Allgemeine vorvertragliche Informationen ( 3 Abs. 2 WBVG)

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1 Allgemeine vorvertragliche Informationen ( 3 Abs. 2 WBVG) Gartenstraße Süderau Telefon: 04824/ Fax: 04824/ info@suederau.com, Einrichtungsleitung

2 Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessant, mit der Überreichung unserer vorvertraglichen Information erhalten Sie die Möglichkeit sich über unsere Einrichtung und unsere Vertragsmodalitäten genau zu informieren, auf den nächsten Seiten finden Sie einige Informationen über unsere Einrichtung. Diese Broschüre enthält alle die für einen Heimeinzug erforderliche Unterlegen Aufstellung über das derzeitige Heimentgelt Information gem. 3 WBVG (Wohn- und Betreuungsgesetz) Muster Heimvertrag Anmeldung zum Heimeinzug Ärztlicher Fragebogen Anlage zum ärztlichen Fragenbogen gem. Infektionsschutzgesetz Hausprospekt Wir bitten um Verständnis, dass über einen möglichen Heimeinzug erst nach Vorliegen einer verbindlichen Anmeldung entscheiden werden kann. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und verbleiben Mit freundlichen Grüßen (Geschäftsführung) Seniorenhus Löwenau GmbH Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 2 von 9

3 1. Kontaktdaten und Ansprechpartner a) Name der Einrichtung: Seniorenhus Löwenau Straße: Gartenstraße 1 PLZ/Ort: Süderau Telefon: 04824/ Fax: 04824/ info@suederau.com Internetadresse: b) Träger/Inhaber: Seniorenhus Löwenau GmbH Straße: Gartenstraße 1 PLZ/Ort: Süderau c) Einrichtungsleitung: Barbara Tomaschewski (04824/38 197) Stv. Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung: Mobil 0172/ (Erreichbarkeit 24 h) Heimfürsprecher: Joachim Döblin 2. Lage der Einrichtung Das ländlich gelegene Süderau im Kreise Steinburg ist von den Städten Elmshorn, Krempe, Itzehoe und Glückstadt zentral zu erreichen. Im Ort: Das Haus Löwenau liegt in der Ortsmitte von Süderau Verkehrsanbindung: Einkaufsmöglichkeiten: Bushaltestelle: bis zu Einrichtung: ca. 30 m Zug: Bahnhof Krempe Entfernung ca. 2 km Fahrende Kiosk (je Mittwoch ca ), Bio-Laden ca. 800 m, Krempe 3. Versorgungsprofil Unsere Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Dauerpflege Pflegebedürftiger zugelassen. Durch den Versorgungsvertrag wird gleichzeitig das Versorgungskonzept definiert. Zusätzlich ist unsere Einrichtung auch zur Kurzzeitpflege zugelassen. 4. Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung a) Platzangebot: Dauerpflege mit integrierter Kurzzeitpflege mit 27 Plätzen in 17 Zimmern (Einzel- und Doppelzimmer) Wir haben 15 Plätze im Erdgeschoss und 12 im ersten Stock: Zimmergrößen (von/bis): 12,21 24,28 qm b) Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung / Infrastruktur Baujahr: 1985 Pflegebäder im Haus: 4 Standardmöblierung: Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank, Tisch, Stühle Eigenmöblierung / Teilmöblierung möglich: Ja Fernsehanschluss (Satellit/DVB-T) Vorhanden Telefonanschluss: möglich Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 3 von 9

4 Internetanschluss: Die Einrichtung verfügt über: möglich über WLAN Garten, Terrassen / Balkone, Gemeinschaftsräume 5. Monatliches Heimentgelt (vollstationäre Pflege bei 30,42 Tagen) Pflegestufe 0 I II III III+ Pflegesatz 24,50 36,57 45,20 53,83 64,18 Unterkunft & Verpflegung 17,09 Investitionskosten 7,35 Tagessatz 48,94 61,01 69,94 78,26 88,62 Monatliches Heimentgelt 1488, , , , ,82 Leistungen der Pflegeversicherung , , , ,00 Heimentgelt des Bewohners 1488,75 832,92 839,45 830,67 870,82 *Alle Angaben in Euro 6. Zuordnung zu den Pflegestufen 6.1 Pflegebedürftige Personen sind nach 15 SGB XI entsprechend ihrem Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung den nachfolgend genannten drei Pflegestufen I - III zuzuordnen. Bleibt der Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unter der Stufe I, erfolgt eine Zuordnung zur sogenannten Pflegestufe 0. Entscheidend für die Einstufung ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Person wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt: a) b) Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens 3 Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen. c) Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) : Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören: a) Hilfen bei der Körperpflege: Ziele der Körperpflege: Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Bewohners unter Beachtung der Intimsphäre. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Ausscheiden Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 4 von 9

