Spezifikation. für die Erstellung und Übertragung einer Meldedatei zu erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen. Version 1.0 BASIS

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1 Spezifikation für die Erstellung und Übertragung einer Meldedatei zu erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen Version 1.0 BASIS

2 I. Allgemeines 1. Regulatorisches Umfeld Zuletzt erfolgte im Jahr 2009 die Novellierung des Einlagensicherungs und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG), auf dessen Grundlage die EdB bei Feststellung eines Entschädigungsfalls ( 5 Absatz 1 EAEG) Entschädigungsleistungen an Einleger erbringt. In diesem Zusammenhang hatte die EdB eine "Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestands gemäß 5 Absatz 2 EAEG (Spezifikation) erarbeitet. Am 17. Dezember 2013 haben sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission in Trilogverhandlungen auf eine neue Richtlinie für Einlagensicherungssysteme geeinigt. Die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme und zur Aufhebung der Richtlinie 94/19/EG (Neufassung) vom 16. April 2014 sieht zahlreiche Änderungen zu den gegenwärtigen Vorgaben des EAEG vor. Diese erstrecken sich beispielsweise auf den Kreis der Entschädigungsberechtigten und die Definition der erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen. Darüber hinaus wird insbesondere die Auszahlungsfrist zu entschädigender Guthaben auf sieben Tage verkürzt sowie die jederzeitige Bereitstellung bestimmter Informationen (vor allem die Höhe erstattungsfähiger und gedeckter Einlagen) gefordert. Als Reaktion auf die Anforderungen der neuen Richtlinie sowie die in absehbarer Zeit in nationales Recht umzusetzenden EU Richtlinienvorgaben war eine umfangreiche Überarbeitung der Struktur der Spezifikation erforderlich. Diese neue Spezifikation (Version 3.1) wurde als Basisversion durch die EdB an die ihr zugeordneten Institute ausgeliefert. Mit Bezug auf das zukünftige EAEG werden dann innerhalb dieser Struktur weitere Anpassungen einzelner Datenfelder erfolgen müssen. Um den sich aus der Richtlinie ergebenden Informations und Meldeverpflichtungen gerecht werden zu können, sind künftig regelmäßig akkumulierte Daten zur Höhe sowie zur Struktur der erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen an die EdB zu melden. Für eine effiziente und sichere Vorgehensweise mit möglichst geringer Fehleranfälligkeit wird dabei ein elektronisches Verfahren verwendet, das eine kostengünstige und technisch einfache, jedoch sichere Übertragung der auf der Spezifikation basierenden Meldedaten an uns per verschlüsselter E Mail gewährleistet. Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren die Details zu Aufbau und Inhalt der Spezifikations Meldedatei sowie zur Realisierung der sicheren Übertragung. Version 1.0 Oktober

3 2. Kontakt Die EdB wird die ihr zugeordneten Institute bei der Umsetzung unterstützen. Auf der Internetseite der EdB ( banken.de) existiert hierzu ein spezieller Bereich mit "Häufig gestellten Fragen" (so genannte FAQ), der laufend gepflegt wird. Fragen zur Spezifikation richten Sie bitte in schriftlicher Form an die Mailadresse In Ausnahmefällen wird Ihnen die Einlagensicherungs und Treuhandgesellschaft mbh 1, Köln, unter der Telefonnummer / einen kompetenten Ansprechpartner nennen. Um den Aufbau des FAQ Bereichs auch weiterhin zu unterstützen, bitten wir Sie, in erster Linie die oben angegebene Mailadresse zu verwenden. Bei darüber hinausgehendem Beratungsbedarf, beispielsweise der Auswertung von Testdateien, können Sie die uns bereits bei der Entwicklung und Betreuung der ED unterstützende Gesellschaft für Datensicherheit und IT Beratung mbh 1, Köln, (info@gdb beratung.de) direkt beauftragen. 1 Beteiligungsgesellschaften des Prüfungsverbandes deutscher Banken e. V., Köln Version 1.0 Oktober

