Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung

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1 Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung Zweite Aufklärung zur Flurneuordnung Wittelshofen 2 Dipl.-Ing. Alexander Zwicker 23. September 2011

2 Anlass Antrag der Gemeinde vom auf Durchführung einer Flurneuordnung und Dorferneuerung im Gemeindegebiet Erste Aufklärungsversammlung zu Flurneuordnung und Dorferneuerung am Arbeitskreisarbeit vom (Besuch der SDF) bis zum (eindrucksvolle Präsentation der Ergebnisse der Arbeitskreise und vertiefte Aufklärung zum Thema Dorferneuerung ) Dort auch Ankündigung einer zweiten Aufklärung zum Thema Flurneuordnung >>>

3 Ergebnisse der Arbeitskreise Siehe Darstellung auf ausgehängter Karte M = 1 : ( Zukünftiges Wegenetz ) Grundsätzlich: bis Ausbaubreite F = 3,5 m förderfähig, Mehrbreite ggf. zu Lasten Dritter Die Auswertung ergab Folgendes: Wegebaubedarf rd. 9,2 km Davon rd. 2 km Befahrbarmachung rd. 1,2 km Schotter rd. 3,5 km Asphalt F = 3,0 m rd. 2,5 km Asphalt F = 3,5 m Wegbeseitigung rd. 3,1 km Beseitigung von Geländehindernissen in geringem Umfang

4 Finanzierung in der Flurneuordnung Ausführungskosten: Für Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, z.b. für Wege, Gräben, Abmarkung, Vermessung, Wertermittlung Finanzierung über staatliche Zuwendungen und Beiträge der Grundeigentümer Die Höhe der Zuwendungen hängt von der LVZ ab (hier: 26,4) >>> 75 % Förderung Bei Umsetzung eines REKs >>> + 5 % Bonus >>> Eigenleistung unter dieser Voraussetzung: 20 % bei langfristiger Verpachtung (10 Jahre ab Neuverteilung) reduziert sich dieser Beitrag um 50 %, d.h. auf 10 %

5 Finanzierung in der Flurneuordnung Daraus errechnen sich folgende Kosten für das Verfahren nach der Bedarfsanmeldung durch die Arbeitskreise rd. 1,46 Mio EURO Ausführungskosten Fördersatz Wegebau, Vermessung, Landschaftspflege: 80 % Förderung für Beseitigung von entbehrlichen Wegen, Geländehindernissen: 40 % (kompensiert durch Aufbonitierung) rd. 1,16 Mio EURO Zuschuss Eigenleistung, basierend auf derzeitigen Preisverhältnissen: ca. 750 EURO/ha LN

6 Finanzierung in der Flurneuordnung Vorläufiges Budget, festgelegt durch das Amt: 1 Mio EURO Zuschuss Ermöglicht Ausführungskosten von ca. 1,26 Mio EURO Daraus errechnet sich eine Eigenleistung von rd. 660 EURO/ha LN Die endgültige Finanzierung des Verfahrens wird nach Vorliegen der geprüften Planung des Vorstandes erfolgen

7 Finanzierung in der Flurneuordnung Halbierung der besitzstandsbezogenen Eigenleistung bei langfristiger Verpachtung Grundsätzlich tragen alle Teilnehmer nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke zu den Eigenleistungen bei. Über begründete Ausnahmen hat der Vorstand auf Antrag zu entscheiden. Der Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit mit der Frage beschäftigen, ob er im Hinblick auf Einsparungen beim Unterhalt der Wege einen Teil der Eigenleistung auf freiwilliger Basis übernimmt

8 Finanzierung in der Flurneuordnung Seite 8 Ausführungskosten: Für Maßnahmen für Freizeit/ Erholung (z.b. Rad- Wanderwege, Kneippanlage u.a.m.) Finanzierung über staatliche Zuwendungen in Höhe von zunächst 45 % und Beiträge der Gemeinde Bei Umsetzung eines REKs >>> + 5 % Bonus Die tatsächliche Förderung beträgt demnach 50 % bzw. der Beitrag der Gemeinde 50 % Wichtig: An Maßnahmen für Freizeit/Erholung haben die TG und damit die Grundeigentümer keine Eigenleistung zu tragen!

