Erwachsenenschutzrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erwachsenenschutzrecht"

Transkript

1 Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth

2 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften 3. Vorsorgeauftrag 4. Fragen und Diskussion

3 1. Einführung Wofür steht Kesb? Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde rund 60% sind Fälle im Erwachsenenschutz Zahlen für Rapperswil-Jona Ende 2015 wurden 220 Mandate für Erwachsene und 103 für Kinder geführt Kosten 2015: Total Fr (= 5.6% der Sozialkosten von Fr ) zum Vergleich: Mittagstisch Fr Art der Fälle im Bereich Erwachsenenschutz geistige Behinderung junge Erwachsene (Unerfahrenheit, Ablösungsprobleme, psychische Störung) Erwachsene mittleren Alters (psychische Störung, Sucht) ältere Erwachsene (Demenz, Verwahrlosung)

4 Wie kommt die KESB ins Spiel? Gefährdungsmeldung Was ist das? Wer macht das? ZGB 443: «Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint.» Weiteres Vorgehen der KESB Ermittlung des Sachverhaltes (Erstgespräch, Abklärungen, Hausbesuch, Arztbericht, Auskünfte von Behörden und Institutionen, Gespräche mit Angehörigen, ) Einstellung des Verfahrens oder Verfügung einer Massnahme Beschwerdemöglichkeit ans Gericht (Verwaltungsrekurskommission Kantonsgericht Bundesgericht)

5 Wann braucht es eine behördliche Massnahme? Grundsatz: Soviel Selbstbestimmung wie möglich belassen (ZGB 388 II) Geistiger Schwächezustand, ZGB 390 I + Schutzbedarf («kann deswegen seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen») keine andere Abhilfe, z.b. durch Familie (Subsidiarität), ZGB 389 I Ziff. 1 keine gesetzlichen Vertretungsrechte (z.b. Ehegatten), ZGB 374 ff. keine eigene Vorsorge, ZGB 389 I Ziff. 2 Mögliche behördliche Massnahmen Vorsorgliche Massnahmen (z.b. Kontosperre, Spitex) Fürsorgerische Unterbringung (in einer geeigneten Einrichtung) Massgeschneiderte Beistandschaft

6 2. Arten von Beistandschaften Begleitbeistandschaft, ZGB 393 Vertretungsbeistandschaft, ZGB 394 f. Mitwirkungsbeistandschaft, ZGB 396 Umfassende Beistandschaft, ZGB 398 Massschneiderung im Erwachsenenschutz Definition der Aufgabenbereiche aufgrund des konkreten Schutzbedürfnisses Administrative Angelegenheiten Finanzielle Angelegenheiten Gesundheitliches Wohl, medizinische Massnahmen Soziales Wohl Wohnsituation, Unterbringung Rechtsvertretung

7 Beispiel für Massschneiderung Begleitung Vertretung Mitwirkung umfassend Administration FInanzen Medizinisches x x Soziales x Wohnen Die Bereiche Medizinisches und Wohnen können in diesem Beispiel vom Aufgabenbereich des Beistands ausgenommen werden, da sich die Tochter darum kümmert ZGB 378, 382 III

8 3. Vorsorgeauftrag (VA) ein neues Instrument der eigenen Vorsorge (ZGB 360 ff.) Wozu dient der VA? Eine urteilsfähige Person kann für den Fall ihrer künftigen Urteilsunfähigkeit für alle Lebensbereiche verbindliche Anordnungen treffen. Diese Anordnungen gehen behördlichen Massnahmen vor. Damit wird dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung Rechnung getragen. Was gehört in einen VA? Auftrag an eine Vertrauensperson (auch juristische Person möglich) Konkrete oder allgemeine Anweisungen für die Personensorge-, Vermögenssorge und/oder Rechtsverkehr (Vorlagen z.b. bei Pro Senectute) Patientenverfügung separat im Gesetz (ZGB 370 ff.)

