Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
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- Agnes Lorentz
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1 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Bereich: ANLAG - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweise Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre Geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabzug 5 4. Details Ausweis der geringwertigen Wirtschaftsgüter in der Anlage AVEÜR Restbuchwert beim Sammelposten Investitionsabzugsbetrag 9 5. Wichtige Informatonen 9
2 Seite 2 1. Ziel Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können ab 2010 wahlweise eingestuft werden als: 1. Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre (150 bis ) 2. Geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung (150 bis 400 ) 3 5 Das Info beschreibt, wie Sie beide Varianten in Agenda ANLAG handhaben. 2. Voraussetzungen Der Steuerpflichtige muss sich erstmals in 2010 zwischen zwei Wahlmöglichkeiten entscheiden. Diese Entscheidung gilt für alle Zugänge des betreffenden Jahres. Die Regelung darf nicht dahin gehend missverstanden werden, dass je Wirtschaftsgut eine Wahlmöglichkeit besteht. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die beiden Wahlmöglichkeiten:
3 Seite 3 3. Vorgehensweise Anhand eines Beispiels wird der Unterschied zwischen den beiden Varianten aufgezeigt. Es wird unterstellt, dass der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Beispiel Der Steuerpflichtige erwirbt einen Schreibtisch zum Preis von 400 netto. Lösung Jetzt kommt es darauf an, ob sich der Steuerpflichtige insgesamt (d. h. für alle Zugänge dieses Jahres) für die erste oder die zweite Möglichkeit entscheidet: 1. Schreibtisch als Sammelposten konstant über 5 Jahre absetzen. 2. Schreibtisch als geringwertiges Wirtschaftsgut erfassen und sofort voll abschreiben Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre Es gibt in der Praxis zwei übliche und rechtlich zulässige Möglichkeiten, einen Sammelposten in Agenda ANLAG zu erfassen: 1. Jedes Wirtschaftsgut als einzelner Posten Diese Möglichkeit wird angewendet, wenn die Anlagenzugänge während der laufenden Buchhaltung in ANLAG parallel mit erfasst werden.
4 Seite 4 Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass sämtliche Posten detailliert und gut nachvollziehbar aufgelistet werden: 2. Alle Zugänge eines Jahres unter einem Posten Verwenden Sie diese Möglichkeit, wenn die Wirtschaftsgüter erst im Rahmen der Abschlusserstellung in ANLAG erfasst werden. In diesem Fall werden alle Wirtschaftsgüter in der Position»Zugang 2016«erfasst, die in 2016 angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 und 1.000,00 liegen.
5 Seite 5 Auflösung der Sammelposten Sammelposten sind jahrgangsbezogen mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres aufzulösen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter ist für die Auflösung des Sammelpostens auch dann unbeachtlich, wenn diese weniger als fünf Jahre beträgt. Die jahrgangsbezogene Auflösung zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres mit jeweils einem Fünftel gilt auch bei Rumpfwirtschaftsjahren, beispielsweise bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor Ablauf des regulären Wirtschaftsjahres. Die gewinnmindernde Auflösung zum Ende des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres mit einem Fünftel ist beim laufenden Gewinn dieses (Rumpf-) Wirtschaftsjahres zu erfassen. Der verbleibende Restbuchwert ist bei der Ermittlung des Gewinns nach 16 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen Geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabzug Beispiel für Sofortabzug Erfassung in ANLAG als geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung (SKR 04): Hinweis Entscheidend ist die korrekte Wahl des Sachkontos (SKR 03: 480 bzw. SKR 04: 670) sowie der AfA-Art (»4 GWG/Vollabschreibung«).
6 Seite 6 4. Details 4.1. Ausweis der geringwertigen Wirtschaftsgüter in der Anlage AVEÜR Gemäß der Betitelung im amtlichen Formular sind diese nicht auszuweisen. Jedoch sind die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Das geringwertige Wirtschaftsgut wird im aktuellen Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben. Sie erfassen die Abschreibungsart»4 GWG/Vollabschreibung«. Es erfolgt kein Ausweis in der Anlage AVEÜR. Fall 2: Das geringwertige Wirtschaftsgut wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sie erfassen die Abschreibungsart»3 GWG/Linear«. Abweichend zum ersten Fall erfolgt ein Ausweis in der Anlage AVEÜR Restbuchwert beim Sammelposten Der Sammelposten nach 6 Abs. 2a EStG ist kein herkömmliches Wirtschaftsgut, sondern eine Rechengröße. Er ist über den Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig und vollständig abzuschreiben. Ein Restbuchwert (Erinnerungswert) ist nicht zulässig. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erfassung eines Sammelpostens. Unabhängig von Ihren Einstellungen zum Restwert (»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Anlag«) belegt die Anwendung ANLAG bei der Erfassung eines Sammelpostens den Restwert 0,00 vor. Falls Sie diesen manuell ändern, erhalten Sie die folgende Hinweismeldung: Die Meldung weist Sie auf die Kernproblematik im Zusammenhang mit der ELSTER-Bereitstellung der Anlage AVEÜR hin.
