Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl
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- Hannelore Fischer
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1 Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017
2 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht und Open Access II. Lizenzen 1. Berliner Erklärung 2. Standardlizenzen 3. Beispiel CC by sa 2
3 I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht und Open Access 3
4 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 1. Nutznießer 2. Werke 3. Gehalt Testament Hiermit... UrhG schützt Werk, nicht Werkstück, 2 UrhG Urheberrechtsschutz genießen nicht die Werke, sondern deren Urheber und Erben, 1, 28 UrhG 4. geschützte Interessen geschützte Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst, 2 UrhG 5. Nutzungsrechte 6. Allgemeinheit materielle und ideelle Interessen geschützt, 4 11 UrhG Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk zu nutzen, 31 UrhG Sozialgebunden heit des Eigentums, schutzwürdige Belange der Allgemeinheit, 44a-63a UrhG
5 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes UrhG Schranken: Gesetzlich erlaubte Nutzungen 44a-63a UrhG Nutzungsrechte UrhG 5 Werk, 2 UrhG: persönliche geistige Schöpfungen
6 2. Urheberrecht und Open Access Urheberrechtsgesetz Rechtslagen gewöhnlich Gesetzlich erlaubte Nutzungen Verbot, Schadensersatz etc. Strafen, Bußgelder mit Open Access = freier Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet Werk vertraglich erlaubte Nutzungen Verwertungsrechte Werk Urheberpersönlichkeitsrechte vertraglich erlaubte Nutzungen Verbot, Schadensersatz etc. Strafen, Bußgelder Rechtsverletzung Rechtsverletzung Verbot, Schadensersatz etc. Strafen, Bußgelder Werk gemeinfrei 6 Verbot, Schadensersatz etc. Strafen, Bußgelder
7 II. Lizenzen 1. Berliner Erklärung 2. Standardlizenzen 3. Beispiel CC by sa 7
8 1. Berliner Erklärung Anforderung Open Access (Berliner Erklärung) Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. ( ) Weiterhin kann von diesen Beiträgen eine geringe Anzahl von Ausdrucken zum privaten Gebrauch angefertigt werden. (Berliner Erklärung, dt. Übersetzung v. Juli 2006) 8
9 2. Standardlizenzen Do what the fuck you want to. Creative Commons Lizenzen Digital Peer Publishing-Lizenzen DPPL GNU Free Documentation License (GNU FDL oder GFDL) stm-lizenzen Forschungsdaten: Open Database License (ODbL) Weitere Lizenzen: 9
10 3. Beispiel CC by sa Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0 DE) Teilen das Material in jedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten Bearbeiten das Material remixen, verändern und darauf aufbauenund zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell. Lizenz DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG. DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. 1. Definitionen Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes. 10 Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
11 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Berliner Erklärung auf _ pdf Bildnachweise: Marina Abramović, The Artist is Present, 2010, Museum of Modern Art, New York, 9 March 31 May 2010, Foto von Andrew Russeth, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic Freiheitsstatue, Foto von Elcobbola, metadata, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
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