Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung
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- Michael Huber
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1 Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweisen 3.1. Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung erstellen 3.2. Für ZDÜ bereitstellen 4. Details 4.1. Dauerfristverlängerung 4.2. Anmeldung der Sondervorauszahlung 4.3. Abgabezeitpunkt 4.4. Automatisches Anschreiben zur Sondervorauszahlung 4.5. Unternehmensneugründung 4.6. Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 5. Wichtige Informationen
2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie eine Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung in Agenda FIBU erstellt und an die Finanzverwaltung versendet wird. 2. Voraussetzung Jeweilige Jahresversion muss installiert sein Sie können eine Dauerfristverlängerung nur für das Wirtschaftsjahr erstellen, für das die jeweilige Jahresversion installiert ist. Beispiel: Für das Erstellen einer Dauerfristverlängerung 2018 muss die Programm-DVD Januar 2018 installiert sein Vorgehensweisen Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung erstellen Vorgehensweise 1. Mandant im entsprechenden Wirtschaftsjahr öffnen. 2.»Transfer Bereitstellen USt-Dauerfristverlängerung«. 3. Option <Anmeldung der Sondervorauszahlung> aktivieren. 4. Schaltfläche <Vorauszahlung aus ZDÜ übernehmen> klicken.
3 Seite 3 5. Haken bei allen Werten in der Spalte»Übernehmen«setzen, die übernommen werden sollen. 6. Schaltfläche <Werte übernehmen> klicken. Hinweis Sind beim Versand bzw. Bereitstellen der Dauerfristverlängerung nicht alle Abrechnungsnummern des Vorjahres festgeschrieben (mit Ausnahme der Abrechnungsnummer für die Periode 13), erhalten Sie die Abfrage, ob diese festgeschrieben werden sollen. Nr Automatische Festschreibung von Abrechnungsnummern. Korrigierte Voranmeldung Wurden für einen Zeitraum mehrere Voranmeldungen gesendet (korrigierte Anmeldung), wird standardmäßig immer die zuletzt gesendete Voranmeldung markiert, um den Vorauszahlungsbetrag zu ermitteln. Prüfen Sie, ob die korrekten Voranmeldungen in der Spalte»Übernehmen«markiert sind. Sondervorauszahlung im Vorjahr Eine im Vorjahr geleistete Sondervorauszahlung wurde in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung abgezogen (in der Regel die Dezember-Voranmeldung). Das heißt, dass die Sondervorauszahlung des Vorjahres bei der Ermittlung der Werte für das aktuelle Jahr wieder hinzugerechnet werden muss. Sie sehen in den Infofeldern rechts unten die Sondervorauszahlung des Vorjahres.
4 Seite 4 Voranmeldungen wurden nicht über ZDÜ gesendet Empfehlung Übernehmen Sie die Werte der Sondervorauszahlung aus der ZDÜ. Wurden die Voranmeldungen im Vorjahr nicht mit der ZDÜ an die Finanzverwaltung gesendet, können Sie die Werte auch aus der Buchhaltung des Vorjahres übernehmen oder manuell erfassen. Vorauszahlung aus Buchhaltung übernehmen Um die Vorauszahlung aus der Buchhaltung zu übernehmen, klicken Sie auf die Schaltfläche <Vorauszahlung aus Buchhaltung übernehmen>. Beachten Sie, dass die aktuell gebuchten Werte des Vorjahres herangezogen werden. Prüfen Sie, ob die Summe der tatsächlich abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit den ermittelten Werten übereinstimmt. Vorauszahlung manuell erfassen Den Vorauszahlungsbetrag des Vorjahres können Sie auch manuell im Feld»Umsatzsteuer-Vorauszahlung in Euro«erfassen Für ZDÜ bereitstellen Vorgehensweise 1. Schaltfläche <DV bereitstellen für ZDÜ> klicken. 2. Die Dauerfristverlängerung können Sie über Agenda ZDÜ an die Finanzverwaltung senden. Das ist sinnvoll, wenn Sie die Dauerfristverlängerungen von mehreren Mandanten an die Finanzverwaltung gesammelt übertragen.
