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1 Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden

2 Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten)

3 Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl. Kaffee + Tee zu den Mahlzeiten) Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche Besorgen der privaten Wäsche (ausgenommen Handwäsche, Wollsachen sowie Kleidungsstücke die chemisch gereinigt werden müssen ) Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kabelfernseh-Anschluss Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohner/innen gemeinsam angeboten werden Heimspezifische Angebote (z.b. Versicherungen)

4 Höhe der Grundtaxen Drei Taxgruppen: I/II, III Fr / Fr / Fr Zuschläge für Zusatzleistungen/Komfort: + Fr : Temporäraufenthalt + Fr : Möblierung durch Heim + Fr. 5.00: 2-Zimmer-Appartement (Dachwohnung)

5 Betreuungskosten Die Betreuungskosten richten sich nach den Kosten des im Betrieb arbeitenden Pflegepersonals. Im Kanton Zug gelten 15 % der Kosten als nicht-kvgpflichtige Leistungen des Pflegepersonals und bilden die Betreuungskosten. Gemäss Beschluss der Gemeinden beteiligen sich alle Bewohner/innen unabhängig vom Pflegebedarf im gleichen Umfang an diesen Kosten. Sie bilden die Betreuungstaxe pro Bewohnertag.

6 Betreuungskosten Betreuungstaxe: Fr / Tag Der Stiftungsrat hat bei der Betreuungstaxe, für die Bewohner, welche vor September 2010 eingezogen sind und noch in keiner Pflegestufe waren, für die Betreuungstaxe der Stufe KLV 0 eine Reduktion beschlossen: Hier beträgt die Betreuungstaxe Fr. 5.00

7 Betreuungskosten In den Betreuungskosten sind folgende Leistungen enthalten: nicht Kassen-pflichtige Leistungen, welche durch das Pflegepersonal erbracht werden (jedoch maximal 15% der Personalkosten Pflege) Aktivierung Kontrollgänge der Nachtwache, welche der allgemeinen Sicherheit der Bewohner dienen Gespräche mit Kontaktpersonen, Krankenkassen, Behörden Reinigung am Wochenende, Wäsche versorgen Reinigung von Rollstühlen, Rollatoren, etc. Verteilen von Getränken (Liste nicht abschliessend)

8 Pflegekosten Die Pflegekosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Im Kanton Zug gelten 85 % der Leistungen des Pflegepersonals als KVG-pflichtige Kosten und bilden die Pflegekosten Die Pflegebedürftigkeit wird mit einem Bedarfsermittlungssystem in 12 gleichmässigen Stufen zu 20 Minuten ermittelt. Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI.

9 Pflegekosten Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI. Das Alterszentrum Dreilinden wird 2011 die Pflegekosten noch mit dem alten BESA (BESA99) gegenüber den Krankenkassen abrechnen (in 12 KLV-Stufen). Betriebsintern wird der Pflegeprozess jedoch auf Grund der Pflegebedarfserfassung mit dem neu eingeführten System RAI geplant.

10 Private Auslagen Diese sind nicht genau zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Die Ergänzungsleistungen setzen für die privaten Auslagen im Heim einen Betrag von Fr pro Monat für die privaten Auslagen ein.

11 Wer bezahlt was?

12 Übersicht Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Bewohner Gemeindebeitrag Krankenkasse Hilflosenentschädigung Bewohner Bewohner Bewohner

13 Aufteilung der Pflegekosten Krankenversicherer Bewohner/in Hilflosenentschädigung Einwohnergemeinde Fr pro Stufe und Tag zusätzlich Fr Migel pro Tag 10% von dem Krankenkassenbeitrag der jeweiligen Pflegestufe Max. aber Fr pro Tag (Kanton Zug!) bis Stufe ab Stufe 5 - Fr / pro Tag ab Stufe 8 - Fr / pro Tag (1 Jahr Karenzfrist!) Restliche Pflegekosten

14 Beispiele Pflegekosten pro Tag Gesamtpflegekosten Stufe 1 Fr Fr MiGeL Stufe 5 Fr Fr MiGgeL Stufe 12 Fr Fr MiGeL Krankenvers. Beitrag MiGeL Fr Fr Fr Fr Fr Fr Bewohner/in Fr Fr Fr Hilflosenentschädigung -- Fr Fr Einwohnergemeinde Fr Fr Fr

15 Musterrechnung an Bewohner (exkl. private Auslagen, Hausarzt) Pensions- und Betreuungstaxen Pensionstaxe 31 Tage Fr Fr Betreuungstaxe 31 Tage Fr Fr Total Pensions- und Betreuungstaxen Fr Fr Taxen für Pflegeleistungen kassenpflichtig: Pflege Stufe 5 Versicherer (*) 31 Tage Fr Fr MiGeL-Pauschale Vers. Stufe 1-12 (*) 31 Tage Fr Fr Pflege Stufe 5 öffentliche Hand (**) 31 Tage Fr Fr Hilflosenentsch. AHV ½ (***) 31 Tage Fr Fr Ab dem zweiten Jahr Auszahlung an Bewohner Total Pflegetaxen brutto kassenpflichtig Fr Inkasso Pflege öffentliche Hand Inkasso Pflege Stufe 5 öff. Hand (**) 31 Tage Fr Fr Total Inkasso Pflege öffentliche Hand Fr Saldo zu unseren Gunsten: Fr (*): Der Krankenkassenbeitrag Fr ist vom Bewohner bei der Kasse einzureichen (**): Der Gemeindeanteil Fr wird vom Heim bei der Wohngemeinde eingefordert (***): Eigenleistung Bewohner während einem Jahr

16 Kosten für Bewohner pro Tag Private Auslagen???? Max. Pflegekosten Fr Betreuungskosten Fr * Grundtaxe (Hotelkosten) zwischen Fr bis Fr Total je nach... und.. zwischen Fr bis Fr ohne private Auslagen

17 Finanzierung der Bewohnerleistungen Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend

18 Arzt, Medikamente, Therapien Beim Privatarztsystem stellt der Hausarzt seine Kosten inklusive Medikamente separat an den Bewohner Rechnung. Therapien werden separat verrechnet Im Alterszentrum Dreilinden gilt das Privatarztsystem.

19 Grundsätzlich übernehmen im Kanton Zug die Krankenversicherer sowie die öffentliche Hand den grössten Teil der anerkannten Pflegekosten

20 Basis Finanzierungsmodell Dieses Finanzierungsmodell ist auf das Krankenversicherungsgesetz, das Spitalgesetz des Kantons Zug und die Verordnung Langzeitpflege aufgebaut und gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug. Es gibt für die Pflegeheime mit regionalem Leistungsprogramm leicht abweichende Finanzierungssysteme.

21 Basis Finanzierungsmodell Für die Einwohnerinnen aus Meierskappel kommt neben dem Krankenversicherungsgesetz das Finanzierungsmodell des Kantons Luzern zur Anwendung: Abweichungen bei den Eigenleistungen Bewohner und dem Tagesanteil Wohngemeinde. Es gilt das separate Beiblatt zur Taxordnung.

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals

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