II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf
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- Monica Bader
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1 L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch auf Ersatz bzw. Anrechnung der Nacherfüllungsaufwendungen M. Der Verbrauchsgüterkauf, 474 ff BGB I. Anwendungsbereich Verbraucher kauft von einem Unternehmer bewegliche Sache Gilt auch für eine neben der geschuldeten Sache geschuldete Dienstleistung Einschränkung des 474 Abs. 2 S. 2 BGB II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf Keine Abdingbarkeit von Gewährleistungsrechten, 475 BGB Vermutungsregel 476 BGB, 6 Monate nach Gefahrübergang Besondere Anforderungen an Garantieerklärung, 477 BGB
2 III. Rückgriff des Unternehmers, 478, 479 BGB (Unternehmerregress) Konsequenzen einer mangelhaften Leistung erstrecken sind auf die gesamte Lieferkette Voraussetzung: Regress über 437 BGB Keine Frist zur Nacherfüllung Beweislastverteilung des 476 BGB gilt ebenfalls Kurze Verjährungsfrist, 479 BGB Aufwendungsersatzanspruch aus 438 Abs. 2 BGB N. Das Verhältnis von Beweislastumkehr, Gewährleistungsrechten, Garantien I. Gewöhnliche Verjährung und 438 BGB II. Kaufrecht: 2 Jahre, Regelverjährung: 3 Jahre Mit GÜ verkürzt sich die Verjährungsfrist Abänderungen der regelmäßigen Verjährung von Mängelansprüchen Neue Sachen: 2 Jahre, gebrauchte Sachen 1 Jahr Gewährleistung: falsch Grds. immer 2 Jahre, 475 Abs. 2 BGB erlaubt jedoch Verkürzung
3 II. Abänderungen der regelmäßigen Verjährung von Mängelansprüchen Neue Sachen: 2 Jahre, gebrauchte Sachen 1 Jahr Gewährleistung: falsch Grds. immer 2 Jahre, 475 Abs. 2 BGB erlaubt jedoch Verkürzung 6 Monatige Beweislastumkehr bleibt jedoch bestehen Beweisbarkeit nach mehr als 6 Monaten Abgrenzung zur Garantie: Beschaffenheitsvereinbarungen zusätzlich zur Gewährleistung III. Kollision von Garantie und Gewährleistung Streitig, ob bei Nacherfüllung Gewährleistung neu beginnt Garantie endet jedoch in jedem Fall nach der bestimmten Zeit Käufer kann wählen, ob aus Garantie oder aus Gewährleistung nacherfüllt werden soll
4 O. Garantien im Kaufrecht I. Allgemeines II. Kaum gesetzlich geregelt, am ehesten noch 443 BGB Umsetzung der VRRL Nicht nur Mangelfreiheit betreffende Anforderungen I.d.R. entbehrt Garantie den Nachweis für Mangel bei GÜ Auch abgeänderter Haftungsmaßstab denkbar Häufig Garantievertrag mit dem Hersteller Garantie und Verbrauchsgüterkauf 476 BGB findet auf Garantien keine Anwendung Besondere Anforderungen durch 477 BGB III. Zustandekommen des Garantievertrages Kauf- und Garantievertrag zwischen Käufer und Verkäufer Garantien Dritter: Verkäufer als Bote Öffentliche Äußerungen werden konkludent Vertragsinhalt
5 IV. Die Beschaffenheitsgarantie Bestimmte Beschaffenheit Zugleich Vereinbarung i.s.d. 434 Abs. 1 S. 1, wenn - Garantie beim Kauf vereinbart wird und - Verkäufer der Garantiegeber ist Fehlen einer garantierten Beschaffeinheit ist stets Sachmangel Auslegung der Garantievereinbarung V. Die Haltbarkeitsgarantie Legaldefinition 443 Abs. 2 BGB I.d.R. Sollbeschaffenheit bei Gefahrübergang
