Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers

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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers Tagung für Pflegerecht, Luzern 5. September 2013

2 Der Preisüberwacher 2

3 Verfassungsgrundlage Art. 96 Wettbewerbspolitik 2 Er [der Bund] trifft Massnahmen: a. zur Verhinderung von Missbräuchen in der Preisbildung durch marktmächtige Unternehmen und Organisationen des privaten und des öffentlichen Rechts [ ] 3

4 Preisüberwachun gsgesetz (PüG). Stämpflis Handkommentar. von Rolf H. Weber Wettbewerbsrecht II, Kommentar (f. d. Schweiz) VKU, SVKG, VertBek, PüG, BöB, UWG, BGBM und THG Herausgeber: Matthias Oesch; Rolf H. Weber; Roger Zäch 4

5 Aufgabe des Preisüberwachers Preisüberwachungsgesetz (PüG) Art. 4 Aufgaben 1 Der Preisüberwacher beobachtet die Preisentwicklung. 2 Er verhindert oder beseitigt die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen. [ ] 3 Er orientiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit. 5

6 Wann? Monopol und marktmächtige Unternehmen Administrierte Preise Was? Empfehlung (politische Behörde) Verfügung (keine politische Behörde) Öffentlichkeit informieren Transparenz schaffen Warum? Faire Preise und transparente Preispolitik 6

7 Wettbewerb ist der beste Preisüberwacher, aber Quelle: Keystone/ az online 7

8 Neuordnung der Pflegefinanzierung 8

9 Neue Pflegefinanzierung Art. 25a Abs. 5 KVG Der versicherten Person dürfen von den nicht von Sozialversicherungen gedeckten Pflegekosten höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages überwälzt werden. Die Kantone regeln die Restfinanzierung. 9

10 10

11 Wie die Pflegefinanzierung den Preisüberwacher beschäftigt 11

12 12

13 Aufgabe des Preisüberwachers Publikums-Meldungen nachgehen (Art. 7 und 8 PüG) Empfehlungen an Kantonsregierungen verfassen (Art. 14 PüG) Information der Öffentlichkeit via Berichte und Interviews (Art. 4 Abs. 3 PüG) Ämterkonsultationen und bundesinterne Meinungsbildung (Art. 4 RVOV) Ansprechpartner ggü. dem Bundesparlament, Gerichten 13

14 Erste kleine Zwischenerfolge «Es ist angezeigt, für den Kanton Solothurn ein Modell zu entwickeln, welches, ( ) die Vorbehalte der Preisüberwachung angemessen berücksichtigt.» Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn S. 21 vom 28. Juni 2011, RRB Nr. 2011/1497 «( ) aufgrund der unmissverständlichen Empfehlung der Preisüberwachung hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die aus der Änderung des Leistungskatalogs resultierende Anpassung der Normkosten gleichzeitig mit der entsprechenden Änderung des Bundesrechts rückwirkend auf den 1. Januar 2012 umzusetzen.» aus den Verhandlungen des Regierungsrates Baselland 14

15 Noch viel zu tun 15

16 Praxis 16

17 17

18 Kernproblem 1: Zuordnung der Leistungen Hotellerie Betreuung Pflege Total 18

19 Kernproblem 2: Arbeitszeiterfassung 19

20 Kernproblem 3: Aufsicht / (Normen)hierarchie 20

21 Datenquellen: BFS, Santésuisse 21

22 Im Dialog mit dem Preisüberwacher Web Blog blog.preisueberwacher.ch Mail 22

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