Qualifizierter Meldedialog
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- Frieda Richter
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen Kassenmeldung der Krankenkasse abrufen und importieren 3 4. Details Anforderung der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse beim Arbeitgeber für abgeschlossene Perioden Rückmeldung der Gesamtentgelte für Mehrfachbeschäftigte, deren Entgelte zusammengerechnet die BBG in der KV/PV überschreiten Bemessungsgrundlage für Mehrfachbeschäftige außerhalb der Gleitzone manuell bestimmen Bemessungsgrundlage für Mehrfachbeschäftigte innerhalb der Gleitzone manuell bestimmen Rückmeldung der Sozialversicherungstage für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer 12
2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie den qualifizierten Meldedialog in Agenda LOHN durchführen. 2. Voraussetzungen Ab beinhaltet der neue qualifizierter Meldedialog unter anderem folgende Änderungen: Der qualifizierter Meldedialog für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone entfällt komplett. GKV-Monatsmeldungen sind nur noch nach Anforderung der Krankenkasse zu erstellen. Eine manuelle Abgabe ist nicht mehr möglich. Anhand der Entgeltmeldungen (Jahresmeldungen, Abmeldungen) prüfen die Krankenkassen, ob eine Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) vorliegt. Wenn in einem Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, wird eine GKV-Monatsmeldung angefordert. LOHN erstellt nach Anforderung die GKV-Monatsmeldung mit Meldegrund 58 automatisch. Das monatliche laufende und einmalig gezahlte Arbeitsentgelt wird auf diesem Weg der Krankenkasse mitgeteilt. Die Krankenkassen errechnen mithilfe der Arbeitsentgelte der GKV-Monatsmeldungen die Gesamtentgelte, die Ihnen im Rahmen des qualifizierten Meldedialogs rückgemeldet werden. LOHN rechnet anhand der rückgemeldeten Entgelte die anteiligen Bemessungsgrundlagen automatisch aus. 3. Vorgehensweisen 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen Mehrfachbeschäftigung außerhalb der Gleitzone»Stammdaten Personaldaten Register: SV«Übt der Arbeitnehmer eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, die außerhalb der Gleitzone abgerechnet wird, hinterlegen Sie in den Personaldaten im Register»SV«im Feld»Mehrfachbeschäftigung den Eintrag»1 = Mehrfachbeschäftigung«.
3 Seite 3 Im Register»Meldedialog«sehen Sie, bei welchen Mitarbeitern eine GKV-Monatsmeldung angefordert wurde. Mehrfachbeschäftigung innerhalb der Gleitzone Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone nehmen nicht am qualifizierten Meldedialog teil. Sind Ihnen die Entgelte aller Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone des Arbeitnehmers bekannt, können Sie die Entgelte manuell erfassen Kassenmeldung der Krankenkasse abrufen und importieren 1. Kassenmeldungen abrufen 1. Agenda teilt Ihnen automatisch durch eine Agenda-Nachricht mit, wenn Sie relevante Verarbeitungsergebnisse abrufen müssen. Link im Fenster anklicken und DEÜV-Verarbeitungsergebnisse abrufen.
4 Seite 4 2. Im Agenda-Kundenbereich einloggen. 3. Rückmeldung, falls Kassenmeldungen in den Verarbeitungsergebnissen enthalten sind. 2. Kassenmeldung importieren 1. Beim Öffnen des Mandanten erscheint der Hinweis: 2. Mit Klick auf den Link werden die Kassenmeldungen sofort in die Personaldaten importiert. Hinweis Falls die Abrechnung des aktuellen Monats bereits übermittelt und ausgehändigt wurde, sollten Rückmeldungen nicht vor dem Monatsabschluss importiert werden. Grund: Beim Import der Rückmeldungen wird die Monatsberechnung zurückgesetzt. Die importierten Rückmeldungen würden die Daten der Monatsberechnung verändern (Abrechnungen, Beitragsnachweise usw.). Führen Sie vor dem Import der Rückmeldungen den Monatsabschluss durch. Rückmeldungen zum qualifizierten Meldedialog werden beim Monatsabschluss automatisch in die Personaldaten importiert und bei der folgenden Monatsberechnung berücksichtigt.
