Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014"

Transkript

1 Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014 Prüfe Dein Wissen Kostenrecht Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung 1. Aufgabe 1. Instanz 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 725,40 (Wert: ) 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 547,20 (Wert: ) Zwischensumme 1.292,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 245, ,19 2. Instanz/Berufung Gegenstandswert: ,6 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 729,60 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 547,20 1,3 Einigungsgebühr Nr VV RVG 592,80 Zwischensumme 1.889,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 359, , ,81 Im Berufungsverfahren entsteht eine Einigungsgebühr i.h.v. 1,3 nach Nr VV RVG. Diese berechnet sich nach dem Wert von 8.000, da die Einigungsgebühr nicht nach dem Wert bemessen wird, auf den die Parteien sich einigen, sondern über den die Parteien sich streiten. 2. Aufgabe Gegenstandswert: 599,11 Außergerichtliche Vertretung 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 104,00 Zwischensumme 124,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 23,56 147,56 Mahnverfahren 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 80,00./. anzurechnen gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 0,65 Geschäftsgebühr 52,00 Auslagenpauschale Nr VV RVG 16,00

2 Zwischensumme 44,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 8,36 52,36 Klageverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 104,00./. anzurechnen 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 80,00 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 96,00 Zwischensumme 140,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 26,60 166,60 366,52 Eine Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn für das Verfahren an sich eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, aber ohne mündliche Verhandlung gem. 495a ZPO entschieden wird. 3. Aufgabe Verfahren vor der Verwaltungsbehörde: Grundgebühr Nr VV RVG 100,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Zwischensumme 280,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 53,20 333,20 Verfahren vor dem Amtsgericht Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Terminsgebühr Nr VV RVG 255,00 Zwischensumme 435,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 82,65 517,65 850,85 Es sind die Mittelgebühren angefallen. Gemäß des 2. KostRMoG bilden nach 17 Nr. 11 RVG das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren gebührenrechtlich verschiedene Verfahren, so dass die Auslagenpauschale Nr VV RVG in beiden Angelegenheiten gefordert werden kann. 4. Aufgabe Wert: ,00 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3100, 3101 VV RVG 1.202,40 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 1.803,60 1,5 Einigungsgebühr Nr VV RVG 2.254,50 Zwischensumme 5.280,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 1.003,30 Gesamt 6.283,80

3 Da bereits der Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung vorlag, fällt die Verfahrensgebühr nach Teil 3 VV RVG an, aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Angelegenheit jedoch nur nach Nr i.h.v. 0,8. Nachdem die Rechtsanwälte außergerichtlich eine Besprechung zur Vermeidung des Verfahrens geführt haben, fällt auch die Terminsgebühr Nr VV RVG an (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2). Ferner erhält der Rechtsanwalt die Einigungsgebühr Nr VV RVG, da die außergerichtlichen Verhandlungen zum Erfolg geführt haben und eine Einigung getroffen wurde. 5. Aufgabe Gegenstandswert: Urkundenmahnverfahren 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 558,00 Zwischensumme 1.247,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 237, ,64 Urkundenverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 725,40./. 1,0 Verfahrensgebühr anzurechnen nach Nr VV RVG 558,00./. 1,2 Terminsgebühr anzurechnen nach Nr Nr. 4 VV RVG 669,60 Zwischensumme 187,40 19 % MwSt. Nr VV RVG 35,61 223,01 Nachverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV R VG 725,40./. 1,3 Verfahrensgebühr anzurechnen nach Nr Nr. 2 VV RVG 725,40 Zwischensumme 689,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 131,02 820, ,27 Die im Mahnverfahren gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 entstandene Terminsgebühr ist gem. Anmerkung Nr. 4 zu Nr in voller Höhe im Urkundenverfahren anzurechnen. Im Nachverfahren ist die im Urkundenverfahren angefallene Verfahrensgebühr gem. Anmerkung 2 zu Nr ebenfalls anzurechnen. Für die Terminsgebühr im Nachverfahren gibt es keine Anrechnungsvorschrift. 6. Aufgabe Gegenstandswert: ,00 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 1.732,90

