K I - j/11 K
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- Ina Johanna Holst
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1 am 31. Dezember 2011 K I j/11 K
2 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau Null)... Angabe fällt später an / keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll D Durchschnitt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl ( ) Aussagewert eingeschränkt, da die Zahl statistisch unsicher ist Geringfügige Abweichungen in den Summen sind auf Runden der Zahlen zurückzuführen. Abweichungen gegenüber früheren Veröffentlichungen erklären sich durch inzwischen vorgenommene Korrekturen. Bei Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung wie von 50 bis unter 100" die Kurzform 50100" verwendet. 2
3 Inhalt Textteil Vorbemerkungen... Seite 4 Tabellenteil 1. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am der Jahre nach Verwaltungsbezirken Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Ort der Hilfegewährung und Verwaltungsbezirken Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach und Verwaltungsbezirken Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Ursache der Leistungsgewährung, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach durchschnittlichen Beträgen für die Bedarfe im Berichtsmonat, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach bisheriger Dauer der Leistungsgewährung, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Nettobedarf, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Bruttobedarf, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach der Höhe des angerechneten Einkommens, und Geschlecht Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Art des Einkommens, und Geschlecht Bruttoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken
4 Vorbemerkungen Das Gesetz für die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) ist zum in Kraft getreten und zum in das SGB XII (4. Kapitel) eingegliedert worden. Anspruchsberechtigt sind bedürftige e Personen ab dem 18. Lebensjahr und bedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft en Personen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dienen soll. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet 121 Nr. 1 Buchstabe b des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Angaben zu 122 Abs. 2 SGB XII. Berichtspflicht Auskunftspflichtig sind nach 125 SGB XII in Verbindung mit 15 BStatG die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben dieses Buches wahrnehmen. Örtlich zuständig für die Leistung ist nach 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII der Träger, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsberechtigten liegt. Periodizität Die Statistik über die Empfänger wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31. Dezember und die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen als Totalerhebung für das abgelaufene Kalenderjahr (erstmals für das Kalenderjahr 2003) durchgeführt. Begriffserläuterungen Bruttobedarf Der Bruttobedarf ist die Gesamtsumme folgender Beträge: Regelsatz Unterkunft/Heizung Kranken und Pflegeversicherung Vorsorge Mehrbedarf Einmalige Beträge bleiben unberücksichtigt. Nettobedarf Der Nettobedarf ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bruttobedarf und dem angerechneten Einkommen. Mehrbedarf Nach 42 Nr. 3 SGB XII können unterschiedliche Mehrbedarfe in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen: Der/die Antragsteller/in ist im Besitz eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G". Die Antragstellerin ist werdende Mutter nach der 12. Schwangerschaftswoche. Der/die Antragsteller/in ist allein erziehend. Der/die Antragsteller/in erhält Leistungen der Eingliederungshilfe nach 54 Abs. 1 Nr. 13 SGB XII. Kranke, Genesende und behinderte Menschen, die eine kostenaufwändige Ernährung benötigen. Regelsatz Der für den Antragsteller maßgebliche Regelsatz gemäß 28 SGB XII. Voll erwerbsgeminderte Personen Hierbei handelt es sich um volljährige Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die im Sinne des 43 Abs. 2 SGB VI dauerhaft sind. 4
5 1. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am der Jahre nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
6 2. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Ort der Hilfegewährung und Verwaltungsbezirken Empfänger insgesamt außerhalb von Einrichtungen davon in Einrichtungen Verwaltungsbezirk insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter insgesamt unter 65 Jahren 65 Jahre und älter Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
7 3. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach und Verwaltungsbezirken Deutsche Nicht Deutsche Verwaltungsbezirk zusammen zusammen unter 65 Jahren 65 Jahre und älter unter 65 Jahren 65 Jahre und älter EU Ausländer davon Sonstige Ausländer 1) Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 7