5 Seite 5 4. Details 4.1. Anforderung der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse beim Arbeitgeber für abgeschlossene Perioden Stellt die Krankenkasse durch Prüfung der Entgeltmeldungen (Jahresmeldungen, Abmeldungen) fest, dass ein Arbeitnehmer mehrfachbeschäftigt ist und die Beitragsbemessungsgrenze in einem Sozialversicherungszweig überschritten wird, fordert sie eine GKV-Monatsmeldung an. In den meisten Fällen werden die GKV-Monatsmeldungen für bereits abgeschlossene Monate angefordert. LOHN erzeugt die GKV-Monatsmeldungen immer automatisch. Für welche Monate die GKV-Monatsmeldungen angefordert werden, ist in den aktuellen und in den historischen Personaldaten ersichtlich:»stammdaten Personaldaten Register: Meldedialog«.
6 Seite Rückmeldung der Gesamtentgelte für Mehrfachbeschäftigte, deren Entgelte zusammengerechnet die BBG in der KV/PV überschreiten Nach dem Abruf und dem Import werden die rückübermittelten Gesamtentgelte in den Personaldaten angezeigt:»stammdaten Personaldaten Register: Meldedialog«. Überschreiten mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer nach Zusammenrechnung der Entgelte aller Arbeitgeber die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, werden die Gesamtentgelte getrennt nach laufenden und einmaligen Bezügen rückgemeldet. Dabei sind die Gesamtentgelte nach den Sozialversicherungszweigen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung aufgeteilt. Auch werden die Sozialversicherungstage und der Rechtskreis rückgemeldet. Ermittlung der Gesamtentgelte bei der Krankenkasse Nach aktueller Rechtslage werden die Einzelentgelte der laufenden Bezüge vor der Zusammenrechnung jeweils auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Beispiel für Rechtskreis West Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) KV/PV RV AV Entgelt Arbeitgeber A: Euro Entgelt Arbeitgeber B: Euro Euro Euro Gesamtentgelte von der Krankenkasse rückgemeldet Euro Euro Die Gesamtentgelte werden automatisch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Sie haben Vorrang vor den unter»bemessungsgrundlage manuell bestimmen«erfassten Beträgen.
7 Seite 7 Die vom einzelnen Arbeitgeber abgerechneten Entgelte werden auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Diese Entgelte werden anhand der Gesamtentgelte auf die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aufgeteilt. KV/PV RV AV Gesamtentgelte von der Krankenkasse rückgemeldet Euro Euro Entgelt Arbeitgeber A: (Vor der Umrechnung wird soweit erforderlich auf die jeweilige BBG begrenzt!) Euro x = 2.979, x = 4.829, x = 4.829, Euro Euro Euro x = 1.370, x = 1.530, x = 1.530, Euro Bei Arbeitgeber A zu verbeitragen Entgelt Arbeitgeber B: 2.000,00 (Vor der Umrechnung wird soweit erforderlich auf die jeweilige BBG begrenzt!) Bei Arbeitgeber B zu verbeitragen Beitragspflichtig Arbeitgeber A + Arbeitgeber B (= Beitragsbemessungsgrenze) Rückgemeldete Entgelte nicht berücksichtigen Über die Option <Rückmeldungen der Krankenkasse wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ignorieren> unterbinden Sie die Berücksichtigung der rückgemeldeten Entgelte:»Stammdaten Personaldaten Register: Meldedialog«.
8 Seite Bemessungsgrundlage für Mehrfachbeschäftige außerhalb der Gleitzone manuell bestimmen Verdienen mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer nach Zusammenrechnung aller Entgelte über der Beitragsbemessungsgrenze, können Sie die Bemessungsgrundlage manuell bestimmen. Die manuell erfassten Entgeltfelder werden solange zur Berechnung herangezogen, bis von der Krankenkasse eine Rückmeldung erfolgt. Beispiel: Bei Ihnen erhält der Arbeitnehmer Euro. In einer zweiten Beschäftigung verdient der Arbeitnehmer weitere Euro. Der Rechtskreis ist West. Abrechnungsmonat ist Juli Bemessungsgrundlage manuell bestimmen 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach folgender Formel: BBG x Einzelarbeitsentgelt1 Gesamtarbeitsentgelt = Bemessungsgrundlage Hinweis 1Bei der Ermittlung der manuellen Werte muss die Begrenzung der Einzelentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze erfolgen! 2. Berechnung der KV bzw. PV: Euro x Euro Euro = 1.775,51 Euro = 2.381,25 Euro 3. Berechnung der RV bzw. AV: x Euro Euro 4. Anschließend können die Ergebnisse in den Personaldaten erfasst werden. Register»SV«:
9 Seite 9 Hinweis Über die Schaltfläche <Nachberechnung Personaldaten öffnen> kann die Bemessungsgrundlagen auch für vergangene Perioden manuell bestimmt werden.
