RA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M. Deutsches und Europäisches Kartellrecht. Universität Trier Wintersemester 2013/2014

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2 Überblick über die Vorlesung 28. Oktober 2013 Einführung; Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen 11. November 2013 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen 18. November 2013 Missbrauch marktbeherrschender Stellung 02. Dezember 2013 Missbrauch marktbeherrschender Stellung 16. Dezember 2013 Fusionskontrolle 20. Januar 2014 Fusionskontrolle; Sanktionen und Verfahren 03. Februar 2014 Sanktionen und Verfahren 2

3 1. Einführung: Überblick Grundlagen Geschichte Rechtsquellen Grundformen der Wettbewerbsbeschränkungen Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht Warum Wettbewerb? Begriffsbildung Stellung des Wettbewerbsrechts im Rechtssystem Anfänge USA Rezeption seit 1945 Wirtschaftswissenschaft Deutsches Recht EU-Recht Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Missbrauch marktbeherrschender Stellung Unternehmenszusammenschlüsse Vorrang des Gemeinschaftsrechts Anwendungsschwelle EG-Recht Zwei voll durchgebildete Rechtsordnungen Verfahren und Sanktionen Verwaltungsverfahren Ordnungswidrigkeitenverfahren Zivilverfahren 3

4 1.1 Grundlagen Warum Wettbewerb? Begriffsbildung Die Stellung des Wettbewerbsrechts im Rechtssystem Teil des demokratischen Prinzips Innovation / Günstige Preise / Sicherheit der Versorgung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Lauterkeitsrecht Wirtschaftsrecht Marktordnungsrecht Bedient sich zur Durchsetzung -- Verwaltungsrecht -- Ordnungswidrigkeitenrecht/Strafrecht -- Zivilrecht 4

5 1.2 Geschichte des Kartellrechts Anfänge USA Sherman Act 1890 Clayton Act 1914 Funktionswandel über 120 Jahre Rezeption seit 1945 Deutschland Japan EGKS/EWG/EG/EU Weltweit Wirtschaftswissenschaft Harvard School Freiburger Schule Chicago School Post Chicago 5

6 1.3 Die wichtigsten Rechtsquellen Deutschland Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Zahlreiche GWB Novellen 7. Novelle Novelle 2013 EU Art AEUV Verordnung Nr. 1/2003: Durchsetzung der Art. 101 und 102 AEUV Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 6

7 1.4 Grundformen der Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen / Abgestimmte Verhaltensweisen Art. 101 AEUV 1 ff. GWB Missbrauch marktbeherrschender Stellung Art. 102 AEUV 19, 20 GWB Unternehmenszusammenschlüsse FKVO GWB Horizontal -- Hard Core Kartelle -- Kooperationen Vertikal -- Vertrieb, Franchising, z.b. Preisbindung -- Lizenzverträge Schwierige Abgrenzung von normalem Verhalten im Wettbewerb Behinderung von Wettbewerbern Ausbeutung der Marktgegenseite Diskriminierungen Kontrollerwerb: Anteile Assets (Vermögenswerte) Gemeinschaftsunternehmen 7

8 1.5 (1) Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht Überblick Anwendungsschwelle EG-Recht Vorrang des Gemeinschaftsrechts Zwei voll durchgebildete Rechtsordnungen Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels (Art. 101 und 102 AEUV) Fusionskontrolle: Umsatzkriterien (Art. 1 FKVO) Allgemein: Costa./.Enel, Slg. 1964, S Kartellrecht: Besonderheiten Zweischrankentheorie bis 2004 Art. 3 VO Nr. 1/2003: Zwei integrierte Systeme Sonderfall Fusionskontrolle: sich gegenseitig ausschließend, mit Verweisungsmöglichkeit Schenker-Urteil EuGH,

9 1.5 (2) Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht Einzelheiten Art. 101 und 102 Art. 101 AEUV Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Verordnung Nr. 1/2003: Vorrang des EU-Rechts mit faktischer Verdrängung des nationalen Rechts Art. 102 AEUV Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Verordnung Nr. 1/2003: Vorrang des EU-Rechts, aber strengeres nationales Recht kann angewandt werden Dezentrale Anwendung Netzwerk der europäischen Kartellbehörden (Art VO Nr. 1/2003) 9

