Inhalt der Grundtaxe
|
|
- Frank Maier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden
2 Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten)
3 Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl. Kaffee + Tee zu den Mahlzeiten) Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche Besorgen der privaten Wäsche (ausgenommen Handwäsche, Wollsachen sowie Kleidungsstücke die chemisch gereinigt werden müssen ) Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser, Kabelfernseh-Anschluss Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohner/innen gemeinsam angeboten werden Heimspezifische Angebote (z.b. Versicherungen)
4 Höhe der Grundtaxen Drei Taxgruppen: I/II, III Fr / Fr / Fr Zuschläge für Zusatzleistungen/Komfort: + Fr : Temporäraufenthalt + Fr : Möblierung durch Heim + Fr. 5.00: 2-Zimmer-Appartement (Dachwohnung)
5 Betreuungskosten Die Betreuungskosten richten sich nach den Kosten des im Betrieb arbeitenden Pflegepersonals. Im Kanton Zug gelten 15 % der Kosten als nicht-kvgpflichtige Leistungen des Pflegepersonals und bilden die Betreuungskosten. Gemäss Beschluss der Gemeinden beteiligen sich alle Bewohner/innen unabhängig vom Pflegebedarf im gleichen Umfang an diesen Kosten. Sie bilden die Betreuungstaxe pro Bewohnertag.
6 Betreuungskosten Betreuungstaxe: Fr / Tag Der Stiftungsrat hat bei der Betreuungstaxe, für die Bewohner, welche vor September 2010 eingezogen sind und noch in keiner Pflegestufe waren, für die Betreuungstaxe der Stufe KLV 0 eine Reduktion beschlossen: Hier beträgt die Betreuungstaxe Fr. 5.00
7 Betreuungskosten In den Betreuungskosten sind folgende Leistungen enthalten: nicht Kassen-pflichtige Leistungen, welche durch das Pflegepersonal erbracht werden (jedoch maximal 15% der Personalkosten Pflege) Aktivierung Kontrollgänge der Nachtwache, welche der allgemeinen Sicherheit der Bewohner dienen Gespräche mit Kontaktpersonen, Krankenkassen, Behörden Reinigung am Wochenende, Wäsche versorgen Reinigung von Rollstühlen, Rollatoren, etc. Verteilen von Getränken (Liste nicht abschliessend)
8 Pflegekosten Die Pflegekosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Im Kanton Zug gelten 85 % der Leistungen des Pflegepersonals als KVG-pflichtige Kosten und bilden die Pflegekosten Die Pflegebedürftigkeit wird mit einem Bedarfsermittlungssystem in 12 gleichmässigen Stufen zu 20 Minuten ermittelt. Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI.
9 Pflegekosten Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI. Das Alterszentrum Dreilinden wird 2011 die Pflegekosten noch mit dem alten BESA (BESA99) gegenüber den Krankenkassen abrechnen (in 12 KLV-Stufen). Betriebsintern wird der Pflegeprozess jedoch auf Grund der Pflegebedarfserfassung mit dem neu eingeführten System RAI geplant.
10 Private Auslagen Diese sind nicht genau zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Die Ergänzungsleistungen setzen für die privaten Auslagen im Heim einen Betrag von Fr pro Monat für die privaten Auslagen ein.
