KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG IN BONN

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1 KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG IN BONN Jugend Macht Politik 2. bis 3. Dezember 2015 in Bonn Das Bonner Modell

2 DAS RECHT AUF BETEILIGUNG IST IN VERSCHIEDENEN INTERNATIONALEN UND NATIONALEN GESETZESTEXTEN FESTGESCHRIEBEN UN-Kinderrechtskonvention: Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 22. September 1990 in Kraft Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller Konventionen. Mit Ausnahme zweier Staaten (USA, Somalia) haben alle Länder diese Konvention ratifiziert.

3 UN-KINDERRECHTSKONVENTION Sie beinhaltet im Wesentlichen 4 Grundsätze: Das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

4 FESTGESCHRIEBEN IST DAS RECHT AUF BETEILIGUNG AUCH IM BÜRGERLICHEN GESETZBUCH, IM BAUGESETZBUCH, IN EINZELNEN LÄNDERGESETZEN UND IM SGB VIII SGB VIII 8 Abs. 1: Kinder sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen 9 Nr. 2: Bei der Ausgestaltung der Leistung und der Erfüllung der Aufgaben sind die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigen, verantwortungsbewussten Handeln zu berücksichtigen 45 Abs. 2 Nr. 3: Die Betriebserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden

5 IDEENWERKSTATT 2007 Am 9. Mai 2007 fand im Haus der Stadtwerke eine Ideenwerkstatt zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn statt. Über 80 Teilnehmer/-innen diskutierten in verschiedenen Arbeitsgruppen über Partizipation in Bonn. Im Mittelpunkt standen die teilnehmenden Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren und Jugendliche ab 13 Jahren. Ebenso vertreten waren Vertreter aus Politik, der Kinder- und Jugendring, Jugendverbände, Vereine, die Ratsfraktion mit 6 Teilnehmern und 10 Vertreter der Stadtverwaltung.

6 ERGEBNIS DER IDEENWERKSTATT Partizipation soll in Bonn gestärkt werden! Dabei soll auf Vorhandenes aufgebaut und nicht durch Neues ersetzt werden.

7 DAS BONNER MODELL DER KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG Beteiligungswerkstatt/Ideenwerkstatt Aktuelle Themen, die von Kindern und Jugendlichen, Politikern und der Verwaltung vorgegeben werden. Stringente Moderation, ergebnis- und lösungsorientierte Arbeitsweise Beispiele: Spielleitplanung, Schulprojekte, Stadtteilorientierte Projekte

8 DAS BONNER MODELL Kinder- und Jugendforen Sind offen für alle Kinder und Jugendliche und öffentlich. Loser Teilnehmerkreis Sie werden einberufen durch die Bezirksjugendpfleger/-innen. Sie finden auf Stadtteilebene statt Sie arbeiten themen- und projektorientiert Sehr niederschwellig

9 DAS BONNER MODELL Nebenbei-Partizipation Förderung der Mitbestimmung in Kindergärten, Schulen, Jugendzentren und Vereinen Beispiele: Konzeptionstage in Kindergärten und OGS BonniLive, eine Schülerzeitung von und mit Bonner Grundschulkindern

10 DAS BONNER MODELL Bildungsangebote Schulen besuchen die Stadtverwaltung Jugendplanungszelle Die Kinder- und Jugendbeauftragte besucht Bonner Schulen und Kindergärten

11 DAS BONNER MODELL Geh-hin-Beteiligung Spielplatzpaten setzen sich vor Ort für die Belange der Kinder und Eltern ein. Sozialarbeiter kümmern sich um die Interessen der Kinder und Jugendliche durch aufsuchende Sozialarbeit.

12 DAS BONNER MODELL Kinder- und Jugendbeauftragte Setzt sich für die Kinder- und Jugendinteressen in Bonn ein. Unterstützt die Weiterentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Stadt.

13 DAS BONNER MODELL Internetportal für Kinder und Jugendliche Die Bonner Kinderrechteseite informiert über aktuelle Projekte und Angebote zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn und darüber hinaus unter: rechte/index.html?lang=de

14 DAS BONNER MODELL Initiierung von Projekten für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Jugendstadtplan In Zusammenarbeit mit dem Bonner Kinderund Jugendring

15 DAS BONNER MODELL Initiierung von Projekten für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Mehr Freiräume für Kinder (Ein NRW Projekt gefördert vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) Verbesserung der Rahmenbedingungen für sicheres und eigenständiges Unterwegssein und freies Spiel von Kindern Visualisierung von Kinderinteressen im Straßenraum Förderung der Bewegungskompetenzen von Kindern Berücksichtigung der Belange von Kindern bei der Stadt- und Verkehrsplanung Gesamtstädtische Perspektiven sollen beleuchtet werden.

16 DAS BONNER MODELL

17 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET Aushandeln und Diskussion

18 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET Fördern und bestärken

19 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET Klarheit über die eigene Rolle und die damit verbundenen Einflussmöglichkeiten zu erlangen. Grenzen der Einflussmöglichkeiten müssen transparent gemacht werden!

20 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET die Entwicklung von Selbstbewusstsein im vertrauensvollen Umgang mit Erwachsenen.

21 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET die Entwicklung von Sozialkompetenzen

22 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BEDEUTET die Förderung der Individualität

23 ERNST GEMEINTE PARTIZIPATION BENÖTIGT kompetente Erwachsene, die Partizipation wirklich ernst nehmen und alltäglich werden lassen.

24 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Das solltest Du Dir noch merken: Partizipation will gelernt, gewollt und alltäglich sein!

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