Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung

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1 Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung am 21. September 2015 in der Gaststätte Lindenhof, Hoya Torben Pöplow, Projektleiter BauBeCon Sanierungsträger GmbH Folie September 2015

2 Inhalt 1. Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Verfahrensschritte 3. Finanzierung 4. Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie September 2015

3 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WAS SIND DIE ZIELE DES FÖRDERPROGRAMMS? Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (Funktionsverluste, gewerblicher Leerstand) Förderung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben WO KANN GEFÖRDERT WERDEN? Ausschließlich im Sanierungsgebiet Folie September 2015

4 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN? Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden Die Stadt Hoya wird in der weiteren Vorbereitung Richtlinien zur Sanierungstiefe bzw. zur Sanierungsbreite erarbeiten Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen Leistungen Beauftragter Folie September 2015

5 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WELCHE REGELN SIND ZU BEACHTEN? RECHTE UND PFLICHTEN! Durchführung in Niedersachsen nur in einem förmlich festgelegtem Sanierungsgebiet Sanierungsvermerk im Grundbuch (hinweisender Charakter - wird nach Abschluss automatisch gelöscht) Auskunftspflicht - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge Förderung von privaten Hausmodernisierungen im Sanierungsgebiet (kein Rechtsanspruch) Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen Folie September 2015

6 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WELCHE AKTIVITÄTEN SIND IN DER STADT HOYA ERFORDERLICH? Zum hat die Stadt Hoya einen Antrag zur Programmaufnahme abgegeben - Aufnahmebescheid erhalten / Ergänzungen erforderlich Bestandteile der Programmanmeldung 1. Angaben zur Stadt 2. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), bestehend aus a. Übergeordnete Planungsaussagen (Gesamtkommune / IEK) b. Vorbereitende Untersuchungen (Sanierungsgebiet) Folie September 2015

7 Verfahrensschritte WELCHE VERFAHRENSSCHRITTE SIND ABZUARBEITEN? Vorbereitung des ISEKs der Vorbereitenden Untersuchungen Einleitungsbeschluss mit Bekanntmachung Erstellung des ISEKs mit Vorbereitenden Untersuchungen Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ( 137 BauGB) Durchführung einer Bürgerversammlung am Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger ( 139 BauGB) Verfahren ist abgeschlossen Beschluss über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen Billigungs- bzw. Durchführungsbeschluss ( ) Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zum Programmjahr 2015 Abgabe 1. Juni 2015 / Aufnahmebescheid ist inzw. eingegangen Folie September 2015

8 Verfahrensschritte WELCHE VERFAHRENSSCHRITTE SIND ABZUARBEITEN? Nach der Aufnahme in die Städtebauförderung - ab Herbst 2015 Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung Festlegung eines Sanierungsgebietes als Satzung gem. 142 BauGB Ab Herbst 2015 Vorbereitung und Durchführung erster Projekte und Baumaßnahmen Folie September 2015

9 Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie September 2015

10 Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie September 2015

11 Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie September 2015

12 Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie September 2015

13 Finanzierung Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung 1/3 1/3 1/3 100% Folie September 2015

14 Finanzierung Folie September 2015

15 Finanzierung Folie September 2015

16 Ihre Ansprechpartner Torben Pöplow Projektleiter Tel BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße Bremen Sowie mit weiteren Informationen im Internet: Folie September 2015

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