Arbeitsvertrag geringfügig entlohnte Beschäftigung

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1 Arbeitsvertrag geringfügig entlohnte Beschäftigung Zwischen der Firma Adresse und Frau/Herrn Adresse wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Einstellung / Probezeit / Beendigung Mit Wirkung vom werden Sie als eingestellt, und zwar erfolgt Ihre Einstellung befristet bis zum unbefristet. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Befristung automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auch während des befristeten Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung durch die Vertragsparteien möglich. Die Kündigungsfrist beträgt innerhalb der ersten beiden Jahren der Betriebszugehörigkeit nach Ablauf der Probezeit für beide Teile 4 Wochen zum 15. zum Monatsende. Probezeit: Ihre Einstellung erfolgt zur Probe bis zum.die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 2 Wochen. Die Kündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit zugehen. Das Arbeitsverhältnis endet - ohne daß es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des Tages, an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. 2. Pflichten des Arbeitnehmers EntgeItliche, von uns nicht ausdrücklich genehmigte Nebentätigkeit gilt als wichtiger Grund, der zur Entlassung berechtigt. Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als eine fristgerechte zum nächstmöglichen Termin. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse auch andere zumutbare Tätigkeiten zu verrichten. Ihr Arbeitsort ist. Sie verpflichten sich zu sorgfältiger Ausführung der Ihnen übertragenen Arbeiten sowie zu sparsamen Materialverbrauch und zur pfleglichen Behandlung der von Ihnen zu benutzenden betrieblichen Einrichtungen. 3. Vertragsstrafe Tritt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht an gibt er seinen Arbeitsplatz ohne volle Einhaltung der Kündigungsfrist der vereinbarten Vertragsdauer auf, ohne dazu nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt zu sein kündigt Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos aus einem Grund, den der Arbeitnehmer schuldhaft verursacht hat, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Brutto-

2 monatsgehaltes, ohne an den Nachweis eines Schadens gebunden zu sein. Mit der Geltendmachung der Vertragsstrafe sind weitergehende Ansprüche des Arbeitgebers wegen dieses Vertragsbruchs nicht ausgeschlossen. 4. Arbeitszeit / Urlaub / Abwesenheit wegen Krankheit a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt von Montag bis... werktäglich... Stunden ausschließlich Pausen. Bei Auftragsrückgang Produktionsminderung aus anderen Gründen mit betrieblichen wirtschaftlichen Auswirkungen ist der Arbeitnehmer damit einverstanden, dass die vereinbarte Arbeitszeit bis zu 20% verringert und die Entlohnung entsprechend der Arbeitszeitverringerung angepasst wird. b) Sie haben Werktage Jahresurlaub (bei 5-Tage-Woche), gequotelt nach Arbeitszeit. c) Scheiden Sie im laufenden Kalenderjahr aus, ist Ihr Anspruch in keinem Fall höher als der Mindestjahresurlaub nach 3 Bundesurlaubsgesetz. d) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Für die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelten die gesetzlichen Regelungen. 5. Entlohnung / Lohnsteuer / Rentenversicherung a) Sie erhalten einen Stundenlohn von brutto Sie erhalten einen Monatslohn von brutto b) Zusatzleistungen 1 sind freiwillig und jederzeit widerruflich, siehe auch Ziff. 6):... brutto... brutto Zusatzleistungen geteilt durch 12 Monate = monatlich brutto Gesamtvergütung monatlich: Das Bruttoentgelt (Addition 5a + 5b), bei Lohnsteuerpauschalierung Nettoentgelt, darf monatlich 400 nicht überschreiten. ( 1 zu Ziff. 5b: Zusatzleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht monatlich ausbezahlt, sondern erfolgen in den betriebsüblichen Auszahlungszeiten. Die Rubrik 5b = Zusatzleistungen monatlich dienen lediglich der Feststellung der Einhaltung der 400-Euro-Begrenzung.) c) Lohn wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt ( 616 BGB gilt nicht) d) Lohnsteuer Pauschsteuer zzgl. pauschale Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge nach jeweils gesetzlicher Höhe werden an die Bundesknappschaft abgeführt. Lohnsteuer wird abgeführt und in vom Arbeitnehmer vorgelegten Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Pauschsteuer nach jeweils gesetzlicher Höhe trägt der Arbeitnehmer, pauschale Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge nach jeweils gesetzlicher Höhe trägt der Arbeitgeber und werden an die Bundesknappschaft abgeführt.

