Eingruppierungen in die neuen Entgeltgruppen überprüft und endgültig festgelegt. Beispiele für die zukünftige Eingruppierung: Altenpflegehelferin: Vergütungsgruppe KrT I Fallgruppe 1 vorläufig Entgeltgruppe Kr 3a Hauswirtschaftshelferin: Lohngruppe 2a Fallgruppe 2 vorläufig Entgeltgruppe 2 Ü Eínstufung in die neue Entgeltgruppe Wenn die Entgeltgruppe feststeht, muss nur noch geklärt werden, an welcher Stelle der/die einzelne Beschäftigte einzustufen ist. Neu eingestellte Beschäftigte werden in der Stufe 1 oder 2 eingeordnet. Bei AltBeschäftigten hingegen muss zur Einstufung das sog. Besitzstand wahrende Vergleichsentgelt auf der Basis einer Vollzeitkraft plus der 3%igen Entgelterhöhung berechnet werden: Die Beträge zur Berechnung des Vergleichsentgeltes sind dem Lohn bzw. Gehaltsstreifen vom Dezember 2008 zu entnehmen. Soweit noch im Januar 2008 eine Höher oder Herabgruppierung bzw. eine höhere Stufe fällig war, ist der Gehaltsbzw. Lohnstreifen vom Januar 2008 zu Grunde zu legen. Arbeiter(innen): bisheriger Monatstabellenlohn geteilt durch 100 mal 103 gleich erhöhtes Entgelt geteilt durch meine mal die regelmäßige gleich Vergleichsentgelt 38,5 Angestellte: Grundvergütung plus Ortszuschlag der Stufe 1 (ledig) oder der Stufe 2 (verheiratet) plus allgemeine Zulage ggf. plus Funktionszulage gleich Besitzstand geteilt durch 100 mal 103 gleich erhöhtes Entgelt geteilt durch meine mal die regelmäßige 38,5 gleich Vergleichsentgelt 3

4 Das auf der Basis einer Vollzeitkraft berechnete Vergleichsentgelt muss nun in die eigene Entgeltgruppe der Entgelttabelle eingeordnet werden. Liegt das Vergleichsentgelt unterhalb des Entgeltes der Stufe 1, erhalte ich den höheren Betrag der Stufe 1. Liegt das Vergleichsentgelt zwischen zwei Stufen (individuelle Zwischenstufe), dann erhalte ich bis zum mein Vergleichsentgelt und danach den Betrag der höheren Stufe. Lediglich diejenigen, die in der Stufe 1 oder zwischen der Stufe 1 und 2 gelandet sind und die bei ihrer damaligen Einstellung schon über eine einjährige Erfahrungszeit verfügten, rücken schon zum in die nächst höhere Stufe auf. Die weiteren Stufensteigerungen richten sich dann nach den regulären Zeiten (siehe oben). Ist mein Vergleichsentgelt höher als das Entgelt der Stufe 6 verbleibe ich in meiner individuellen Endstufe. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftige auch in Zukunft noch eine Höhergruppierung oder eine Höherstufung zu dem Zeitpunkt erfahren, wie sie nach der alten Lohn und Vergütungsordnung des BMT AW II vorgesehen war. Deshalb ist es notwendig, dass auch bei der Überleitung eine Eingruppierung sowohl nach der alten Lohn und Vergütungsordnung als auch vorläufig nach der neuen Entgeltordnung erfolgt. Berechnung der Besitzsstandszulage Einige Beträge, die ich bisher ausgezahlt bekommen habe, fließen nicht in das Vergleichsentgelt ein. Damit ich aber das gleiche wie vorher verdiene, werden diese Beträge in eine Besitzstandszulage überführt. Alle Bestandteile der Besitzstandszulage mit Ausnahme der Vergütungsgruppenzulage können pauschaliert bzw. abgefunden werden. Beim kinderbezogenen Entgeltbestandteil ist dies nur für Kinder möglich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Über die konkreten Regelungen werden wir in einem gesonderten KBRInfo Aussetzung der Geriatriezulage Für Beschäftigte im Pflegedienst gibt es allerdings eine bittere Pille. Die Zahlung der Geriatriezulage wird bis zum ausgesetzt. Danach erhalten alle Pflegefachkräfte die Geriatriezulage. Allerdings erhalten auch die Pflegehelfer(innen), die zum bei der AWO beschäftigt Sozialzulage bei Arbeiter(innen) bzw. kinderbezogener Ortszuschlagsanteil bei Angestellten plus Vergütungsgruppenzulage im Sozial und Erziehungsdienst plus persönliche Zulage (z.b. wegen Vertretung einer Leitung) gleich erste Summe mal 103 geteilt durch 100 gleich dynamisch erhöhte Summe plus Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 und 13,28, soweit ich darauf bisher Anspruch hatte und meine Anlage noch nicht ausgelaufen ist gleich Besitzstandszulage waren, ab dem die Geriatriezulage im Rahmen der Besitzstandszulage wieder. Der Verlust der Geriatriezulage ist das Ergebnis eines Kompromisses gegenüber harten Forderungen der AWOArbeitgeber, die bei den PflegehelferInnen erhebliche Absenkungen durchsetzen wollten. Sie haben in den Tarifverhandlungen u.a. mit der Ausgründung bzw. dem vermehrten Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen im Pflegedienst gedroht. Sie geben jedoch nicht auf. Das haben Sie ausdrücklich in einer Niederschriftserklärung zu 17 TV AWO NRW festhalten lassen, in der es heißt: Die Arbeitgeberseite beabsichtigt im Rahmen der Verhandlungen über die neue Entgeltordnung die Eingruppierungssätze für nicht examiniertes Personal in der Pflege erneut zur Verhandlung zu stellen. 4