9 Abzug für gemeinschaftliche Anlagen Seite 9 47 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG Den zu den gemeinschaftlichen Anlagen erforderlichen Grund und Boden haben alle Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes aufzubringen Beispiele: > FNO Theilenhofen II: Abzug beträgt 1,0 % > FNO Pfofeld-Gundelshalm: 0,7 %

10 Voraussichtliches Verfahrensgebiet Das voraussichtliche Verfahrensgebiet umfasst ca. 400 ha

11 Verfahrensarten und rechtliche Grundlagen Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Freiwilliger Landtausch 103 a-i FlurbG Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren FlurbG Vereinfachtes Verfahren zur Landentwicklung 86 FlurbG Umfassendes Verfahren Unternehmensverfahren 1, 4 u. 37 FlurbG FlurbG

12 Verfahrensarten und rechtliche Grundlagen Umfassendes Verfahren (1): Gute Erschließung Großzügige Zusammenlegung der Grundstücke Komplette Neuvermessung in der Flur Werterhaltung für Grund und Boden Sicherung der Pachteinnahmen Einkommensverbesserungen für landwirtschaftliche Betriebe durch Reduzierung von Betriebskosten und Arbeitszeit

13 Verfahrensarten und rechtliche Grundlagen Umfassendes Verfahren (2): Erhaltung der Kulturlandschaft Dorferneuerung Unterstützung der Gemeinde durch Bodenneuordnung und Zuschüsse Förderung von Freizeit und Erholung Förderung der Gemeinschaft Unterstützung der Gemeinde für deren Projekte

14 Verfahrensarten und rechtliche Grundlagen Behördlich geleitetes Verwaltungsverfahren mit Anordnung und Schlussfeststellung Trägerschaft der Grundstückseigentümer Teilnehmergemeinschaft - Entstehung durch Flurbereinigungsbeschluss ( 16 FlurbG) - Körperschaft des öffentlichen Rechtes ( 16 FlurbG) - Teilnehmer sind die Grundstückseigentümer und die diesen gleichgestellten Erbbauberechtigten ( 10 FlurbG)

15 Gesetzliche Vorgaben O r g a n e der Teilnehmergemeinschaft Teilnehmerversammlung Vorstand der Teilnehmergemeinschaft - gewählte Vorstandsmitglieder - 1 Vertreter der Kommune - 1 Beamter des ALE, zugleich Vorstandsvorsitzender

16 Gesetzliche Vorgaben Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Arbeitskreise sind die Ziele des Verfahrens nur in einem umfassenden Flurneuordnungsverfahren auf Grundlage der 1, 4 und 37 FlurbG zu erreichen

17 Weiterer Fortgang des Prozesses Seite 17 GR gibt dem Amt seine Einschätzung über die Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer für ein Flurneuordnungsverfahren bekannt ALE entscheidet nach dem Verlauf heutiger Versammlung sowie der Einschätzung der Gemeinde über die Anordnung Die Einleitung eines Dorferneuerungsverfahrens ist bereits entschieden

18 Weiterer Fortgang des Prozesses Folgender weiterer Zeitplan ist angedacht: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Oktober/November 2013 (z.b. werden Aussagen über das Thema Ortsumgehung erwartet; s.a. Gespräch am SBA vom ) Projektbeschreibung bis Ende März 2014 Erstellung der Anordnungsunterlagen bis Ende April 2014 Anordnungsbeschluss im Mai 2014 Vorstandswahl Juli 2014 Örtl. Vorstände (Anzahl muss noch diskutiert werden), Stellvertreter; Vertreter der Gemeinde wird durch GR benannt, Vorsitzender wird vom Amt bestimmt

19 Stellungnahmen Markt /AELF/ BBV Statements des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach sowie des Bayerischen Bauernverbandes

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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