9 Wie wird ein VA errichtet? eigenhändig oder öffentlich beurkundet (wie Testament) Vorlagen können verwendet werden, sollten jedoch auf den eigenen Bedarf angepasst werden Hinterlegung einer Kopie bei der beauftragten Person, evtl. Vermerk beim Zivilstandsamt (Fr. 70), evtl. Hinterlegung beim Amtsnotariat St. Gallen (Fr. 100) Im Zeitpunkt der Errichtung muss Auftraggeber urteilsfähig sein (im Zweifel, z.b. aufgrund des hohen Alters oder der Umstände empfiehlt sich die Beilage eines aktuellen Arztzeugnisses, das Urteilsfähigkeit bestätigt) Tritt der Vorsorgefall ein (Urteilsunfähigkeit), wird der VA durch die Kesb geprüft und in Kraft gesetzt (Validierung)

10 Vor- und Nachteile + Selbstbestimmte, private Regelung - keine Kontrolle des Beauftragten - Errichtung liegt ev. Jahre zurück, es erfolgt jedoch keine Feinabstimmung aufgrund der aktuellen Fähigkeiten (was kann die betroffene Person noch selber, für welche Bereiche braucht sie Unterstützung?) Zum Abschluss ein Gedanke auf den Heimweg

11 «Und so geriet die Kesb dafür unter Beschuss, dass sie das tat, wofür sie geschaffen wurde: das Wohl des Kindes zu schützen.»

12 es gibt zu jeder Geschichte mindestens noch eine andere Seite. Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin und Vorsorgeauftrag von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda Einführung o Das neue Erwachsenenschutzrecht / Erwachsenenschutzrechtliche Die o Anforderungen,

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. Das neue Erwachsenenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr. «Störarzt») Literaturangaben HAUSHERR/GEISER/AEBI-MUELLER, Das neue

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Was bleibt gleich? 2. Zielsetzung

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse

Mehr

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz Erfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 21. November 2013 Michael Allgäuer, Präsident KESB Inhalt 1. Organisation KESB 2. Neues (Kindes-)

Mehr

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde www.pszh.ch DOCUPASS Vorsorgedossier für alle persönlichen Vorsorgedokumente: Patientenverfügung Anordnungen für den Todesfall

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 1 Das neue Erwachsenenschutzrecht In Kraft seit 1. Januar 2013 148 KESB lösen 1'414 Vormundschaftsbehörden ab Stärkung der privaten Vorsorge und der Selbstbestimmung

Mehr

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Referat Fürsprecher Anton Genna und Dr. Gian Sandro Genna Wissensforum BK vom 12.4.2018 Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt Programm Anton Genna: Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mehr

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen lic. iur. Peter Widmer Notar Übersicht Einleitung Ziel der Revision Demenz; Urteilsunfähigkeit Aufbau und Inhalt des neuen Gesetzes

Mehr

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29. Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen 29. Oktober 2013 Vorsorge für urteilsunfähige Personen 1. Vorsorgeauftrag 2.

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft

Mehr

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge?

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Was heisst selbstbestimmte Vorsorge? Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und weiteren Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge mitenand 60+, Beromünster Übersicht Inhalt 1. Übersicht System der Vertretung

Mehr

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit Das neue Erwachsenenschutzrecht - ein Referat für RAI-NH-Fachtagung 2012 vom 30. August 2012 in Zürich Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Ziel Gesetzesrevision (kurz) Änderungen

Mehr

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit Übersicht: 1. Begriffe: Handlungs- und Urteilsfähigkeit 2. Übersicht über die KESB-Instrumente 3. Patientenverfügung im Speziellen 3.1 rechtliches 3.2 Begriffe Vertrauensperson/Vertretungsperson/von Amtes

Mehr

Vorsorgeauftrag + Testament

Vorsorgeauftrag + Testament Vorsorgeauftrag + Testament im Rahmen der 53. Alterskonferenz der Stadt Opfikon «Vorsorgen, um Sorgen zu entsorgen» 8. November 2016 Evelyn Kubatz Bachmann Behördenmitglied der KESB Kreis Bülach Süd Kindes-

Mehr

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung Vortrag/Diskussion Angehörigenabend 14. November 2017 der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren Stadt Zürich

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht 26 KAPITEL 3 Erwachsenenschutzrecht Nach langer Vorarbeit wurde das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 456 ZGB 21 ) am 19. Dezember 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat

Mehr

Herausforderungen des Neuen Erwachsenenschutzrechts für Alters- und Pflegeheime

Herausforderungen des Neuen Erwachsenenschutzrechts für Alters- und Pflegeheime Herausforderungen des Neuen Erwachsenenschutzrechts für Alters- und Pflegeheime Grundlagen für die Zusammenarbeit mit BewohnerInnen/Angehörigen/BeiständInnen und Erwachsenenschutzbehörden 12. Januar 2012

