VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden
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- Heidi Heidrich
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1 VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN Wahlleitfaden
2 Inhalt Einleitende Benutzerhinweise A. Wo sind Betriebsräte zu wählen? I. Vereinfachtes und normales Wahlverfahren II. Mindestgröße des Betriebs III. Der Begriff des Betriebs a) Betrieb b) Gemeinschaftsbetrieb c) Betriebsteil d) Zuordnung eines betriebsratslosen selbstständigen Betriebsteils zum Hauptbetrieb e) Kleinstbetrieb f) Zusammenfassung und Checkliste B. Wie wird im einstufigen Wahlverfahren gewählt? (Betriebsratswahl mit bestelltem Wahlvorstand) I. Wer organisiert und leitet die Wahl? 1. Bestellung des Wahlvorstands a) Betriebe mit Betriebsrat aa) Frist für die Bestellung des Wahlvorstands bb) Berechnung des Endes der Amtszeit des Betriebsrats cc) Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch das Arbeitsgericht b) Betriebsratslose Betriebe 2. Zusammensetzung des Wahlvorstands 3. Geschäftsführung des Wahlvorstands II. Wie leitet der Wahlvorstand die Wahl ein? 1. Information der ausländischen Arbeitnehmer 2. Aufstellen der Wählerliste 3. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft und der Wahlberechtigung a) Arbeitnehmer b) Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht) c) Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffes ( 5 Abs. 2 BetrVG) d) Leitende Angestellte e) Checkliste 4. Größe des Betriebsrats a) Zahlenstaffel des 9 BetrVG b) Regelbelegschaftsstärke 5. Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit. Wahlausschreiben a) Inhalt des Wahlausschreibens b) Nachträgliche Korrektur des Wahlausschreibens III. Was muss der Wahlvorstand nach Erlass des Wahlausschreibens beachten? 1. Auslegen der Wahlordnung und der Wählerliste 2. Prüfung der Einsprüche gegen die Wählerliste 3. Wahlvorschläge a) Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
3 b) Prüfung der Wahlvorschläge aa) Allgemeines zu den Wahlvorschlägen bb) Bestätigung der Einreichung der Wahlvorschläge cc) Beanstandung von mehrfachen Stützunterschriften dd) Feststellung von unheilbaren Mängeln und Beanstandung von heilbaren Mängeln 4. Bekanntmachung der Wahlvorschläge 5. Personenwahl C. Wie wird im zweistufigen Wahlverfahren gewählt? (Betriebsratswahl mit gewähltem Wahlvorstand) I. Wer organisiert und leitet die Wahl? 1. Wahl des Wahlvorstands auf der ersten Wahlversammlung 2. Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht 3. Zusammensetzung des Wahlvorstands 4. Geschäftsführung des Wahlvorstands II. Wie leitet der Wahlvorstand die Wahl ein? 1. Information der ausländischen Arbeitnehmer 2. Aufstellen der Wählerliste 3. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft und der Wahlberechtigung a) Arbeitnehmer b) Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht) c) Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffs ( 5 Abs. 2 BetrVG) d) Leitende Angestellte e) Checkliste 4. Größe des Betriebsrats a) Zahlenstaffel des 9 BetrVG b) Regelbelegschaftsstärke 5. Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit. Wahlausschreiben a) Inhalt des Wahlausschreibens b) Nachträgliche Korrektur des Wahlausschreibens III. Was muss der Wahlvorstand nach Erlass des Wahlausschreibens beachten? 1. Auslegen der Wahlordnung und der Wählerliste 2. Prüfung der Einsprüche gegen die Wählerliste 3. Wahlvorschläge a) Wählbarkeit (Passives Wahlrecht) b) Prüfung der Wahlvorschläge aa) Allgemeines zu den Wahlvorschlägen bb) Bestätigung der Einreichung der Wahlvorschläge cc) Beanstandung von mehrfachen Stützunterschriften bzw. Stützerklärungen dd) Feststellung von unheilbaren Mängeln und Beanstandung von heilbaren Mängeln 4. Bekanntmachung der Wahlvorschläge 5. Personenwahl