4 Zwischensumme 1752,90 19 % MwSt Nr VV RVG 333,05 Gesamt 2.085,91 Es liegt eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor, da RA Wichtig in einem engen und sachlichen Zusammenhang wegen der Geltendmachung der Forderung aus Darlehensvertrag und Bürgschaft beauftragt wurde. Da zwei unterschiedliche Gegenstände vorhanden sind (Inanspruchnahme Hollermann aus Darlehnsvertrag gem. 490 BGB, Inanspruchnahme Faulmann aus Bürgschaftsvertrag gem. 777 BGB), sind die unterschiedlichen Gegenstände gem. 22 Abs. 1 RVG zu addieren. 7. Aufgabe Gegenstandswert: ,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 354,00 Zwischensumme 374,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 71,06 Gesamt 445,06 Da der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, trägt die Partei ihre Kosten für das Bewilligungsverfahren selbst. Diese berechnen sich nach der Tabelle 13 RVG, nicht nach der Tabelle 49 RVG. Hinweis: Der Streitwert für die Räumungsklage beläuft sich gem. 41 Abs. 1 GKG auf die Jahresnettomiete. Nebenkosten sind zur Nettomiete nur dann hinzuzurechnen, wenn sie als Pauschale gezahlt werden, was vorliegend nicht der Fall ist (daher: 12 x 500 ). 8. Aufgabe 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 659,10 0,8 Verfahrensgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 64,00 723,10 Gem. 15 Abs. 3 RVG nicht mehr als 1,3 aus (= 725,40 ) 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 608,40 1,0 Einigungsgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 507, ,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 353, ,62 Die Terminsgebühr fällt nur nach dem Wert von an, da sich die Parteien unmittelbar über den Betrag von geeinigt haben.

5 9. Aufgabe Ermittlungsverfahren Grundgebühr Nr VV RVG 200,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 165,00 25 Kopien Nr VV RVG 12,50 Zwischensumme 397,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 75,53 473,03 Gerichtliches Verfahren Verfahrensgebühr Nr VV RVG 165,00 Zwischensumme 185,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 35,15 220,15 Gesamt 693,18 Das Ermittlungsverfahren endet mit Eingang des Strafbefehls. Da der RA den Strafbefehl noch geprüft und mit der Mandantin besprochen hat, ob Einspruch eingelegt werden soll oder nicht, war der RA auch im gerichtlichen Verfahren tätig.

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 9: Kostenrechtliche Prüfungsfragen zum Mahnverfahren Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen & 1. Aufgabe Außergerichtliche

Mehr

Berufsschule. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r. Vorläufiger Rahmenplan. Kostenrechnen. (Stand: )

Berufsschule. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r. Vorläufiger Rahmenplan. Kostenrechnen. (Stand: ) Berufsschule Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r Vorläufiger Rahmenplan Kostenrechnen 1/10 Kosten- und Gebührenrecht des Rechtsanwalts Lernziel 1. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das

Mehr

RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung

RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Prüfe Dein Wissen RVG Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen 1. Aufgabe a) mündlichen Auskunft gebührenpflichtigen Gebührenvereinbarung Gutachtens Vergütungsverzeichnisses Vereinbarung bürgerlichen

Mehr

Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten

Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten 1. Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten Gegenstandswert: 4.500,00 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 393,90 1,2 Terminsgebühr 13 RVG, Nr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Anwaltliche Vergütungsrechnung

Inhaltsverzeichnis. I. Anwaltliche Vergütungsrechnung Vorwort... 7 Wichtige Hinweise... 9 I. Anwaltliche Vergütungsrechnung Kapitel 1 Grundsätze der anwaltlichen Vergütung 1. Geltungsbereich des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)............. 21 2. Vorschuss...

Mehr

PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten

PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten PROZESSKOSTENHILFE PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten von Dorothee Dralle, Lehrbeauftragte an der Beuth Hochschule Berlin, geprüfte Rechtsfachwirtin, geprüfte Bürovorsteherin (RAK Berlin) Der Unterschied

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners.