Mehr

Der vulnerable Urteilsunfähige

Der vulnerable Urteilsunfähige Der vulnerable Urteilsunfähige ROGGO Antoine PD Dr. med. Dr. iur. FMH Chirurgie und FMH Intensivmedizin Agenda Allgemeine Informationen Der vulnerable Urteilsunfähige Vorsorgeauftrag versus Patientenverfügung

Mehr

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht Competenza 2014 Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht www.advo-stgallen.ch 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Schlussbemerkungen www.advo-stgallen.ch 2 Vorbemerkungen

Mehr

Ablauf. - Inputreferat. - Fallbeispiel & Auswertung. - Diskussion. Massgeschneiderte Massnahmen

Ablauf. - Inputreferat. - Fallbeispiel & Auswertung. - Diskussion. Massgeschneiderte Massnahmen Massgeschneiderte Massnahmen Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum für Kindes- und Erwachsenenschutz Fachtagung

Mehr

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011 DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen 30. Juni 2011 DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer 1973 Neues Adoptionsrecht 1978 Neues

Mehr

Vorsorgeauftrag oder Unternehmensführung durch die KESB

Vorsorgeauftrag oder Unternehmensführung durch die KESB Rechtsanwälte Steuerberater öffentliche Notare Referat Vorsorgeauftrag oder Unternehmensführung durch die KESB lic. iur. Marc Weber Rechtsanwalt und öffentlicher Notar Waisenhausstrasse 14 9000 St.Gallen

Mehr

Docupass: Vorsorgedokumente

Docupass: Vorsorgedokumente Docupass: Vorsorgedokumente Urs Vogel, Jurist und Sozialarbeiter, Rechts- und Unternehmensberater lu.pro senectute.ch Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch 1 2 Eigene Vorsorge im ESR Vorsorgeauftrag (Art. 360 369

Mehr

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1 Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag

Mehr

Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag

Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? Donnerstag, 12. Mai 2016 «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag Andreas U. Hefele, Master of Advanced Studies ZFH in Financial Consulting

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen 2. Mai 2012 Schritte des Wandels Verabschiedung im NR/SR im Dezember 2008 Referendumsfrist

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung kann sichergestellt werden,

Mehr

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen Wer unterstützt und vertritt mich, wo ich es selbst nicht mehr kann? lic. iur. Stefan Gollonitsch 11.05.2017 Das revidierte Erwachsenenschutzrecht

Mehr

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten 1 Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten Wenn eine Patientin oder ein Patient urteilsunfähig ist, so stellt sich die Frage, wer für ihn medizinische Entscheidungen treffen darf/soll. Urteilsfähig

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau Das neue Erwachsenenschutzrecht Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau 1 Inhalt 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Wozu dient eine Patientenverfügung und

Mehr

KESB, die unbekannte Behörde

KESB, die unbekannte Behörde KESB, die unbekannte Behörde Evelyne Riner, vom 20. November 2017 1 Gesetzliche Grundlage: Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Interdisziplinär zusammengesetzte

Mehr

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41

Mehr

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Daniel Rosch 22. August 2012 Fachtagung Einführung ins neue Kindes- und Übersicht behördliche Massnahmen Zwei Hauptmassnahmen:

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht Rechtsanwältin Annina Schreiner, M.A. HSG in Law Rechtsanwalt lic.iur. HSG Pascal Diethelm, Fachanwalt SAV Familienrecht 2. Dezember 203 Die Beistandschaften Annina Schreiner

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung www.notare-schwyz.ch Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung EINLEITUNG / BEHÖRDENORGANISATON IM KANTON SCHWYZ Auf den 31. Dezember

Mehr

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht Herbstanlass HEV March Höfe Veranstaltung vom 23. Oktober 2017 Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht lic.iur. Christoph Pfister, Pfäffikon SZ Rechtsanwalt und Urkundsperson Fachanwalt SAV Erbrecht 1

Mehr

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Tag der offenen Tür Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Grundlage Vorsorgeauftrag Art. 360 ff. ZGB Was ist ein Vorsorgeauftrag? Frau T. möchte, dass ihr Sohn im Falle

Mehr

Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Referat vom 2. Mai im Zyklus «Lebensreise»

Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Referat vom 2. Mai im Zyklus «Lebensreise» Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Referat vom 2. Mai im Zyklus «Lebensreise» Angela Marfurt-Jahn, Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern 1 Aufbau Handlungsfähigkeit/Urteilsfähigkeit

Mehr

Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Informationsfluss zwischen den KESB s und Einwohnerkontrollen im Kanton Solothurn Barbara Hamm-Schulte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn

Mehr

Nationale Konferenz Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. 19. November 2015, Bern 1

Nationale Konferenz Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. 19. November 2015, Bern 1 Handlungsansätze und Herausforderungen Tagung vom 19. November 2015 Möglichkeiten und Grenzen kindes- und erwachsenenschutzrechtlicher Interventionen und n einer KESB in Fällen von häuslicher Gewalt Beat

Mehr

Beistandschaften I. Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014

Beistandschaften I. Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Beistandschaften I Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen

Mehr

Für welchen Fall ist ein Vorsorgeauftrag? - Bei Verlust der Urteilsfähigkeit - Keine behördliche Massnahme notwendig

Für welchen Fall ist ein Vorsorgeauftrag? - Bei Verlust der Urteilsfähigkeit - Keine behördliche Massnahme notwendig Der Vorsorgeauftrag Am 1. Januar 2013 trat das neue Gesetz im Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kinderrecht in Kraft. Ein zentrales Revisionsanliegen für die Gesetzesänderung im Erwachsenenschutz war

Mehr

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013 Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

Mehr

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Organisation und Verfahren im Kanton Basel-Stadt 19.11.2012 Folie 1 Die wichtigsten

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016 Der Vorsorgeauftrag Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen 27. Oktober 2016 VORSCHAU AUF DIE NÄCHSTEN 45 MINUTEN Einleitung Welche Probleme kann der Vorsorgeauftrag lösen? Beteiligte Wer beauftragt wen?

Mehr

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen Sandra Lauwerijssen-Hofmann Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern, Diana Wider Bundesamt für Justiz-Themenseite "Revision des Vormundschaftsrechts"

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mehr Selbstbestimmung oder unselige Bürokratisierung?

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mehr Selbstbestimmung oder unselige Bürokratisierung? Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mehr Selbstbestimmung oder unselige Bürokratisierung? Vortrag GV Spitexverein Surbtal Studenland Donnerstag, 30. April 2015 in Endingen Christoph Häfeli, Prof. FH Jurist

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 01. Januar 2013 in Kraft Referat, gehalten am 08. August 2012 von Roland Bolliger, Notar, Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch Ziele der Revision

Mehr

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Q-Day vom Grundsatz der Freiheitsbeschränkung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der stationären Betreuung (mit oder

Mehr

errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff.

errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff. errichtet von Notar Dr. Benno Studer, Aargauische Urkundsperson mit Büro in Laufenburg/Frick/Möhlin VORSORGEAUFTRAG (gemäss Art. 360 ff. ZGB) I. Auftraggeber Herr/Frau Vorname Name, geb., von, wohnhaft

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Vorsorge mit dem DOCUPASS Informationsveranstaltung Seite 1 Neues Erwachsenenschutzrecht Seite 2 Neues Erwachsenenschutzrecht Inkrafttreten: 1.1.2013 Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»: 5

Mehr

Massgeschneiderte Beistandschaft: Chancen und Risiken

Massgeschneiderte Beistandschaft: Chancen und Risiken Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom 11./12. September 2012 in Freiburg Arbeitskreis 1 Massgeschneiderte Beistandschaft: Chancen und Risiken Kurt Affolter,

Mehr

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung Infoveranstaltung Private Mandatsträger Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil Was ist ein Vorsorgeauftrag? Was ist der Unterschied zu

Mehr

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht serata. leben im alter Referat vom 22. Oktober 2013 Dr. oec. Walter Sticher / Dr. iur. Alexandra Zeiter beide Rechtsanwälte und Fachanwälte SAV Erbrecht Sticher

Mehr

Überblick über das System des Erwachsenenschutzes

Überblick über das System des Erwachsenenschutzes Überblick über das System des Erwachsenenschutzes Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung

Mehr

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB).

Vorsorgeauftrag. oder in einer der beiden für die Errichtung vorgeschriebenen Formen, widerrufen (Art. 362 ZGB). Vorsorgeauftrag Oktober 2016 Allgemeines Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteils- und damit Handlungsunfähigkeit. Die

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts. 14. März Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG

Der Vorsorgeauftrag. Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts. 14. März Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG 90-0032 Der Vorsorgeauftrag Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts 14. März 2017 Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG Herzlich willkommen 2 Herzlich willkommen So möchten wir

Mehr

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur.

