Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege. Stadt Varel. Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege

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1 Stadt Varel Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 A 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 B - Unterrichtung der Öffentlichkeit - Sitzungssaal des Rathauses I 05. Juli 2015, 18:00 Uhr

2 Grundlagen Standortpotenzialstudie für Windparks: Ermittlung von potenziell geeigneten Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet. Im Jahr 2008 Erarbeitung einer Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet von Varel. Im Ergebnis wurden 4 Bereiche ermittelt, wo fachlich eine Windenergienutzung möglich erscheint. Im Jahr 2013 Beauftragung einer neuen Standortpotenzialstudie unter Einbeziehung aktueller und relevanter Daten sowie der Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung (eindeutige Unterscheidung und Dokumentation von Ausschlussflächen (Tabuzonen) aufgrund harter und weicher Ausschlusskriterien (vgl. BVerwG 4 CN 1.11 und BVerwG 4 CN 2.11 vom ). 2

3 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Ergebnis Standortpotenzialstudie im Bereich Varel-Süd 4 Rosenberg-Süd Plan 9: Bewertung der Potenzialflächen 5 Neuenwege Durch den Wegfall eines Korridors für die geplante A 20 ergaben sich zwei kleinere Potenzialflächen: 4 Rosenberg-Süd und 5 Neuenwege 3

4 Auszug der Karte 6.1 des Standortkonzeptes Windenergie Landkreis Ammerland: Nach harten und weichen Tabuzonen verbleibende Flächen (differenziert dargestellt) - gesamt 4 Rosenberg-Süd 5 Neuenwege STADT VAREL 4 5 Gemeinde Rastede Exkurs: Standortkonzept Windenergie 2013 Landkreis Ammerland Stand

5 Lage im Raum Neuenwege STADT VAREL Rosenberg Teilfläche B im Ortsteil Neuenwege (Potentialfläche Nr. 5 gem. Standortpotenzialstudie): Flächengröße = 5,6 ha Teilfläche A im Ortsteil Rosenberg (Potentialfläche Nr. 4 gem. Standortpotenzialstudie): Flächengröße = ca. 1,4 ha Gemeinde Wiefelstede Gemeinde Rastede 5

6 Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Stand: 2006) Geltungsbereich zur beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche B Teilfläche A 6

7 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Potenzialstudie Rastede

8 Geltungsbereich zur beantragten Bauleitplanung - Aufstellungsbeschluss April 2015 Teilbereich B Teilbereich A 8

9 Geltungsbereich zur frühzeitigen Beteiligung Vergrößerung durch Aufgabe der Wohnnutzung Einbeziehung der Erschließung 9

10 Natur und Landschaft Erfassungen der Fauna Im Bereich der Geltungsbereiche Rosenberg und Neuenwege wurden 2013/14 umfangreiche Erfassungen der Tierwelt (Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse) durch Diekmann & Mosebach vorgenommen. Diese umfassten nach dem damaligem Stand der Empfehlungen für Erfassungen für Windparkplanungen des niedersächsischen Landkreistages (NLT) für Brut- und Gastvögel einen Untersuchungsraum mit m-radius um einen damaligen Potenzialbereich, für Fledermäuse einen 1.000m-Radius. 10

11 Natur und Landschaft Ergebnisse der Fauna-Erfassungen - Brutvögel Brutvögel: Die Flächen Rosenberg und Neuenwege erreichten keine besondere Bedeutung für die Brutvogelfauna. In beiden Geltungsbereichen und in deren Nähe wurden 2013 keine dort brütenden empfindlich auf Windenergieanlagen reagierenden Vogelarten festgestellt. In der Fläche Rosenberg wurde ein Paar des gefährdeten Gartenrotschwanz, eine gehölzbrütende Art, nachgewiesen. In der Umgebung wurden Greifvogelarten nachgewiesen, die die beiden Geltungsbereiche aufgrund ihres Offenlandcharakters als Jagdhabitate benutzen. Dies ist insbesondere der Mäusebussard, in Neuenwege zusätzlich der Turmfalke. Inwieweit die nachgewiesenen Brutvogelarten durch eine erhöhte Kollisionsgefahr betroffen sein könnten, wird eine vertiefende Prüfung ergeben, die zum nachfolgenden Verfahrensschritt in die Planung eingestellt werden wird. 11