4 II. TECHNISCHE SPEZIFIKATION 1. Meldedatei 1.1 Namenskonventionen Der Name der Meldedatei setzt sich aus der eigentlichen Dateibezeichnung (zehnstellig) und der durch einen Punkt getrennten Dateiendung (dreistellig) zusammen. Hierbei gelten folgende Vorgaben: ZXXXXJJMMTT.MDT Z XXXX JJMMTT MDT der Wert "P" für die Übertragung einer Meldedatei mit produktivem Inhalt, der Wert "T" für den Test des Übertragungsweges, den Einreicher eindeutig identifizierende alphanumerische Kennung gemäß Anlage 2 der Spezifikation, der durch das Jahr (JJ), den Monat (MM) sowie den Tag (TT) gekennzeichnete Stichtag für die Meldung, die den Dateiinhalt identifizierende Dateiendung. 1.2 Dateiformat Es gelten folgende Bedingungen: Merkmal Wert Erläuterung Speicherart Textdatei mit Feldseparatoren Speicherung und Austausch der Daten sind einfach strukturiert mittels einer CSV-Datei (CSV = Character Separated Values) vorzunehmen. Der Satzaufbau mit der jeweiligen Anzahl der Stellen ist in Kapitel 2 dokumentiert. Verbindliche externe Regeln für den Aufbau einer CSV- Datei existieren nicht. Zwecks einheitlicher Handhabung ist im Internetauftritt der EdB ein "EdB-Standard für CSV- Dateien" eingestellt. Zeichensatz 7-Bit-ASCII-Code Es ist der in der Anlage auszugsweise aufgeführte Zeichensatz zu verwenden. An dieser Stelle sind insbesondere auch die nicht erlaubten Zeichen - beispielsweise die reservierten Zeichen für Feldseparator oder Satzendezeichen - gesondert markiert. Version 1.0 Oktober

5 Merkmal Wert Erläuterung Feldseparator * "Stern" (ASCII Hexcode X'2A') Satzendezeichen CRLF "Carriage Return" (ASCII Hexcode X'0D'), gefolgt von "Line Feed" (ASCII Hexcode X'0A') 1.3 Datenbestand Die in der Meldedatei bereitzustellenden Daten basieren ausschließlich auf solchen Informationen, die im Rahmen der Erstellung der ED zu einem vorgegebenen Stichtag existieren bzw. sich hieraus ableiten lassen. 2. Datensatzaufbau Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung M01 Satzidentifikator 1A Konstante "M" M02 Institut 4A Wert aus Feld A2 der Spezifikation BASIS. M03 Meldestichtag 8N Datum in der Form TTMMJJJJ. M04 M05 M06 M07 M08 Zugehörigkeit zu Entschädigungseinrichtungen Gesetzliche Entschädigungsobergrenze EAEG Einlagen gesetzliche Ausschlüsse gesetzlich erstattungsfähiger Einlagen 2N Konstante "01" 20,2N Wert aus Feld A4 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E3 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E4 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E5 der Spezifikation BASIS. Version 1.0 Oktober

6 Feld-Nr. Feld Typ Erläuterung M09 M10 M11 M12 gesetzlich gedeckter Einlagen (Obergrenze) gesetzlich gedeckter Einlagen (Untergrenze) gedeckter Einlagen KG (Obergrenze) gedeckter Einlagen KG (Untergrenze) 20,2N Wert aus Feld E6 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E7 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E8 der Spezifikation BASIS. 20,2N Wert aus Feld E9 der Spezifikation BASIS. Version 1.0 Oktober

7 Anlage Zeichensatz nach DIN 66003: des Deutschen Instituts für Normung e.v., Berlin / Deutsche Referenzversion Code A..B..C..D..E..F 0.. NUL SOH STX ETX EOT ENQ ACK BEL BS HT LF VT FF CR SO SI 1.. DLE DC1 DC2 DC3 DC4 NAK SYN ETB CAN EM SUB ESC FS GS RS US 2.. SP! " # $ % & ' ( ) * +, -. / : ; < = >? 4.. A B C D E F G H I J K L M N O 5.. P Q R S T U V W X Y Z Ä Ö Ü ^ _ 6.. ` a b c d e f g h i j k l m n o 7.. p q r s t u v w x y z ä ö ü ß DEL farblich unterlegt: nicht erlaubte Zeichen fett markiert: reserviert für Feldseparator ("*") sowie Satzendekennzeichen ("CR", "LF") Version 1.0 Oktober

Spezifikation. für die Erstellung und Übertragung einer Meldedatei zu entschädigungsfähigen und gedeckten Einlagen. Version 2.

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