Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung Pflichtenheft für eine Konzeptstudie Bundesamt für Gesundheit BAG Marie-Thérèse Furrer Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern Tel , Fax-Nr

2 Inhalt 1 Ausgangslage 3 2 Ziel und Inhalt der Konzeptstudie 3 3 Erwartete Produkte und Leistungen 4 4 Methodik 4 5 Vertragsdauer und Kostenrahmen 4 6 Rollen und Verantwortlichkeiten 5 7 Ausschreibungsverfahren und Meilensteine 5 8 Valorisierung der Resultate 6 9 Unterlagen 6 10 Kontaktperson 6 2/6

3 Bern, 1. Mai Ausgangslage Am 13. Juni 2008 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, welches die Krankenversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL) betrifft. Diese Gesetzesänderungen sowie die notwendigen Ausführungsverordnungen des Bundes traten am 1. Januar 2011 in Kraft. Die neue Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherung, durch die Versicherten und die Kantone. Für die Akut- und Übergangspflege und für die Langzeitpflege gelten unterschiedliche Finanzierungsregelungen. Die Neuregelung der Pflegefinanzierung sollte für die Krankenversicherung kostenneutral sein und für sie zu keiner finanziellen Mehrbelastung führen. Die Ausführungsverordnungen des Bundes betreffen in erster Linie die Krankenversicherung. In der Verordnung über die Krankenversicherung vom 27. Juni 1995 (KVV; SR ) und in der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 (Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV; ) werden die Modalitäten der Finanzierung der Pflegeleistungen geregelt, die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden. Mit der neuen Pflegefinanzierung leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung umfasst auch die Hilflosenentschädigungen zur AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV. Die Auswirkungen der Neuordnung der Pflegefinanzierung sollen evaluiert werden. Die vorgesehene Evaluation stützt sich auf Artikel 32 KVV. Dieser hält fest, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit den Versicherern, Leistungserbringern und Kantonen wissenschaftliche Untersuchungen über die Durchführung und Wirkungen des Gesetzes durchführt: Insbesondere ist zu untersuchen, ob die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung gewährleistet ist und die sozial- und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht werden. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung orientiert sich an zwei Reformzielen. Zum einen sollte die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen entschärft werden und zum anderen ging es darum, die Krankenversicherung, die im vormaligen System zunehmend altersbedingte Pflegeleistungen übernahm, finanziell nicht zusätzlich zu belasten. 2 Ziel und Inhalt der Konzeptstudie Die Konzeptstudie leistet die Vorarbeit zur Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung. Das Evaluationskonzept dient als Grundlage zur Beantwortung der nachfolgend genannten übergeordneten Fragestellungen in Rahmen der geplanten 3/6

4 Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung. Übergeordnete Fragen, auf die die Hauptstudie Antworten geben soll, sind der Stand der Umsetzung ob und inwieweit die obgenannten Reformziele erreicht wurden und welche weiteren, insbesondere sozialpolitischen und finanziellen Wirkungen die Neuordnung der Pflegefinanzierung ausgelöst hat. Die Fragen sind bezogen auf die Gesamtheit der Gesetzesänderungen (AHV, Ergänzungsleistungen, obligatorische Krankenversicherung) zu betrachten. 3 Erwartete Produkte und Leistungen Folgende Produkte und Leistungen werden erwartet: Wirkungsmodell Daraus abgeleitet: Identifikation der Fragen, die in der späteren Hauptstudie zu evaluieren sind Zusammenstellung und Beurteilung der qualitativ relevanten Dokumente Zusammenstellung und Auswertung der vorhandenen Datenquellen, Identifikation allfälliger Datenlücken und Vorschlag zum Umgang damit Validiertes Konzept für eine Befragung der Akteure, inkl. Fragenkatalog Vorschlag zu Akteuren, die zu befragen sind Kostenschätzung für die Durchführung der Umfrage Präsentation des Zwischenberichts vor dem Auftraggeber und der Begleitgruppe Evaluationskonzept (verschiedene Varianten) und Schlussbericht 4 Methodik Die Wahl der Methodik obliegt dem Auftragnehmer. 5 Vertragsdauer und Kostenrahmen Vertragsdauer: vom 23. Juni 2014 bis zum 15. Dezember 2014 Kostendach: CHF inkl. MWST Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, die Schlusszahlung nach Abnahme des Schlussberichts. Gedeckt sind nur die effektiven Kosten. Die Schlusszahlung erfolgt nur gegen Vorweisung einer Rechnung samt Belegen. 4/6

