Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?
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- Gregor Franke
- vor 8 Jahren
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1 Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz
2 Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter der angestellte Waldarbeiter / Förster die FBG / Waldgenossenschaft Aufgaben der Haftpflichtversicherung Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Exkurs: Was leistet die Berufsgenossenschaft?
3 Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
4 Aufgabe der Haftpflichtversicherung Absicherung von zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.) Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt dabei Prüfung der Haftungsfrage (liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor?) Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Befriedigung der berechtigten Ansprüche Versichert sind sowohl leicht fahrlässige wie auch grob fahrlässige Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht
5 Versicherungsschutz für den Forsteigentümer Der Forsteigentümer/Pächter ist i.d.r. derjenige, der die Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen hat bzw. dafür Sorge zu tragen hat, dass diese eingehalten werden Abschluss einer land- und forstwirtschaftlichen Betriebsund Umwelthaftpflichtversicherung! Beinhaltet das Risiko als Eigentümer/Pächter von Forstflächen einschl. der damit im Zusammenhang stehenden Eigenschaften und Tätigkeiten (z.b. Holzeinschlag, Aufforstung etc.)
6 Versicherungsschutz für den Waldarbeiter / Förster Der angestellte Waldarbeiter / Förster kann persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden ( 823,1 BGB i.v.m. 278 BGB) wenn er während seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft einem Dritten einen Schaden zufügt Die Waldarbeiter und Förster haben bei Fällen der einfachen und groben Fahrlässigkeit i.d.r. einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, d.h., der Schadenersatzanspruch wird vom Arbeitgeber befriedigt. Waldarbeiter kann sich nicht selber gegen derartige Schäden versichern Versicherungsschutz besteht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers Beamtete Förster können eine Diensthaftpflicht abschließen
7 Versicherungsschutz für die FBG / Waldgenossenschaft FBG: Zusammenschluss mehrerer Forstbesitzer, i.d.r. als e.v., Versicherungsschutz über eine besondere Police für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Wichtig: der einzelne Waldbesitzer muss weiterhin sein Betriebshaftpflichtversicherung haben! Waldgenossenschaft: als Eigentümer der gemeinschaftlichen Waldflächen ist der Abschluss einer land- und forstwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflichtversicherung notwendig
8 Zusammenfassung Land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung für: Waldbesitzer (Eigentümer und/oder Pächter) Waldgenossenschaften Spezielle Vereinshaftpflichtversicherung für: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FBG) Wichtig: Vereinbarung ausreichend hoher Versicherungssummen (faktisch ist die Haftung der Höhe nach unbegrenzt) Mindestversicherungssummen 3 Mio. pauschal für Personen- und/oder Sachschäden Höhere Versicherungssummen (bis 10 Mio. ) je nach Betriebsart und Risikolage möglich
9 Umfang der Rechtsschutzversicherung
10 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Wird durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht im Forst z.b. eine Person verletzt oder getötet, muss der Verursacher auch mit einem Strafverfahren rechnen. Die Kosten für das Strafverfahren (Anwalt- und Gerichtskosten, event. Kosten für Gutachter) übernimmt die Rechtsschutzversicherung Geldstrafen als Folge einer Verurteilung sind jedoch nicht versichert! WICHTIG: Der Arbeitnehmer hat im Strafverfahren keinen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber er muss sich daher auch selber rechtsschutzversichern
11 Exkurs: Leistungen der BG Die BG leistet bei Arbeitsunfällen und tritt für Personenschäden bei Arbeitnehmer ein z.b. Arbeitnehmer schädigen sich untereinander Die BG-Leistungen sind nicht an Haftungsregelungen gekoppelt Die BG leistet grundsätzlich kein Schmerzensgeld! Ansprüche haben nur die Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber nicht jedoch externe Dritte!
12 Zusammenfassung und Empfehlungen Wer? Land- u. forstwirtsch. Betriebshaftpflichtversicherung Waldeigentümer Vereinshaftpflichtversicherung Forstbetriebsgemeinschaft Arbeitnehmer Absicherung gegen zivilrechtl. Ansprüche Vereinsrechtsschutzversicherung Über Betriebshaftpflicht des AG mitversichert Absicherung gegen strafrechtl. Ansprüche Landw. Rechtsschutzversicherung Eigene Privat-RS (beinhaltet auch Straf-RS) Flächen vollständig melden Ausreichend hohe Versicherungssummen (min. 3 Mio. ) vereinbaren
13 V i e l e n D a n k für Ihre Aufmerksamkeit
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