Der Gemeinnützige Sportverein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Gemeinnützige Sportverein"

Transkript

1 Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von auf erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein

2 Diskussionsthemen Wann liegt eine sportliche Veranstaltung vor? Wie ist diese beim gemeinnützigen Sportverein steuerlich zu beurteilen?

3 Bereiche des gemeinnützigen Sportvereins Ideller Bereich z.b. Mitgliedsbeiträge, Spenden Vermögensverwaltung z.b. Zinsen, Mieten Zweckbetrieb z.b. kurzfristige Vermietung von Sportgeräten an Mitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb z.b. Vermietung von Sportgeräten an Nichtmitglieder, Bewirtungen usw..

4 Sportliche Veranstaltung 67 a AO Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

5 Was ist eine sportliche Veranstaltung? organisatorische Maßnahme eines Sportvereins Möglichkeit für aktive Sportler (Mitglieder oder Nichtmitglieder) Sport zu treiben Beispiele: Turniere, sportliche Darbietungen, Sportkurse und Sportlehrgänge

6 Sportliche Veranstaltungen sind Zweckbetrieb wenn Einnahmen aus Sport inkl. USt ,- im Jahr nicht übersteigen. oder Auf die Anwendung der Grenze von ,- verzichtet wird, und kein bezahlter Sportler teilnimmt. Achtung: Mindestens 5 Jahre Bindung!

7 Folge! alle Einnahmen aus Sport z.b. Eintrittsgelder, Startgelder usw. gehören zum WG Sportliche Veranstaltungen sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wenn Einnahmen aus Sport inkl. USt ,- im Jahr übersteigen oder Auf die Anwendung der Grenze von ,- wird verzichtet, und mindestens ein bezahlter Sportler nimmt teil. Achtung: Mindestens 5 Jahre Bindung!

8 Einnahmen aus Sportlichen Veranstaltungen Beispiele Eintrittsgelder Startgelder Zahlungen für Übertragungsrechte Lehrgangsgebühren Ablösesummen

9 Keine sportliche Veranstaltungen Zweckbetrieb oder Vermögensverwaltung entgeltliche Übertragung v. Werberechten in Sportstätten langfristige Vermietung von Sportstätten kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Bandenwerbung entgeltliche Werbung auf Sportkleidung und Sportgeräten Verkauf von Speisen und Getränken kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder

10 Ablösesummen Die steuerliche Beurteilung richtet sich danach, ob für die sportlichen Veranstaltungen die Grenze von ,- maßgebend ist oder ob der Verein nach 67 a Abs. 3 AO auf die Anwendung dieser Grenze verzichtet hat. (Option)

11 Fall 1 Grenze von ,- EURO ist maßgebend und nicht überschritten Die vereinnahmten Ablösesummen sind Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (Zweckbetrieb). Ablösezahlungen sind grundsätzlich uneingeschränkt zulässig.

12 Fall 2 Grenze von ,- EURO ist maßgebend und überschritten Die vereinnahmten Ablösesummen sind Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Ablösezahlungen sind grundsätzlich uneingeschränkt zulässig.

13 Fall 3 Grenze von ,- EURO ist nicht maßgebend (Option) wechselnder Sportler war in den letzten 12 Monaten bezahlter Sportler vereinnahmte Ablösesummen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wechselnder Sportler war in den letzten 12 Monaten kein bezahlter Sportler vereinnahmte Ablösesummen gehören zum Zweckbetrieb

14 Fall 4 Grenze von ,- EURO ist nicht maßgebend (Option) wechselnder Sportler ist in den ersten 12 Monaten nach dem Wechsel bezahlter Sportler verausgabte Ablösesummen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wechselnder Sportler ist in den ersten 12 Monaten nach dem Wechsel kein bezahlter Sportler Ablösesummen nur bis zur Höhe der Ausbildungskosten (2.557 ) zulässig

15 Bezahlte Sportler im Sinne des 67 a AO Sportler des Vereins erhält im Jahresdurchschnitt mehr als 400 monatlich (Achtung:Grenze ist nicht für die Lohnbesteuerung maßgeblich) oder Vereinsfremder Sportler erhält vom Veranstalter Zahlungen, die über die tatsächlichen Aufwendungen hinausgehen (z.b. Preisgeld)

16 Steuerliche Folgen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb keine KSt, keine GewSt keine Verrechnung von Verlusten Verluste für Gemeinnützigkeit unschädlich Ust 7 % Teilnehmergebühren umsatzsteuerfrei KSt und GewSt wenn Einnahmen aus w.g. über ,- Verrechnung von Verlusten Gesamtverlust aus w.g. schädlich für Gemeinnützigkeit USt 19 %

17 Danke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

Vereinsbesteuerung Kompakt

Vereinsbesteuerung Kompakt Vereinsbesteuerung Kompakt von Harald Dauber, Josef Schneider 7., erweiterte und überarbeitete Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 086 9

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Überschussermittlung 200_ Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Anlage zur Jahressteuererklärung 200_ /zum Jahresabschluss 200_ des e. V. mit Sitz in, Steuer- Nr. des FA A. Ideeller Tätigkeitsbereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Einführung Für sportliche Veranstaltungen besteht in der Regel Steuerpflicht, die abhängig vom Veranstaltungsrahmen, vom Geschäftsbetrieb und

