Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur
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- Heidi Kruse
- vor 6 Jahren
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1 Programmnummer 199 Finanzierung von Investitionen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Förderziel Das Förderprogramm ist Bestandteil des 10-Punkte-Plans "Kindertagesbetreuung 2013" der Bundesregierung. Es dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Förderziel Nutzen für den Antragsteller Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre. Wer kann Anträge stellen? Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisikostandardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW. Für andere als die oben genannten Antragsteller steht das Programm IKU - Kita-Ausbau mit der Programmnummer 200 zur Verfügung. Was wird gefördert? Förderfähig sind Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch Neubau oder Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzung als Tageseinrichtungen und als Räumlichkeiten für Kindertagespflege ( 2 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. 22 ff. SGB VIII (Sozialgesetzbuch)) dienen. Dazu gehören: Förderung Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten Neubauten Umbauten von Gebäuden zur Umnutzung/Umwandlung Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen, soweit sie der Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen dienen Ausstattungsinvestitionen, soweit sie der Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen dienen Erwerb von Grundstücken und Immobilien Zu den förderfähigen Investitionen gehören auch die mit den Investitionen verbundenen Nebenkosten sowie anfallende Beratungskosten. Ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben. Seite 1
2 Die neu geschaffenen bzw. gesicherten Plätze müssen zunächst schwerpunktmäßig, d. h. mehr als zur Hälfte, für Kinder unter drei Jahren bereitstehen. Mindestens für die Dauer der ersten Zinsbindungsphase muss der Nutzungszweck "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege" für die geförderten Räumlichkeiten gewährleistet sein. Ausgeschlossen ist die Finanzierung von baulichen Sanierungsmaßnahmen, die 9 der EnEV2009 unterliegen, von Maßnahmen, die 3 EEWärmeG unterliegen sowie der Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Kreditbetrag Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert: Konditionen Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung Es gilt ein Förderhöchstbetrag von Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz. Für die Sicherung von Betreuungsplätzen gilt ein Höchstbetrag von Euro pro gesichertem Betreuungsplatz. Laufzeit Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung: bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-2 Tilgungsfreijahren (10/2) bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-3 Tilgungsfreijahren (20/3) bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-5 Tilgungsfreijahren (30/5) Zinssatz Der Programmzinssatz wird durch Mittel des Bundes für die erste Zinsbindungsphase besonders günstig gestaltet. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktzinsen und wird täglich angepasst. Für das Darlehen kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern der Abruf per Telefax bis spätestens 15:00 Uhr bei der KfW eingereicht wird, die Abrufvoraussetzungen gegeben sind und das Original des Abrufformulars unverzüglich nachgereicht wird. Der Zinssatz wird für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Seite 2
3 Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung - PAngV) finden Sie im Internet unter Bereitstellung Der Kredit wird zu 100 Prozent des Zusagebetrags ausgezahlt. Zahlungsaufträge an die KfW mittels Telefax senden Sie bitte in diesem Programm ausschließlich auf die Faxnummer Das Abrufformular kann auch (ohne vorherige Übermittlung per Telefax) per Post eingereicht werden. In diesem Fall kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs bei der KfW geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Die vorstehend genannten Ausführungen gelten dabei entsprechend. Sofern eine spätere Auszahlung des Kredites gewünscht wird, kommt der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Die Darlehen werden wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Dabei kann der erste Abruf frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW- Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Die Abrufvoraussetzungen sind dann gegeben, wenn der Kreditvertrag durch die Vorlage folgender rechtswirksam unterzeichneter und gesiegelter Unterlagen zustande gekommen ist: Original der Annahmeerklärung (Formularnummer ) Original der Vollmacht und des Unterschriftenprobenblatts (Formularnummer ) Kopie der Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/Wirtschaftsplans (alternativ auch beglaubigte Kopie der Sitzungsniederschrift über den Darlehensaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans); bei Kreditnehmern aus Bayern zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme. Beglaubigte Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Aufnahme des Kredites. Für die Prüfung der vertragsrelevanten Unterlagen, die per Post im Original bzw. als beglaubigte Kopien einzureichen sind, benötigt die KfW in der Regel 3 Bankarbeitstage. Nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch die KfW erhält der Kreditnehmer eine formlose Bestätigung, dass die Darlehensmittel zum Abruf bereit stehen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. In begründeten Fällen kann diese Frist bis auf maximal 36 Monate verlängert werden. Seite 3
4 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Kredite werden mit dem Antragsformular (Formularnummer ) direkt bei der KfW in Berlin (KfW Niederlassung Berlin, Berlin) beantragt. Antragstellung Unterlagen, Sicherheiten Mittelverwendung Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Antragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. Im Rahmen des laufenden Haushaltsjahresabschnitts können bereits begonnene Bauabschnitte noch finanziert werden. Auf dem Antragsformular bzw. der Bestätigung zum Antrag ist die Angabe der geplanten Investitionsmaßnahmen erforderlich. Das Antragsformular, die Bestätigung zum Antrag sowie das jeweils aktuelle Merkblatt können unter der Faxnummer direkt abgerufen werden. Als Programmnummer ist 199 anzugeben. Sicherheiten Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden. Welche Unterlagen sind erforderlich? Für die Bearbeitung bei der KfW sind folgende Unterlagen einzureichen: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular das KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer ) eine zusammenfassende Projektbeschreibung Wir empfehlen, die im Punkt Bereitstellung genannten vertragsrelevanten Unterlagen bereits mit dem Antrag bzw. rechtzeitig vor dem Abruf der Kreditmittel bei der KfW einzureichen. Gemeindeverbände legen bitte vor: den vollständigen Wortlaut der aktuellen Verbandssatzung und die Veröffentlichung der Verbandssatzung ein aktuelles Mitgliederverzeichnis sowie eine Übersicht über bestehende Beteiligungen Soweit es notwendig ist, werden noch ergänzende Unterlagen angefordert Seite 4
5 Grundsätzlicher Hinweis Alle Angaben zur Antragstellung, zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. Nachweis der Mittelverwendung Innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist der programmgemäße Einsatz der Mittel durch Vorlage des ausgefüllten Verwendungsnachweises (Formularnummer ) direkt bei der KfW nachzuweisen. Bei Durchführung des Gesamtvorhabens in mehreren Bauabschnitten, für die auch gesonderte Anträge gestellt werden, ist nach jedem Bauabschnitt ein separater Verwendungsnachweis zu erstellen. Die KfW behält sich eine jederzeitige Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor. Seite 5
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