Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014
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- Hansi Meyer
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1 Lösungen zu den Übungsaufgaben RENOpraxis 7/2014 Prüfe Dein Wissen Kostenrecht Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung 1. Aufgabe 1. Instanz 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 725,40 (Wert: ) 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 547,20 (Wert: ) Zwischensumme 1.292,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 245, ,19 2. Instanz/Berufung Gegenstandswert: ,6 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 729,60 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 547,20 1,3 Einigungsgebühr Nr VV RVG 592,80 Zwischensumme 1.889,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 359, , ,81 Im Berufungsverfahren entsteht eine Einigungsgebühr i.h.v. 1,3 nach Nr VV RVG. Diese berechnet sich nach dem Wert von 8.000, da die Einigungsgebühr nicht nach dem Wert bemessen wird, auf den die Parteien sich einigen, sondern über den die Parteien sich streiten. 2. Aufgabe Gegenstandswert: 599,11 Außergerichtliche Vertretung 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 104,00 Zwischensumme 124,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 23,56 147,56 Mahnverfahren 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 80,00./. anzurechnen gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 0,65 Geschäftsgebühr 52,00 Auslagenpauschale Nr VV RVG 16,00
2 Zwischensumme 44,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 8,36 52,36 Klageverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 104,00./. anzurechnen 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 80,00 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 96,00 Zwischensumme 140,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 26,60 166,60 366,52 Eine Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn für das Verfahren an sich eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, aber ohne mündliche Verhandlung gem. 495a ZPO entschieden wird. 3. Aufgabe Verfahren vor der Verwaltungsbehörde: Grundgebühr Nr VV RVG 100,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Zwischensumme 280,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 53,20 333,20 Verfahren vor dem Amtsgericht Verfahrensgebühr Nr VV RVG 160,00 Terminsgebühr Nr VV RVG 255,00 Zwischensumme 435,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 82,65 517,65 850,85 Es sind die Mittelgebühren angefallen. Gemäß des 2. KostRMoG bilden nach 17 Nr. 11 RVG das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren gebührenrechtlich verschiedene Verfahren, so dass die Auslagenpauschale Nr VV RVG in beiden Angelegenheiten gefordert werden kann. 4. Aufgabe Wert: ,00 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3100, 3101 VV RVG 1.202,40 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG 1.803,60 1,5 Einigungsgebühr Nr VV RVG 2.254,50 Zwischensumme 5.280,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 1.003,30 Gesamt 6.283,80
3 Da bereits der Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung vorlag, fällt die Verfahrensgebühr nach Teil 3 VV RVG an, aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Angelegenheit jedoch nur nach Nr i.h.v. 0,8. Nachdem die Rechtsanwälte außergerichtlich eine Besprechung zur Vermeidung des Verfahrens geführt haben, fällt auch die Terminsgebühr Nr VV RVG an (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2). Ferner erhält der Rechtsanwalt die Einigungsgebühr Nr VV RVG, da die außergerichtlichen Verhandlungen zum Erfolg geführt haben und eine Einigung getroffen wurde. 5. Aufgabe Gegenstandswert: Urkundenmahnverfahren 1,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 558,00 Zwischensumme 1.247,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 237, ,64 Urkundenverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 725,40./. 1,0 Verfahrensgebühr anzurechnen nach Nr VV RVG 558,00./. 1,2 Terminsgebühr anzurechnen nach Nr Nr. 4 VV RVG 669,60 Zwischensumme 187,40 19 % MwSt. Nr VV RVG 35,61 223,01 Nachverfahren 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV R VG 725,40./. 1,3 Verfahrensgebühr anzurechnen nach Nr Nr. 2 VV RVG 725,40 Zwischensumme 689,60 19 % MwSt. Nr VV RVG 131,02 820, ,27 Die im Mahnverfahren gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 entstandene Terminsgebühr ist gem. Anmerkung Nr. 4 zu Nr in voller Höhe im Urkundenverfahren anzurechnen. Im Nachverfahren ist die im Urkundenverfahren angefallene Verfahrensgebühr gem. Anmerkung 2 zu Nr ebenfalls anzurechnen. Für die Terminsgebühr im Nachverfahren gibt es keine Anrechnungsvorschrift. 6. Aufgabe Gegenstandswert: ,00 1,3 Geschäftsgebühr Nr VV RVG 1.732,90
4 Zwischensumme 1752,90 19 % MwSt Nr VV RVG 333,05 Gesamt 2.085,91 Es liegt eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor, da RA Wichtig in einem engen und sachlichen Zusammenhang wegen der Geltendmachung der Forderung aus Darlehensvertrag und Bürgschaft beauftragt wurde. Da zwei unterschiedliche Gegenstände vorhanden sind (Inanspruchnahme Hollermann aus Darlehnsvertrag gem. 490 BGB, Inanspruchnahme Faulmann aus Bürgschaftsvertrag gem. 777 BGB), sind die unterschiedlichen Gegenstände gem. 22 Abs. 1 RVG zu addieren. 7. Aufgabe Gegenstandswert: ,0 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 354,00 Zwischensumme 374,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 71,06 Gesamt 445,06 Da der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, trägt die Partei ihre Kosten für das Bewilligungsverfahren selbst. Diese berechnen sich nach der Tabelle 13 RVG, nicht nach der Tabelle 49 RVG. Hinweis: Der Streitwert für die Räumungsklage beläuft sich gem. 41 Abs. 1 GKG auf die Jahresnettomiete. Nebenkosten sind zur Nettomiete nur dann hinzuzurechnen, wenn sie als Pauschale gezahlt werden, was vorliegend nicht der Fall ist (daher: 12 x 500 ). 8. Aufgabe 1,3 Verfahrensgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 659,10 0,8 Verfahrensgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 64,00 723,10 Gem. 15 Abs. 3 RVG nicht mehr als 1,3 aus (= 725,40 ) 1,2 Terminsgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 608,40 1,0 Einigungsgebühr Nr VV RVG (Wert: ) 507, ,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 353, ,62 Die Terminsgebühr fällt nur nach dem Wert von an, da sich die Parteien unmittelbar über den Betrag von geeinigt haben.
5 9. Aufgabe Ermittlungsverfahren Grundgebühr Nr VV RVG 200,00 Verfahrensgebühr Nr VV RVG 165,00 25 Kopien Nr VV RVG 12,50 Zwischensumme 397,50 19 % MwSt. Nr VV RVG 75,53 473,03 Gerichtliches Verfahren Verfahrensgebühr Nr VV RVG 165,00 Zwischensumme 185,00 19 % MwSt. Nr VV RVG 35,15 220,15 Gesamt 693,18 Das Ermittlungsverfahren endet mit Eingang des Strafbefehls. Da der RA den Strafbefehl noch geprüft und mit der Mandantin besprochen hat, ob Einspruch eingelegt werden soll oder nicht, war der RA auch im gerichtlichen Verfahren tätig.
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