11 Wer bezahlt was?
12 Übersicht Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Bewohner Gemeindebeitrag Krankenkasse Hilflosenentschädigung Bewohner Bewohner Bewohner
13 Aufteilung der Pflegekosten Krankenversicherer Bewohner/in Hilflosenentschädigung Einwohnergemeinde Fr pro Stufe und Tag zusätzlich Fr Migel pro Tag 10% von dem Krankenkassenbeitrag der jeweiligen Pflegestufe Max. aber Fr pro Tag (Kanton Zug!) bis Stufe ab Stufe 5 - Fr / pro Tag ab Stufe 8 - Fr / pro Tag (1 Jahr Karenzfrist!) Restliche Pflegekosten
14 Beispiele Pflegekosten pro Tag Gesamtpflegekosten Stufe 1 Fr Fr MiGeL Stufe 5 Fr Fr MiGgeL Stufe 12 Fr Fr MiGeL Krankenvers. Beitrag MiGeL Fr Fr Fr Fr Fr Fr Bewohner/in Fr Fr Fr Hilflosenentschädigung -- Fr Fr Einwohnergemeinde Fr Fr Fr
15 Musterrechnung an Bewohner (exkl. private Auslagen, Hausarzt) Pensions- und Betreuungstaxen Pensionstaxe 31 Tage Fr Fr Betreuungstaxe 31 Tage Fr Fr Total Pensions- und Betreuungstaxen Fr Fr Taxen für Pflegeleistungen kassenpflichtig: Pflege Stufe 5 Versicherer (*) 31 Tage Fr Fr MiGeL-Pauschale Vers. Stufe 1-12 (*) 31 Tage Fr Fr Pflege Stufe 5 öffentliche Hand (**) 31 Tage Fr Fr Hilflosenentsch. AHV ½ (***) 31 Tage Fr Fr Ab dem zweiten Jahr Auszahlung an Bewohner Total Pflegetaxen brutto kassenpflichtig Fr Inkasso Pflege öffentliche Hand Inkasso Pflege Stufe 5 öff. Hand (**) 31 Tage Fr Fr Total Inkasso Pflege öffentliche Hand Fr Saldo zu unseren Gunsten: Fr (*): Der Krankenkassenbeitrag Fr ist vom Bewohner bei der Kasse einzureichen (**): Der Gemeindeanteil Fr wird vom Heim bei der Wohngemeinde eingefordert (***): Eigenleistung Bewohner während einem Jahr
16 Kosten für Bewohner pro Tag Private Auslagen???? Max. Pflegekosten Fr Betreuungskosten Fr * Grundtaxe (Hotelkosten) zwischen Fr bis Fr Total je nach... und.. zwischen Fr bis Fr ohne private Auslagen
17 Finanzierung der Bewohnerleistungen Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend
18 Arzt, Medikamente, Therapien Beim Privatarztsystem stellt der Hausarzt seine Kosten inklusive Medikamente separat an den Bewohner Rechnung. Therapien werden separat verrechnet Im Alterszentrum Dreilinden gilt das Privatarztsystem.
19 Grundsätzlich übernehmen im Kanton Zug die Krankenversicherer sowie die öffentliche Hand den grössten Teil der anerkannten Pflegekosten
20 Basis Finanzierungsmodell Dieses Finanzierungsmodell ist auf das Krankenversicherungsgesetz, das Spitalgesetz des Kantons Zug und die Verordnung Langzeitpflege aufgebaut und gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug. Es gibt für die Pflegeheime mit regionalem Leistungsprogramm leicht abweichende Finanzierungssysteme.
21 Basis Finanzierungsmodell Für die Einwohnerinnen aus Meierskappel kommt neben dem Krankenversicherungsgesetz das Finanzierungsmodell des Kantons Luzern zur Anwendung: Abweichungen bei den Eigenleistungen Bewohner und dem Tagesanteil Wohngemeinde. Es gilt das separate Beiblatt zur Taxordnung.
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten
Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals
MehrDie neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den
MehrAlters- und Pflegeheim Rheinauen
Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung
MehrTarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz
Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt
MehrAllgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)
Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe
MehrTaxordnung Alterszentrum Weihermatt
Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrTAXTABELLE ab Januar 2015
TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle
MehrZur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:
1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,
MehrSie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.
MehrHeimtarife gültig ab 1. Januar 2016
logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:
MehrTaxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen
Taxordnung der Alters- und Pflegeheime 813.502 Taxordnung der Alters- und Pflegeheime vom 5. Juli 2006 Der Gemeinderat beschliesst: 1 1. Grundsatz 1 Die Taxordnung legt die Tagestaxen für einheimische
MehrTaxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.
Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton
MehrUmsetzung der Pflegefinanzierung im
Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.
MehrNIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner
NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim
MehrAlters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrAlters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013
Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst
MehrAlters- und Pflegezentrum Neuwies
Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.
MehrWorkshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008
Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.
MehrTaxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)
Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1
MehrAkut- und Übergangspflege Taxordnung 2015
Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Regionales Pflegezentrum Baden 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der
MehrTaxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...
Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist
MehrAlters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015
Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der
MehrBaselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung
Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten
MehrTaxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon
Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Januar 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
MehrTaxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI
MehrFinanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum
Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit
MehrT A X O R D N U N G 2 0 1 5
T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrFragebogen. P1 P2 P3 Demenz
Fragebogen Sie suchen eine Pflege-, Betreuungs- bzw. Hilfskraft für Ihren Haushalt? Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Suche. Durch die Informationen, die Sie mir in diesem Fragebogen geben, kann ich Ihnen
MehrBetagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.
Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrTaxordnung gültig ab 01. Januar 2015
gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis
MehrDepartement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz
MehrDieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet.