5 Weitere wichtige Neuregelungen im TV AWO NRW Regelmäßige Die regelmäßige wurde nicht geändert und bleibt bei 38,5 Stunden. Allerdings beginnt die Arbeitszeit nicht mehr an der Arbeitsstelle (Eingang) sondern direkt am Arbeitsplatz (z.b. Büro, Dienstzimmer). Soweit Beschäftigte wie z.b. im pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Dienst verpflichtet sind, während ihrer Arbeitszeit Dienstkleidung der AWO zu tragen, zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit. Ob es bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche bleiben wird, ist jedoch ungewiss. Denn wenn im Rahmen der derzeitigen Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband eine höhere Arbeitszeit vereinbart wird, müssten zwischen der AWO und ver.di in NRW Verhandlungen um eine höhere Arbeitszeit aufgenommen werden. Urlaub, Zusatzurlaub und Nachtarbeit Statt einer Staffelung des Jahresurlaubes nach Alter oder Beschäftigungszeit wurde vereinbart, dass alle Beschäftigten zukünftig 29 Arbeitstage Urlaub erhalten. Das bedeutet für die über 40jährigen Kolleginnen und Kollegen, dass sie zukünftig einen Tag Urlaub weniger haben. Die neue Urlaubsregelung wurde vor allem deshalb getroffen, weil es bei einem nach Alter gestaffelten Urlaub die Rechtsauffassung gibt, dass jüngere Beschäftigte benachteiligt werden, was einem Verstoß gegen das Allgemeine GleichbehandlungsGesetz (AGG) gleichkäme. Da ist es zumindest ein Trost, dass zukünftig alle Beschäftigten, die zusammenhängend vier Monate Schichtarbeit leisten, einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten. Dafür fällt für etliche Pflegekräfte im Tagdienst der Zusatzurlaubstag für Nachtarbeit unter den Tisch. Denn Nachtarbeit beginnt zukünftig nicht mehr um 20 Uhr sondern erst um 21 Uhr. Dauernachtwachen erhalten für je 130 geleistete Nachtarbeitsstunden einen Zusatzurlaubstag. Heiligabend und Sylvester Auch zukünftig sind für Arbeit an Heiligabend und Sylvester freie Tage zu gewähren. Die Beschäftigten, die im Spät und Nachtdienst eingesetzt werden, erhalten zusätzlich für jede nach 14 Uhr gearbeitete Stunde einen Zeitzuschlag von 50%. Jahressonderzahlung statt Urlaubs und Weihnachtsgeld Zukünftig gibt es kein Urlaubs und Weihnachtsgeld mehr. Stattdessen wird im November eine Jahressonderzahlung geleistet, wenn ein/e Beschäftigte/r seit dem 1. August des Jahres in einem AWO Unternehmen tätig ist. Die Jahressonderzahlung entspricht in den Entgeltgruppen %, in den Entgeltgruppen % und in den Entgeltgruppen sowie für zukünftige Auszubildende 60%. Im Gegensatz zu früher braucht ein/e Beschäftigte/r, die/der aus eigenem Verschulden bzw. aus eigenem Wunsch bis zum 31. März des Folgejahres ausscheidet, die Jahressonderzahlung nicht zurück bezahlen. Geringfügig Beschäftigte erhalten statt der Jahressonderzahlung ein um 0,60 höheres Stundenentgelt. Auszubildende und PraktikantInnen Auszubildende, deren Ausbildung noch vor dem begonnen hat, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100. Für die zukünftigen Auszubildenden im Pflegedienst als auch in Berufen, für deren Ausbildung das Berufsbildungsgesetz angewendet wird, gilt jetzt ein eigener Tarifvertrag. Sie erhalten die um 3% erhöhten Vergütungen des öffentlichen Dienstes. Für PraktikantInnen, deren Prakitika zur Erreichung ihres Berufes vorgeschrieben ist, gilt der TV AWO NRW mit Sonderregelungen. Sie erhalten zukünftig 70% des Entgeltes der Stufe 1 der für die Einstellung im jeweiligen Beruf geltenden Entgeltgruppe und unter Umständen noch eine Zulage. V.i.S.d.P.: Druck: Kontakt: Detlev BeyerPeters (Vorsitzender des Konzernbetriebsrates), Mergelteichstraße 27, Dortmund Eigendruck Telefon: 0231/ , Fax: 0231/ , kbr@awowwbr.de 5