3 6. Rückzahlungsvorbehalt für Gratifikation / Zusatzleistungen Eine etwaige Weihnachtsgratifikation ist eine freiwillige Leistung. Durch die Zahlung wird kein Rechtanspruch für die kommenden Jahre begründet, auch nicht durch wiederholte Leistung. Eine Weihnachtsgratifikation ist jederzeit demnach widerruflich. Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der betriebsüblichen Auszahlung durch den Arbeitnehmer Arbeitgeber gekündigt in anderer Weise beendet beispielsweise durch Aufhebungsvertrag etc. bzw. erfolgt eine Beendigung in der vorgenannten Weise zum Ablauf des des folgenden Jahres (bei einer Gratifikation, die weniger als eine Monatsvergütung beträgt: vor dem des folgenden Jahres) so entfällt die Gewährung der Weihnachtsgratifikation. Bereits geleistete Zahlungen sind, soweit die Gratifikation über 150 liegt zurück zu gewähren können bei der nächsten Vergütungszahlung unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen einbehalten werden. 7. Schwerbehindertenschutz Sie bestätigen hiermit ausdrücklich, dass Sie an keiner ansteckenden Krankheit leiden und keine körperlichen gesundheitliche Einschränkungen verschwiegen haben, die Ihre Verwendungsfähigkeit beeinträchtigen, Die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes finden auf Sie Anwendung ja nein bzw. es ist ein Antrag als Schwerbehinderter Gleichberechtigter gestellt ja nein 8. Der Fragebogen und das Aufklärungsblatt für die Rentenversicherung werden Vertragsinhalt 9. Verwirkungsklausel Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Ansonsten sind diese Ansprüche verfallen. Die Ansprüche sind ebenfalls verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach der Fälligkeit des Anspruchs zusätzlich gerichtlich geltend gemacht werden. 10. Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung soll dann eine Regelung gelten, die dem Vertragswillen der Parteien am nächsten kommt, soweit dies rechtlich möglich ist. Sie bestätigen ausdrücklich, daß Sie den Vertragsinhalt gelesen haben und vollinhaltlich als für sich verbindlich anerkennen., den (Arbeitgeber)

4 Stand: April 2007 Fragebogen zur Nebenbeschäftigung Für die Beantwortung der Fragen ist der Arbeitnehmer aufgrund des neuen Gesetzes über die Mini-Job s mit Wirkung ab verpflichtet: Name, Vorname Geburtsdatum 1. Ich bin nur bei der Firma beschäftigt? ja Wenn Ja, die Erklärung bitte unterschreiben. Die weiteren Fragen müssen nicht beantwortet werden. nein Wenn Nein, müssen die weiteren Fragen beantwortet werden 2. Ich bin bei nachfolgenden Arbeitgebern weiter beschäftigt: 1. Firma, Anschrift 2. Firma, Anschrift 3. Firma, Anschrift 3. Nebenbeschäftigung in privatem Haushalt bei: (Vor- und Zuname, Anschrift) seit monatliches Bruttoentgelt (Vor- und Zuname, Anschrift) seit monatliches Bruttoentgelt Erklärung des Arbeitnehmers Hiermit bestätige ich, dass ich jegliche Veränderung bei einer Nebenbeschäftigung meinem Arbeitgeber anzeige. Dies gilt auch für die Aufgabe einer Nebenbeschäftigung bzw. für den

5 Fall, dass derzeit keine Nebenbeschäftigung erfolgt, aber eine Nebenbeschäftigung begonnen wird. (Ort, Datum) Rentenversicherung Aufklärung für Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer wurde auf die Möglichkeit der Aufstockung des Rentenbeitrags nach 5 Abs. 2 SGB VI zum Erwerb zusätzlicher Leistungen des Rentenversicherungsträgers wie Rente, wegen Alters, Kuren, Erwerbsminderungsrenten bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen hingewiesen und erklärt, dass er die Zuzahlung zur Rentenversicherung in der jeweils gesetzlichen Höhe zu seinen eigenen Lasten ab... wünscht. (Der AN wurde darauf hingewiesen, dass die Zuzahlung zur Rentenversicherung für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bindend ist) nicht wünscht (Ort, Datum)

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