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners. Nimmt der Anwalt im Auftrag des Mandanten nicht nur den Gegner, sondern auch einen Versicherer in Anspruch, der für die betreffende Forderung einstehen muss, können für diese Tätigkeit gesonderte Gebühren

Mehr

Das Recht wird deutlich teurer......der Rechtsschutz bei der NRV nicht!

Das Recht wird deutlich teurer......der Rechtsschutz bei der NRV nicht! Das Recht wird deutlich teurer......der Rechtsschutz bei der NRV nicht! Beispiele zur Veranschaulichung 1. Arbeitsrechtsfall 1. Instanz 2. Schadenersatzfall 1. Instanz 3. Ordnungswidrigkeit 4. Vertrags-

Mehr

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz Gerichtliches Mahnverfahren Lernakte Kostenrecht 1. Gerichtlicher Auftrag 2. Außergerichtlicher Auftrag gerichtlicher Auftrag 3. Außergerichtlich Teilzahlung gerichtlich 4. Gerichtlicher Auftrag Teilzahlung

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt G II

Lösungshinweise Abschnitt G II Lösungshinweise Abschnitt G II G II 01 Gegenstandswerte Scheidungsverfahren/Verbund: Ehescheidung ( 43 Abs. 1 FamGKG) 6.000 Elterliche Sorge ( 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG) 3.000 Versorgungsausgleich ( 50 Abs.

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht 01 a) Ja, es gilt 286 Abs. 3 BGB. BB ist mehr als 30 Tage im Verzug. Zinsen können ab dem 12.05. (vgl. 286 III 1 BGB) in Höhe von 5 Prozentpunkten

Mehr

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und

Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und 1 Jahrgangsstufe 12 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 4 Gebühren in ausgewählten Verfahren 18 Std. 5 Gebühren der besonderen Vertreter 10 Std. 6 Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen?

Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie berechnen sich die anwaltlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen? Wie viele andere gesetzliche Regelwerke auch ist das anwaltliche Gebührenrecht (leider) eine recht komplexe Angelegenheit. Die

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht B/I a) Gem. 854 856 BGB definiert man den Besitz als tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 12: Zwangsvollstreckung Schwierigkeitsstufe: 3. Ausbildungsjahr Lösungen & 1. Aufgabe a) Nach der EuGVVO Nr. 1215/2012

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Vorwort der Herausgeberinnen mit Prüfungshinweisen.... Vorwort.... Wichtige Hinweise.... V IX XI Teil 1 Anwaltliche Vergütungsrechnung Kapitel 1 Grundsätze der anwaltlichen Vergütung 1. Geltungsbereich

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt: C III (Arbeitsrecht) 2. Verfahrensrecht C/III - Zuständig ist das Landesarbeitsgericht ( 64 I ArbGG) - Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils ( 66 I ArbGG),

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 09.11.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht 01 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,00 Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel am Schrank, befindlich im Wohnzimmer der

Mehr

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 Erläutern Sie anhand des unten abgebildeten Forderungskontos die bisherige Entwicklung und den derzeitigen Stand des Rechtsstreits. RA Dr. Recht hat von der

Mehr

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG

Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Engels/Kaiser/Kotz Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG Praxishandbuch zum anwaltlichen Vergütungsrecht 33. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Juni 2012 Rechtsstand Mai 2012 Herausgegeben

Mehr

Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gabriele Kraft, Juristin, Dettenheim Seit dem 1. Juli 2004 ist es da: das Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG,) das die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Mehr

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen NOMOSPRAXIS Helga Hünnekens Oberregierungs rätin, Diplom-Rechtspflegerin, Dozentin an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Kostenrecht im Zivilprozess und in Familiensachen Nomos Teil

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden)

LERNZIELE Std: LERNINHALTE Hinweise zum Unterricht 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden) 1 Jahrgangsstufe 11 Fachbetreuung: V. Dives Lerngebiete: 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 14 Std. 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 14 Std. 3 Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht 01 a) Ja, es gilt 286 Abs. 3 BGB bzw. auf Grund der Mahnungen 286 Abs. 1 BGB. Soweit BB als Verbraucher gehandelt hat, gilt 286 Abs. 3 BGB

Mehr

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren

Mehr

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG)

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG) Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG) Stand: Juli 2013 Drucksache 17/11471 Deutscher Bundestag (Gesetzesentwurf der Bundesregierung) Drucksache

Mehr

Was kostet Sie Ihr Recht?