10 1.6 Verfahren und Sanktionen (Überblick) Deutschland EU Sanktionen Verwaltungsverfahren GWB VwVfG VO Nr. 1/2003 FKVO Unterlassung / Rechtsfolgen Positives Tun Genehmigung Verbot Ordnungswidrigkeitenverfahren GWB OWiG, StPO Keine Trennung zwischen Verwaltungsverfahren und Bußgeldverfahren Bußgelder Zivilverfahren 87-89a GWB ZPO Anforderungen an nationales Recht Art. 267 AEUV Vorgaben durch Richtlinie? Nur nationale Gerichte: Nichtigkeit Schadensersatz Unterlassung Positives Tun 10

11 2. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick - Rechtsquellen und Normenhierarchie Struktur des Art. 101 AEUV Art. 101 AEUV; Gruppenfreistellungsverordnungen 1 ff. GWB Vorrang für EU-Recht Tatbestandsmerkmale Absatz 1 Tatbestandsmerkmale Absatz 3 Rechtsfolgen Falltypen Abgrenzung zu Art. 102 AEUV / FKVO Horizontal Vertikal 11

12 2.1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Rechtsquellen und Normenhierarchie - EG-Recht Art. 101 AEUV Grundnorm des EG-Wettbewerbsrechts Rechtsfolgen: -- Art. 101 Abs. 2 AEUV -- VO Nr. 1/ Nationales Recht Gruppenfreistellungsverordnungen Deutsches Recht 1, 2, 22 GWB 32-34a, 81 GWB Vollständige Übernahme des europäischen Rechts Rechtsfolgen einheitlich für deutsches und europäisches Recht Vorrang für EU-Recht Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VO Nr. 1/2003: Vorrang im Bereich des Art. 101 AEUV 12

13 2.2 Struktur des Art. 101 AEUV - Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen - Tatbestandsmerkmale Absatz 1 Tatbestandsmerkmale Absatz 3 Rechtsfolgen Vereinbarung/abgestimmte Verhaltensweise/Beschluss zwischen Unternehmen Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Zweck oder Wirkung: Wettbewerbsbeschränkung Innovation mit Effizienzgewinn Beteiligung der Verbraucher am entstehenden Gewinn Erforderlichkeit der Beschränkungen Kein Ausschluss des Wettbewerbs Art. 101 Abs. 1 AEUV: Gesetzliches Verbot Art. 101 Abs. 2 AEUV: Nichtigkeit von Vereinbarungen Art. 7 VO Nr. 1/2003, 32 GWB: Abstellungsverfügung Art. 23 VO Nr. 1/2003, 81 GWB: Geldbußen 33 GWB, 823 Abs. 2 BGB: Schadensersatz 13

14 2.2.1 Art. 101 Abs. 1 AEUV - Tatbestandsmerkmale - Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise oder Beschluss einer Unternehmensvereinigung Unternehmen Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Wettbewerbsbeschränkung Vereinbarung: zumindest moralischer Bindungswille Abgestimmte Verhaltensweise: Kommunikation mit Wettbewerbern über Wettbewerbsparameter Jede wirtschaftliche Tätigkeit Abgrenzung zum nationalen Recht Veränderung der Warenströme Bekanntmachung ABl C 101, S. 81 Zweck oder Wirkung Relevanter Markt Spürbarkeit Bagatellbekanntmachung, ABl C 368, S

15 2.2.2(a) Art. 101 Abs. 3 AEUV - Tatbestandsmerkmale - Verbesserung der Warenerzeugung Beteiligung der Verbraucher am entstehenden Gewinn Erforderlichkeit der Beschränkungen Kein Ausschluss des Wettbewerbs Innovation alle Wettbewerbsparameter Effizienzgewinne alle unmittelbaren und mittelbaren Abnehmer jeder Vorteil mindestens teilweise Weitergabe der Gewinne (geringsmöglicher Eingriff in Freiheit des Wettbewerbs) Notwendigkeit jeder einzelnen Wettbewerbsbeschränkung zur Erreichung der Verbesserung von Warenerzeugung, etc. Vergleich ohne / mit ähnlich Marktbeherrschung 15

16 2.2.2(b) Art. 101 Abs. 3 AEUV - Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien - Horizontal und Vertikal Allgemein Leitlinien zu Art. 101 Abs. 3 AEUV, ABl C 101, S. 97 Horizontal Vertikal Hard Core Kartelle Spezialisierung Forschung & Entwicklung Kooperation allgemein Allgemein Automobilvertrieb Technologietransfer (-) VO Nr. 1218/2010 VO Nr. 1217/2010 Leitlinien horizontale Zusammenarbeit VO Nr. 330/2010 Leitlinien vertikale Beschränkungen, ABl C 130, S. 1 VO Nr. 461/2010 Ergänzende Leitlinien Automobilvertrieb, ABl C 138, S. 16 VO Nr. 772/2004 Leitlinien Technologietransfer, Abl C 101, S. 2 16

