Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
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- Markus Becke
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1 Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht
2 Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
3 Wozu braucht man das? 3
4 Wozu braucht man das? 4
5 Themen Umgang mit (gefährlichen) Stoffen Registrierung (Anmeldung) Evaluierung Autorisierung Einstufung Kennzeichnung Verpackung Herstellen Verwenden Inverkehrbringen Abgabe 5
6 Inhalte der Vorlesung Rechtsnormen Europäische Verordnungen und Richtlinien Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Angrenzende Gesetze 6
7 Inhalte der Vorlesung REACH Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien GHS / CLP Verordnung Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken von Stoffen und Gemischen ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV Inverkehrbringen und Herstellen von Chemikalien Umgang mit Chemikalien Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung Gefährdungsbeurteilung 7
8 Ziele der Vorlesung Umgang mit den bzw. Anwendung und Geltungsbereiche der genannten Rechtsnormen, so z.b. Übersicht Registrierungsverfahren REACH Übersicht CLP-Verordnung, GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Chemikalien Umgang mit den Stofflisten Sicherheitsdatenblatt Arbeitsschutz der Beschäftigten 8
9 Letzte große Änderung GHS / CLP 9
10 Zeitliche Entwicklung Übergangsphase EU REACH CLP Stoffe Einstufung SDB Stoffe Kennzeichnung Stoffe Stoffrichtlinie Stoffrichtlinie Zubereitungen CLP Verordnung CLP Verordnung Gemische Einstufung SDB Gemische Kennzeichnung Zubereitungsrichtlinie Zubereitungsrichtlinie CLP Verordnung CLP Verordnung 10
11 Begleitendes Material Angela Schulz, Hörath Gefährliche Stoffe und Gemische: Gesetzes- und Gefahrstoffkunde Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV, Wissenschaftl. Verlagsges. mbh, 8. Aufl.,
12 Begleitendes Material Herbert F. Bender Das Gefahrstoffbuch, Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach REACH und GHS, Wiley-VCH, 4. Aufl.,
13 Begleitendes Material Herbert F. Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen unter Berücksichtigung von REACH und GHS, Wiley-VCH, 4. Aufl., Auflage für Februar 2018 angekündigt 13
14 Begleitendes Material Internetquellen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) Fragenkatalog: Sachkunde nach 11 ChemVerbotsV Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gesetzestexte, EU-Richtlinien Wikipedia Guter Einstieg, um aktuellste Fassung eines Gesetzes zu erfahren 14
15 EINFÜHRUNG IN DAS RECHT 15
16 Einführung in das Recht Relevante Rechtsnormen EU-Richtlinie / EU-Verordnungen Chemikaliengesetz ChemG Gefahrstoffverordnung GefStoffV Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 16
17 Einführung in das Recht Weitere Gesetze Arzneimittel Gesetz Lebensmittel-und Bedarfsgegenstände Gesetz Futtermittel Gesetz Pflanzenschutz Gesetz 17
18 Einführung in das Recht Hierarchie der Rechtsnormen Europarecht Grundgesetz Bundesgesetze Rechtsverordnungen des Bundes Verfassungen, Gesetze und Rechtsverordnungen der Länder Satzungen Verwaltungsvorschriften 18
19 Das Chemikalienrecht in Deutschland und in Europa ENTWICKLUNGSGESCHICHTE 19
20 Chemikalienrecht im Wandel Bisherige Grundlage des deutschen Chemikaliengesetzes Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe Letzte Anpassung: Richtlinie 2009/2/EG, Letzte Änderung: Verordnung Nr. 1272/2008! 20
21 Chemikalienrecht im Wandel Deutsches Chemikaliengesetz (ChemG) Inkraftgetreten am 1. Januar 1982 Letzte Änderung vom 18. Juli 2017 (tritt aber erst am in Kraft) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Inkraftgetreten am 1. November 1993 Letzte Änderung Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Inkraftgetreten am 1. November 1993 Letzte Änderung
22 Chemikalienrecht im Wandel Technische Regeln TRGS 19 ChemG 21 GefStoffV GefStoffV ChemVerbotsV 17 ChemG ChemOzonSchichtV ChemPrüfV ChemGiftV Chemikaliengesetz EWG-Richtline 67/548/EWG 22