7 Seite 7 Sammelposten, Anlage AVEÜR und die Bereitstellung Im Wirtschaftsjahr 2008 bestand erstmals die Möglichkeit, einen Sammelposten gemäß 6 Abs. 2a EStG zu bilden. Dieser ist pro Jahr um ein Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 muss sich somit ein Restbuchwert von 0,00 ergeben. In der Praxis ist es jedoch üblich, einen Restbuchwert (Erinnerungswert) von 1,00 zu erfassen. Das akzeptiert die Finanzverwaltung allerdings nicht bei der ELSTER-Bereitstellung der Anlage AVEÜR. Beispiel In 2011 wurde ein Sammelposten mit einem Restwert von 1,00 erfasst: In der Anlage AVEÜR für das Jahr 2015 erhalten Sie den folgenden Ausweis: Das wird von der Finanzverwaltung im Rahmen der ELSTER-Bereitstellung nicht akzeptiert. Sie erhalten eine entsprechende Meldung bei der Plausibilitätsprüfung.
8 Seite 8 Lösung 1. Sammelposten im Jahr 2011 aufrufen. 2. Restwert von 1,00 auf 0,00 anpassen. 3. Eingaben speichern. Der Sammelposten wird neu berechnet. Sie erhalten die folgende Darstellung: Unter»Auswertungen EÜ Verzeichnis der Anlagegüter«wird der Sammelposten ausgewiesen: 4. Übergabe in den jeweiligen Programmen wiederholen (ESt, GuE oder FIBU Jahresabschluss). 5. ELSTER-Bereitstellung durchführen. Hinweis Achten Sie in allen Wirtschaftsjahren darauf, dass bei Sammelposten immer ein Restwert von 0,00 erfasst ist.
9 Seite Investitionsabzugsbetrag Laut 7g Abs. 2 Satz 2 EStG können die Anschaffungskosten sowie die AfA-Bemessungsgrundlage durch den Investitionsabzugsbetrag entsprechend gemindert werden. Aufgrund dieser Minderung kann es vorkommen, dass eine der oben genannten Wertgrenzen unterschritten wird. Beispiel Die tatsächlichen Anschaffungskosten für einen Schreibtisch belaufen sich auf Euro. Es wird ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 480 Euro (1.200 Euro x 40 %) geltend gemacht. In dem betreffenden Jahr hat man sich für die Anwendung der Regelung zum Sammelposten entschieden. Tatsächliche Anschaffungskosten für den Schreibtisch - Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % 1200,00 480,00 = Verminderte AHK/AfA-Bemessungsgrundlage 720,00 Im Rahmen der laufenden Anlagenbuchhaltung wurde der Schreibtisch zutreffend auf das Anlagenkonto»0650 Büroeinrichtung«(SKR 04) aktiviert. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erfolgt die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags. Dadurch verlagert sich der Schreibtisch wertmäßig in den Bereich des Sammelpostens. Lösung 1. Bisher erfasstes Anlagegut löschen. 2. Schreibtisch neu auf dem Konto»0675 Geringw. Wirtschaftsgut > «(SKR 04) erfassen. 3. Im Feld»AHK-Betrag«die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlageguts erfassen. Im Beispiel ist das der Betrag von Euro. 4. Speichern und nachfolgend Meldung mit bestätigen. Es handelt sich lediglich um einen generellen Hinweis, der unbeabsichtigte Erfassungsfehler verhindern soll. 5. Programmseitig wird im Feld»AfA-Art«die Nummer»7 GWG-Sammelposten«vorbelegt. 6. Investitionsabzugsbetrag über den Menüpunkt Investitionsabzugsbetrag«erfassen. 5.»Bearbeiten Bewegungen Wichtige Informatonen Nr Investitionsabzugsbeträge verwalten
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