Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

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1 Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen. Vorgehensweise.1. Vereinfachte Grundlohnermittlung.2. Individuelle Grundlohnermittlung 2 2

2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt die Abrechnung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in Agenda LOHN. 2. Voraussetzungen Prüfen Sie als erstes, welche der folgenden Berechnungsmethoden für Ihren Fall die richtige ist: Vereinfachte Grundlohnermittlung Individuelle Grundlohnermittlung Nach b EStG sind folgende Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden: Zuschläge nach b EStG Nacht 1 (20:00 6:00 Uhr) 25 % Nacht 2 (0:00 4:00 Uhr) 40 % Sonntag 50 % Feiertag 1 (Gesetzliche Feiertage; ab 14:00 Uhr) 125 % Feiertag 2 (01.05.; ab 14:00 Uhr; ; ) 150 % Entscheidend für die Wahl der Berechnungsmethode ist, ob der tatsächlich bezahlte Zuschlag den steuerfreien nach b EStG überschreitet oder nicht. Prüfen der Lohnarten Vergleichen Sie in»stammdaten Lohnarten Register: Berechnung«den bezahlten Zuschlag im Feld»Prozent/Faktor«mit dem ausgewählten Zuschlag im Feld»Steuer/SV-Frei b EStG«. Überschreitet der bezahlte Zuschlag nicht den ausgewählten Zuschlag : Vereinfachte Grundlohnermittlung Überschreitet der bezahlte Zuschlag den ausgewählten Zuschlag : Individuelle Grundlohnermittlung

3 Seite..1. Vorgehensweise Vereinfachte Grundlohnermittlung Der Arbeitgeber bezahlt Zuschläge, die sich ausschließlich an den in b EStG festgelegten Prozentsätzen und begünstigten Arbeitszeiten orientieren. Als Grundlohn wird der abgerechnete Stundenlohn aus der Zuschlagslohnart verwendet. Die beitragsrechtliche Stundenlohngrenze in Höhe von 25,00 gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV und die lohnsteuerliche Stundenlohngrenze in Höhe von 50,00 gem b EStG berücksichtigt LOHN automatisch. Faktor für Zuschlagsberechnung SV-pflichtig LSt-pflichtig Stundenlohn bis 25,00 Euro Stundenlohn von 25,01 bis 50,00 X Stundenlohn ab 50,01 X X.2. Individuelle Grundlohnermittlung Der Arbeitgeber bezahlt höhere Zuschläge als nach b EStG festgelegt z.b. aufgrund Tarifvertrag. Auf die umfangreiche individuelle Grundlohnermittlung kann in diesem Fall nicht verzichtet werden. Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze = Grundlohn Art der Ermittlung des Basisgrundlohns wählen Wählen Sie für die Ermittlung des Basisgrundlohns eine der folgenden Methoden: Bei Stundenlöhnern: <Stundenlohn> mit Erfassung des Faktors Bei Gehaltsempfängern: <Abgerechnete Lohnarten mit Anwesenheitsstsd./Bez. Std. nicht geleistet>»stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«Die Ermittlung der Grundlohnzusätze ist bei beiden Methoden gleich.

4 Seite Methode: Stundenlohn Ermittlung Basisgrundlohn»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«Bei»Ermittlung Basisgrundlohn«<Stundenlohn> auswählen und im Feld»Faktor«den vereinbarten Stundenlohn erfassen. Der Faktor wird mit dem 4,5-fachen der erfassten wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert. Das Ergebnis ist der Basisgrundlohn.»Stammdaten Personaldaten Register: Arbeitszeit«Ermittlung Grundlohnzusätze Alle Lohnarten werden zusammengerechnet, die im Feld»Grundlohnermittlung«mit <Grundlohnzusatz> geschlüsselt sind. Beispiele für Grundlohnzusätze sind: 0170»VWL Arbeitgeberzuschuss«, 0171»Dienstwagen«, 0192»Freie Wohnung«LOHN kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle abgerechneten Lohnarten und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor. Ermittlung des Grundlohns pro Stunde (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) : (Wochenarbeitszeit x 4,5) = Grundlohn/h Der Grundlohn wird unter folgenden Voraussetzungen bei den statistischen Werten gedruckt: Eine Methode für die Ermittlung des Basisgrundlohns ist ausgewählt. Eine Lohnart wird abgerechnet, deren bezahlter Zuschlag höher ist als nach b EStG festgelegt.

