Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?
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- Christel Bruhn
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1 Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München
2 Übersicht Wie kann gefiltert werden? Rechtsgrundlagen Unternehmensinterne Filterung Filterung für Kunden 2
3 Wie kann gefiltert werden? 1. Markierung als Spam im Header Spammer Internet -Provider Empfänger SPAM SPAM 3
4 Wie kann gefiltert werden? 2. Ablegen im Spam-Ordner Spammer Internet -Provider Empfänger 4
5 Wie kann gefiltert werden? 3. Blacklisting/Verwerfen der Spammer Internet -Provider Empfänger 5
6 Rechtsgrundlagen 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Postoder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder... 6
7 Rechtsgrundlagen 303a StGB Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten ( 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.... 7
8 Unternehmensinterne Filterung Private Internet/ -Nutzung zulässig? Nein: Filtermaßnahmen zulässig. Ja: Regelung erforderlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) Klarstellen, dass Filtern, Sortieren, ggf. Löschen, bzw. Verwerfen von Spam möglich ist. Vermeiden von Lösungen, die direkte Einsichtnahme Dritter, etwa durch Administratoren erfordern. Nicht geregelt: Regelung zu Spam-Filterung erforderlich 8
9 Unternehmensinterne Filterung OLG Karlsruhe, Urteil vom , Az: 1 Ws 152/04 Ehemaliger Mitarbeiter Internet Universität Empfänger 9
10 Unternehmensinterne Filterung OLG Karlsruhe, Urteil vom , Az: 1 Ws 152/04 Filterung sämtlicher s des Mitarbeiters ohne konkreten Anlass verstößt gegen 206 StGB. Gilt dasselbe auch für Spam? Filterung zulässig bei: ausdrücklich erklärter Einwilligung/vertraglicher Regelung möglicherweise bei mutmaßlicher Einwilligung der Betroffenen möglicherweise zur Gefahrenabwehr 10
11 Filterung für Kunden Landgericht Lüneburg, Urteil vom , Az: 7 O 80/07 Spammer Internet -Provider Empfänger 11
12 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig. 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von 3 handelt insbesondere, wer Mitbewerber gezielt behindert; 8 Beseitigung und Unterlassung (1) 1 Wer dem 3 zuwiderhandelt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2 Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht. 12
13 Filterung für Kunden Landgericht Lüneburg: Filtern ist eine gezielte Behinderung im Sinne der 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG. Österreichisches -Marketing-Unternehmen und regionaler deutscher Internetprovider sind Wettbewerber, denn beide Parteien betreiben einen Hosting Provider. Hosting Provider darf ohne Zustimmung seiner Kunden keine Blacklist-Filterung durchführen Blacklist-Sperrung ist gezielte Behinderung, die auf Verdrängung des Wettbewerbers gerichtet ist. 13
14 Filterung für Kunden Rechtsrahmen Header-Markierung als Spam zulässig Verschieben in Spam-Ordner nach Zustimmung des Kunden Blacklist-Sperrung oder Löschen nach Zustimmung des Kunden Umsetzung Regelung in AGB, bzw. im Vertrag Bei Blacklisting deutlichen Hinweis in Vertrag aufnehmen 14
15 Filterung für Kunden Musterklauseln 1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Service zum Schutz vor unverlangten Massen- s oder unerwünschter E- Mail Werbung einen Spamfilter besitzt. Der Spamfilter ist bei Bereitstellung des Service auf die höchste Sicherheitsstufe voreingestellt. Der Kunde kann den Spamfilter jedoch jederzeit deaktivieren oder eine geringere Sicherheitsstufe einstellen. 2. Ist der Spamfilter aktiviert, werden s, die als Spam klassifiziert sind, automatisch im Spamordner abgelegt. Binnen XX Tagen können die s aus diesem Ordner jederzeit abgerufen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Abruf, werden die s gelöscht. 15
16 Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München
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