Taxordnung für das Haus Bellevue Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon Gültig ab 1. Juli 2012 1. Grundsatz Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt den Leistungserbringern
MehrTaxordnung 2010. Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch
Taxordnung 2010 Arigstrasse 17 6018 Buttisholz Tel. 041 928 00 39 info@pflegewohngruppe.ch www.pflegewohngruppe.ch Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung
MehrGemeinde Affoltern am Albis
Gemeinde Affoltern am Albis Informationsveranstaltung im Haus zum Seewadel Inhalt Gesetzliche Grundlagen / Versorgungsauftrag Pflegefinanzierung Regelung Kanton Zürich Erklärungen zur Taxordnung Haus zum
MehrDie Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich
Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrDie Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
MehrDie nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf
Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für
MehrTaxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp
Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1
MehrPflege zum Wohlfühlen
Pflege zum Wohlfühlen Das SRH Pflegehotel SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation. Plötzlich sind Sie im
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrBetreuung Betreuung quo vadis. Ein Konzept im Spannungsfeld
Betreuung Betreuung quo vadis Ein Konzept im Spannungsfeld Stefan Knoth, Gesundheitswissenschafter Geschäftsführer Curanovis Care Management 1 Übersicht: 4 Logiken 1 Konzept Dienstleistungs- Logik Finanzierungs-
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrMerkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)
Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen
MehrGute Pflege hat einen Namen
Gute Pflege hat einen Namen Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen in den Seniorenheimen des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e.v. Altenheim Sankt Konrad Ringstraße
MehrPflegefinanzierung Chance oder Chaos?
Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrEntwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder
Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die
MehrPfl egezusatzversicherung
Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1
MehrPflegewohngruppe Adlergarten
Pflegewohngruppe Adlergarten Kennzeichen der Pflegewohngruppe Spezifisches Angebot für ältere Menschen Pflege und Betreuung auch für schwer Pflegebedürftige (Pflegestufe 0-III) Kleine Einheit (8-12 Bewohner)
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrPflegefinanzierung im Kanton Schwyz
Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
Mehr16 Aufgaben zur Pflegeabrechnung (Rechtsstand 2014)
01 Ausgangssituation Wie viel Pflegegeld bekommt ein Pflegebedürftiger im Jahre als Gesamtsumme, wenn er monatlich 440 EUR Pflegegeld bekommt und vom 17.01. - 02.03. sowie 22.12. - 31.12. Urlaub in den
MehrSobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können alle Reisen - auch die hier noch nicht ausgeschriebenen - gebucht werden.
EF 6) Sommerurlaub auf der Schwäbischen Alb in O 08.08.15 15.08.15 EF 12) Kooperations- Silvesterfreizeit 27.12. 02.01.2015 Sobald jedes Jahr im Januar das Jahrsprogramm des FED erschienen ist, können
MehrAnhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4)
Anhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4) (Stand 1. Januar 2015) 1. Anerkannte Kosten der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen Pflegebedarfsstufe Pflegebedarf in Minuten
MehrTaxordnung Alters- und Pflegeheim Domleschg 2016
Seite 1 / 8 Taxordnung Alters- und Pflegeheim Domleschg 2016 Seite 2 / 8 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) des
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrWohnideal. Im Alter nach Wunsch Leben
Wohnideal Im Alter nach Wunsch Leben Was ist an unserem Konzept so besonders? Wir haben uns ein Konzept überlegt, die einer Wohngemeinschaft ähnelt. Jeder Bewohner hat seine eigenen vier Wände, die er
MehrWichtig! Bitte aufmerksam lesen.
Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den
MehrPflegewohngruppe Adlergarten
Pflegewohngruppe Adlergarten Kennzeichen der Pflegewohngruppe Spezifisches Angebot für ältere Menschen Pflege und Betreuung auch für schwer Pflegebedürftige (Pflegestufe 0-III) Kleine Einheit (8-12 Bewohner)
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrTraktanden. Rückblick Der Präsident gibt einen Rückblick auf die vergangenen Monate
Generalversammlung Toastmasters Luzern 25.06.2013 Zeit 20:16-21:30 Ort Restaurant Seepark Luzern Anwesend Alex Mühle, Uwe Müller, Rosa-Maria Schildknecht, Roger Hard, Gordana Klaric, Peter Eberli, Crispin
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrNeues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen
Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells,
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrPflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung
Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung
Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die
MehrHäufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.
Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt
MehrAHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.
D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,
MehrTaxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)
ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
Mehr001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich
GR Nr. 2014/66 Antrag der Redaktionskommission vom 10.04.2015 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010 (LS 855.1) und Art. 41 lit.
MehrDie Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII - Hilfe zur häuslichen Pflege - Hilfe bei stationäre Pflege (Heimpflege) Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
Mehr