Preis- und Leistungsverzeichnis für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und der EWR Staaten
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- Robert Michel
- vor 8 Jahren
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1 1 Anlage zu den Bedingungen für den Überweisungsverkehr Stand: 28. Januar 2008 Preis- und Leistungsverzeichnis für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und der EWR Staaten Preise für Dienstleistungen im normalen Geschäftsbetrieb mit Kunden Leistungsmerkmale beim grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr innerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 1 und der EWR-Staaten 1. Überweisungsausgänge a. Annahmefristen Grenzüberschreitende Überweisungen werden taggleich ausgeführt, sofern die Aufträge bis 14:30 Uhr (EU-Standardüberweisungen) bzw. 12:00 Uhr (konventionelle Abwicklung) der intern bearbeitenden Stelle (Abwicklung Auslandszahlungsverkehr) vorliegen. Nach den genannten Fristen eingehende Überweisungen werden am nächsten Bankgeschäftstag bearbeitet. 1 Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Norwegen Österreich, Polen, Portugal, Reunion, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Zusätzlich bei SEPA-Zahlungen: Schweiz
2 2 b. Ausführungsfrist (1) Überweisungen, die auf Euro oder auf eine andere Währung eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums 2 bis zu einem Wert von höchstens Euro lauten, werden baldmöglichst, längstens jedoch binnen fünf Bankgeschäftstagen 3 auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten bewirkt. (2) Überweisungen, die weder auf Euro noch auf eine andere Währung eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes 3 lauten 4 werden baldmöglichst auf das Kreditinstitut des Begünstigten bewirkt. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter 1.a. bekanntgegebenen Annahmezeiten die nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. c. Entgelte aa. Entgeltpflichtiger Sofern die Voraussetzungen zur Ausführung einer Zahlung als EU-Standardüberweisung/SEPA-Zahlung erfüllt sind, richten sich die Kosten nach dem für Inlandsüberweisungen gültigen Preis (je nach Paketpreismodell des Kunden). In allen anderen Fällen gilt: Der Überweisende trägt alle Entgelte (= OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 2 Währungen derzeit: Britisches Pfund, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettische Lats, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypern-Pfund 3 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676a Abs. 2 BGB) 4 zum Beispiel US-Dollar
3 3 SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei EU-Standard- und SEPA-Zahlungen ist die Gebührenregelung share fest vorgegeben. BEN-Überweisung (nicht möglich bei SEPA- und EU-Standardzahlungen) = Begünstigter trägt alle Entgelte (das von dem Kreditinstitut in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE- Überweisung) Hinweis: Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Kreditinstitute (überweisendes, zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder. Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, die Entgelt-Tabellen auf den neuesten Stand zu halten. Auch erhalten Sie die Daten auf Anfrage mitgeteilt. bb. konventionelle Abwicklung Überweisungen, die die Bedingungen für EU-Standard- bzw. SEPA-Zahlungen nicht erfüllen, sowie alle sonstigen Zahlungen außerhalb des EU/EWR- Wirtschaftsraumes.
4 4 Gebührenregelung: SHARE STP (BIC/SWIFT und/oder IBAN vorhanden) Überweisungsbetrag Abwicklungspreis Konvertierung (nur bei Fremdwährung) Bis 1.000,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR Ab 1.000, ,00 EUR 15,00 EUR 2,00 EUR Ab ,01 EUR 1,5 mind. 20,00 EUR 0,25 mind. 2,00 EUR ggf. Zuschlag für beleghafte Überweisung je nach Preismodell (Belastung erfolgt mit der monatlichen Kontoführung) NON-STP (BIC/SWIFT nicht vorhanden) Überweisungsbetrag Abwicklungspreis Konvertierung (nur bei Fremdwährung) Bis ,00 EUR 1,5 mind. 20,00 EUR 2,00 EUR Ab ,01 EUR 1,5 mind. 20,00 EUR 0,25 mind. 2,00 EUR ggf. Zuschlag für beleghafte Überweisung je nach Preismodell (Belastung erfolgt mit der monatlichen Kontoführung)
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7 6 cc. Technische Kosten des Transfers (gilt nur für konventionelle Abwicklung): Entgelte gem. Abschnitt bb dd. Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen (gilt nur für konventionelle Abwicklung): Überweisungen mit Eilpriorität SHARE-Weisung: Entgelte gem. Abschnitt bb + EUR 5,00 OUR-Weisung: Entgelte gem. Abschnitt bb + EUR 10,00 (Ausnahme : GB: EUR 15,00) Überweisungen in Fremdwährung: Entgelte gem. Abschnitt bb (Abwicklungspreis zzgl. Konvertierungspreis) Überweisungen via TARGET Entgelte gem. Abschnitt bb + EUR 1,00 Fremdgebühr der Landeszentralbank LZB d. Umrechnungskurs Umrechnungen von EURO in eine Fremdwährung erfolgen auf der Basis des täglichen EURO-FX (Referenzkursfixing) zum Geldkurs am Ausführungstag. e. Wertstellung Buchungstag bei der Sparkasse/Landesbank
8 7 2. Überweisungseingänge a. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 5 nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der kontoführenden Sparkasse b. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der kontoführenden Sparkasse c. Entgelte Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte BEN-Überweisung = Begünstigter trägt alle Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von dem Kreditinstitut folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungseingang konventionelle Abwicklung 6 Betragshöhe 7 SHARE/BEN aus allen EU- und EWR-Ländern bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR ,00 EUR 7,50 > EUR ,00 1 Maximum EUR 100,00 5 Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676a Abs. 2 BGB). 6 Bei OUR-Überweisung erfolgt gebührenfreie Gutschrift 7 Oder entsprechender Währungsgegenwert
9 8 Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder. Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, vorstehenden Entgelt-Tabellen auf dem neuesten Stand zu halten. Auch erhalten Sie die Daten auf Anfrage mitgeteilt. d. Umrechnungskurs Umrechnung von Fremdwährung in die nationale Währungseinheit Euro erfolgt auf der Basis des täglichen EURO-FX (Referenzkursfixing) zum Briefkurs am Gutschriftstag. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Kreditinstitut über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift von grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb der EU- und EWR-Staaten kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt.
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