5 /Ausscheidungen Die Körperpflege umfasst: b) Hilfe bei der Ernährung: Ziele: - das Waschen, Duschen und Baden, dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haarwaschen und trocknen, Hautpflege, Pneumonie und Dekubitusprophylaxe sowie bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege und zum Friseur - die Zahnpflege, diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung, die Mundhygiene, Soor- und Parodontitisprophylaxe, - das Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur, das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege - Darm- oder Blasenentleerung, einschließlich der Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Kontinenztraining, Obstipationsprohylaxe, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an. - Der Bewohner wird bei der Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme beraten. Zur selbstständigen Nahrungsaufnahme wird der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln gefördert und zu seinem Gebrauch angeleitet. - Die Ernährung umfasst eine ausgewogene Ernährung (einschließlich notwendiger Diätkost). Ferner das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung, hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.b. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, Hygienemaßnahmen wie z.b. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/ Wechseln der Kleidung c) Hilfe bei der Mobilität: Ziele der Mobilität: Die Mobilität umfasst: sind u.a. die Forderung der Beweglichkeit, der Abbau von überschießendem Bewegungsdrang sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel dient dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu berücksichtigen und störende Einflüsse möglichst zu reduzieren oder zu beseitigen - das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung bei An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen. Das Betten und Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Bewohner das Körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundarerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 5 von 9

6 Selbstständigkeit unterstützen. Dazu gehört auch der Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel - das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen; Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Bewohnern zum Aufstehen und sich bewegen, z.b. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände; - Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung, dabei sind solche Verrichtungen außerhalb des Pflegeheimes zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen des Bewohners erfordern. (z.b. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches) - Das An- und Auskleiden, dies umfasst auch ein An- und Ausziehtraining d) Hilfen bei der persönlichen Lebensführung Ziel der Hilfe ist, dem Bewohner trotz des durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Hilfebedarfs die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dieser Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung wird ausgeglichen, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld geschehen kann, z.b. durch Angehörige und Betreuer. Ziel der Hilfen ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch Ziele: einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. die bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen Hilfen bei der persönlichen Lebensführung der Orientierung zur Zeit, zum Ort und zur Person, zur Gestaltung des persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten. e) Leistungen der sozialen Betreuung Das Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung im Pflegeheim, welche an der Erhaltung der Selbstständigkeit des Bewohners orientiert ist, soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Erhebung der Sozialanamnese zur Vorbereitung des Einzugs, Beratung in Ziele: persönlichen Angelegenheiten, bei Behörden- und Ämterkontakten (z.b. Organisieren und Planen der Ämterbesuche). Ferner umfasst die soziale Betreuung im Einzelfall die Koordination der Kontakte zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuern, die Gemeinwesen orientierte Vernetzung der Einrichtung, Koordinationsaufgaben zu korrespondierenden Diensten und Institutionen, die Begleitung ehrenamtlicher Helfer Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 6 von 9