17 2.3 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Falltypen - Abgrenzung zu Art. 102 AEUV / FKVO Horizontal Vertikal Richtet sich gegen zwei oder mehr Unternehmen (sonst Art. 102 AEUV) Kein Zusammenschlusstatbestand (sonst Art. 3 FKVO) Hard Core Kartelle Kooperationen Vertrieb Warenbezug Technologietransfer Franchising 17

18 Aufbauschema Prüfung Art. 101 AEUV (1) Verstößt der Vertrag/das Verhalten gegen Art. 101 AEUV? 1. Anwendbarkeit des EG-Rechts: Ist der Vertrag/das Verhalten geeignet, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen? Ja Nein nationales Recht 2. Fällt der Vertrag/das Verhalten unter Art. 101 AEUV: Vereinbarung, abgestimmte Verhaltensweise, Beschluss einer Unternehmensvereinigung Ja Nein Art. 102 oder FKVO? Zwischen Unternehmen Bezweckt oder bewirkt der Vertrag/das Verhalten eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung? Zweck Wettbewerbsbeschränkung? Nein Wirkung Wettbewerbsbeschränkung? Ja Umfassende Marktanalyse Ja Nein kein Verstoß 18

19 Aufbauschema Prüfung Art. 101 AEUV (2) 3. Erfüllt der Vertrag/das Verhalten die Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3? Erfüllt der Vertrag die Vorraussetzungen eine Gruppenfreistellungsverordnung? Ja Nein Kein Verstoß gegen Art. 101 Erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV? Bringt die Vereinbarung einen Beitrag zum technischen/wirtschaftlichen Fortschritt oder zur Verbesserung der Warenerzeugung/-verteilung? Sind die Verbraucher am entstehenden Gewinn angemessen beteiligt? Sind die in der Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen des Wettbewerbs auf das zur Erreichung des Vertragszwecks Notwendige beschränkt? Bleibt auch bei Durchführung der Vereinbarung Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestehen? Ja kein Verstoß Nein Verstoß 19

20 3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick - Grundstruktur und Rechtsnormen Tatbestandselemente Fallgruppen Verhalten eines Unternehmens EG-Recht Deutsches Recht Verhältnis EG-Recht / Deutsches Recht Marktbeherrschung Missbrauch Behinderung von Wettbewerbern Ausbeutung der Marktgegenseite Diskriminierung der Marktgegenseite 20

21 3.1 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Grundstruktur und Rechtsnormen - Grundstruktur: Verhalten eines Unternehmens EG-Recht Deutsches Recht Verhältnis EG-Recht / Deutsches Recht Einseitig: z.b. Lieferverweigerung, Bundling Vielfach im Zusammenhang mit Verträgen (ggfs. Idealkonkurrenz zu Art. 101 AEUV) Ganz selten: gemeinsame Marktbeherrschung mehrerer Unternehmen (ähnlich Kartell) Art. 102 AEUV 19 GWB: Grundnorm, Regelbeispiele 20 GWB: Herabgesetzte Eingreifschwelle, Sonderfälle Art. 3 Abs. 2 Satz 2 VO Nr. 1/

22 3.2 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Marktbeherrschung - Marktanteil Sonstige Strukturmerkmale Definition des relevanten Marktes -- sachlich (Produkt) -- räumlich Marktvolumen Umsatz der betroffenen Unternehmen auf dem relevanten Markt Marktanteil Bei 50 % Marktanteil Vermutung für Marktbeherrschung (anders 18 Abs. 4 GWB: 40 %) vgl. Art. 2 Abs. 1 FKVO und 18 Abs. 3 GWB -- Marktzutrittsschranken -- Stabilität der Marktanteile über längere Zeit -- Vorsprung gegenüber Wettbewerbern -- Finanzkraft -- Vertikale Integration -- Technologie -- Sonstige 22