4 D. Wie erfolgt im ein- und zweistufigen Wahlverfahren der Wahlvorgang bis zur Konstituierung des neuen Betriebsrats? I. Wie erfolgt die Stimmabgabe? 1. Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) 2. Wahl auf der zweiten Wahlversammlung 71 II. Wie wird das Wahlergebnis festgestellt? 1. Öffentliche Stimmauszählung 2. Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen 3. Feststellung der Sitzverteilung und der Gewählten III. Was bleibt noch zu tun? 1. Wahlniederschrift 2. Benachrichtigung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder 3. Bekanntmachung der gewählten Betriebsratsmitglieder 4. Konstituierung des Betriebsrats E. Wie ist die Wahl geschützt und wer trägt die Kosten? I. Kündigungsschutz II. Besonderer Schutz von Auszubildenden 78 III. Gesetzlicher Schutz und Kosten der Betriebsratswahl 78 Anhang Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Übersicht über die Mustertexte (Schreiben, Aushänge, Formulare, Beschlüsse und Checkliste) Mustertexte für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Mustertexte für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Mustertexte für das vereinfachte ein- und zweistufige Wahlverfahren Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung 2001) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 94) 132 3
5 Betriebsratswahlen Praxisnah zur erfolgreichen Betriebsratswahl BRwahlen 200 Sie haben Fragen. Wir die Antworten. Montag bis Freitag von bis 1.00 Uhr Partner-Preis-Seminar - vom in Berlin Die Wahlvorschriften zur Betriebsratswahl gehören zu den umfangreichsten und kompliziertesten in der Bundesrepublik. Man schätzt daher, dass etwa 80% der alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen wegen Verfahrensfehlern anfechtbar wären und wiederholt werden müssten, falls sie beanstandet würden. Aufgrund des Umfangs der Vorschriften und der Schwierigkeit der Umsetzung sollten mindestens zwei Vertreter aus jedem Betriebsrat am Seminar teilnehmen. Schulungsanspruch und Freistellung: 37 Abs. BetrVG i.v.m. 20 Abs. 3 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind im Sinne von 37 Abs. BetrVG i.v.m. 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Wahlvorstand intensiv 2- Tagesschulung für den Wahlvorstand ibbs Zielgruppe: Das Seminar wendet sich nicht nur an Betriebsräte und Wahlvorstände, welche die Wahl zum ersten Mal durchführen, sondern auch an erfahrene Wahlvorstände, die Ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Dies ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet, dringend anzuraten. Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen sind in der Lage die Vorschriften der BR-Wahl ordnungsgemäß umzusetzen. Arbeitsmethoden im Seminar: Metaplan, Gruppenarbeit, Planspiel, Plenumsvortrag Referententeam: erfahrene Arbeitsrichter/innen im Arbeits- und Sozialrecht, Referenten/innen der betrieblichen Erwachsenenbildung Auch als firmeninternes Seminar ab 890,- Tagessatz möglich Hotline: Termin Ort Seminargebühr München 30, Halle 30, Köln. 30, P A R T N Berlin E R - P R E 330,- I S München 30,- Bereits ausgebucht Bereits ausgebucht Seminarinhalt Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wer darf wählen und wer darf gewählt werden? Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder Arbeiter/-innen und Angestellte? Zusammensetzung des BR nach Geschlecht Minderheitenschutz Zeitpunkt der Betriebsratswahl Die neuen Verfahren zur Wahl des BR Das vereinfachte Wahlverfahren in Kleinbetrieben - einstufiges Verfahren - zweistufiges Verfahren Mehrheitswahlsystem Verhältniswahlsystem Die neue Verantwortung und Aufgaben des Gesamtbetriebsrates / Konzernbetriebsrates Einsetzung des Wahlvorstandes durch den GBR/KBR Einsetzung des Wahlvorstandes durch das Arbeitgericht Bestellung des Wahlvorstandes Bedeutung und Bestellung des Wahlvorstandes Verhalten bei Störungen Erstellung der Wählerliste, Wahlausschreibung Verfahren Einspruchsfrist Lösung von Streitigkeiten Wahlvorschläge Wer schlägt vor? Mängel der Vorschlagsliste Ausbleiben gültiger Vorschläge Wahlgang Ständige Überwachung durch den Wahlvorstand Der Stimmzettel Die Briefwahl Listen- oder Personenwahl Stimmenauszählung und Zusammentritt des neuen Betriebsrats Öffentliche Auszählung Wahlniederschrift, Feststellung des Wahlergebnisses Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten Einberufung der ersten Betriebsratssitzung Wahlschutz und Wahlkosten Behinderungsverbot Neutralitätspflicht des Arbeitgebers Was muss der Arbeitgeber zahlen? Haftung des Wahlvorstandes Stellung der Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl Die Wahlanfechtung Wer darf anfechten? Fristen! Institut für Bildung, Beratung und Sozialmanagement 018 Naumburg, Marienmauer 1, Tel.: , Fax:
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