7 sowie die Erschließung wirtschaftlicher Hilfen. f) Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Die Behandlungspflege umfasst die pflegerischen Hilfen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung (soweit nicht vom Arzt selbst erbracht). Die Maßnahmen der Behandlungspflege werden vom behandelnden Arzt schriftlich angeordnet und verantwortet. Der Arzt trägt einzeln die erforderlichen Maßnahmen sowie das Datum der Anordnung und sein Namenszeichen in die für den einzelnen Bewohner vom Pflegeheim geführte Pflegedokumentation ein. Die Verantwortung für die Durchführung der ärztlich angeordneten Maßnahmen liegt beim Träger des Pflegeheimes. 6.2 Zum Erhalt und zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung sowie zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden des Bewohners werden Pflegehilfsmittel gezielt eingesetzt und zu ihrem Gebrauch angeleitet. Stellt die Pflegekraft fest, dass Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen erforderlich sind, veranlasst sie die notwendigen Schritte. Bei der Auswahl sonstiger geeigneter Hilfsmittel wird der Bewohner beraten. Die Ansprüche des Bewohners auf Hilfsmittel nach 33 des Sozialgesetzbuchs V bleiben unberührt. Dies betrifft Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Für die Erbringung der allgemeinen Pflegeleistungen ist der jeweils gültige Rahmenvertrag nach 75 SGB XI maßgeblich, den die Landesverbände der Pflegekassen mit den Trägervereinigungen stationärer Pflegeeinrichtungen schließen. 7. Informationen zum Heimeinzug Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, alle Dinge, die für die Heimaufnahme benötigt werden zusammenzutragen und am Aufnahmetag mitzubringen: 7.1 Erledigungen vor dem Heimeinzug - Antrag bei der Pflegekasse auf gewünschte Pflegeform stellen - Ärztliches Attest ausstellen lassen - Mit dem Hausarzt klären, ob er die Behandlung/Besuche übernimmt, ggf. Arztwechsel organisieren - Vorsorgevollmacht/Vollmacht/Betreuung abklären - Eventuell ergänzende finanzielle Hilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragen - Ärztlichen Fragebogen vom Hausarzt ausfüllen und unterschreiben lassen - Biographiebogen ausfüllen 7.2 Zum Heimeinzug bitte mitbringen - Personalausweis - Krankenversicherungskarte - Sofern vorhanden Schwerbehindertenausweis - Sofern vorhanden der Befreiungsnachweis für Zuzahlungen - Koffer oder Reisetasche (für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt) - Medikamente - Ärztlicher Fragebogen - Biographiebogen Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 7 von 9

8 - Restbestände Inkontinenzartikel - Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Brille, Zahnprothesen etc.) - Medizinische Ausweise (Allergiepass, Röntgenpaß, Ausweis für Herzschrittmacherpatienten oder Marcumar-Patienten etc.) - Kostenübernahmebescheid der Pflegekasse - Alle Hygieneartikel der persönlichen Körperpflege - Unter- und Nachtwäsche, Oberbekleidung (Mindestbedarf 10 Tage). Waschlappen, Bettwäsche und Handtücher werden durch die Einrichtung gestellt. 8. Informations-, Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten Liebe Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörige, wir möchten, dass Sie sich in unserer Einrichtung Haus Seniorenhus Löwenau wohl fühlen. Wenn Sie und Ihre Angehörigen Wünsche, Verbesserungen, Beschwerden haben, möchten wir Sie ausdrücklich ermutigen, diese gleich auszudrücken. Unser Personal hat ein offenes Ohr. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das in unserem Haus eingerichtete Beschwerdemanagement im Bedarfsfall zu nutzen. Ihre Hinweise helfen uns, zu gewährleisten, dass wir die Arbeit und die Atmosphäre ständig verbessern. In keinem Fall wirkt sich eine Beschwerde nachteilig für Sie aus. Sie können entweder selbst, über das Personal oder direkt über die Verwaltung Kontakt aufnehmen. Beschwerdemanager ist: (Geschäftsführer) Vertretung: Barbara Tomaschewski (Einrichtungsleitung) Telefon: 04824/ , Mobil: 0172/ info@suederau.com Telefon 04824/38 197, Mobil: Der Beschwerdemanager nimmt Ihre Beschwerde auf, bearbeitet sie und gibt Ihnen innerhalb von 3 Werktagen eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Seniorenhus Löwenau GmbH Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 8 von 9

9 9. Informations-, Beratungs- und interner Beschwerdenehmer: Als Heimaufsichtsbehörde ist zuständig: Kreis Steinburg Ordnungsamt Herr Hans-Peter Stürck Viktoriastraße 14 Tel. : 04821/ Fax: 04821/ Itzehoe Für die Landesverbände / Leistungsträger der Pflegekassen ist zuständig: Knappschaft Regionaldirektion Hamburg Frau Preugschat-Burfeind Millerntorplatz Hamburg Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung Schleswig- Holstein e.v. Info@lag-heimmitwirkung.de 10. Anlagen 10.1 Hausprospekt 10.2 Musterheimvertrag 10.3 Anmeldung zur Heimaufnahme 10.4 Ärztliche Fragebogen Seniorenhus Löwenau@Copyright 2013 Seite 9 von 9

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