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1 Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge ab 1964 sogar zwei Jahre. Langjährig Versicherte können weiterhin vorzeitig in Rente gehen, allerdings mit deutlichen Abzügen. Auch die Erwerbsminderungsrente ist betroffen. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen und Ausnahmen auf einen Blick. Warum wir länger arbeiten müssen: Die Rentenreform ist seit langem geplant und kommt auch wenn sie unbeliebt und viel diskutiert ist. Ab 1. Januar 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter dann schrittweise von bisher 65 auf 67 Jahre erhöht. Damit, so hofft die Bundesregierung, soll vor allem der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung und das Rentenniveau stabil gehalten werden. Das heutige Rentensystem wurde 1957, mitten im Babyboom, eingeführt. Seitdem haben sich die Konditionen stark verändert. Deutschland gehen die Beitragszahler aus. Im Jahr 2005 lag das Verhältnis der Generation 65 plus zu den 20 - bis 64 - Jährigen noch bei 1 zu 3,2. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird es im Jahr 2030 voraussichtlich nur noch bei 1 zu 2 liegen. Hinzu kommt, dass wir immer älter werden. In den letzten 40 Jahren hat sich daher die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um sieben Jahre auf 17 Jahre erhöht. Soll die Finanzierung des Rentensystems nicht gefährdet werden, ist die Reform daher unerlässlich. Stufenweise Anhebung: Die gute Nachricht für ältere Jahrgänge: Das Renteneintrittsalter wird nicht auf einen Schlag, sondern bis 2029 proportional zu den Geburtenjahrgängen stufenweise angehoben. Zunächst in Monatsschritten, ab dem Jahr 2024 in Zweimonatsschritten. Wer jetzt kurz vor der Vollendung seines 65. Lebensjahres steht, ist von der jetzigen Neuerung also nur geringfügig betroffen. So müssen jetzt angehende Rentner des Jahrgangs 1947 lediglich einen Monat länger am Arbeitsplatz bleiben. Der folgende Jahrgang 1948 kann mit 65 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand gehen. Die ersten Versicherten, die volle zwei Jahre länger arbeiten müssen, sind die 1964 geborenen. Anhebung der Altersgrenze der Regelaltersrente: Geburtsjahr Anhebung um auf Alter in plus zusätzliche Monate Jahren Monate

2 Kleines Trostpflaster für alle, die die Reform in voller Härte trifft: Wer jetzt zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlt, wird voraussichtlich auch finanziell davon profitieren. Für einen Durchschnittsrentner berechnete die Deutsche Rentenversicherung nach den heutigen Konditionen im Westen rund 52 Euro, im Osten etwa 46 Euro pro Monat zusätzlich. Wer früher geht, hat finanzielle Einbußen: Wem die Freizeit heilig ist, der wird vielleicht überlegen, vorzeitig in Rente zu gehen. Das ist weiterhin möglich. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann und somit als langjährig Versicherter gilt, kann ab dem 63. Lebensjahr dann Rente beziehen. Allerdings in der Regel mit empfindlichen Abzügen. Jeder eingesparte Monat kürzt die Rente um 0,3 Prozent. Das sind dann im Extremfall bei einem Renteneintrittsalter von 63 statt 67 Jahren immerhin 14,4 Prozent. Unser Tipp: Bedenken Sie in jedem Fall, dass die Abzüge dann lebenslänglich bestehen bleiben und sogar darüber hinaus. Folgt auf die eigene Rente noch eine Hinterbliebenenrente, fällt auch diese entsprechend niedriger aus. Besonders langjährig Versicherte: Eine Ausnahme gibt es. Neu eingeführt wird ab 2012 ein Privileg für sogenannte besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, kann weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Angerechnet werden Zeiten abhängiger Beschäftigung selbstständiger Tätigkeit der Pflege von Angehörigen und der Kindererziehung. Nicht gezählt werden jedoch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I oder II bezogen wurde. So soll verhindert werden, dass daraus eine neue Möglichkeit für einen Vorruhestand zu Lasten der Sozialkassen entsteht. Das Erfreuliche daran: Stichtag ist nicht zwangsläufig der 65. Geburtstag. Wird die Wartezeit von 45 Jahren erst dann erfüllt, kann die abschlagsfreie Rente auch dann noch ab dem Folgemonat bezogen werden. Ein Beispiel: Erreicht ein Versicherter die 45 Pflichtjahre erst mit 65 Jahren und fünf Monaten im März 2020, beginnt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im April Die Erwerbsminderungsrente: Auch vor Krankheit macht die Reform nicht Halt. So wird ab 2012 die Altersgrenze für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer die Rentenzahlungen vorzeitig in Anspruch nimmt, muss auch den Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Maximal jedoch 10,8 Prozent

