Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation. Webinar

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1 Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation Webinar

2 BENJAMIN PFAFFENBERGER Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Sozialversicherungsrecht WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Frankfurt a.m. 1 Inhouse-Vortrag: Der Arbeitsvertrag Blockchain der gemeinnützigen Organisation

3 WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Spezialisiert auf Nonprofit-Organisationen Rechtsgebiete (Auszug): Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerberatung für NPOs, Steuerstrafrecht Verbands-, Vereins-, Stiftungsrecht Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Restrukturierungen, Ausgliederungen Arbeitsrecht, Markenrecht, Bank- & Kapitalmarktrecht, IT-/IP-/Datenschutzrecht u.v.m. Aktiv im deutschen Dritten Sektor: und international: The International Society of Primerus Law Firms 2

4 Unsere Standorte HAUPTSITZ Frankfurt am Main Tower 185 Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt am Main Besprechungsräume Karlsruhe Ludwig-Erhard-Allee Karlsruhe Hamburg Neuer Wall Hamburg Berlin Unter den Linden Berlin München Nymphenburger Str München 3

5 Überblick I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? III. Sind Organe (Vorstand, Geschäftsführer) Arbeitnehmer? 4

6 Bitte Text einfügen 5

7 Bitte Text einfügen 6

8 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag?

9 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? 1. Die essentialia negotii des Arbeitsvertrags Vertragsparteien (AG und AN) Tätigkeit (inkl. Arbeitsort, Arbeitszeit) Vergütung (Achtung! Ansonsten gilt 612 BGB) 2. Arbeitsvertragliche Bestandteile nach dem Nachweisgesetz a) Anwendungsbereich: Gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht lediglich als vorübergehende Aushilfe (von höchstens einem Monat) eingestellt werden oder sind. Dazu gehören auch Praktikanten, die ein Praktikum nicht studien- oder schulbegleitend absolvieren. 8

10 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? b) Der AG hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses oder unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages aber spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit die wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer/Praktikanten auszuhändigen. Achtung: Gleiche Verpflichtung bei Änderung von wesentlichen Vertragsbedingungen 9

11 I. Welche Inhalte müssen in den Arbeitsvertrag? c) Nachzuweisende Inhalte: Name und Anschrift der Vertragsparteien Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitsort Kurze Beschreibung der vom AN geschuldeten Tätigkeit Zusammensetzung und Höhe der Vergütung, sowie etwaiger Zulagen und/oder Prämien Arbeitszeit Dauer des Urlaubs Kündigungsfristen Hinweis auf ggf. auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 10

12 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag?

13 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? Versetzungsregelungen (inhaltlich, örtlich) Arbeitszeitregelungen, Schichtdienst, Arbeitszeitkonto, Überstundenregelungen Krankheitsregelungen/Arbeitsverhinderung Probezeitvereinbarungen ( Kündigungsschutz) Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers Nebentätigkeiten Betriebsvereinbarungsvorbehalt 12

14 II. Welche Inhalte können/sollten in den Arbeitsvertrag? Nutzung betrieblicher IT-Systeme Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Regelungen über Vertragsbrüchigkeit (Vertragsstrafe, Freistellung) Herausgabepflicht von Arbeitsmitteln und Unterlagen Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ausschluss-/Verfallfristen Salvatorische Klausel Datenschutz 13

15 06. Juli 2017 Bitte Text einfügen 14 Webinar - Die gemeinnützige GmbH

16 III. Sind Organe Arbeitnehmer?

17 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Grundsatz: Stiftungen, Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind juristische Personen und können somit Arbeitgeber sein. Welche Organe gibt es? Welche Organe können Arbeitnehmer sein? 16

18 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Vorstand eines Vereins, einer Stiftung I.d.R. kein Arbeitnehmer, da Mitglieder des Vorstandes meist weisungsfrei tätig und nicht persönlich abhängig Achtung: anders im Steuer- und Sozialversicherungsrecht! (g)gmbh-geschäftsführer sind zu unterscheiden! Nach geltender Rechtsprechung (g)gmbh-geschäftsführer keine Arbeitnehmer Aber...! 17

19 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Bundesarbeitsgericht: (g)gmbh-geschäftsführer im Einzelfall Arbeitnehmer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt Maßgebliche Bedeutung: Merkmal der persönlichen Abhängigkeit 18

20 III. Sind Organe Arbeitnehmer? Geschäftsführer ist Gesellschafter: Persönliche Abhängigkeit des (g)gmbh-geschäftsführers soll von vornherein ausgeschlossen sein, wenn Geschäftsführer als Gesellschafter über einen so großen Geschäftsanteil verfügt, dass er maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung hat Beteiligung von mehr als 50% oder Beteiligung geringer als 50%, aber mit leitender Position und Möglichkeiten zur Sperre Fremdgeschäftsführer (= keine Gesellschaftsanteile): Ist Arbeitnehmer, wenn in den Betrieb eingegliedert und umfassenden Weisungsrecht der Gesellschaft unterliegt z.b. wenn er nicht selbstverantwortlich über Zeit/Ort seiner Arbeitsleistung entscheiden kann 19

21 III. Sind Organe Arbeitnehmer? GmbH-Geschäftsführer sind nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel eher nicht als Arbeitnehmer zu klassifizieren! Achtung: anders im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Auch bei fehlender Arbeitnehmereigenschaft sind einzelne arbeitsrechtliche Grundsätze und Schutzbestimmungen auf die Organe entsprechend anzuwenden: Pfändungsschutz des Arbeitseinkommens Pflicht zur Zeugniserteilung Im Einzelfall die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 20

22 IV. Abschließende Hinweise Nichts ist so alt wie das Recht von gestern Deshalb: Up to date bleiben im Recht der NPOs: Newsletter Nonprofitrecht aktuell In Kooperation mit der ZStV Monatlich neu Für NPOs und deren Berater Kostenlos abonnieren unter: winheller.com/newsletter 21

23 Folgen Sie uns unter: 22

24 Bitte Text einfügen 23

25 BENJAMIN PFAFFENBERGER, Rechtsanwalt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Web:

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