10 Fragen und Antworten zum Arbeitsleben in der Türkei

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1 10 Fragen und Antworten zum Arbeitsleben in der Türkei Durch das anhaltende Wirtschaftswachstum in der Türkei ist auch die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen, wobei der türkische Arbeitsmarkt aufgrund der Aktivitäten ausländischer Firmen nicht mehr nur für türkische Staatsangehörige interessant ist. Im Rahmen der Harmonisierung der türkischen Gesetzgebung mit der EUGesetzgebung und der EU-Beitrittsverhandlungen ist auch das türkische Arbeitsrecht grundlegend geändert worden. Mit den folgenden Fragen und Antworten wird ein Überblick gegeben über die Struktur des neuen Arbeitsrechts in der Türkei. 1. Wie ist die Beschäftigungsstruktur in der Türkei? Die Beschäftigten können in sechs Gruppen eingegliedert werden: Kinder: Personen, die noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auszubildende: Zu Ausbildungszwecken beschäftigte Kinder, die zwar das 13. aber noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche: Beschäftigte Arbeitnehmer, die das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte: Arbeitnehmer mit einem physischen oder psychischen Defekt von 40-70%; ist nur eine behinderte Person im Betrieb beschäftigt, so muss diese mindestens zu 60% behindert sein, damit die vorgeschriebene Behindertenquote erfüllt ist. Arbeitnehmer: Beschäftigte, die mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und nicht unter eine der anderen Gruppen fallen. Selbständige Arbeiter: Arbeiter, für die keine Sozialabgaben gezahlt werden und die im Unternehmen nicht fest angestellt sind. 2. Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Allgemein beträgt die Arbeitszeit höchstens 45 Wochenstunden. Soweit nichts Entgegenstehendes vereinbart ist, wird diese Arbeitszeit auf die Arbeitstage des Betriebes

2 gleichmäßig verteilt. Durch Vereinbarung der Parteien kann die normale Arbeitszeit unter der Bedingung, dass die tägliche Arbeitszeit von 11 Stunden nicht überschritten wird, in anderer Weise auf die Arbeitstage des Betriebes verteilt werden. Ist durch Vertrag eine Wochenarbeitszeit von weniger als 45 Stunden vereinbart, so gelten - entsprechend den oben genannten Grundsätzen die Arbeitsstunden, die zwar die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, jedoch 45 Stunden nicht überschreiten, als Mehrarbeit. Jede Stunde Mehrarbeit ist mit einem Entgelt in Höhe von fünfundzwanzig Prozent über dem normalen, auf eine Arbeitsstunde anfallenden Entgelt zu vergüten. 3. Wie sind die Löhne strukturiert? Der Gesamtlohn enthält die folgenden Bestandteile: SSK Brüt: Abzugsfähiges Einkommen für die Sozialversicherungsprämien. Die Untergrenze des SSK Brutto für die erste Jahreshälfte 2007 beträgt 562,50 YTL (für die zweite Jahreshälfte ,00 YTL). Die Obergrenze für die Berechnung der Prämien beträgt im ersten Halbjahr ,40 YTL (für die zweite Jahreshälfte ,50 YTL); SSK Primi: Der Arbeitgeberanteil der Prämienprozente beträgt 22,5%, der Arbeitnehmeranteil 7,5%; Steuerfreibetrag: ab dem abgeschafft; für das Jahr 2003 betrug der Steuerfreibetrag ,- TL (45,00 YTL) pro Monat und Arbeitnehmer; Einkommensteuer und Stempelsteuer betragen bei den Gehältern 6%, für die Bilanz 14,- YTL, für die Körperschaftssteuererklärung 24,- YTL, für Quellen- und Umsatzsteuererklärungen jeweils 12,- YTL und für die Sozialversicherungsprämienerklärungen 9,- YTL.