6 54 Werkvertragsrecht A. Systematik und Gegenstand Geschuldet ist Tätigkeit und deren Erfolg (Werk), 631 II BGB Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, 651 BGB Vorleistungspflicht des Unternehmers, 641 BGB B. Ansprüche des Bestellers I. Systematik: Rechtsbehelfe des Bestellers Herstellung und Nacherfüllung Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme Aufwendungsersatz Rücktritt und Minderung Schadensersatz
7 II. Herstellungsanspruch Anspruch auf Herstellung eines mangelfreien Werkes, 631 I, 633 I BGB Anspruch auf Ablieferung, 640 BGB Untergang des Erfüllungsanspruchs o Abnahme, 640 BGB o Unmöglichkeit, 275 I BGB o Kündigung, 649 BGB o Rücktritt o Schadensersatz bei Nicht- oder Teilleistung Durchsetzbarkeit des Erfüllungsanspruchs o Verjährung, 214 I, 195 o Unmöglichkeit, 275 II, III BGB
8 III. Nacherfüllungsanspruch des Bestellers modifizierter Erfüllungsanspruch, 634 Nr. 1, 635 I BGB Mängelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl des Unternehmers Einrede der unverhältnismäßigen Kosten, 635 III BGB Verjährung nach 634a I 1 BGB Voraussetzung: Sachmangel bei Gefahrübergang o o Maßgeblicher Zeitpunkt: Abnahme nach 640 BGB Sonderfälle, 646 BGB Ausschluss der Gewährleistung Werkvertraglicher Nebenanspruch, 242 BGB
9 Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung nach 634 Nr. 1, 635 BGB A. Voraussetzungen I. Anspruch entstanden 1. Abschluss eines Werkvertrages nach 631 BGB (u.u. Abgrenzung zum Dienstvertrag) 2. Mangelhaftes Werk im Sinne des 633 Abs. 1 BGB 3. Bei Gefahrübergang (i.d.r. Abnahme nach 640 BGB) 4. Kein genereller Ausschluss der Gewährleistung 5. Nacherfüllungsverlangen des Bestellers II. Anspruch untergegangen 1. Unmöglichkeit nach 275 Abs. 1 BGB 2. Erfüllung nach 362 BGB III. Anspruch durchsetzbar 1. Verweigerungsrecht bei unverhältnismäßigen Kosten, 635 Abs. 3 BGB Abs. 2 BGB Abs. 3 BGB 4. Verjährung nach 214 Abs. 1 BGB i.v.m. 634a BGB B. Rechtsfolgen I. Nacherfüllung nach Wahl des Unternehmers (anders als im Kaufrecht) II. 635 Abs. 2 BGB III. 641 Abs. 3 BGB IV. 635 Abs. 4 BGB
10 IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines Rücktritt, 634 Nr. 3 Fall 1, 636 BGB Minderung, 638 BGB Gleiche Voraussetzungen wie im Kaufrecht
11 Rücktritt, 634 Nr. 3 Fall 1 BGB I. Voraussetzungen 1. Vorliegen eines wirksamen Werkvertrages 2. Mangelhaftes Werk, 633 BGB 3. Bei Gefahrübergang 4. Kein genereller Ausschluss der Gewährleistung a) vertraglicher Ausschluss (Beachte: 639 BGB; 309 Nr. 8 a) oder b) BGB) b) gesetzlicher Ausschluss ( 640 Abs. 2 BGB) 5. Fristsetzung zur Nacherfüllung und erfolgloser Ablauf dieser Frist Entbehrlichkeit der Frist in folgenden Fällen: a) 634 Nr. 3, 326 Abs. 5 BGB (Unmöglichkeit nach 275 BGB) b) 636 BGB 6. Kein Ausschluss des Rücktritts a) 323 Abs. 5 S. 2 BGB b) 323 Abs. 6 BGB 7. Rücktrittserklärung, 349 BGB II. Keine Einrede der Unwirksamkeit nach 634a BGB
