Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

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1 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landkreis Esslingen Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf Stand Erläuterungen zu Spalte 10: 1 = Änderungen aufgrund neuer Berechnungen des Statistischen Landesamtes 2 = Änderungen Haushaltsplan-Entwurf 2015 des Verbands Region Stuttgart 3 = Änderungen Haushaltsplan-Entwurf 2015 des KVJS B.-W. 4 = Beschluss des Kreistages vom = Beschluss des Sozialausschusses vom = Beschluss des Kultur- und Schulausschusses vom = Beschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt vom = Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom

2 Landratsamt Esslingen Esslingen a.n., Kreisumlage-Hebesatz 33,5 % Planansatz HH-Plan TH Produkt- Nr. Konto Bezeichung alt neu mehr (+) Erläut. Seite gruppe weniger (-) bzw. Produkt in EUR in EUR in EUR Gesamtergebnishaushalt Ordentliche Erträge Sachkostenbeitrag nach 17 FAG Sozialhilfelastenausgleich nach 21 FAG Kommunale Entlastung (Eingliederungsmilliarde) Schlüsselzuweisungen Kreisumlage 33,5 % Nicht veränderte ordentliche Erträge Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge Ordentliche Aufwendungen Verbandsumlage ZV Tierische Nebenprodukte Süd-BW Schulische Inklusionsplanung Fortschreibung Schulentwicklungsplanung Förderung Tafelläden Verwaltungsumlage an Verband Region Stuttgart / Zuschuss an Verkehrsunternehmen (direkte Beteiligung) Bestandsanalyse Breitbandversorgung Umlage Kommunalverband Jugend u. Soziales Status-Quo-Ausgleich nach 22 FAG / Zinsaufwendungen Nicht veränderte ordentliche Aufwendungen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) Veranschlagtes Gesamtergebnis Gesamtfinanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderte Einzahlungen Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderte Auszahlungen Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

3 Planansatz HH-Plan TH Produkt- Nr. Konto Bezeichung alt neu mehr (+) Erläut. Seite gruppe weniger (-) bzw. Produkt in EUR in EUR in EUR Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Veränderte Einzahlungen 0 Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Ersatzunterbringung Soz.psych. Dienste und Landwirtschaftsamt in Nürtingen (Oelkrug-Areal) Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vermögensumlage an Verband Region Stuttgart Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter Finanzierungsüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Neuaufnahme Darlehen Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Tilgungen Kernhaushalt 0 Tilgungsanteil PPP Erweiterungsbau Tilgungen Investitionsfinanzierung KKES Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) Seite 3

4 3. Planvermerk im Finanzhaushalt Im Teilhaushalt 2, Finanzhaushalt, Produktgruppe 1124 wird die Maßnahme " Albert-Schäffle-Schule Ersatzbau" bis zur späteren Freigabe durch den Kreistag mit einem Sperrvermerk versehen. 4. Stellenplan Landratsamt Seite 4

5 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Haushaltsplan 2015 Haushaltssatzung des Landkreises Esslingen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 55) in Verbindung mit 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 55) hat der Kreistag am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

6 Haushaltsplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von EUR 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf EUR 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR 5 Kreisumlagehebesatz Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 33,50 v. H. der Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des Landkreises festgesetzt ( 35 Abs. 1 FAG). Esslingen am Neckar, Heinz Eininger Landrat

7 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landratsamt Esslingen 131 Entwicklung der Gesamtverschuldung Kreisumlage-Hebesatz 33,5 % Entwicklung Schulden Schuldenstand Kernhaushalt inkl. PPP Verw.geb. Pulverwiesen Investitionskostenzuschüsse Kreiskliniken Summe Landkreis Neuverschuldung Tilgung Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung Schuldenstand

8 Anlage 4 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landratsamt Esslingen Esslingen a. N., Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Kreisumlage-Hebesatz 33,5 % Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn * Sonstige Einlagen aus 2 + Kassenmitteln zum Jahresbeginn ** 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn *** 4 = verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen 6 + Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr **** voraussichtliche Liquidität am 7 = Jahresanfang (= Wert zum Vorjahresende) veranschlagte Änderung des 8 +/- Finanzierungsmittelbestands ( 3 Nr. 22 GemHVO)***** 9 = voraussichtliche Liquidität zum Jahresende Finanzhaushalt Finanzplanung Vorjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr EUR EUR EUR EUR EUR ,12 0,00 0, , ,04 0, , , , , , , ,00 0,00 0, , , , , ,08 * ** *** **** aus der Finanzrechnung ( 50 Nr. 42 GemHVO) des Vorjahres; entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 der vorläufigen Eröffnungsbilanz entspricht dem Konto Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. 87 Abs. 3 GemO). ***** Voraussichtliche Änderung des Finanzierungsmittelbestands 2014 Haushaltsplan ,00 vorauss. Verbesserung Zahlungs ,00 (Vorlage Nr. 178/2014) mittelüberschuss aus lfd. Verw.tätigkeit Verzicht Kreditumschuldung ,00 (Vorlage Nr. 87/2014) (Sondertilgung) Mehrauszahlung S-Bahn S ,00 (Vorlage Nr. 125/2014) Fahrzeugbeschaffung Sondertilgung Darlehen Nr ,00 (Vorlage Nr. 125/2014) Ersatzunterbringung Soz.psych ,00 (Vorlage Nr. 120/2014) Dienste und Landwirtschaftsamt in Nürtingen (Oelkrug-Areal) ergibt ,00

9 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landratsamt Esslingen Esslingen a. N., Fortschreibung Finanzplanung Nr. Mittelfristiger Finanzplan Planung Finanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Veräußerung Sachvermögen Einzahlungen aus Veräußerung v. Finanzvermögen Einzahlungen aus sonst. Investitionstätigkeit = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Grundstücke und Gebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen Ersatzunterbringung soz.psych. Dienste und Landwirtschaftsamt in Nürtingen (Oelkrug-Areal) Nicht veränderte Auszahlungen Auszahlungen für bewegl. Sachvermögen Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten Auszahlungen für die Tilgung von Krediten = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Finanzierungsmittelbestand *) *) Letzte Rate zum Erwerb des Gebäudes Ecke Mühlstraße / Sigmaringer Straße in Nürtingen (Oelkrug-Areal) für die Ersatzunterbringung der Sozialpsychiatrischen Dienste und des Landwirtschaftsamtes (Beschluss des Kreistages vom ).

10 Anlage 6 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Wirtschaftsplan 2015 Aufgrund von 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) in Verbindung mit 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) und 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb hat der Kreistag des Landkreises Esslingen am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan das Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Esslingen wird festgesetzt: 1.1 im Erfolgsplan mit EUR Erträgen von Aufwendungen von im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) von mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Esslingen am Neckar, Heinz Eininger Landrat

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