12 Natur und Landschaft Ergebnisse der Fauna-Erfassungen - Seeadler Seeadler-Horst bei Hohelucht im Stadtgebiet Varel: Brutversuche 2015 und 2016, bis jetzt nicht erfolgreich gebrütet. Windpark-Erweiterungsfläche in der Gemeinde Jade (WP Jaderaußendeich ) sollte auf Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch bzgl. des Seeadlers untersucht werden aufgrund der Lage innerhalb des 6 km-prüfradius um den Horst. Die Flächen Rosenberg und Neuenwege liegen ebenfalls im 6 km-prüfradius. Es wurde eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt, um eventuelle regelmäßig genutzte Flugkorridore oder essenzielle Nahrungsflächen des Horstpaares zu ermitteln. Die Erfassungsmethodik wurde mit den beteiligten Landkreisen abgestimmt. Die Brut wurde aus unbekannten Gründen aufgegeben. Die Ergebnisse der durchgeführten Raumnutzungsanalyse für das Seeadlerpaar werden zum nachfolgenden Verfahrensschritt eingestellt. 12

13 Natur und Landschaft Ergebnisse der Fauna-Erfassungen - Gastvögel Gastvögel: 2013 erreicht der gesamte Bereich der westlichen und zentralen Wapelniederung mit dem angrenzenden Neuenweger Moor, welche die beiden Geltungsbereiche und einen großen diese umgebenden Bereich umfasst, maximal nationale Bedeutung aufgrund des Vorkommens eines Trupps von 52 Regenbrachvögeln, weitere Trupps erreichen landesweite und regionale Bedeutung. Der Gesamtbereich ist außerdem für die Sturmmöwe von regionaler sowie für Kiebitz und Silbermöwe von lokaler Bedeutung. Inwieweit Gastvögel von einer Störung, Barrierewirkung oder einer erhöhten Kollisionsgefahr durch die Planung betroffen sein könnten und ob sich dies negativ auswirkt, wird eine vertiefende Prüfung ergeben, die zum nachfolgenden Verfahrensschritt in die Planung eingestellt wird. 13

14 Regenbrachvogel - mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit Für den Regenbrachvogel ist eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nicht auszuschließen, da es sich bei den Niederungen der Wapel und der Bekhauser Bäke wahrscheinlich um eine essentiell und regelmäßig benötigte Rastfläche handelt. Somit lässt sich das Vorliegen einer Ruhestätte im artenschutzrechtlichen Sinn (44 (1) Nr. 3 BNatSchG, Verbot der Schädigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte) nicht ausschließen. Durch das Errichten von Windenergieanlagen könnten Teile der Ruhestätte durch Verdrängungswirkungen ihre ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang verlieren. Vorsorglich sollte das Vorliegen des Verbotstatbestandes angenommen werden. Um den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand der Schädigung der (Fortpflanzungsund) Ruhestätten zu vermeiden, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) durchzuführen. 14

15 Regenbrachvogel - mögliche artenschutzrechtliche Betroffenheit Diese vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) können in der Aufwertung eines im räumlichen Zusammenhang gelegenen Bereichs bestehen, welcher grundsätzlich aufgrund des Bodentyps und eines überwiegend offenen Landschaftscharakters geeignet ist und Aufwertungspotenzial besitzt. Ziel: Mögliches Ausweichen der Rastbestände des Regenbrachvogels auf einen in der Nähe gelegenen, störungsarmen Bereich mit besseren Nahrungsbedingungen. Möglicher Maßnahmenbereich: Mittlere und südliche Dringenburger Bäke-Niederung / Dringenburger Moor Mögliche Maßnahmen: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, Umwandlung von Intensivgrünland in Feuchtgrünland, Sicherung von Grünlandflächen (Umbruchverbot). Zusätzlich ist ein Monitoring erforderlich. Das Konzept befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den zuständigen Behörden. 15