23 3.3 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Missbrauch - Definition Kommissionsmitteilung Verhaltensweisen, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb bereits geschwächt ist, und welche die Aufrechterhaltung des bestehenden Wettbewerbs durch die die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Leistungswettbewerbs abweichen. EuGH, Slg. 1979, S. 461, Hoffmann La Roche, Rn. 91 Beispiele des Art. 102 Abs. 2 AEUV nicht abschließend Erläuterungen zu den Prioritäten bei der Anwendung von Artikel 82 EG vom 3. Dezember 2008, ABl C 45, S. 7 23

24 3.4 Fallgruppen für Missbrauch Behinderung von Wettbewerbern Ausbeutung der Marktgegenseite Diskriminierung der Marktgegenseite Predatory Pricing (Kampfpreise) Ausschließlichkeitsbindungen Koppelung (Bundling) -- Physical Bundling -- Contractual Bundling Rabattsysteme Verweigerung des Zugangs zu essential facilities (insb. Netzwerkindustrien, vgl. 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB) Unangemessen hohe Preise Konditionenmissbrauch Verweigerung von Lieferbeziehungen Unterschiedliche Preise und Geschäftsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund 24

25 4. Fusionskontrolle - Überblick - Rechtsquellen Formelles Fusionskontrollrecht Materielles Fusionskontrollrecht Verfahren EU-Recht Deutsches Recht Andere Rechtsordnungen Zusammenschlusstatbestand Umsatzschwellen Typen von Fusionen und Eingreifkriterien Einzelmarktbeherrschung und Oligopolmarktbeherrschung Wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs Vollzugsverbot Anmeldung Fristen Verfahrensabschluss 25

26 4.1 Fusionskontrolle - Rechtsquellen - EU-Recht FKVO Nr. 139/2004 Ausführungsverordnung Nr. 802/2004 Form CO Deutsches Recht GWB Allgemeine Verfahrensvorschriften des GWB/VwVfG Andere Rechtsordnungen ca. 100 Länder unkoordiniert strukturell ähnlich 26

27 4.2 Formelles Fusionskontrollrecht - Zuständigkeitsregeln - Zusammenschlusstatbestand Umsatzschwellen Art. 3 FKVO: Kontrollerwerb 37 GWB: -- Vermögenserwerb -- Kontrollerwerb -- Anteilserwerb -- Wettbewerblich erheblicher Einfluss Art. 1 Abs. 2 u. 3, Art. 5 FKVO (vgl. nächste Folie) 35, 38 GWB -- EUR 500 Mio. weltweit gemeinsam -- EUR 25 Mio. im Inland, mindestens ein Unternehmen -- EUR 5 Mio. im Inland, mindestens ein Unternehmen -- Ausnahmen ( 35 Abs. 2,Pressefusionskontrolle) 27

28 Ausnahmen Kumulative Voraussetzungen 4.2 Formelles Fusionskontrollrecht - Umsatzschwellen der FKVO - Weltweiter Umsatz aller beteiligten Unternehmen Gemeinschaftsweiter Umsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen EUR 5 Mrd. 2 EUR 250 Mio. Art. 1 Abs. 2 FKVO 2/3 Klausel 2/3 des EU-weiten Umsatzes aller beteiligten Unternehmen in einem Mitgliedstaat Alternative Schwellen Umsatzberechnung Art. 1 Abs. 3 FKVO Art. 5 FKVO Verweisung vor Anmeldung Art. 4 FKVO Abs. 4 und 5 28

29 4.3(1) Materielles Fusionskontrollrecht - Typen von Fusionen und Eingreifkriterien - Typen von Fusionen Horizontal Vertikal Konglomerat EU-Recht Deutsches Recht Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs -- Entstehung/Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung -- Sonstige Wie EU-Recht (SIEC-Test) Abwägungsklausel Ministererlaubnis 29

30 4.3(2) Materielles Fusionskontrollrecht - Einzelmarktbeherrschung und Oligopolmarktbeherrschung - Formen der Marktbeherrschung Einzelmarktbeherrschung Gemeinsame Marktbeherrschung (Oligopol) Voraussetzungen Marktanteil Sonstige Faktoren, z.b. -- Marktzutrittsschranken -- Technologievorsprung -- Finanzkraft -- vertikale Integration Fehlen von Außenwettbewerb Fehlen von Binnenwettbewerb -- Homogene Güter -- Preistransparenz -- Vergeltungsmechanismus 30

