LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat-

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1 LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE -Der Landrat- im KTB angenommen am: Vorlage-Nr.: JHA II/10/2017 Datum: Zuständiges Amt: Ersteller/in: Jugendamt Frau Zörner öffentlich X nicht öffentlich Beschluss-Nr.: Betreff: Förderung von Jahresprojekten 2018 gemäß Richtlinie I zur Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Beratungsfolge: Sitzung am: Unterausschuss Jugend Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Für Geg Ent Befan Bemerkungen: Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorlage Förderung von Jahresprojekten 2018 gem. Richtlinie I zur Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorbehaltlich der für das HH-Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel. Heiko Kärger Landrat Sachdarstellung/Rechtsgrundlage: Grundlage für das Erstellen des Beschlussvorschlages bildet die Richtlinie I Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die am vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde und am in Kraft getreten ist (im Folgenden RL I genannt).

2 Unter Anwendung der RL I, Punkt entscheidet das Jugendamt im Rahmen der laufenden Verwaltung über die Höhe der Zuwendung bis zu ,00. (siehe Anlage 2 zur Information). Gemäß RL I, Punkt berät der zeitweilige Unterausschuss Jugend des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Höhe der Zuwendung über ,00 und gibt ein fachliches Votum für die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss. Laut RL I, Punkt beschließt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Bereich der Jahresförderung über die Höhe der Zuwendung von mehr als ,00. (siehe Anlage 1) Der zeitweilige Unterausschuss Jugend wird am die o. g. Beschlussvorlage ausführlich beraten und ein fachliches Votum für die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss am vorbereiten. Auf Grund der Anzahl der Jährigen im Landkreis MSE (Quelle: Amtsblatt für M-V 2017 Nr. 24) und der am durch den Kreistag des Landkreises beschlossenen Höhe der kreislichen Ergänzungsmittel im Rahmen der Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJfG (Kommunalvertrag MV = 5,11 ) in Höhe von 7,00 pro Jährigen werden insgesamt ,00 mehr Haushaltsmittel als im Jahr 2017 für die Umsetzung der genannten Aufgaben zur Verfügung stehen. 2017: junge Menschen x 12,11 = , : junge Menschen x 12,11 = ,88 Somit werden für das Haushaltjahr 2018 zur Förderung von Jahresprojekten und Einzelprojekten gem. Richtlinie I sowie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen gem. Richtlinie II insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von ,00 zur Umsetzung der Aufgaben gemäß SGB VIII im Haushalt eingestellt. Insgesamt wurden von Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe 32 Anträge auf Förderung von Jahresprojekten im Jahr gemäß Richtlinie I - in Höhe von ,00 form- und fristgerecht eingereicht. Die Anträge wurden richtlinienkonform gemäß Richtlinie I, Pkt mit einer prozentualen Förderung durch den Landkreis MSE von höchstens 50 % gestellt. Alle 32 Anträge wurden bereits im Vorjahr gefördert. Zu den vorgelegten Anträgen erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen den Mitarbeiter*innen des Sachgebietes Jugendförderung und den öffentlichen sowie freien Trägern der Jugendhilfe. Unter Beachtung der aktuellen Jugendhilfeplanung Bedarf Jugendförderung 2016 ff. im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Teil I vom mit der qualifizierten Auswertung der folgenden Indikatoren: - Bevölkerung nach Altersgruppen - Migration - Geburtenrate - Jugendarbeitslosigkeit - Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften - Fallzahlen HzE - Fallzahlen Jugendgerichtshilfe - Schulabgänger/-absolventen

3 weisen die Planungsräume Neubrandenburg und Demmin den höchsten Bedarf an Angeboten der Jugendförderung aus. Somit bestätigte sich die seit dem Jahr 2016 angewandte Vorgehensweise beim Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Zur Sicherung der vorhandenen qualifizierten Angebote wurde folgender Verwaltungsvorschlag zur Förderung von Jahresprojekten gemäß Richtlinie I in den vier Planungsräumen (Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Stadt Neubrandenburg, Demmin) für das Jahr 2018 erarbeitet: Planungsraum Budget 2017 Jahresprojekte RL I Antrag 2018 Jahresprojekte RL I Fördersumme nach Trägerabstimmung und Antragskorrekturen Müritz , , ,00 MST , , ,00 Stadt NB , , ,00 Demmin , , ,00 Gesamt , , ,00 Für den Planungsraum Müritz liegt ein Antrag i. H. v ,00 vor, der durch eine offene Ko-Finanzierungszusage nachbearbeitet werden muss. Auf Grund der im Vergleich zu 2017 mehr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können erstmalig im Landkreis die von den Trägern beantragten Zuwendungen in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden. Im Planungsraum Müritz wurden weniger Anträge durch Träger der Jugendhilfe gestellt, als im Vorjahr. Für die Einzelprojekte gemäß Richtlinie I zur Projektförderung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinderund Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie für die Richtlinie II Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen nunmehr insgesamt ,00 zur Verfügung, davon allein ,00 für die Förderung der Ferien-und Freizeitgestaltung in (6.700 mehr als 2017) Generell ist festzustellen, dass ohne eine finanzielle Beteiligung aller Wohnsitzgemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge zukünftig eine bedarfsgerechte und erforderliche Jugendarbeit nicht möglich sein wird.

4 Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2018: Nein Ja Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen in Folgejahren: 2019 Nein Ja einmalig jährlich Ergebnishaushalt Aufwendungen Erträge Finanzhaushalt Auszahlungen Einzahlungen Finanzielle Mittel stehen: planmäßig zur Verfügung unter: Produkt / Konto Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Deckungskreis Nr. EGHH Nr FHH Nr Bezeichnung Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) RL 1 u. 2 Projekte, Ferien- und Freizeitmaßnahmen nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag) Produkt / Konto Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Deckungskreis Nr. Bezeichnung Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) RL 1 und 2 Projekte, Ferien- und Freizeitmaßnahmen

5 Bemerkungen: Die Richtlinie I wird ausschließlich aus der Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß 6 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJfG (Kommunalvertrag) gespeist. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am als kreisliche Ergänzungsmittel für diesen Vertrag 7,00 beschlossen. Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen stehen insgesamt im Jahr 2018 ca ,00 mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Somit stehen für die Richtlinie I und Richtlinie II im Haushalt 2018 insgesamt ,00 zur Verfügung junge Menschen multipliziert mit 5,11 - Landesmittel ( ,88 ) Plan , junge Menschen multipliziert mit 7,00 - kreisliche Ergänzungsmittel ( ,00 ) Plan ,00 Förderung von Projekten über ,00 Kosten: ,00 Anlage 1 Voraussichtliche Förderung von Projekten unter ,00 Kosten: ,00 Anlage 2 Kompatibilität zur strategischen Zielplanung ja nein geprüft gegeben Themenfeld-Nr.: Wirkungsziel-Nr.: Prüfung nicht erforderlich (bspw. Bestellungsvorlagen, üpl/apl- Vorlagen) Anlagen: 1. Anlage 1 Richtlinie 1 - Zuwendungen über Anlage 2 Richtlinie I - Zuwendungen unter Mitzeichnung zuständiges Dezernat: Dezernat III - NZ Unterschrift:

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