23 Chemikalienrecht im Wandel Verordnung 1907/2006 des Rates vom zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe. Richtlinie 2006/121/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates unter Berücksichtigung der Verordnung 1907/
24 Technische Regeln TRGS 19 ChemG 21 GefStoffV GefStoffV ChemVerbotsV 17 ChemG ChemOzonSchichtV ChemPrüfV ChemGiftV Chemikaliengesetz EWG-Richtline 67/548/EWG EU-Verordnung 1907/
25 Verordnung Nr. 1272/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) CLP Verordnung: Classification, Labelling and Packing GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals 25
26 Übergangsphasen Übergangsphase EU REACH CLP Stoffe Einstufung SDB Stoffe Kennzeichnung Stoffe Stoffrichtlinie Stoffrichtlinie Zubereitungen CLP Verordnung CLP Verordnung Gemische Einstufung SDB Gemische Kennzeichnung Zubereitungsrichtlinie Zubereitungsrichtlinie CLP Verordnung CLP Verordnung 26
27 Chemikalienrecht im Wandel Technische Regeln TRGS 19 ChemG 21 GefStoffV GefStoffV ChemVerbotsV 17 ChemG ChemOzonSchichtV ChemPrüfV ChemGiftV Chemikaliengesetz Verordnung1907/2006 EU-Verordnung 1272/
28 Europäisches Recht Europäische Union 28 Mitgliedstaaten(Stand 2017) Ca. 70% der nationalen Gesetzgebung beruht auf Entscheidungen der EU. Institutionen der EU Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof 28
29 Europäisches Recht Rechtsnormen EU-Verordnung Unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltende Rechtsvorschriften EU-Richtlinie Mindeststandard, der in nationales Recht umgesetzt werden muss. Europäische Rechtsprechung Datenbank 29
30 Europäisches Recht Europäisches Parlament Anhörung Genehmigung Kommission (politische Tagesgeschäft ) Vorschlag EG- Richtlinie Rat der europäischen Union (gesetzgebendes Organ) Erlass Prüfung Europäischer Gerichtshof Mitgliedstaaten Einhaltung 30
31 Europäisches Recht EU-Richtlinien, Verordnungen (Auswahl) 1999/45/EWG Zubereitungsrichtlinie 76/679/EWG Beschränkungsrichtlinie 78/631/EWG Schädlingsbekämpfungsrichtlinie 96/59/EWG PCB/PCT-Richtlinie 1907/2006 Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 400/2008 Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/ /2008 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS, CLP) 31
32 Nationales Recht Gesetze und Verordnungen auf nationaler Ebene Chemikaliengesetz Gefahrstoff-Verordnung Chemikalienverbots-Verordnung 32
33 Nationales Recht Chemikaliengesetz Begriffsdefinitionen Durchführung der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (Registrierung) Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen (EG 1272/2008) Mitteilungspflichten (REACH) Maßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt Ermächtigungsgrundlage für weitere Verordnungen => GefStoffV, ChemVerbotsV 33
34 Nationales Recht Gefahrstoff-Verordnung 19 ChemG (Auszug): Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitskraft., beim Herstellen und Verwenden von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen.. Maßnahmen.. vorzuschreiben. Gefährlichkeitsmerkmale Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen (CLP) Sicherheitsdatenblatt Schutzmaßnahmen für Beschäftigte Herstellungs-und Verwendungsverbote 34
35 Nationales Recht Chemikalienverbots-Verordnung 17 ChemG (Auszug): Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung soweit es.. [zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemischen].. erforderlich ist, vorzuschreiben, dass bestimmte gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse a) nicht.. In den Verkehr gebracht b) nur auf bestimmte Art und Weise verwendet. c) nur unter bestimmen Voraussetzungen oder nur an bestimmte Personen abgegeben werden dürfen. Regelung des Inverkehrbringens Erlaubnis-und Anzeigepflicht Informations-und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe Sachkunde 35
36 Gesetz zum Schutz für gefährlichen Stoffen CHEMIKALIENGESETZ (CHEMG) 36
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