3 4. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten? Die Sozialabgaben sind in Artikel 73 des türkischen Sozialversicherungsgesetzes geregelt. Danach differiert die zu zahlende Prozentzahl je nach der Gefahrengruppe, in die der Arbeitsplatz einzuordnen ist. Fünf unterschiedliche Sozialabgaben gibt es in der Türkei: a- Abgaben für Arbeitsunfall und krankheit betragen 1,5 bis 7%. Sie werden komplett vom Arbeitgeber getragen. b- Krankheitsprämien betragen 11%. Davon trägt 5% der Arbeitnehmer und 6% der Arbeitgeber. c- Mutterschaftsprämie beträgt 1% und wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt. d- Alters-, Sterbe- und Behinderungsprämien betragen 20%. Davon werden 9 % vom Arbeitnehmer und 11% vom Arbeitgeber entrichtet. Bei Bergbau- und Pressearbeit betragen die Prämien 22% (9 % zu 13%). e- Arbeitslosenabgaben betragen 3%, wovon 1% der Arbeitnehmer und 2% der Arbeitgeber zahlt. Der Staat unterstützt dies zusätzlich mit 1%. 5. Wie hoch ist die Einkommensteuer für die Löhne? Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage des Jahreseinkommens berechnet und ist seit dem gestaffelt: bis zu 7.500,-YTL: 15 % bis zu ,- YTL: für die ersten 7.500,-YTL 1.125,-YTL und für den Rest 20 % bis zu ,- YTL: für die ersten ,-YTL 3.425,-YTL und für den Rest 27 % bei mehr als ,- YTL: für die ersten ,-YTL 9.905,-YTL und für den Rest 35 %. 6. Wie ist die Altersabfindung geregelt? Die Altersabfindung ist einer der wichtigsten Punkte im türkischen Arbeitsleben. Sie wird je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers bezahlt, wenn der Arbeitnehmer in Ruhestand geht oder der Arbeitsvertrag ohne rechtfertigenden Grund seitens des

4 Arbeitsgebers gekündigt wird. Um Anspruch auf Altersabfindung zu haben, muss der Arbeitnehmer in dem betreffenden Betrieb mindestens ein Jahr ununterbrochen gearbeitet haben. Bei der Berechnung der einjährigen Arbeitszeit werden die Teilzeitbeschäftigungen und die Arbeiten in den unterschiedlichen Betrieben des gleichen Arbeitgebers mitgezählt. 7. Wie ist der Kündigungsschutz geregelt? In den Betrieben, für die das Arbeitsgesetz gilt und bei denen 30 oder mehr Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind, gilt der Kündigungsschutz für das unbefristete Arbeitsverhältnis. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt ist und im gesamten Unternehmen keine führenden oder verwaltenden Arbeitgebervertreteraufgaben übernommen hat Wurde die Unzulässigkeit der Kündigung durch das Gericht festgestellt und ist der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt worden, so bekommt der Arbeitnehmer: Dienstalterszulage (=Altersabfindung), Kündigungsfristentgelt, Durch das Gericht festgelegten Schadenersatz wie oben, Arbeitsentgelt für die 4 Monate der Nichtbeschäftigung. 8. Wie hoch ist der Mindestlohn? Um die finanzielle und soziale Lage jeder Art arbeitsvertraglich Beschäftigter und vom Geltungsbereich dieses Gesetzes umfassten oder nicht umfassten Arbeitnehmer zu regeln, wird der Mindestlohn von der Mindestlohn-Feststellungskommission des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit mindestens alle zwei Jahre neu festgelegt. Die Entscheidungen der Kommission sind rechtskräftig. Sie treten mit der Bekanntmachung im Gesetzblatt in Kraft.

5 Der Mindestlohn wird jedes Jahr der Inflation angepasst. Je nach Alter des Arbeitsnehmers existieren zwei unterschiedliche Mindestlöhne. Für das erste Halbjahr 2007 beträgt der Mindestlohn für die Arbeitnehmer unter 16 Jahren 476,70 YTL brutto und für die Arbeitnehmer über 16 Jahre 562,50 YTL brutto. Im zweiten Halbjahr 2007 betragen diese Mindestlöhne 491,40 YTL bzw. 585,00 YTL. Allein vom Mindestlohn zu leben ist unmöglich. 9. Wie ist das Urlaubsrecht geregelt? Die Dauer des Jahresurlaubs jedes Arbeitnehmers darf nicht weniger betragen als a) 14 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von einem bis zu fünf Jahren (einschließlich dem fünften Jahr), b) 20 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf und weniger als fünfzehn Jahren, c) 26 Tage ab einschließlich fünfzehn Jahre und länger. Die bezahlte Jahresurlaubsdauer darf jedoch für Arbeitnehmer, die achtzehn Jahre oder jünger bzw. fünfzig Jahre oder älter sind, nicht weniger als 20 Tage betragen. Die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs kann durch Arbeits- oder Tarifvertrag verlängert werden. 10. Wie ist die Probezeit geregelt? Wurde von beiden Seiten eine Probezeit vertraglich vereinbart, so darf diese höchstens zwei Monate betragen. Jedoch kann die Probezeit durch Tarifvertrag auf bis zu vier Monate verlängert werden.

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