5 Seite 5 Beispiel für Grundlohnermittlung Berechnung: Faktor für die Ermittlung des Basisgrundlohns: 20,00 h/woche: 8,00 h Grundlohnzusätze: 40,00 Basisgrundlohn = 20,00 x (8,00 h x 4,5) = 06,00 Grundlohn = 06, ,00 = 46,00 Grundlohn/h = 46,00 / (8,00 h x 4,5) = 20,24 /h

6 Seite Methode: Abgerechnete Lohnarten mit Anwesenheitsstd./Bez. Std. nicht geleistet Ermittlung Basisgrundlohn»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«Bei»Ermittlung Basisgrundlohn«die Auswahl <Abgerechnete Lohnarten mit Anwesenheitsstd./Bez. Std. nicht geleistet> auswählen. Alle Lohnarten werden zusammengerechnet, die im Feld»Grundlohnermittlung«mit»Basisgrundlohn«geschlüsselt sind. Das Ergebnis ist der Basisgrundlohn.»Stammdaten Lohnarten Register: Berechnung«Beispiele für Basisgrundlohn sind: 0005»Gehalt«, 0010»Geschäftsführergehalt«, 0025»Aushilfslohn«LOHN kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle abgerechneten Lohnarten und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor. Ermittlung Grundlohnzusätze Alle Lohnarten werden zusammengerechnet, die im Feld»Grundlohnermittlung«mit <Grundlohnzusatz> geschlüsselt sind. Beispiele für Grundlohnzusätze sind: 0170»VWL Arbeitgeberzuschuss«, 0171»Dienstwagen«, 0192»Freie Wohnung«LOHN kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle abgerechneten Lohnarten und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor.

7 Seite 7 Ermittlung des Grundlohns pro Stunde (Basisgrundlohn + Grundlohnzusätze) : (Anwesenheitsstd./Bez. Std. nicht geleistet) = Grundlohn/h Der Grundlohn wird unter folgenden Voraussetzungen bei den statistischen Werten gedruckt: Eine Methode für die Ermittlung des Basisgrundlohns ist ausgewählt. Eine Lohnart wird abgerechnet deren bezahlter Zuschlag höher ist als nach b EStG festgelegt. Beispiel für Grundlohnermittlung Berechnung: Basisgrundlohn: 1680,00 Grundlohnzusatz: 40,00 Anwesenheitsstunden: 144,00 h Bezahlte Stunden nicht geleistet: 24,00 h Grundlohn = 1680, ,00 = 1720,00 Grundlohn/h = 1720,00 / (144,00 h + 24,00 h) = 10,24 /h

8 Seite Berechnung der steuer- und SV-pflichtigen Anteile Wenn der abgerechnete Zuschlag größer als der freie Zuschlag ist, ist die Differenz steuer- und SVpflichtig. Abgerechneter Zuschlag Abgerechneter Zuschlag = Menge x Stundenlohn x Prozent/Faktor Freier Zuschlag Freier Zuschlag = Menge x Grundlohn x Prozentsatz nach b EStG Hinweis Wenn der Grundlohn über den Grenzbeträgen von 25,00 Euro für die Sozialversicherung bzw. 50,00 Euro für die Steuer liegt, muss er auf den jeweiligen Grenzbetrag gekürzt werden. Beispiel Stundenlohn = 0,00 Grundlohn = 40,00 Es werden 10,00 Stunden Nachtarbeit mit 50,00 % Zuschlagssatz ausbezahlt. Freier Zuschlag nach b EStG beträgt 25,00 %. Abgerechneter Zuschlag: 10,00 Stunden x 0,00 Stundenlohn x 50,00 % Zuschlag = 150,00 Freier Zuschlag Sozialversicherung: 10,00 Stunden x 25,00 Grundlohn x 25,00 % Zuschlag b EStG = 62,50 Hinweis Hier greift der Grenzbetrag von maximal 25,00 Grundlohn in der Sozialversicherung. Freier Zuschlag Steuer: 10,00 Stunden x 40,00 Grundlohn x 25,00 % Zuschlag b EStG = 100,00

9 Seite 9 Lösung SV- und Steuerpflicht: Zuschlag SV-pflichtig: 150,00 62,50 = 87,50 Zuschlag steuerpflichtig: 150,00 100,00 = 50,00 Der informative Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge erfolgt im Nettobereich mit den Lohnarten SV25 und ST50.

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