Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparaturbetrieben

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1 Sachverständigenbüro Gensert + Breitfelder GmbH Oranienstrasse Wiesbaden Berliner Platz Nauheim Talstrasse Schlangenbad Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparaturbetrieben Erhebung Oktober 2004 im Großraum Wiesbaden 2. Auflage Besuchen Sie uns im Internet: oder

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORWORT ALLGEMEINES NUTZUNGSBEDINGUNGEN / URHEBERRECHT REPARATURBETRIEBE / AUSGANGSDATEN ERSATZTEILAUFSCHLÄGE / VERBRINGUNGSKOSTEN ALLGEMEINE MITTLERE STUNDENVERRECHNUNGSSÄTZE KOSTENNIVEAU WIESBADEN / STATISTISCHE KENNZAHLEN FABRIKATSBEZOGENE MITTLERE STUNDENVERRECHNUNGSSÄTZE URTEILE ZU ERSATZTEILAUFSCHLÄGEN URTEILE ZU VERBRINGUNGSKOSTEN URTEILE ZU STUNDENVERRECHNUNGSSÄTZEN

3 1 Vorwort Bei der fiktiven Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden werden immer wieder die sogenannten mittleren, ortsüblichen, angemessenen oder erforderlichen Stundenverrechnungssätze herangezogen. Was unter diesen Beschreibungen konkret zu verstehen ist, ist von den damit befassten Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden worden. Während der BGH nach 249 BGB von erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten in Kundendienstwerkstätten spricht, wird von Seiten der Assekuranz immer wieder auf bundesweite bzw. lokale durchschnittliche Stundenverrechnungssätze verwiesen. Hierbei werden häufig weder die statistischen Grundlagen, noch Angaben über den Verfasser, noch Angaben über Zeitraum und Ort der Auswertung gemacht. Nachfragen führen nach diesseitigen Informationen in der Regel zu keiner weiteren Aufklärung. 2 Allgemeines Das Sachverständigenbüro Gensert + Breitfelder GmbH führt regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) Erhebungen zu den mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen von Reparaturbetrieben im Großraum Wiesbaden durch. Trotz des Porsche- Urteils des BGH (VI ZR 398/02 vom ) wird aus Kreisen der Versicherungswirtschaft immer wieder versucht, der Schadensabrechnung mittlere Stundensätze zu Grunde zu legen. Da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, ob bei der fiktiven oder auch bei der tatsächlichen Schadensabrechnung allgemeine mittlere Stundenverrechnungssätze über alle Arten von mehr oder weniger qualifizierten Reparaturbetrieben zu berücksichtigen sind, oder aber ausschließlich fabrikatsbezogene mittlere Stundenverrechnungssätze heranzuziehen sind, wurden im folgenden zunächst Gesamtdurchschnittswerte der Stundenverrechnungssätze aller Arten von qualifizierten Reparaturbetrieben ermittelt. Im Hinblick darauf, dass der BGH nach 249 BGB von den erforderlichen Wiederherstellungskosten spricht, ist der Geldbetrag zu ersetzen, der einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten für die Instandsetzung des Fahrzeuges zweckmäßig und angemessen erscheint (BGH, VI ZR 334/88, Urteil vom , in NJW 1989, 3009 f). Diese Auffassung hat der BGH dahingehend präzisiert, dass es dem Geschädigten grundsätzlich frei steht, den für die Reparatur in einer Kundendienstwerkstatt erforderlichen Geldbetrag anhand eines Sachverständigengutachtens zu bemessen (BGH, VI ZR 226/91, Urteil vom , in NJW 1992, 1618 ff). Daher wurden für die Kundendienstwerkstätten (herstellerbezogene Reparaturbetriebe) fabrikatsbezogene mittlere Stundenverrechnungssätze ermittelt sowie Untersuchun- 2-3