Was kostet Sie Ihr Recht? Was kostet Sie Ihr Recht? Carsten Jahn Rechtsanwalt und Maître en droit Lehrbeauftragter der Wirtschaftsakademie Blieskastel Seite 1 / 8 1. Wo sind die Kosten für den Rechtsanwalt geregelt? Die Höhe der

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 13 Ca 9002/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte B. B-Straße,

Mehr

So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab

So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab GEBÜHRENRECHT So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz In der Praxis spielen Schutzanträge eines Schuldners eine bedeutende Rolle. Umso wichtiger ist es daher

Mehr

So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab

So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab GEBÜHRENRECHT So rechnen Sie Schuldnerschutzanträge ab von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz In der Praxis spielen Schutzanträge eines Schuldners eine bedeutende Rolle. Umso wichtiger ist es daher

Mehr

In Sachen. gegen. Beschluss:

In Sachen. gegen. Beschluss: Oberlandesgericht München Az.: 11 W 457/14 4 O 826/13 LG Passau In Sachen Klägerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen Beklagter und Beschwerdegegner wegen Forderung hier:

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 Ca 551/08 (Arbeitsgericht Bayreuth) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U P - Kläger - Prozessbevollmächtigte/r und Beschwerdeführer: Rechtsanwälte F gegen Firma Taxi und

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 4 Ca 509/10 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren U G - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S & L - Beschwerdeführer -

Mehr

OLG Schleswig - 15 WF 9/08 -

OLG Schleswig - 15 WF 9/08 - OLG Schleswig Beschluss vom 03.03.2008-15 WF 9/08 - Tenor Die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Itzehoe vom 28. Dezember 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht

Mehr

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift Teil F Übungsfälle C Klageschrift 1. a) Arnotro GmbH Herrn GF... Straße, Hausnummer 01744 Dippoldiswalde Walter Gerätetechnik GmbH./. Arnotro GmbH Auftrag vom 18. Dezember... (Auftragsnummer...) Sehr geehrter

Mehr

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Braunschweig 2 W 18/11 8 O 884/08 (078) Landgericht Braunschweig. Beschluss. In dem Beschwerdeverfahren Leitsätze: 1. Eine Zahlung, die der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr

Mehr

Rechtsanwaltsgebühren was Sie darüber wissen sollten

Rechtsanwaltsgebühren was Sie darüber wissen sollten Welche Vorteile bringt die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für mich? 1 Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinen mögen, können im Endergebnis in den meisten Fällen Kosten

Mehr

Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005

Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005 Erläuterung zum Lehrplan Gebührenrecht, Jahrgangsstufe 12 maßgeblich für das Schuljahr 2004/2005 Im Hinblick auf die nur einjährige Unterrichtszeit zum RVG für die jetzigen 12. Klassen soll die Erläuterung

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin,

B e s c h l u s s. Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter. In der Familiensache. der X, Klägerin, Geschäftszeichen: 3 WF 36/08 30 F 418/06 Amtsgericht Salzgitter B e s c h l u s s In der Familiensache der X, Klägerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen Y Beklagten, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Fälle und Lösungen zum RVG

Fälle und Lösungen zum RVG AnwaltsPraxis Deutscher Anwaltverlag Fälle und Lösungen zum RVG Erfahrungen und Abrechnungsbeispiele 1. Auflage 2007. Buch. 1012 S. Paperback ISBN 978 3 8240 0864 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I

Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I G/I Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I Beratungsgebühr gem. 34 Abs. I Nein, es bleibt bei der Beratungsgebühr, weil es dieselbe Angelegenheit ist. c) Es fällt eine erneute Beratungsgebühr

Mehr

RVG professionell. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008

RVG professionell. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 RVG professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abmahnung des Abschlussschreibens 6/08 101 Abschlussschreiben des Abschlussschreibens 6/08 99 Anfechtungsklage Untätigkeitsklage richtig ab 2/08

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER BESCHLUSS

SOZIALGERICHT HANNOVER BESCHLUSS SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 34 SF 78/12 E BESCHLUSS In dem Rechtsstreit A., Erinnerungsführerin, Proz.-Bev.: B., g e g e n C., Erinnerungsgegner, hat das Sozialgericht Hannover - 34. Kammer - am 31.

Mehr

Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1

Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1 Erläuterung zum Lehrplan im Fach Kosten- und Gebührenrecht 1 Im Hinblick auf Neueinführung des RVG soll die Erläuterung den Lehrkräften eine Hilfe sein, in der Fülle des neuen Lehrstoffs die nach dem Lehrplan

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS 5 Sa 273/14 2 Ca 1883/13 Arbeitsgericht Krefeld LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Rechtsstreit des Herrn B. S., An der S. 13, L., - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: Dr.

Mehr

1. Berufung wird durch Beschluss verworfen

1. Berufung wird durch Beschluss verworfen Für den im Berufungsverfahren tätigen Anwalt gibt es mehrere Möglichkeiten, die Terminsgebühr zu verdienen. von RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Bonn Der folgende Beitrag zu Gebühren im Berufungsverfahren

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 136/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 236/05 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der F GmbH, Beklagten und Beschwerdeführerin,

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

Landgericht Essen Beschluss

Landgericht Essen Beschluss 7 T 305/15 LG Essen 4 UR 11 613/15 AG Bottrop Beglaubigte Abschrift L. Landgericht Essen Beschluss In dem Beratungshilfeverfahren betreffend der Angelegenheit "Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter Verwertung

Mehr

Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren:

Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren: Fritz-Frey-Str. 17 69121 Heidelberg Traitteuerstr. 28 68256 Mannheim Tel.: 06221 / 65 9 400 Tel.: 0621 / 44 58 11 13 Informationen zu den entstehenden Anwaltsgebühren: Über Geld spricht man nicht. Falsch!

Mehr

1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives

1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives 1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) 16. September 2005/V. Dives Lerngebiete: 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 14 Std. 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 14 Std. 3 Gegenstandswerte und

Mehr

Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren

Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Merkblatt Allgemeines zu Anwaltsgebühren Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Auf welche Abrechnungsmöglichkeiten kann ich mich einstellen? 2.1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2.2 Pauschalvereinbarungen

Mehr

Leitsatz: 92 Abs. 1, Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

Leitsatz: 92 Abs. 1, Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Leitsatz: 92 Abs. 1 Abs. 2 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Gelangt bei Rücknahme des Mahnantrages im Übrigen nur ein Teil der im Mahnbescheid bezeichneten Forderung in das streitige Verfahren so muss bei der die

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 17 Ca 5186/11 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren 1. A. A-Straße, A-Stadt 2. C. C-Straße, C-Stadt 3. E. E-Straße, E-Stadt 4. G. G-Straße, B-Stadt 5. I. I-Straße,

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 9. Vorlesungstag Montag, den 07.12.2009 Wiederholung: Verfahrensablauf II. Das Erkenntnisverfahren Einleitung des

Mehr

Leitsatz: Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Umgangsvereinbarung nach Instanzende vor Rechtskraft der Entscheidung.