10 Seite Bemessungsgrundlage für Mehrfachbeschäftigte innerhalb der Gleitzone manuell bestimmen Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone nehmen nicht mehr am qualifizierten Meldedialog teil. Falls Ihnen trotzdem die Entgelte aller Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone des Arbeitnehmers bekannt sind, können Sie diese Entgelte manuell erfassen. LOHN teilt automatisch die fiktiv ermittelte verminderte Bemessungsgrundlage anteilig auf. Beispiel: Bei Ihnen erhält der Arbeitnehmer 700 Euro. Sie wissen, dass der Arbeitnehmer weitere 100 Euro in einer zweiten Beschäftigung verdient, die mit Gleitzone abgerechnet wird. Bemessungsgrundlage manuell bestimmen Register»SV«: Hinweis Über die Schaltfläche <Nachberechnung Personaldaten öffnen> können Sie die Bemessungsgrundlagen auch für vergangene Perioden manuell bestimmen!
11 Seite 11 Bei 800 Euro ergibt sich in 2017 die verminderte Bemessungsgrundlage in Höhe von 785,99 Euro. LOHN führt im Hintergrund eine fiktive Abrechnung mit 800 Euro lfd. Entgelt durch. Der Anteil an der verminderten Bemessungsgrundlage bei 700 Euro lfd. Entgelt ermittelt sich wie folgt: 785,99 Euro 800 x 700 Euro = 687,74 Euro
12 Seite Rückmeldung der Sozialversicherungstage für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer Für Abrechnungsperioden ab Juni 2014 werden von der Krankenkasse die Sozialversicherungstage zurückgemeldet und importiert, falls folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um einen mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmer. 2. Der Gesamtverdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Die zurückgemeldeten Sozialversicherungstage werden in den Personaldaten angezeigt:»stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Meldedialog«. Unter folgenden Konstellationen können die Sozialversicherungstage von den in LOHN ermittelten abweichen: Hinzutritt oder Wegfall einer Beschäftigung zu einer bestehenden Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats Beginn und Ende mehrerer Beschäftigungen innerhalb eines Monats Bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze werden die zurückgemeldeten Sozialversicherungstage herangezogen.
13 Seite 13 Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat zwei Beschäftigungen (Rechtskreis West). Bei Arbeitgeber A: Eintritt , monatliches Gehalt: Euro Bei Arbeitgeber B: Eintritt , monatliches Gehalt: Euro Gesamtentgelt: Euro Beitragsbemessungsgrenze berechnen Abgerechnet wird Arbeitgeber B für den Monat April. LOHN ermittelt für April 15 Sozialversicherungstage ( bis ). Die Krankenkasse meldet an Arbeitgeber B in diesem Fall 30 Sozialversicherungstage zurück. Es sind für alle Beschäftigungen die Sozialversicherungstage zu berücksichtigen, an denen min- destens eine Beschäftigung bestand. Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitgeber B: (Tägliche BBG x SV-Tage der Krankenkasse) x Einzelarbeitsentgelt Gesamtarbeitsentgelt SV-Zweig Tägliche BBG 2017 (West) Berechnung Anteilige BBG Arbeitgeber B KV/PV 145,00 Euro (145,00 Euro x 30) x 3.000,00 Euro 7.000,00 Euro 1.864,29 Euro RV/AV 211,67 Euro (211,67 Euro x 30) x 3.000,00 Euro 7.000,00 Euro 2.721,43 Euro Die auf diese Weise ermittelte Beitragsbemessungsgrenze stellt die Obergrenze dar, von der Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen sind.
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