Verwaltungs- und Kontrollstruktur verantwortliche Stellen und Einrichtungen für investive Maßnahmen
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- Fritz Junge
- vor 6 Jahren
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1 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für investive Maßnahmen 1 14 Wissenstransfer Informationsmaßnahmen auf Förmittel 1.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer A3 1) 1.2 Wissenstransfer einschließlich Demonstrationsvorhaben für Land-, Forst- Ernährungswirtschaft 4 17 Investitionen in materielle Vermögenswerte Abs. 1 b) 17 Abs. 1 a) Investitionen im Bereich Nutztierhaltung Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung Investitionen für die Verarbeitung Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten Abs. 1 c) Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen Abs. 1 d) 7 20 Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen Abs. 1 a) Naturschutzplanungen Abs. 1 f) Biotopgestaltungs- Artenschutzvorhaben sowie Anschaffung von Technik Ausstattung Basisdienstleistungen Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Studien zur Dokumentation von Artvorkommen sowie naturschutzbezogene Öffentlichkeits- Bildungsarbeit 1) A3 2) A3 A3 A3 A3 2) A3 A3 A3 A3 2) A3 A3 A3 A3 2) A3 A3 A3 Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen
2 Abs. 1 c) i. V. m Abs. 1 d) i. V. m. 25 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten Verbesserung Lebensfähigkeit von Wäln Vorbeugung von Schäden Wieherstellung ursprünglichen Zustands von Wäln Einrichtung Verbesserung von Anlagen zur Überwachung Auftretens von Waldbränden Investitionen zur Stärkung Wistandsfähigkeit ökologischen Werts Waldökosysteme Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten Verjüngung natürlicher, gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten Bodenschutzkalkung 3) Zusammenarbeit Biotopgestaltungs- Artenschutzvorhaben im Wald Abs. 1 c) Einrichtung Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) Abs. 2 a) Pilotprojekte im Rahmen EIP AGRI Abs. 2 g) Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte sowie gegenwärtig angewendete ökologische Verfahren Abs. 2 j) Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen ESIF-VO i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Technische Hilfe auf Förmittel A3 2) A3 A3 A3 A3 2) A3 A3 A Finanzmittel für technische Hilfe 4) SMUL 5) SMUL SMUL SMUL / - Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen
3 auf Förmittel Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Hauptkasse Freistaates Sachsen (); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); LfULG-Außenstellen Zwickau, Kamenz, Mockrehna/bzw. nach Organisationsänung Wurzen (A3); Landratsamt (LRA); Sächsische Aufbaubank (); Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) 1) Für Vorhaben gem. Art. 14 erfolgt eine öffentliche Ausschreibung Leistung durch die sbehörde. Die Förung wird auf Grlage von Rechnungen gewährt, die durch die ausgewählten Dienstleister an die sbehörde für die erbrachten Dienstleistungen gestellt werden. Die an den Dienstleister wird entsprechend erbrachten Dienstleistungen durch die sbehörde veranlasst. 2) Bewertung Auswahlkriterien erfolgt durch A3. Das Ranking wird übergreifend für die LfULG A3 durch vorgenommen. 3) Bei Durchführung von Vorhaben Bodenschutzkalkung sind die Funktionen sbehörde ( ) innerhalb SBS von den Funktionen Vorhabendurchführung funktional personell getrennt. Das obliegt dabei einer Organisationseinheit, die die damit verbenen Funktionen auf dem Wege Aufgabendelegation für die EU-Zahlstelle im SMUL wahrnimmt. Dabei ist sie für diese Aufgaben EU-Zahlstelle im SMUL weisungsunterstellt in diesen Funktionen vom SBS unabhängig. 4) Bei Durchführung Maßnahme Technischen Hilfe sind die Funktionen sbehörde ( ) innerhalb SMUL von den Funktionen Maßnahmendurchführung funktional personell getrennt. Die Verwaltungs- Vor-Ort-n werden von einer Behörde o Stelle durchgeführt, die unabhängig vom Begünstigten von die autorisierenden Einheit (Zahlstelle) ist. 5) Kein Auswahlverfahren Vorhaben erforlich. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen
4 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen im Rahmen von LEADER ESIF-VO auf Förmittel Unterstützung von örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds Abs. 1 a) Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER- Entwicklungsstrategie nicht relevant Abs. 1 b) Durchführung Vorhaben im Rahmen LEADER- Entwicklungsstrategie Entscheischeidungsgremium LAG LRA* LRA* LRA* Abs. 1 c) i. V. m. Art. 44 Vorhaben für gebietsübergreifende transnationale Kooperationen in den LAG Entscheischeidungsgremium LAG Abs. 1 d) e) Mit Verwaltung Durchführung LEADER- Entwicklungsstrategie verbene laufende Kosten Sensibilisierung nicht relevant Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Lokale Aktionsgruppe (LAG); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); Landratsamt (LRA); Sächsische Aufbaubank () * Bei Rückgriff auf im EPLR programmierte Standardmaßnahmen liegt die Zuständigkeit bei jeweiligen Fachbewilligungsbehörde. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen
5 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für Flächenmaßnahmen nach Art. 28, 29 31/32 Cross Compliance Berechnung Bescheistellung Agrarumwelt- Klimamaßnahme 10.1 en für Agrarumwelt- Klimaverpflichtungen pro ha landwirtschaftlicher Fläche Ökologischer/biologischer Landbau 11.1 Einführung ökologischen/biologischen Landbaus 11.2 Beibehaltung ökologischen/biologischen Landbaus 13 31/32 en für aus naturbedingten o anen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 13.1 Einkommensverlustausgleich für Landwirte in Berggebieten 13.2 Einkommensverlustausgleich für Landwirte in anen Gebieten als Berggebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Hauptkasse Freistaates Sachsen (); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); LfULG-Außenstellen Zwönitz, Döbeln, Plauen, Zwickau, Kamenz, Löbau, Großenhain, Pirna, Rötha, Mockrehna (); zuständige Fachbehörde (): Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG), Lanuntersuchungsanstalt (LUA), Lebensmittelüberwachungs- Veterinärämter (LÜVÄ), Untere Naturschutzbehörden (UNB), Untere Wasserbehörden (UWB), Sächsische Aufbaubank () Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen
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