Rechtliche Planung von Lebensübergängen. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung. Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Rechtliche Planung von Lebensübergängen Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung Prof. Dr. iur. Alexandra Rumo-Jungo Dr. iur. Sandra Hotz Freiburg, 13. Juni 2013 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität

Mehr

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management

Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station. Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Patientenverfügung - Behandlungsvereinbarung - Fallführende Station Dr. J. Kurmann Chefarzt Luzerner Psychiatrie MAS Philosophie und Management Vorbemerkungen Ziele des neuen KESR: Hilfsbedürftige Menschen

Mehr

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht ab Wichtigste Neuerungen (2) 1. Wichtigste Neuerungen (1) 8/17/2011

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht ab Wichtigste Neuerungen (2) 1. Wichtigste Neuerungen (1) 8/17/2011 Kanton St.Gallen Inhalt Das neue Erwachsenenschutzrecht ab 1.1.2013 St.Gallen 17. August 2011 lic.iur. Manuela Luminati/RA Rechtsdienst Vormundschaftsdienst Departementes des Innern 1. Wichtigste Neuerungen

Mehr

Und wenn ich morgen nicht mehr bin (kann) von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten

Und wenn ich morgen nicht mehr bin (kann) von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten Und wenn ich morgen nicht mehr bin (kann) von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und Testamenten Ostschweizer Zahnärzteforum vom 12.01.2017 Forum Recht Dr. iur. HSG Roberto Fornito, Fachanwalt SAV

Mehr

Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012

Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012 Kinga M. Weiss / Martin Ruf Januar 2012 Vorsorgeauftrag Gestützt auf das neue Erwachsenenschutzrecht wird behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit grundsätzlich nur noch dann zum Tragen kommen, wenn

Mehr

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge Philip Schneider lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt SCHWAGER M Ä T Z L E R S C H N E I D E R R E C H T S A N W Ä L T E 3. September 2014 (Restaurant Golf Gonten)

Mehr

Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen

Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen

Mehr

Vorbemerkungen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1. VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das?

Vorbemerkungen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1. VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das? VORSORGEAUFTRAG / PATIENTENVERFÜGUNG Brauche ich das? Wie mache ich das? Volkshochschule Schwarzenburg Sozialkommission Schwarzenburg Marco Zingaro t Vorbemerkungen Bedeutung der eigenen Vorsorge BFH Soziale

Mehr

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen)

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Errichtung einer

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Das Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen Oktober 2012 Quellenangaben ZGB, Änderung vom 19. Dezember 2008 Curaviva Schweiz; Erwachsenenschutzrecht,

Mehr

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Stand 1. Januar 2013 THOMAS BIENZ TREUHAND AG Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Thomas Bienz Treuhand AG Kauffmannweg 14 Postfach 2264 CH-6002 Luzern Tel. 041 226 31 11 Fax 041 226 31 19 www.thomas-bienz.ch

Mehr

Beratungsstelle

Beratungsstelle Nummer Ihrem Kind steht der baldige Austritt aus der Schule bevor. Mit Übertritt ins Erwachsenenalter, bei Erreichen des 18. Altersjahres, ändern sich die Ansprüche bei der IV. Mit der Erreichung der Volljährigkeit

Mehr

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Der Vorsorgeauftrag Diese Präsentation finden Sie auf www.atb.swiss/online-schalter 22.11.2017 / René Ammann Seite 2 Der Vorsorgeauftrag Was ist das? Was kann er? Wie errichtet man

Mehr

Herzlich willkommen zum Referat. FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag

Herzlich willkommen zum Referat. FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag Herzlich willkommen zum Referat FREI SEIN FREI BLEIBEN Informationsabend mit Fokus Vorsorgeauftrag Agenda - Begrüssung - Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung - Generalvollmacht - Hinterlegung Dokumente

Mehr

Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt

Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt Plötzlich urteilsunfähig! Vorsorgeaufträge für Jung und Alt Teil 1: Die eigene, selbstbestimmte Vorsorge Referent: Felix Tobler, lic.iur., Rechtsanwalt 1 Übersicht über die Instrumente und Massnahmen für