8 4. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Ursache der Leistungsgewährung, und Geschlecht Und zwar nach Ursache der Leistungsgewährung 2) 1) Überleitung aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) ohne vorherigen Unterhaltsrückgriff Überleitung aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) mit vorherigem Unterhaltsrückgriff 3) Wegfall von Erwerbseinkommen/ Lohnersatzleistungen des(r) Antragsberechtigten Wegfall/ Einschränkung einer finanziellen Absicherung durch den/ die Partner(in) 4) Wegfall von Unterhaltsleistungen der Kinder und/oder Eltern des/r Antragsberechtigten Wegfall anderer Einkommen 5) Erhöhter Ausgabenbedarf 6) Überleitung aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) keine der vorher genannten Ursachen Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 7) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 7) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Ohne Mehrfachzählungen. 2) Je Person sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Überleitung aus der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt mit vorherigem Unterhaltsrückgriff gem. 94 SGB XII. 4) Wegfall/Einschränkung einer finanziellen Absicherung (z. B. durch Tod) durch den/die Ehepartner(in) bzw. Partner(in) einer eheähnlichen Gemeinschaft. 5) Wegfall anderer Einkommen (z. B. Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung). 6) Erhöhter Ausgabenbedarf (z. B. Unterkunfts, Heizkosten, Gehbehinderung, GKVBeiträge). 7) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 8
9 5. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach durchschnittlichen Beträgen für die Bedarfe im Berichtsmonat, und Geschlecht Bruttobedarf Regelsatz 1) Nettobedarf Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge 2) Beiträge für die Vorsorge 3) Aufwendungen für Unterkunft und Heizung 4) angerechnetes Einkommen Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen 5) einmalige Leistungen 6) ergänzende Darlehen 7) Anzahl Empfänger Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 8) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Durchschnittlicher Betrag in EUR im Berichtsmonat 9) Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 8) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Durchschnittlicher Regelsatz des(r) Empfängers(in) gem. 42 Nr. 1 SGB XII. 2) Durchschnittliche übernommene Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge des(r) Empfängers(in) gem. 42 Nr. 4 SGB XII. 3) Durchschnittliche Beiträge für die Vorsorge gem. 33 SGB XII. 4) Durchschnittliche angemessene tatsächliche Aufwendungen des(r) Empfängers(in) für Unterkunft und Heizung gem. 42 Nr. 2 SGB XII. 5) Durchschnittliche Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen gem. 34 SGB XII im Berichtsmonat. 6) Durchschnittliche einmalige Leistungen gem. 31 SGB XII. 7) Durchschnittliche ergänzende Darlehen gem. 37 SGB XII. 8) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 9) Bezogen nur auf Empfänger der jew. Leistung. 9
10 6. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach bisheriger Dauer der Leistungsgewährung, und Geschlecht Bisherige Dauer der Leistungsgewährung in Monaten Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschl. Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 10
11 noch: 6. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach bisheriger Dauer der Leistungsgewährung, und Geschlecht noch: Bisherige Dauer der Leistung in Monaten und mehr Bisherige durchschnittliche Dauer in Monaten Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschl. Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 11
12 7. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Nettobedarf, und Geschlecht davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR im Berichtsmonat unter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschießlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 12
13 noch: 7. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Nettobedarf, und Geschlecht noch: davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR im Berichtsmonat über durchschnittlicher Nettobedarf in Euro im Berichtsmonat Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschießlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 13
14 8. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, und Geschlecht davon ohne Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zusammen unter 75 mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von bis unter EUR im Berichtsmonat Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 14
15 noch: 8. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, und Geschlecht noch: davon noch: mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von bis unter EUR im Berichtsmonat und mehr Durchschnittliche Aufwendungen im Berichtsmonat für Unterkunft und Heizung in EUR 1) Durchschnittliche Aufwendungen im Berichtsmonat in EUR auf alle Empfänger bezogen Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Nur auf die Empfänger mit angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bezogen. 2) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 15
16 9. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen, und Geschlecht davon zusammen ohne Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge mit Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen von bis unter EUR im Berichtsmonat unter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 16