5 Seite Details Dauerfristverlängerung Mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung wird der Abgabetermin der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat verlängert. Eine gewährte Dauerfristverlängerung gilt nicht nur im Jahr der Antragstellung, sondern auch in den Folgejahren. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss somit nicht jährlich wiederholt werden. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn er vom Finanzamt nicht abgelehnt wird. Ein Bewilligungsbescheid wird vom Finanzamt nicht erteilt. Hinweis Die Anmeldung der Sondervorauszahlung beinhaltet automatisch auch den Antrag auf Dauerfristverlängerung. Er ist also nicht zusätzlich separat abzugeben Anmeldung der Sondervorauszahlung Eine Sondervorauszahlung in Verbindung mit einer Dauerfristverlängerung müssen Unternehmen leisten, wenn die Vorjahressteuer höher als Euro war und somit die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abzugeben ist. Dabei gilt: Die Sondervorauszahlung beträgt 1 / 11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Die Sondervorauszahlung muss jährlich neu ermittelt und an die Finanzverwaltung übertragen werden. Bei der Anmeldung der Sondervorauszahlung ist zwischen Monatszahler und Quartalszahler zu unterscheiden. Monatszahler Monatszahler müssen den Sondervorauszahlungsbetrag jährlich neu ermitteln und an die Finanzverwaltung übertragen. Quartalszahler Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten. Bei erstmaligem Antrag auf Dauerfristverlängerung geben sie eine Nullmeldung ab Abgabezeitpunkt Monatszahler Abgabezeitpunkt ist der des Jahres für das die Dauerfristverlängerung bzw. Anmeldung der Sondervorauszahlung erfolgt. Quartalszahler Abgabezeitpunkt ist des Jahres für das die Dauerfristverlängerung erfolgt.
6 Seite Automatisches Anschreiben zur Sondervorauszahlung Automatisches Anschreiben erstellen Zur Sondervorauszahlung können Sie ein automatisches Anschreiben für Ihren Mandanten erstellen. Vorgehensweise 1.»Transfer Bereitstellen USt-Dauerfristverlängerung«. 2. Klick auf. 3. Vorlage»AGENDA UStVA-SVZ Anschreiben«wählen. Die Vorlage muss einmalig zuvor ins DMS importiert werden. 4. <Weiter> klicken.
7 Seite 7 5. Angaben für die Ablage im DMS prüfen und ggf. anpassen. 6. <Dokument erstellen> klicken. 7. Das Anschreiben wird erstellt und automatisch im DMS abgelegt.
8 Seite Vorlage ins DMS importieren Die Vorlage»AGENDA DMS UStVA-SVZ Anschreiben«müssen Sie einmalig ins DMS importieren. Vorgehensweise 1. Agenda DMS öffnen. 2.»Stammdaten Vorlagenverwaltung«. 3. <Agenda-Vorlagen importieren> klicken. 4. Ordner wählen (mit oder ohne Absenderangaben). 5.»UStVA-SVZ Anschreiben.docx«mit Doppelklick auswählen.
