Welche SEPA-Produkte gibt es? Es gibt die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen.
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- Alke Hummel
- vor 8 Jahren
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1 Häufig gestellte Fragen zum Thema SEPA Was bedeutet SEPA? SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", dem einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Euro-Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Welche Länder nehmen an SEPA teil? Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit neben Deutschland und den weiteren 26 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln? SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung. Wie lange kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen? Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Abschaltung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie daher nur bis zum 31. Januar 2014 weiter nutzen. Die SEPA-Verfahren werden bereits parallel angeboten. Welche SEPA-Produkte gibt es? Es gibt die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. Welche Vorteile bringt mir SEPA? Sie nutzen die SEPA-Verfahren sowohl für Inlands- als auch für grenzüberschreitende Zahlungen. Mit der SEPA-Überweisung bezahlen Sie sowohl das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste als auch das an der portugiesischen Algarve. Alternativ lassen Sie sich Ihre fälligen Rechnungsbeträge ganz bequem vom Konto abbuchen europaweit mit der SEPA-Lastschrift. Diese bietet Ihnen einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Stand: 03/2013 Seite 1 von 6
2 Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger durch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigen. Die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten Ihrer SparkassenCard in Europa werden sich durch die SEPA noch weiter erhöhen. In Zukunft können Sie mit Ihrer SparkassenCard an noch mehr Händlerterminals sicher und bequem bezahlen und müssen somit weniger Bargeld mit sich führen. Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern? Alle aktuellen Softwarelösungen, die von den Sparkassen bereitgestellt werden (zum Beispiel S-Firm oder GLS-Vereinsmeister), unterstützen SEPA-Zahlungen und können somit weiterhin verwendet werden. Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der SEPA- Verfahren informiert. Ob und wann ein Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller. Kann ich auch zukünftig meine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl beauftragen? Die Sparkassen werden von der sogenannten Konvertierungslösung Gebrauch machen, um ihren Kunden die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren so bequem wie möglich zu gestalten. Das bedeutet, Privatkunden können weiterhin bis 2016 die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl für die Beauftragung von Zahlungen angeben und die Sparkassen werden diese in die neuen Kundenkennungen IBAN und BIC umrechnen. Auch im Online-Banking wird eine entsprechende Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. Stand: 03/2013 Seite 2 von 6
3 Wo finde ich meine eigene IBAN und BIC? Die IBAN und BIC ist sowohl auf dem Kontoauszug, der Rückseite der neuen SparkassenCard, als auch im Online-Banking über den Menüpunkt Service zu finden: Die Umrechnung einer deutschen Kontonummer in eine IBAN kann unterschiedlich durchgeführt werden: Im Online-Banking, in SFirm und GLS-Vereinsmeister werden alle Bankverbindungen automatisch aktualisiert, wenn die SEPA-Lastschrift genutzt werden soll. In der Internet-Filiale wird das Programm SEPA Account Converter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hier können Sie Kontonummer und Bankleitzahl eingeben und erhalten IBAN und BIC. Das Programm eignet sich auch zur Massenumstellung eines Kundenbestandes. Was heißt eigentlich IBAN-only? Ab 2014 brauchen Sie für SEPA-Inlandszahlungen nur die IBAN (internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers anzugeben. Der BIC (internationale Bankleitzahl) wird zunächst für grenzüberschreitende Überweisungen und bei der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten weiterhin benötigt. Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking? Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten. Stand: 03/2013 Seite 3 von 6
4 Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung? Ja, für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können weiterhin genutzt werden. Welche Merkmale besitzt die SEPA-Lastschrift? - Zwei Varianten: o SEPA-Basis-Lastschrift (Core-Lastschrift), analog dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren o SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B-Lastschrift), analog dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren - Besonderheit bei der Firmen-Lastschrift: Zahlungspflichtiger darf kein Verbraucher sein, kein Erstattungsanspruch - Exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung - Achtwöchige Widerspruchsfrist nach Belastung - Neue Mandatsmerkmale mindern das Missbrauchsrisiko - Zahlungspflichtiger muss mindestens 14 Tage vorher über die Abbuchung informiert werden. Abeichende Vereinbarungen zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist sind grundsätzlich möglich. Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift? Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer schriftlichen Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig. Gelten die erteilten Abbuchungsaufträge auch für die SEPA-Lastschrift? Abbuchungsaufträge können nicht umgedeutet werden. Hier müssen neue SEPA- Firmenlastschriftmandate eingeholt werden, die der Zahlungspflichtige dann bei seinem Kreditinstitut einreicht. Was ist das SEPA-Lastschriftmandat? Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das Mandat kann jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann entweder für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Weitere wichtige Bestandteile sind die Gläubiger-ID des Einziehenden und die Mandatsnummer. Diese Daten werden später bei der Kontobelastung mit angegeben und erlauben die eindeutige Zuordnung des Mandats. Mustermandate sind über die Internet-Filiale der Sparkasse Dieburg abrufbar. Stand: 03/2013 Seite 4 von 6
5 Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat? Wird das SEPA-Lastschriftmandat nicht für eine einmalige Zahlung erteilt, gilt es unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen oder maximal noch 36 Monate nach dem letzten Einzug. Was passiert, wenn kein gültiges Mandat für den Einzug vorlag? Liegt dem Einzug kein gültiges Mandat zugrunde, gilt eine erweiterte Rückgabefrist von 13 Monaten. Allerdings wird vor Rückgabe eine Prüfkette in Gang gesetzt. Muss ich Mandate bei Einmallastschriften aufbewahren? Lastschriftmandate müssen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug aufbewahrt werden. Der Zahlungspflichtige könnte aufgrund der Annahme, es läge kein gültiges Mandat vor, von der 13-monatigen Widerspruchsfrist Gebrauch machen. Das Mandat muss dann im Original vorgelegt werden können. Was muss ich beachten, wenn ich selbst Lastschriften einziehe? - Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen ( - Mandatsnummern-System aufbauen (z.b. aufgrund bereits bestehender Kundennummer o.ä.) - Eigene Softwareprodukte SEPA-fähig machen - IBAN und BIC selbst ermitteln oder vom Zahlungspflichtigen einholen - SEPA-Lastschriftvereinbarung mit der Sparkasse Dieburg abschließen - Kunden schriftlich über den Wechsel auf die SEPA-Lastschrift informieren, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitteilen und auf geänderte Widerspruchsfristen hinweisen - Einzug durchführen Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen? Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind Debitkarten, besser bekannt als EC-Karten, sowie Kreditkarten. Ziel der SEPA ist es, die Funktionsweise von Karten und Terminals so zu verbessern, dass der EU-weiten Kartenakzeptanz keine technologischen Hürden entgegenstehen. Darüber hinaus sollen europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen noch besseren Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei Kartenzahlungen in Europa bieten. Stand: 03/2013 Seite 5 von 6
6 Wie verhält es sich mit Mandaten bei Onlineshop-Betreibern oder anderen Direktversendern? Nach derzeitigem Stand sind Mandate nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen und vom Kunden eigenhändig unterschrieben wurden. Evtl. wird zu einem späteren Zeitpunkt ein E-Mandat entwickelt und eingeführt. Ändert sich etwas an meiner SparkassenCard? Sie können Ihre aktuelle SparkassenCard im SEPA-Kartenzahlungsverkehr einsetzen und profitieren von zusätzlichen Akzeptanzstellen im SEPA-Raum. Können künftig weiterhin Datenträger eingereicht werden? Nein. Lastschriften können künftig nur noch online eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen und Disketten ist nicht mehr möglich! Stand: 03/2013 Seite 6 von 6
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