4 gen zu Ersatzteilaufschlägen, Verbringungskosten, Entsorgungskosten etc. angestellt. Um der Rechtsprechung die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, werden die Stundensatzauswertungen regelmäßig unter Berücksichtigung der relevanten Anknüpfungstatsachen (Karosseriestundensatz, Lackierungsstundensatz, Materialzuschlag, Ersatzteilaufschlag, Verbringungskosten, etc.) durchgeführt. Die nachstehend erläuterte Gensert + Breitfelder-Methode entspricht schon seit Jahren diesen Anforderungen. Gutachterliche Stellungnahmen für zurückliegenden Zeitpunkte sind möglich. Die Auswertung der mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze im Großraum Wiesbaden kann, genau wie die Beantwortung spezieller Fragen, über unten genannte Adresse angefordert werden: Sachverständigenbüro Gensert + Breitfelder GmbH Oranienstrasse 33 D Wiesbaden Telefon: Telefax: stundensatz@sv24.de web: Die ausgewiesenen Werte sind auf volle 0,25 zuzüglich Mehrwertsteuer gerundet. Die Lackierungsstundenverrechnungssätze verstehen sich ohne Materialzuschlag. Dieser ist gesondert angegeben und noch hinzuzurechnen. Prozentangaben sind auf volle Prozente gerundet. Dank sei all denen gesagt, die sich an der aufwendigen Sammlung von Daten und deren Auswertung beteiligt haben. 3 Nutzungsbedingungen / Urheberrecht Das Urheberrecht der vorliegenden Auswertung liegt bei der Gensert + Breitfelder GmbH. Die Nutzung, Weitergabe und Bezugnahme ist nur unverfälscht und mit Hinweis auf den Verfasser sowie den für die Auswertung maßgeblichen Zeitpunkt zulässig. 3-4

5 4 Reparaturbetriebe / Ausgangsdaten Die Stundensatzauswertungen berücksichtigen regelmäßig ca. 300 und mehr Reparaturbetriebe im Großraum Wiesbaden. Die zu Grunde gelegten und ausgewerteten Daten beruhen auf Angaben dieser Reparaturbetriebe. 5 Ersatzteilaufschläge / Verbringungskosten In der Rechtsprechung umstritten sind Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten zur Lackiererei. Hier wird von Seiten der Assekuranz immer wieder vorgetragen und von der Rechtsprechung teilweise auch bestätigt, dass diese Kosten nur zu erstatten seien, wenn sie tatsächlich angefallen seien (Nachweis durch Vorlage von Reparaturrechnungen). Der konkrete Nachweis angefallener Kosten steht allerdings in Widerspruch zur fiktiven Schadensabrechnung. Dabei fallen nämlich überhaupt keine konkreten Reparaturkosten an. Wenn unter den erforderlichen Wiederherstellungskosten die Wiederherstellungskosten verstanden werden können, die im lokalen Bereich für Ersatzteile, Lohnkosten, Lackierungskosten etc. zu bezahlen sind, so können, gegebenenfalls abweichend von Bundesdurchschnittswerten oder lokalen Durchschnittswerten, ausschließlich fabrikatsbezogene Stundensätze und gegebenenfalls regelmäßig berechnete Aufschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der von Bedeutung sein. Die erforderlichen Ersatzteilpreise eines bestimmten Fabrikates (z.b. Opel, Ford etc.) sind in der Regel die Preise, die in einem räumlich begrenzten Gebiet üblicherweise verlangt und bezahlt werden. Wenn in diesem räumlich begrenzten Gebiet alle entsprechenden Reparaturbetriebe bzw. Händler Originalersatzteile nur mit einem Aufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UPE) verkaufen, dann können die erforderlichen Ersatzteilpreise mit den UPE zuzüglich ortsüblichen Aufschlägen gleichgesetzt werden (z.b. Amtsgericht Eltville C 339/96 vom ). Die in der Auswertung angegebenen Prozentzahlen geben an, wie hoch der Anteil der Reparaturbetriebe, die Ersatzteilaufschläge und/oder Verbringungskosten berechnen, im Verhältnis zur Gesamtanzahl ist. Bezeichnung Aufschlaghöhe Reparaturbetriebe (anteilig) Ersatzteilaufschlag Ø 10% (bis 20%) 81% 5-5