9 Seite 9 Hinweis Sie können eine eigene Vorlage erstellen oder eine bestehende anpassen. Nutzen Sie hierzu die speziellen Platzhalter im Register»Rechnungswesen«der Vorlagenhilfe Unternehmensneugründung Unternehmensneugründer müssen im Kalenderjahr der Neugründung und im folgenden Kalenderjahr die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben. Im Jahr der Neugründung Die Sondervorauszahlung ist auf Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen des Kalenderjahres zu berechnen. Im Jahr nach der Neugründung Im Jahr nach der Neugründung ist die Sondervorauszahlung auf Basis der Steuerschuld des Vorjahres zu ermitteln. Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr wird die Steuerschuld auf eine Jahressumme hochgerechnet. Bei der Hochrechnung wird die Vorjahressteuer durch die Monate des Rumpfwirtschaftsjahres geteilt und dann mit 12 multipliziert. Angefangene Monate werden dabei als volle Monate gezählt. Bei der automatischen Ermittlung des Sondervorauszahlungsbetrags in FIBU erfolgt die Hochrechnung automatisch. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr beginnt am Die Vorjahressteuer beträgt Euro. Hieraus ergibt sich folgende Formel: Davon 1 / 11 = 935 Euro. In diesem Fall ist für das Jahr nach der Neugründung ein Sondervorauszahlungsbetrag von 935 Euro an die Finanzverwaltung zu melden.
10 Seite Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember ist der geleistete Sondervorauszahlungsbetrag anzurechnen. Der Sondervorauszahlungsbetrag wird automatisch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt, wenn dieser auf das vorgesehene Standardkonto gebucht wurde. Das Standardkonto ist im SKR 03 das Konto 1781 und im SKR 04 das Konto Bei der Anrechnung gibt es diese Unterscheidung: abweichendes Wirtschaftsjahr unterjährige Anrechnung Abweichendes Wirtschaftsjahr Auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist die Sondervorauszahlung in der Umsatzsteuer- Voranmeldung für Dezember zu berücksichtigen. Diese wurde in der Regel im Vorjahr geleistet und gebucht. Deshalb muss der Wert vom Vorjahr in das aktuelle Wirtschaftsjahr umgebucht werden. Hierfür muss über ein Zwischenkonto gebucht werden. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr beginnt am und endet am Im Februar 2017 wurde eine Sondervorauszahlung für 2017 in Höhe von Euro geleistet und auf das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1 / 11 gebucht (SKR 03: 1781, SKR 04: 3830). Damit die Sondervorauszahlung korrekt in der Voranmeldung Dezember 2017 abgezogen wird, sind folgende Buchungen erforderlich: 1. Buchung im vorherigen Wirtschaftsjahr (2016/2017) Umbuchung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Wirtschaftsjahr auf ein freies Konto (z. B. SKR 03: 1792, SKR 04: 3630). Buchung am Beispiel SKR 03: 2. Buchungen im aktuellen Wirtschaftsjahr (2017/2018) EB-Wert einbuchen Der Saldo des Kontos 1792 ist als EB-Wert einzubuchen. Wurde die Umbuchung unter Punkt 1 vor der Jahresübernahme erfasst, ist der EB-Wert eventuell bereits vorhanden. Buchung am Beispiel des SKR 03:
11 Seite 11 Umbuchung der Sondervorauszahlung auf korrektes Konto Zuletzt ist die Sondervorauszahlung vom Transferkonto wieder auf das entsprechende SVZ-Konto zu buchen (SKR 03: 1781, SKR 04: 3830). Durch diese Umbuchung erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Dezember Buchung am Beispiel des SKR 03: Unterjährige Anrechnung Eine geleistete Sondervorauszahlung wird in der Regel im Voranmeldungszeitraum Dezember angerechnet. Stellt ein Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres ein, muss die Anrechnung im Voranmeldungszeitraum der Betriebsaufgabe vorgenommen werden. Auch wenn auf die Dauerfristverlängerung verzichtet wird, muss die geleistete Sondervorauszahlung im letzten Voranmeldungszeitraum angerechnet werden. Die Einstellung, in welcher Umsatzsteuer-Voranmeldung die Sondervorauszahlung angerechnet werden soll, finden Sie unter»transfer Bereitstellen USt-Voranmeldung Register: Zusätzliche Auswertungen/Einstellungen«. Wenn kein Monat gewählt ist, erfolgt die Anrechnung im Monat Dezember. 5. Wichtige Informationen Nr Schnelleinstieg ZDÜ Nr Konsolidierung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Nr Automatische Festschreibung von Abrechnungsnummern
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