Leitsatz: Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Umgangsvereinbarung nach Instanzende vor Rechtskraft der Entscheidung. Leitsatz: Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Umgangsvereinbarung nach Instanzende vor Rechtskraft der Entscheidung. 2 Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: 21 WF 1142/07 2 F 489/06 AG Hoyerswerda

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Vergütung

Mehr

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe)

Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 15./16. Januar 2018 1 Arten der Gewährung von PKH Zwei Möglichkeiten

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom Az.: 23 WF 0475/11

Leitsatz: OLG Dresden, 23. Familiensenat, Beschluss vom Az.: 23 WF 0475/11 Leitsatz: Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt, kann der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse die Erstattung einer

Mehr

R V G. - Lösungen - Sommer Geert Hacker. Dr. Bernhard Werner. Rechtsanwälte. Fürth/Nürnberg

R V G. - Lösungen - Sommer Geert Hacker. Dr. Bernhard Werner. Rechtsanwälte. Fürth/Nürnberg 0 R V G - Lösungen - Sommer 2017 Geert Hacker Dr. Bernhard Werner Rechtsanwälte Fürth/Nürnberg 1 Lösung Fall 1 Inhalt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Erteilung eines Ratschlages. 34 RVG regelt die Vergütung

Mehr

F. Auslagen und allgemeine Geschäftskosten in Teil 7 des RVG 110 I. Einleitung 112 II. Einzelheiten Post-und Telekommunikationspauschale 114

F. Auslagen und allgemeine Geschäftskosten in Teil 7 des RVG 110 I. Einleitung 112 II. Einzelheiten Post-und Telekommunikationspauschale 114 Vorwort...,_-..; geübten Anwender - auch bei den Fachangestellten - den gebührenrechtlichen Einstieg zu erleichtern, freue ich mich. Verbesserungsvorschläge für weitere Grafiken nehme ich deshalb gerne

Mehr

Für alle Anwälte gilt die gleiche Honorarregelung, das RVG (Rechts an walts ver gü tungs gesetz).

Für alle Anwälte gilt die gleiche Honorarregelung, das RVG (Rechts an walts ver gü tungs gesetz). Für alle Anwälte gilt die gleiche Honorarregelung, das RVG (Rechts an walts ver gü tungs gesetz). Dass heißt, der Fachanwalt ist nicht teurer als ein Rechtsanwalt ohne Fachanwaltstitel. Beratung Viele

Mehr

Kostenrecht kompakt. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Verstehen Lernen Anwenden. 1. bis 3. Ausbildungsjahr

Kostenrecht kompakt. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Verstehen Lernen Anwenden. 1. bis 3. Ausbildungsjahr EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Kostenrecht kompakt Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwenden 1. bis 3. Ausbildungsjahr Berthold Hauger VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH

Mehr

1. Durch die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gerichtsnahen Mediation fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an.

1. Durch die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gerichtsnahen Mediation fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an. Leitsätze 1. Durch die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gerichtsnahen Mediation fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an. 2. Begleitet der Rechtsanwalt seinen Mandanten

Mehr

Arbeitsgericht Weiden BESCHLUSS

Arbeitsgericht Weiden BESCHLUSS 5 BV 30/11 Verkündet am: 20.03.2012 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Arbeitsgericht Weiden Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der Firma K Gesellschaft

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n

LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S. In Sachen. g e g e n 10 Ta 193/05 1 Ca 3411/04 (Regensburg) LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN B E S C H L U S S In Sachen - Kläger- Prozessbevollmächtigte: - Beschwerdeführerin - g e g e n - Beklagte - Prozessbevollmächtigter:

Mehr

B E S C H L U S S. In dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren ...

B E S C H L U S S. In dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren ... Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: Chemnitz, 07.12.2009 2 Ca 2146/09 ArbG Bautzen B E S C H L U S S In dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren... hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts

Mehr

Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührenabrechnung nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Einführung mit Berechnungsbeispielen nach BRAGO und RVG-E im Vergleich Bearbeitet von Anton Braun 1. Auflage 2003. Buch. 262 S. Broschiert

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt B II (Eigentum beweglicher Sachen) 1. materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt B II (Eigentum beweglicher Sachen) 1. materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt B II (Eigentum beweglicher Sachen) 1. materielles Recht B/II: a) MM hat Besitz und Eigentum an dem Fahrrad, 854, 9 BGB b) Besitz durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über