6 Bezeichnung Zeitaufwand Reparaturbetriebe (anteilig) Fahrzeugverbringung Ø 1 Std. 71% 6 Allgemeine mittlere Stundenverrechnungssätze Die Mittelwerte der im Raum Wiesbaden in Rechnung gestellten Werkstattverrechnungssätze sind nachfolgend aufgelistet. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um arithmetische Mittelwerte handelt. Da sich die tatsächlichen ortsüblichen Mittelwerte mathematisch aus den Stundensätzen aller Reparaturrechnungen, geteilt durch die Anzahl der Reparaturrechnungen, ermitteln lassen, und größere Reparaturbetriebe mit höheren Stundensätzen in der Regel mehr Reparaturen ausführen, als kleinere, können die angegebenen Stundenverrechnungssätze als Untergrenze statistischer Mittelwertbildung angesehen werden. Die Mechanikstundensätze kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn ausschließlich Mechanikarbeiten durchgeführt werden. Allgemeine durchschnittliche Stundenverrechnungssätze Mechanikstundensatz 69,50 Karosseriestundensatz 79,25 Lackierungsstundensatz 81,00 Materialzuschlag uni (%) 25% Materialzuschlag metallic (%) 30% Materialzuschlag perl etc. (%) 35% Ersatzteilaufschlag (%) 81% Fahrzeugverbringung (%) 71% 6-6

7 7 Kostenniveau Wiesbaden / Statistische Kennzahlen Der Großraum Wiesbaden ist von seinem Kostenniveau und seiner Kostenstruktur her über dem Bundesdurchschnitt angesiedelt. Entsprechende Nachweise können über das statistische Bundesamt in Wiesbaden bezogen werden. 8 Fabrikatsbezogene mittlere Stundenverrechnungssätze Die nachfolgend zusammen gestellten Stundenverrechnungssätze wurden fabrikatsbezogen ausgewertet (Kundendienstwerkstätten). Reparaturbetriebe ohne Fabrikatsbindung wurden nicht berücksichtigt. Alfa-Romeo Mechanikstundensatz 65,75 Karosseriestundensatz 77,50 Lackierungsstundensatz 79,00 Ersatzteilaufschlag (%) 75 % (Ø 10 %) Fahrzeugverbringung (%) 75 % Audi Mechanikstundensatz 73,25 Karosseriestundensatz 80,25 Lackierungsstundensatz 81,50 Ersatzteilaufschlag (%) 53 % (Ø 9 %) Fahrzeugverbringung (%) 44 % BMW Mechanikstundensatz 87,50 Karosseriestundensatz 98,50 Lackierungsstundensatz 103,00 Ersatzteilaufschlag (%) 38 % (Ø 8 %) Fahrzeugverbringung (%) 54 % 8-7

8 Chrysler Mechanikstundensatz 67,25 Karosseriestundensatz 82,50 Lackierungsstundensatz 83,25 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 18 %) Fahrzeugverbringung (%) 67 % Citroen Mechanikstundensatz 68,25 Karosseriestundensatz 81,75 Lackierungsstundensatz 84,75 Ersatzteilaufschlag (%) 80 % (Ø 10 %) Daewoo Mechanikstundensatz 69,00 Karosseriestundensatz 62,50 Lackierungsstundensatz 79,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 13 %) Daihatsu Mechanikstundensatz 69,00 Karosseriestundensatz 74,00 Lackierungsstundensatz 79,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) DaimlerChrysler Mechanikstundensatz 82,75 Karosseriestundensatz 91,25 Lackierungsstundensatz 92,75 Ersatzteilaufschlag (%) 12 % (Ø 17 %) Fahrzeugverbringung (%) 65 % 8-8

