Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 to. auch mit Anhänger, sofern das z.g.g. der Kombination 7,5 to.

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1 Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 to. auch mit Anhänger, sofern das z.g.g. der Kombination 7,5 to. nicht übersteigt Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 1 Stand 01/2012 Stand 01/2012

2 Rechtsgrundlage seit 1. September 2011 VERORDNUNG ZUR ERTEILUNG EINER FAHRBERECHTIGUNG AN MITGLIEDER DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN, DER NACH LANDESRECHT ANERKANNTEN RETTUNGSDIENSTE UND DER TECHNISCHEN HILFSDIENSTE Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 2 Stand 01/2012

3 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 3 Stand 01/2012 ausbildungsberechtigte Personen # das 30. Lebensjahr vollendet haben, # mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 sind, # zum Zeitpunkt der Ausbildung mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sind und # der ausbildenden Organisation angehören. # oder von einem Fahrlehrer... Die ausbildende Organisation überprüft die Voraussetzungen für die Ausbildungsberechtigung; sie kann hierzu vom Bewerber eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister verlangen.

4 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 4 Stand 01/2012 Erteilung der Fahrberechtigung Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind, kann auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 to. erteilt werden. Die Fahrberechtigung gilt nur für die Aufgabenerfüllung innerhalb der Organisationen

5 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 5 Stand 01/2012 VERSICHERUNG?! bevor die Ausbildung beginnt, muss die zuständige Gemeinde bzw. Versicherung benachrichtigen werden!!!!

6 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 6 Stand 01/2012

7 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 7 Stand 01/2012 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren Führen eines Fahrzeuges Die jeweiligen Organisationen bestimmen für die Ausbildung ausbildungsberechtigte Personen (Ausbilder). Dies kann z.b. - innerhalb der Organisation - innerhalb der Gemeinde oder - innerhalb der Kreisbrandinspektion geregelt werden! Die Ausbildung besteht aus mindestens sechs Einheiten zu je 45 Minuten

8 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 8 Stand 01/ zul. Gesamtmasse von mehr als 4,75 t bis 7,5 t; - Mindestlänge 5 m; - Mindestgeschwindigkeit 80 km/h; -Aufbau kastenförmig oder vergleichbar; Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr muss das Ausbildungsfahrzeug mit einem zusätzlichen rechten und linken Außenspiegel ausgestattet sein, soweit die vorhandenen Spiegel der ausbildungsberechtigten Person keine ausreichende Sicht nach hinten ermöglichen

9 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 9 Stand 01/2012 Ausbildungsinhalt a) zum sicheren Führen von Fahrzeugen - Kennenlernen der Gefahrenbereiche, z. B. Toten Winkel - Einschätzen des besonderen Raumbedarfs und der Fahrzeugabmessungen - Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes) - Ladungssicherung b) Übungen zur Fahrzeugbeherrschung - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt - Rückwärtsfahren und Rangieren -Rückwärts einparken. Hinweis: Anfänglich nur im nichtöffentlichen Bereich wie z.b. Parkplatz, Bauhof, Volksfestplatz o. vgl. üben!

10 Verkehrszeichen Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 10 Stand 01/2012

11 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 11 Stand 01/2012

12 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern -Ungenügende Beobachtung des Verkehrs -Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung -Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten -Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den Verkehr sichernden Person -Mehr als zwei Korrekturzüge Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 12 Stand 01/2012

13 Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern Ungenügende Beobachtung des Verkehrs Nicht ausreichender Seitenabstand Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person Mehr als zwei Korrekturzüge Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 13 Stand 01/2012

14 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 14 Stand 01/2012 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) # Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern #Ungenügende Beobachtung des Verkehrs #Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung #Abstand vom Bordstein oder der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm #Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person #Mehr als zwei Korrekturzüge

15 Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern Ungenügende Beobachtung des Verkehrs Nicht annähernd parallel mit dem Fahrzeugheck zur "Ladestelle" angehalten Fehlende Reaktion auf das Abstandszeichen / Signal des Sicherungspostens Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person Mehr als zwei Korrekturzüge Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 15 Stand 01/2012

16 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 16 Stand 01/2012 Ausbildungsinhalt Sofern die Ausbildung mit einer Fahrzeugkombination erfolgt, muss die Ausbildung zusätzlich folgende Inhalte beinhalten: -Anhänger an -und abkuppeln, -Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung), -Funktion der elektrischen Einrichtung, -Funktion der Bremsanlage, -Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links, -Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile).

17 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 17 Stand 01/2012 Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Ausbildung mit Anhänger) Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern -Ungenügende Beobachtung des Verkehrs -Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung -Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten -Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den Verkehr sichernden Person -Mehr als zwei Korrekturzüge

18 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 18 Stand 01/2012 Prüfung!! Die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 to. ist in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Die praktische Prüfung hat im öffentlichen Straßenverkehr zu erfolgen. Die Prüfer werden von den jeweiligen Organisationen bestimmt. (Für den Prüfer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Ausbilder) Prüfer und Ausbilder dürfen nicht die gleiche Person sein.

19 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 19 Stand 01/2012 Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 60 Minuten -davon beträgt die reine Fahrzeit mindestens 45 Minuten -mindestens 2 Grundfahraufgaben

20 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 20 Stand 01/2012 Erteilung Die Fahrberechtigung darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber eine interne Ausbildung absolviert hat und seine Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Die Fahrberechtigung wird durch Aushändigung eines Nachweises erteilt. Der Nachweis der Fahrberechtigung ist zusätzlich zum Führerschein während der Fahrt mitzuführen bzw. kann im Fahrzeug in einer Mappe mitgeführt werden

21 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 21 Stand 01/2012

22 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 22 Stand 01/2012

23 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 23 Stand 01/2012

24 Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 24 Stand 01/2012 (1) Die Fahrberechtigung erlischt mit der unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B, im Fall des Verzichts auf die Fahrerlaubnis der Klasse B. (2) Während der Dauer eines Fahrverbots nach 25 des Straßenverkehrsgesetzes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.

25 Danke für die Aufmerksamkeit Feuerwehren des Landkreises Regensburg KBI Wolfgang Scheuerer + Stefan Kirmeier Folien-Nr. 25 Stand 01/2012

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