17 noch: 9. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen, und Geschlecht noch: davon noch: mit Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen von bis unter EUR im Berichtsmonat und mehr Durchschnittliche Aufwendungen in EUR im Berichtsmonat 1) Durchschnittliche Aufwendungen in EUR im Berichtsmonat auf alle Empfänger bezogen Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Nur auf Empfänger mit Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen bezogen. 2) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 17
18 10. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Bruttobedarf, und Geschlecht unter davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR im Berichtsmonat Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 18
19 noch: 10. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Bruttobedarf, und Geschlecht noch: davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR im Berichtsmonat und mehr durchschnittlicher Bruttobedarf in Euro im Berichtsmonat Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 19
20 11. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach der Höhe des angerechneten Einkommens, und Geschlecht Empfänger/ innen mit angerechnetem Einkommen unter davon mit einem angerechneten Einkommen von bis unter EUR im Berichtsmonat Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 1) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 20
21 noch: 11. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach der Höhe des angerechneten Einkommens, und Geschlecht noch: davon mit einem angerechneten Einkommen von bis unter EUR im Berichtsmonat und mehr durchschnittliches angerechnetes Einkommen in EUR im Berichtsmonat 1) durchschnittliches angerechnetes Einkommen in EUR im Berichtsmonat auf alle Empfänger bezogen Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 2) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Nur auf Empfänger mit angerechnetem Einkommen bezogen. 2) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 21
22 12. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Art des Einkommens, und Geschlecht und zwar nach Art des Einkommens 2) Rente wegen Erwerbsminderung 1) Kein Einkommen Erwerbseinkommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 3) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 3) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Ohne Mehrfachnennungen. 2) Je Person sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 22
23 noch: 12. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Art des Einkommens, und Geschlecht noch: und zwar nach Art des Einkommens 2) Altersrente Hinterbliebenenrente Versorgungsbezüge Renten aus privater Vorsorge Renten aus betrieblicher Altersversorgung Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 3) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre 8 65 Jahre und älter sonstige Ausländer 3) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Ohne Mehrfachnennungen. 2) Je Person sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 23
24 noch: 12. Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am nach Art des Einkommens, und Geschlecht noch: und zwar nach Art des Einkommens 2) private Unterhaltsleistungen öffentlichrechtliche Leistungen für Kinder Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz übersteigendes Einkommen des Ehepartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft 3) Sonstige Einkünfte Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 4) bis unter 65 Jahre Jahre und älter bis unter 65 Jahre Jahre und älter Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter Nicht Deutsche bis unter 65 Jahre Jahre und älter EUAusländer bis unter 65 Jahre Jahre und älter sonstige Ausländer 4) bis unter 65 Jahre Jahre und älter Zusammen bis unter 65 Jahre Jahre und älter ) Ohne Mehrfachnennungen. 2) Je Person sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Gemäß 43 Abs. 1 SGB XII. 4) Einschließlich Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. 24
25 13. Bruttoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt Bruttoausgaben für Leistungen der Grundsicherung in EUR außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
26 14. Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt Einnahmen der Grundsicherung in EUR außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
27 15. Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Berichtsjahr 2011 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt Nettoausgaben für Leistungen der Grundsicherung in EUR außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Kreisfreie Städte Frankenthal (Pfalz) Kaiserslautern Koblenz Landau in der Pfalz Ludwigshafen am Rhein Mainz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Trier Worms Zweibrücken Landkreise Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) AlzeyWorms Bad Dürkheim Bad Kreuznach BernkastelWittlich Birkenfeld CochemZell Donnersbergkreis Eifelkreis BitburgPrüm Germersheim Kaiserslautern Kusel MainzBingen MayenKoblenz Neuwied RheinHunsrückKreis RheinLahnKreis RheinPfalzKreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz TrierSaarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (nicht delegiert) RheinlandPfalz Kreisfreie Städte Landkreise
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