9 Fiat Mechanikstundensatz 59,25 Karosseriestundensatz 74,50 Lackierungsstundensatz 74,75 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Fahrzeugverbringung (%) 73 % Ford Mechanikstundensatz 67,50 Karosseriestundensatz 77,25 Lackierungsstundensatz 80,00 Ersatzteilaufschlag (%) 94 % (Ø 11 %) Fahrzeugverbringung (%) 94 % General Motors Mechanikstundensatz 81,75 Karosseriestundensatz 97,75 Lackierungsstundensatz 86,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 18 %) Fahrzeugverbringung (%) 50 % Honda Mechanikstundensatz 59,75 Karosseriestundensatz 77,00 Lackierungsstundensatz 74,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 12 %) Fahrzeugverbringung (%) 86 % Hyundai Mechanikstundensatz 61,25 Karosseriestundensatz 75,00 Lackierungsstundensatz 82,50 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 11 %) 8-9

10 Jaguar Mechanikstundensatz 89,25 Karosseriestundensatz 96,00 Lackierungsstundensatz 100,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 12 %) Fahrzeugverbringung (%) 67 % KIA Mechanikstundensatz 58,00 Karosseriestundensatz 76,25 Lackierungsstundensatz 76,25 Ersatzteilaufschlag (%) 50 % (Ø 20 %) Fahrzeugverbringung (%) 50 % Lancia Mechanikstundensatz 62,75 Karosseriestundensatz 71,75 Lackierungsstundensatz 72,75 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Fahrzeugverbringung (%) 50 % Land-Rover Mechanikstundensatz 85,00 Karosseriestundensatz 93,50 Lackierungsstundensatz 93,50 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Mazda Mechanikstundensatz 60,50 Karosseriestundensatz 79,75 Lackierungsstundensatz 79,50 Ersatzteilaufschlag (%) 89 % (Ø 11 %) Fahrzeugverbringung (%) 89 % 8-10

11 Mitsubishi Mechanikstundensatz 60,50 Karosseriestundensatz 78,75 Lackierungsstundensatz 79,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 %( Ø 11 %) Fahrzeugverbringung (%) 82 % Nissan Mechanikstundensatz 57,00 Karosseriestundensatz 74,00 Lackierungsstundensatz 75,25 Ersatzteilaufschlag (%) 100 %( Ø 13 %) Fahrzeugverbringung (%) 89 % Opel Mechanikstundensatz 74,75 Karosseriestundensatz 88,50 Lackierungsstundensatz 87,75 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 16 %) Fahrzeugverbringung (%) 75 % Peugeot Mechanikstundensatz 64,25 Karosseriestundensatz 74,50 Lackierungsstundensatz 75,75 Ersatzteilaufschlag (%) 60 % (Ø 10 %) Fahrzeugverbringung (%) 90 % Porsche Mechanikstundensatz 89,25 Karosseriestundensatz 91,50 Lackierungsstundensatz 92,75 Ersatzteilaufschlag (%) 75 % (Ø 11 %) Fahrzeugverbringung (%) 50 % 8-11

12 Renault Mechanikstundensatz 67,50 Karosseriestundensatz 77,25 Lackierungsstundensatz 79,00 Ersatzteilaufschlag (%) 89 % (Ø 12 %) Fahrzeugverbringung (%) 67 % Saab Mechanikstundensatz 71,00 Karosseriestundensatz 76,75 Lackierungsstundensatz 76,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Seat Mechanikstundensatz 63,00 Karosseriestundensatz 76,50 Lackierungsstundensatz 78,75 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Skoda Mechanikstundensatz 56,00 Karosseriestundensatz 79,50 Lackierungsstundensatz 83,00 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) Subaru Mechanikstundensatz 74,00 Karosseriestundensatz 76,50 Lackierungsstundensatz 84,25 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 10 %) 8-12

13 Suzuki Mechanikstundensatz 59,50 Karosseriestundensatz 76,00 Lackierungsstundensatz 83,00 Ersatzteilaufschlag (%) 75 % (Ø 10 %) Toyota Mechanikstundensatz 59,25 Karosseriestundensatz 73,75 Lackierungsstundensatz 83,50 Ersatzteilaufschlag (%) 100 % (Ø 12 %) Fahrzeugverbringung (%) 86 % Volvo Mechanikstundensatz 69,50 Karosseriestundensatz 80,75 Lackierungsstundensatz 83,25 Ersatzteilaufschlag (%) 80 % (Ø 10 %) VW Mechanikstundensatz 72,25 Karosseriestundensatz 79,50 Lackierungsstundensatz 81,00 Ersatzteilaufschlag (%) 50 % (Ø 10 %) Fahrzeugverbringung (%) 44 % 8-13