6 Zuordnung der Vergütungs und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember 2007 / 01. Januar 2008 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung EG Vergütungsgruppe Lohngruppe Ia 15 Ia nach Aufstieg aus Ib Ib mit ausstehendem Aufstieg nach Ia (keine St. 6) I b ohne Aufstieg nach Ia 14 Ib nach Aufstieg aus II II mit ausstehendem Aufstieg nach Ib 13 II ohne Aufstieg nach Ib 12 II nach Aufstieg aus III III mit ausstehendem Aufstieg nach II III ohne Aufstieg nach II 11 III nach Aufstieg aus IVa IVa mit ausstehenden Aufstieg nach III IVa ohne Aufstieg nach III 10 IVa nach Aufstieg aus IVb IVb mit ausstehendem Aufstieg nach IVa Vb 9 IVb IVb Vb Vb in den ersten 6 Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa (Zuordnung zur Stufe 1) ohne Aufstieg nach IVa nach Aufstieg aus Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 5 nach 9 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) 9 (Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) Vb nach Aufstieg aus Vc (Stufe 5 nach 9 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6) Vc mit ausstehenden Aufstieg nach Vb 8a 8 Vc ohne Aufstieg nach Vb 8 mit ausstehendem Aufstieg nach 8a Vc nach Aufstieg aus VIb 8 nach Aufstieg aus 7 7 mit ausstehendem Aufstieg nach 8 + 8a 7a 7 7 mit ausstehenden Aufstieg nach 7a 7 nach Aufstieg aus 6 6 mit ausstehendem Aufstieg nach 7 + 7a VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc 6a 6 VIb ohne Aufstieg nach Vc 6 mit ausstehendem Aufstieg nach 6a VIb nach Aufstieg aus VII 6 nach Aufstieg aus 5 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 + 6a VII mit ausstehendem Aufstieg nach VIb 5a 5 VII ohne Aufstieg nach VIb 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 5a VII nach Aufstieg aus VIII 5 nach Aufstieg aus 4 4 mit ausstehendem Aufstieg nach 5 +5a 4a 4 4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4a 4 nach Aufstieg aus 3 3 mit ausstehendem Aufstieg nach 4 + 4a VIII nach Aufstieg aus IXa 3a 3 VIII mit ausstehendem Aufstieg nach VII 3 mit ausstehendem Aufstieg nach 3a VIII ohne Aufstieg nach VII 3 nach Aufstieg aus 2 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 3 + 3a 2a 2Ü 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2a 2 mit Aufstieg aus 1 1 mit ausstehendem Aufstieg nach 2 + 2a IXa 1a (keine Stufe 6) IX mit ausstehendem Aufstieg nach IXa o. VIII 1 mit ausstehendem Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6) 2 IX nach Aufstieg aus X (keine Stufe 6) 6 X (keine Stufe 6)

7 KrAnwendungstabelle für den Pflegedienst gemäß Anhang zu 20 Nr. II und den Anlagen A zum TV AWO NRW Werte aus Entgeltgruppen der allgemeinen Tabelle Entgeltgruppe Kr Zuordnungen Vergütungsgruppen zu Kr/KrVerläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe a XII mit Aufstieg nach XIII 3.296, ,50 nach 2 J. St ,00 nach 3 J. St ,00 11b XI mit Aufstieg nach XII 3.296, , ,05 11a X mit Aufstieg nach XI 2.987, ,00 nach 2 J. St a IX mit Aufstieg nach X 2.884, ,00 9 und 9b nach 2 J. St. 3 9d VIII mit Aufstieg nach IX 2.811, ,40 nach 4 J. St. 3 9c VII mit Aufstieg nach VIII 2.729, ,20 9b 7, 8 und 9b 8a 7 und 8 7a VI mit Aufstieg nach VII VII ohne Aufstieg nach 5 J. St , ,90 nach 5 J. St.3 9a VI ohne Aufstieg 2.482, ,85 nach 5 J. St. 3 Va mit Aufstieg nach VI V mit Aufstieg nach Va + VI V mit Aufstieg nach VI 2.060,00 V mit Aufstieg nach Va IV mit Aufstieg nach V + Va 1.905,50 IV mit Aufstieg nach V 3.744,05 nach 5 J. St ,40 nach 3 J. St ,40 nach 2 J. St ,60 nach 5 J. St ,20 nach 5 J. St ,50 nach 5 J. St , , , , , , , , , ,99 II mit Aufstieg nach III + IV 4 und 6 4a 1.701, , , , , ,20 III mit Aufstieg nach IV 3 und 4 3a I mit Aufstieg nach II 1.622, , , , , ,43

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