3 bei einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren und jünger. Davon verschont bleiben bis zum Dezember 2024 erwerbsgeminderte Versicherte, die 35 Pflichtjahrbeiträge erfüllt haben. Sie dürfen dann auch weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei Erwerbsminderungsrente beziehen. Bei dieser Altersgrenze bleibt es auch nach dem Jahr 2024, so müssen die Bezieher ab dann 40 Pflichtbeitragsjahre vorweisen können. Anhebung der Altersgrenze der Erwerbsminderungsrente: vorzeitige abschlagsfrei plus Inanspruch- plus Eintritt ab Alter in zusätzliche nahme mögl. Monate Jahren Monate ab Alter in Jahren vor Januar Februar März April Mai Juni - Dezember Altersrente für Schwerbehinderte: Ähnliches gilt für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auch hier steigt das Eintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Betroffen sind auch hier alle die Geburtenjahrgänge ab Parallel dazu wird die Altersgrenze für einen vorzeitigen Rentenbeginn von 60 auf 62 Jahre erhöht. Das bedeutet: Pro Monat vorzeitiger Rente werden 0,3 Prozent der Rentenzahlung eingebüßt, also auch maximal 10,8 Prozent. Ein Beispiel: Ein Schwerbehinderter des Geburtenjahrgangs 1964 kann ab dem 65. Lebensjahr abschlagfrei in Rente gehen. Beginnt er bereits mit 64 Jahren, bedeutet das dann Renteneinbußen von 3,6 Prozent (12 x 0,3 Prozent). Geht er mit 62 Jahren vorzeitig in Rente, bedeutet das den maximalen Abschlag von 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es nur noch in speziellen Fällen. Etwa für Versicherte, die vor 1955 geboren sind, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und vor diesem Stichtag Altersteilzeit vereinbart haben. Sie können nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfreie Altersrente beziehen oder vorzeitig mit Abschlag nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Über diese ausführlichen Konditionen informieren die Berater

4 der Deutschen Rentenversicherung. Anhebung der Altersgrenzen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen: vorzeitige auf Inanspruchnahme plus Geburtsjahr/ Anhebung Alter plus möglich (mit zusätzl. Geburtsmonat um in zusätzliche Abschlag) ab Monate Monate Jahren Monate Alter 1952 Januar Februar März April Mai Juni bis Dezember Die Altersrente ab 60: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ist ein Auslauf- Modell und wird bald der Vergangenheit angehören. Arbeitnehmer ab Jahrgang 1952 können sie gar nicht mehr in Anspruch nehmen. Für alle Versicherten der Geburtsjahre 1946 bis 1951 wurde schon seit Januar 2006 die Altersgrenze von 60 Jahre auf bis zu 63 Jahre stufenweise angehoben. Vertrauensschutz besteht nur noch für Rentenversicherte, die vor 1952 geboren sind und am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1. Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet oder die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben. Sie können weiterhin ab 60 Jahre in Rente gehen allerdings mit Abzügen bis zu 18 Prozent. Ähnlich sieht es aus bei der Altersrente für Frauen: Beantragen können diese nur noch vor 1952 Geborene, die die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, und nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als 10 Jahre auch Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt

5 haben und nur noch Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erzielen. Das geht entweder abschlagfrei, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Oder aber ab dem 60. Lebensjahr dann aber mit Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat, den sie vorzeitig in Ruhestand gehen. Doch Vorsicht: Wer sich volle fünf Jahre gönnt und zum frühestmöglichen Termin in Rente geht, büßt 18 Prozent ein. Die Große Witwen- und Witwer-Rente : Nicht nur die eigene Rente ist betroffen, auch auf die Hinterbliebenenrente wirkt sich die Reform aus. Das Alter für den Bezug der großen Witwen- und Witwerrente steigt, unabhängig vom Todesjahr des Versicherten und ebenfalls in Stufen, ab 2012 von 45 auf 47 Jahre. Zunächst wie bei der Regelaltersrente in Monatsschritten. Später in Zweimonatsschritten. Anhebung der Altersgrenze der Hinterbliebenenrente: Todesjahr des Anhebung um auf Alter in plus zusätzliche Versicherten Monate Jahren Monate ab Anmerkung des Bearbeiters: Die vorstehenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie sollen lediglich für den Leser als flankierende Anregung und Hilfestellung sowie ohne Gewähr verstanden werden. Bearbeitung: Wilhelm Lorenzen, Ratingen, Stand: 01. Februar 2017

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