14 9 Urteile zu Ersatzteilaufschlägen Nachfolgend sind Urteile aufgelistet, die den Anspruch auf die Erstattung von Ersatzteilaufschlägen auch bei fiktiver Abrechnung bestätigt haben. Audi Fiat Ford Opel Seat Skoda Ohne Fabrikatsbezug LG Essen 1 S 238/99, Urteil vom AG Wiesbaden 91 C 4691/99-32, Urteil vom LG Saarbrücken 2 S 219/02, Urteil vom AG Neunkirchen 5 C 1158/01, Urteil vom AG Eltville C 339/96, Urteil vom AG Solingen 9 C 195/97, Urteil vom AG Neuss 42 C 531/96, Urteil vom AG Bad Schwalbach (./. HUK-Coburg) 3 C 315/97, Urteil vom , (auch Verbringungskosten: zu 73 % üblich) AG Bochum 43 C 138/99, Urteil vom AG Mainz (./. Vereinte) 74 C 248/97, Urteil vom AG Hannover 528 C 2052/02, Urteil vom LG München I 17 O 16073/98, Urteil vom LG Oldenburg 1 S 651/98, Urteil vom AG Essen 29 C 454/01, Urteil vom AG Göttingen 30 C 50/00, Urteil vom

15 AG Kehlheim 1 C 0862/00, Urteil vom AG Minden 20 C 577/01, Urteil vom AG Wiesbaden 93 C 6704/02-82, Urteil vom (./. HUK-Coburg) 9-15

16 10 Urteile zu Verbringungskosten Nachfolgend sind Urteile aufgelistet, die den Anspruch auf die Erstattung von Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung bestätigt haben. Audi Opel Ohne Fabrikatsbezug Skoda LG Essen 1 S 238/99, Urteil vom AG Wiesbaden 93 C 1334/00-15, Urteil vom (./. HUK-Coburg) OLG Dresden 13 U 600/01, Urteil vom LG Oldenburg 1 S 651/98, Urteil vom AG Kehlheim 1 C 0862/00, Urteil vom AG Minden 20 C 577/01, Urteil vom AG Wiesbaden 93 C 6704/02-82, Urteil vom (./. HUK-Coburg) AG Hannover 528 C 2052/02, Urteil vom

17 11 Urteile zu Stundenverrechnungssätzen Nachfolgend sind Urteile aufgelistet, die den Anspruch auf die Erstattung von lokalen fabrikatsgebundenen Stundenverrechnungssätzen bei fiktiver Abrechnung bestätigt haben. BMW Ford Mercedes-Benz Opel Porsche Skoda Ohne Fabrikatsbezug LG Kassel 1 S 657/00, Urteil vom AG Essen 10 C 56/99, Urteil vom AG Brühl 29 C 379/99, Urteil vom LG Saarbrücken 2 S 219/02, Urteil vom AG Wiesbaden 93 C 1083/97, Urteil vom AG Wiesbaden (./. Sparkassenversicherung) 92 C 2295/97, Urteil vom LG Berlin 58 S 446/01, Urteil vom AG Wiesbaden (./. HUK-Coburg) 91 C 4313/97, Urteil vom AG Wiesbaden (./. HUK-Coburg) 91 C 3241/99-37, Urteil vom BGH VI ZR 398/02 vom AG Frankfurt/Main (./. Württembergische) 30 C 673/00-20, Urteil vom AG Hannover 528 C 2052/02, Urteil vom LG Lübeck 6 S 117/00, Urteil vom LG München 17 O 16073/98, Urteil vom AG Dortmund 104 C 2408/00, Urteil vom

18 AG Gelsenkirchen (./. DEVK) 36 C 471/99, Urteil vom AG Kehlheim 1 C 0862/00, Urteil vom AG Minden 20 C 577/01, Urteil vom AG Recklinghausen 10 C 649/02, Urteil vom

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