Mehr

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004,

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004, Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 17.03.2004 Az: 8 W 82/04 Leitsatz Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender

Mehr

26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung

26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung 26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 17) Die sich dem Erkenntnisverfahren anschließende Zwangsvollstreckung gehört gebührenrechtlich zum selben Rechtszug. Dennoch erhält

Mehr

RVG für Anfänger. Bearbeitet von Von Horst-Reiner Enders

RVG für Anfänger. Bearbeitet von Von Horst-Reiner Enders RVG für Anfänger Bearbeitet von Von Horst-Reiner Enders 18. Auflage 2018. Buch. XXV, 716 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70316 4 Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Recht > Zivilverfahrensrecht, Berufsrecht, Insolvenzrecht

Mehr

II. PKH-Klausurfälle

II. PKH-Klausurfälle II. PKH-Klausurfälle II. PKH-Klausurfälle Fall 1 Amsel, vertreten durch RA Vogel, beantragt beim Landgericht München I die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Zahlungsklage gegen

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Gebühren im Sozialrecht 2.1 Was ist meine Ausgangssituation?

Mehr

Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen

Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Gebühren im Sozialrecht 2.1 Was ist meine Ausgangssituation? 2.2 Welche Gebühren fallen bei außergerichtlichen Tätigkeiten

Mehr

INHALT. I. Beratung, Gutachten und Mediation 55. Bibliografische Informationen digitalisiert durch A.

INHALT. I. Beratung, Gutachten und Mediation 55. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch A. INHALT A. GRUNDSÄTZLICHES 1 I. Die Vergütungsvereinbarung 1 1. Grundsätzliches 1 2. Die Vereinbarung von»erfolgshonorar«2 n. Anforderungen an die Gebührenrechnung, 10 RVG 5 lu. Auslagen 5 1. Dokumentenpauschale

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 82/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 583/04 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren der Stadt L, vertreten durch die Bürgermeisterin,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 341/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum:

Beschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 42/13 5 Ca 790/12 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: 13.03.2013 Rechtsvorschriften: VV-RVG Nr. 1003 Satz 2, VV-RVG Nr. 3104 Leitsatz: Zur Höhe der Einigungsgebühr für nicht

Mehr

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Anwendungsbereich 1 (1) Herr Hans-Peter Coerper (im folgenden "Schlichter") ist staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Anwendungsbeschreibung. Honorarabrechnung RVG - Adhäsionsverfahren 403 StPO

Anwendungsbeschreibung. Honorarabrechnung RVG - Adhäsionsverfahren 403 StPO Anwendungsbeschreibung Honorarabrechnung RVG - Inhalt 1 Adhäsionsverfahren... 3 1.1 Juristische Regel... 3 1.2 Praktische Anwendung... 6 1.3 Fallbeispiel (aus Sicht des Anwalts des Opfers/Verletzten) ohne

Mehr

AnNoText Build vom

AnNoText Build vom Copyright Wolters Kluwer Deutschland GmbH AnNoText Build 013.002.2586 vom 25.07.2013 Arbeitsunterlage 04/2013 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Robert-Bosch-Straße 6 D-50354 Hürth Telefon (02 21) 9 43 73-6000

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 29b Ca 548/06 W (ArbG München -Kammer Weilheim -) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. B-Straße, B-Stadt

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. März 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. März 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 86/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. März 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

AnNoText EuroStar XP AnNoText Business Solution Build 4.10.0.100 PatchLevel 39

AnNoText EuroStar XP AnNoText Business Solution Build 4.10.0.100 PatchLevel 39 Copyright Wolters Kluwer Deutschland GmbH AnNoText EuroStar XP AnNoText Business Solution Build 4.10.0.100 PatchLevel 39 Arbeitsunterlage 03/2013 Wolters Kluwer Deutschland GmbH Robert-Bosch-Straße 6 D-50354

Mehr