31 4.3(3) Materielles Fusionskontrollrecht - Wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs - Hintergrund Lücke des Marktbeherrschungstests More economic approach Reform 2004 Neue FKVO 139/2004 Einführung des SIEC-Tests Marktbeherrschung als einziges Regelbeispiel beibehalten Kommissionspraxis Abschied von der Marktbeherrschung Was ist eine wesentliche Behinderung? Rechtsprechung Ryanair/Aer Lingus Überprüfung ökonomischer Gutachten 31

32 4.4 Fusionskontrolle - Verfahren - Vollzugsverbot Anmeldung Fristen Verfahrensabschluss Zivilrechtliche Sanktionen Bußgeldrechtliche Sanktionen EU: Form CO, sehr viel Information GWB: 39 GWB, Formloses Schreiben, Muster des Amtes EU: Arbeitstage: Phase I Arbeitstage: Phase II Deutschland: -- 1 Monat: Phase I -- 3 Monate: Phase II Freigabe Untersagung Freigabe mit Auflagen 32

33 5. Sanktionen und Verfahren - Überblick - Sanktionen Verwaltungsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Zivilrecht Verwaltungs- und Bußgeldverfahren EU Deutschland Zivilverfahren EU Deutschland 33

34 5.1(1) Sanktionen Verwaltungsrechtliche Sanktionen (EU und Deutschland) Ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen Zivilrechtliche Sanktionen Verhaltenskontrolle -- Untersagung/Abstellungsverfügung, u.u. Entflechtung -- Verpflichtungserklärungen Fusionskontrolle -- Untersagung, ggfs. Entflechtung -- Freigabe, u.u. mit Auflagen EU: Bußgelder gegen Unternehmen (juristische Personen) Deutschland: Bußgelder gegen natürliche und juristische Personen Nichtigkeit Unterlassung Belieferung Schadensersatz 34

35 5.1(2) Art. 101 und102 AEUV Sanktionen: Bußgelder EU und Deutschland Art. 23 VO Nr Abs. 4 GWB Dauer und Schwere der Verfehlung Maximal 10 % des weltweiten Unternehmensumsatzes Leitlinien zur Bußgeldbemessung ABl C 210, S. 2 Website BKartA (2013) Kronzeugenregelung (nur für Kartelle) ABl C 298, S. 17 Website BKartA (2006) 35

36 5.2 Verwaltungs- und Bußgeldverfahren 5.2.1(a) Verfahren der Kommission Art. 20, 21 VO Nr. 1 Nachprüfungen (Durchsuchungen) Corporate Statements vom Kronzeugen Art. 17, 18 VO Nr. 1 Art. 19 VO Nr. 1 Art. 27 VO Nr. 1 Untersuchung von Wirtschaftszweigen Auskunftsverlangen Zeugenbefragung nur freiwillig Beschwerdepunkte schriftliche und mündliche Beantwortung u.u. Settlement-Verfahren Weitere Vorschriften VO Nr. 773/2004 Rechtsschutz Art. 263 Abs. 4 AEUV 36

37 5.2.1(b) Verwaltungsrecht EU 27 Netzwerk Fallverteilung Nationales Recht für Nationale Wettbewerbsbehörden von 28 Staaten Aufsicht Kommission Amtshilfe Zusammenarbeit Netzwerkbekanntmachung Rechtsfolgen Verfahren Rechtsquelle Art VO Nr. 1/

38 5.2.2 Verwaltungs- und Bußgeldverfahren Deutschland Verwaltungsverfahren Bußgeldverfahren Bundeskartellamt GWB/VwVfG Rechtsmittel: -- Beschwerde zum OLG -- Rechtsbeschwerde zum BGH Bundeskartellamt GWB/OWiG/StPO Rechtsmittel: -- Einspruch zum OLG -- Rechtsbeschwerde zum BGH 38

39 5.3(1) Zivilrechtliche Rechtsfolgen Nichtigkeit von Verträgen Unterlassung Belieferung Schadensersatz Einheit der Rechtsordnung praktische Bedeutung ähnlich Behörde zivilrechtlich wenig effektiv Schadensersatz durch Naturalrestitution nur bei Marktbeherrschung/Marktstärke EU Deutschland 39

40 5.3(2) Einzelne Jurisdiktionen EU Deutschland Kein eigenes SE-Recht Anforderungen an nationales Recht -- Äquivalenz -- Effektivität Rechtspolitik -- Weißbuch -- Richtlinienentwurf Juni GWB Novelle -- Wer ist Betroffener? -- Passing-On Defense ZPO -- Vorgreiflichkeit von Behördenentscheidungen Erste ernsthafte Schadensersatzprozesse 40

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