Mehr

Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht anlässlich des Treffens der Einwohnerämter vom 20.02.2013 in Rothenthurm Februar 2013 Annemarie Mächler 1 Übersicht» Organisation und Zuständigkeitsgebiete

Mehr

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag Erika Ziltener, Präsidentin MS-Gesellschaft, Luzern, 19. November 16 Medizin orientiert am Heilen von Krankheiten

Mehr

Erwachsenenschutz Kommentar zu Art. 360 456 ZGB Dr. iur. Hermann Schmid

Erwachsenenschutz Kommentar zu Art. 360 456 ZGB Dr. iur. Hermann Schmid Erwachsenenschutz Kommentar zu Art. 360 456 ZGB Dr. iur. Hermann Schmid Rechtsanwalt Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Schrifttum V VII XV XIX Allgemeine Einleitung 1 I. Ausgangslage 1 1.

Mehr

BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1

BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 1 VOLKSHOCHSCHULE UND SOZIALKOMMISSION SCHWARZENBURG Wenn wir Erwachsene des Schutzes bedürfen DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer 973 Neues Adoptionsrecht 978 Neues Kindesrecht

Mehr

Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern

Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern Pro Senectute Schweiz Pro Senectute Luzern DOCUPASS docupass.ch INHALT Neues Erwachsenenschutzrecht Warum ein Vorsorgedossier für sich erstellen? Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Anordnung für den Todesfall

Mehr

Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Tarifordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (vom 18. Dezember 2012 1 ; Stand am 1. Januar 2013) Der Regierungsrat gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 des Reglements zum Gesetz über die Einführung

Mehr

Es ist nie zu früh, an später zu denken

Es ist nie zu früh, an später zu denken Es ist nie zu früh, an später zu denken Rechtliche Aspekte wie regle ich meine Vorsorge? lic. iur. Andrea Schmutz, Advokatin und Notarin BS/BL BEISPIELE AUS DER PRAXIS Umzug ins Alters- oder Pflegeheim

Mehr

Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft

Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Errichtung einer Beistandschaft für Name Vorname Adresse

Mehr

Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter

Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter Gesundheits- und Sozialdepartement Wahrung der Interessen durch Dritte im Alter Obligationenrecht Art. 33 ff. Vormundschaftsrecht: Art. 360-456 ZGB Informationsveranstaltung des kantonalen Spital und Pflegeheims

Mehr

Erwachsenenschutz Übersicht und Einführung

Erwachsenenschutz Übersicht und Einführung Übersicht Erwachsenenschutz Erwachsenenschutz Übersicht und Einführung Interne Weiterbildung Wärchbrogg Grundprinzipien des neuen Erwachsenenschutzrecht Sicherstellung Wohl und Schutz der hilfsbedürftigen

Mehr

Merkblatt Beistandschaften (Art ZGB)

Merkblatt Beistandschaften (Art ZGB) Merkblatt Beistandschaften (Art. 393 398 ZGB) 1. Allgemeine Grundsätze Zweck der behördlichen Massnahmen (Art. 388 ZGB) Behördliche Massnahmen sichern das Wohl und den Schutz der Hilfsbedürftigen, vermitteln

Mehr

SD Refbejuso 1. Referat Anton Genna

SD Refbejuso 1. Referat Anton Genna Referat Anton Genna SD Ref BE JU SO 9.1.2014 im HdK Bern 2 1. Ziele /Sinn und Geist der Gesetzesrevision 2. Wesentlichste Neuerungen im Kurzüberblick 3. Behördenorganisation 4. Beistandschaft à la Carte

Mehr

Abklärungen im neuen Erwachsenenschutzrecht

Abklärungen im neuen Erwachsenenschutzrecht Interdisziplinarität Herausforderung und Chance des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Fachtagung vom 8./9. September 2010 in Freiburg Arbeitskreis 5 Abklärungen im neuen Erwachsenenschutzrecht

Mehr

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ab 1. Januar 2013: Was ändert sich, und was bleibt gleich? Am 1. Januar 2013 treten die revidierten

Mehr

Merkblatt Beistandschaften (Art ZGB)

Merkblatt Beistandschaften (Art ZGB) Departement Gesundheit und Soziales Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Merkblatt Beistandschaften (Art. 393 398 ZGB) 1. Allgemeine Grundsätze Zweck der behördlichen Massnahmen (Art. 388 ZGB) Behördliche

Mehr