16 Natur und Landschaft Ergebnisse der Fauna-Erfassungen - Fledermäuse Fledermäuse: 19 Begehungen von April bis Oktober 2013 mit Fledermausdetektor und automatischer Aufzeichnung an sechs Standorten ( Horchkisten ). Zusätzlich automatische Daueraufzeichnung von April bis Oktober an einem Standort. Es wurden überwiegend Breitflügelfledermäuse, Abendsegler, Rauhautfledermäuse sowie selten Zwergfledermäuse, Bartfledermäuse und Langohrfledermäuse nachgewiesen. Insgesamt hohe bis sehr hohe Aktivitäten, im Frühjahr und Sommer mehr im Bereich von Wegen mit Gehölzbestand, im Herbst mehr auf den Offenlandflächen. Da es sich um ein Gebiet handelt, welches vor allem im Herbst von durchziehenden Fledermäusen gequert wird (vornehmlich Rauhautfledermaus, aber auch Abendsegler), ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegeben. Dieses kann durch Abschaltungen der Anlagen bei Windgeschwindigkeiten unter 7-8 m/sec in den betroffenen Zeiträumen von August bis Mitte Oktober vermieden werden. Diese Abschaltzeiten sollten im August bis Ende September ganznächtig, im Oktober von etwa 1 Std. vor Sonnenuntergang bis etwa Mitternacht erfolgen. 16

17 Natur und Landschaft Biotoptypen 17

18 Natur und Landschaft Biotoptypen 18

19 Natur und Landschaft Landschaftsbild Landschaftsbild: Es wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Landschaftsbildes gemäß der Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) durchgeführt. Zur Berechnung eines flächenhaften Kompensationsbedarfes für den Eingriff in das Landschaftsbildes wird die Methode von BREUER (2001) angewendet. Als erheblich beeinträchtigter Raum wird der Umkreis der 15- fachen Anlagenhöhe um den Geltungsbereich angesehen. 19

20 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Natur und Landschaft Landschaftsbild Landschaftsbild: Es wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Landschaftsbildes gemäß der Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) durchgeführt. Zur Berechnung eines flächenhaften Kompensationsbedarfes für den Eingriff in das Landschaftsbildes wird die Methode von BREUER (2001) angewendet. Als erheblich beeinträchtigter Raum wird der Umkreis der 15fachen Anlagenhöhe um den Geltungsbereich angesehen. Kompensationsbedarf B-Plan 219 A - Rosenberg: Landschaftsbild: 4,15 ha. 20

21 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Natur und Landschaft Landschaftsbild Kompensationsbedarf B-Plan 219 B - Neuenwege: Landschaftsbild: 3,79 ha. 21

22 Natur und Landschaft Kompensationsbedarf Kompensationsbedarfe insgesamt: Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für Beeinträchtigungen der Biotoptypen (Schutzgut Pflanzen) und der Fauna (Brut- und Gastvögel) erfolgt zum nächsten Verfahrensschritt. Das Ergebnis wird in den Entwurf zur Bauleitplanung eingestellt. Die erforderlichen Kompensationsflächen werden ebenfalls später in die Planung eingestellt. 22

23 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Bereich Rosenberg 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219 A 23

24 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege 24 24

25 25

26 26 26

27 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Erschließung über Gemeinde Rastede 27 27

28 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Bereich Neuenwege 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219 B 28

29 Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege 29 29

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36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diekmann & Mosebach Regionalplanung Stadt- und Landschaftsplanung Entwicklungs- und Projektmanagement Oldenburger Str Rastede Tel.: Fax:

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