12 Anspruch auf Rückgewähr des Mehrbetrages nach 638 Abs. 4 Satz 1 BGB i.v.m. 634 Nr. 3, 638 Abs. 1 BGB I. Voraussetzungen 1. Vorliegen eines wirksamen Werkvertrages 2. Mangelhaftes Werk, 633 BGB 3. Bei Gefahrübergang 4. Kein genereller Ausschluss der Gewährleistung a) vertraglicher Ausschluss (Beachte: 639 BGB; 309 Nr. 8 a) oder b) BGB) b) gesetzlicher Ausschluss ( 640 Abs. 2 BGB) 5. Fristsetzung zur Nacherfüllung und erfolgloser Ablauf dieser Frist Entbehrlichkeit der Frist in folgenden Fällen: a) 634 Nr. 3, 326 Abs. 5 BGB (Unmöglichkeit nach 275 BGB) b) 636 BGB 6. Kein Ausschluss des Rücktritts 323 Abs. 5 S. 2 BGB unanwendbar, 638 Abs. 1 S. 2 BGB 7. Minderungserklärung II. Keine Einrede der Unwirksamkeit nach 634a BGB
13 VI. Schadensersatz Verweisungen auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht Besonderheit: 636 BGB bzgl Entbehrlichkeit der Nachbesserungsfrist Schadensersatz nach 634 Nr. 4 BGB i.v.m. (jeweilige SE-Norm) I. Voraussetzungen 1. Vorliegen eines wirksamen Werkvertrages 2. Mangelhaftes Werk im Sinne des 633 Abs. 1 BGB 3. Bei Gefahrübergang 4. Kein genereller Ausschluss der Gewährleistung 5. Voraussetzungen der jeweiligen Schadensersatznorm a) 280 Abs.1, 3, 283 BGB oder 311a Abs. 2 BGB (SE statt der Leistung) b) 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB (SE statt der Leistung) -> beachte 636 c) 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB (Verzögerungsschaden) d) 280 Abs. 1 BGB (Einfacher Schadensersatz) II. Rechtsfolge
14 C. Ansprüche des Unternehmers I. Vergütungsanspruch II. Primärleistungspflicht: Vergütung nach 631 I BGB Fälligkeit bei Abnahme des Werkes Zurückbehaltungsrecht, 641 III BGB Vorrang vertraglicher Abreden, bei Fehlen greift 632 (stillschweigende Vereinbarung) Sicherung des Vergütungsanspruchs Sicherheit des Vergütungsanspruchs als schutzwürdiges Interesse Werkunternehmerpfandrecht, 647 BGB o Sache ist im Besitz des Unternehmers o Sache ist im Eigentum des Auftraggebers oder im Einverständnis mit dem Eigentümer in den Besitz des Unternehmers gelangt Bauwerke: Anspruch auf Sicherungshypothek, 648 I 1 BGB
15 III. Anspruch auf Abnahme nach 640 BGB Hauptleistungspflicht des Bestellers nach fehlerfreier Vollendung des Werkes (beachte aber 640 I 2 BGB) Abnahme Bestätigung der Mangelfreiheit Doppeltatbestand o körperliche Entgegennahme o Erklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht worden ist entfällt nach 640 I HS. 2, 646 BGB wenn Annahme nach Verkehrssitte unüblich Fingierung der Abnahme o Unterlasse Abnahme trotz Fristsetzung, 640 I 3 BGB o Ingebrauchnahme des Werkes
16 IV. Folgen einer Pflichtverletzung des Bestellers Verletzung der Vergütungspflicht o Einklagbarkeit der Vergütungspflicht o Verzögerungsschaden nach 280 I, II, 286 BGB o Verzinsungspflicht nach 288 BGB o Rücktrittsrecht des Unternehmers nach 323 I BGB Verletzung der Abnahmepflicht o Gläubigerverzug, 293 ff BGB o u.u. Schuldnerverzug unter den Voraussetzungen des 286 BGB V. Bau und Anlagenverträge Komplexität erfordert Modifikation des Werkvertragsrechts Zwischenabnahmen, langwierige Endabnahme Öffentliche Bauten: Meist VOB/B International: Standardverträge FIDIC
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