5 6 Rollen und Verantwortlichkeiten Auftraggeber Verantwortlicher für die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung (KUV) des BAG, vertreten durch Bruno Fuhrer, Leiter der Sektion Tarife und Leistungserbringer. Verantwortliche für die Konzeptstudie für die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Sektion Tarife und Leistungserbringer (TARLE) des BAG, vertreten durch Marie-Thérèse Furrer (wissenschaftliche Mitarbeiterin; vertritt den Auftraggeber. Auftragnehmer Der Auftragnehmer muss insbesondere die Gebote der Diskretion und der Vertraulichkeit befolgen. Auftragnehmer können auch gleichzeitig mehrere Institutionen sowie ggf. Expertinnen/Experten sein. Bei einer Zusammenarbeit mehrerer Institutionen ist die federführende Institution als Auftragnehmer zu bezeichnen. Der Auftragnehmer ist für vertragliche Abmachungen mit allfälligen beteiligten Institutionen und Expertinnen/Experten verantwortlich. Begleitgruppe Die Begleitgruppe unterstützt die Projektverantwortlichen fachlich. Sie hat eine beratende Funktion und setzt sich aus wichtigen Akteuren aus dem Bereich der / mit Bezug zur Langzeitpflege zusammen (BSV, GDK/CDS, santésuisse, curafutura, curaviva, Spitex Schweiz, sbk/asi, Patientenstelle). Sie gibt ein Feedback zum Zwischenbericht und zur ersten Version des Schlussberichts. Die Begleitgruppe ist neben dem Auftraggeber erste Empfängerin der Ergebnisses. 7 Ausschreibungsverfahren und Meilensteine Die Ausschreibung richtet sich an potentielle Auftragnehmer mit gesundheitsökonomischem Hintergrund und Evaluationserfahrung. Ausschreibung: öffentlich auf dem Marktplatz der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL Einreichung der Interessebekundung (elektronisch) Einreichung von Offerten (elektronisch, max. 10 A4-Seiten) Interview mit den ausgewählten Evaluationsteams (einschliesslich der mündlichen Präsentation der Offerte) Kommunikation des Entscheids /6

6 Kick-Off Sitzung Vertragsbeginn Präsentation des Konzeptentwurfs (Zwischenbericht) vor dem Auftraggeber und der Begleitgruppe Abgabe der Schlussberichts Projektende Valorisierung der Resultate Das BAG ist der primäre Nutzen der Ergebnisse der Studie. Der Schlussbericht wird veröffentlicht. 9 Unterlagen Nachstehend werden Links und Dokumente aufgeführt, die für die Anbieter bei der Ausarbeitung einer Offerte hilfreich sein können, mit einem Verweis auf die Internetseite, auf der sich diese Quellen und Unterlagen befinden. - Bundesgesetz über die Krankenversicherung - Schlussabstimmungstext S%20D.pdf - Botschaft des Bundesrat zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung - Berichte des BAG zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Pflegefinanzierung kommission-fuer-soziale-sicherheit-und-gesundheit-sgk/seiten/default.aspx 10 Kontaktperson Marie-Thérèse Furrer, BAG, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sektion Tarife und Leistungserbringer, Tel , marie-therese.furrer@bag.admin.ch. 6/6

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