Mehr

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten

Mehr

Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68)

Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68) Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68) Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Anteilige Personalkosten Löhne und Gehälter, Sozialversicherungen, Aushilflöhne Anteilige Raumkosten Miete

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 1 Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 2 Vereinstätigkeit und Steuern a.) Ideelle Vereinstätigkeit (steuerfrei)

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Vortrag beim BLSV e.v. Sportbezirk Mittelfranken anläßlich der Veranstaltungsreihe TreffPunkt SportVerein am 21.10.2008 in Fürth Referent: Jörg Ammon, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Mehr

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Ralf Heinrichs Bundesgeschäftsführer Gemeinnützigkeit Voraussetzungen 1. Verein (unerheblich

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung

Mehr

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher

Mehr

Praktische Buchführung für Vereine

Praktische Buchführung für Vereine Praktische Buchführung für Vereine von Elmar Goldstein, Horst Lienig und Timo Lienig Haufe Gruppe Freiburg München Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen

Mehr

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Autoren 9. Vorwort 10

Inhaltsverzeichnis. Die Autoren 9. Vorwort 10 Die Autoren 9 Vorwort 10 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 Einführung 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 37 Formen der Rücklagen 37

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 37 Formen der Rücklagen 37 Vorwort 9 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung 27 Steuerbegünstigter

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Vortrag beim BLSV e.v. TreffPunkt SportVerein am 24.05.2011 in Weißenburg Referent: Jörg Ammon, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater iovos Steuerberater Wirtschaftsprüfer,

Mehr

Meisenstraße Garmisch-Partenkirchen. Rechtsformen der Vereine. 07. Mai 2010 Dipl.-Kfm. Uwe Meier, LKM Steuerberatersozietät

Meisenstraße Garmisch-Partenkirchen. Rechtsformen der Vereine. 07. Mai 2010 Dipl.-Kfm. Uwe Meier, LKM Steuerberatersozietät Dipl.-Kfm. Uwe Meier LKM Steuerberatersozietät Meisenstraße 6 82467 Garmisch-Partenkirchen Rechtsformen der Vereine 2 Fiskalische Pflichten des Vorstands Vorstand verantwortlich für die Finanzen des Vereins

Mehr

"Wie finanziert man einen Verein?"

Wie finanziert man einen Verein? "Wie finanziert man einen Verein?" Wolfgang Schnitter 1. Vorsitzender Schützenverband Nordheide und Elbmarsch e.v. Wie finanziert man einen Verein? Ganz klar durch Beiträge! Braucht der Verein weitere

Mehr

Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft

Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft Max-Eyth Brücke in Stuttgart Ursula Augsten RP RICHTER & PARTNER Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Steuerliche Behandlung von sportlichen Aktivitäten

Mehr

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer

Mehr

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel

Mehr

Praktische Buchführung für Vereine

Praktische Buchführung für Vereine Praktische Buchführung für Vereine Praxisratgeber für Einsteiger und Profis Bearbeitet von Dipl.-Kfm. Elmar Goldstein, Horst Lienig, Timo Lienig 8. Auflage 2016. Buch mit CD-ROM. 264 S. Softcover ISBN

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG

LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG Steuern und Verein: Einführung Mit Steuern generell und auch mit Steuern im Verein setzen sich viele Menschen nicht gerne auseinander. Doch für Vereinsvorsitzende ist

Mehr

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen 1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung

Mehr

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern

Mehr

Non-Profit-Dialog September 2012

Non-Profit-Dialog September 2012 Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger

Mehr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr Förderverein Grundschule Bermaringen Gründungversammlung Aula der Grundschule Bermaringen Donnerstag, 21.07.2011, 20:00 Uhr Tagesordnung Gründe Zuwendungen Zuwendungen sind sind steuerlich steuerlich absetzbar

Mehr

Laufende Einnahmen 2014 Gesamt ,02. KMS Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbh, Leonberg

Laufende Einnahmen 2014 Gesamt ,02. KMS Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbh, Leonberg TSG Leonberg Ergebnis 2014 Laufende Einnahmen 2014 Gesamt 166.108,02 Laufende Ausgaben 2014 Gesamt 168.198,63 Vergleich Etat 2014 mit Ist-Zahlen 2014 Konto Bezeichnung Etat Jahreszahlen 2014 2014 netto

Mehr

Sozialverband VdK Berlin - Brandenburg e.v. Gewinn - und Verlustrechnung

Sozialverband VdK Berlin - Brandenburg e.v. Gewinn - und Verlustrechnung ERTRÄGE IDEELLER BEREICH I. Erträge aus Mitgliedsbeiträgen Berlin 1.076.631,32 1.032.062,49 Brandenburg 482.174,00 436.784,00 Kooperative Mitglieder 24.174,88 24.190,88 1.582.980,20 1.493.037,37 Sonstige

Mehr

E R Z I E H U N G BILDUNG &

E R Z I E H U N G BILDUNG & Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation

Mehr

1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , ,87

1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , ,87 Anlage 1 Seite 1 BILANZ zum 31. Dezember 2015 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen

Mehr

1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , ,

1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , , Anlage 1 Seite 1 BILANZ zum 31. Dezember 2016 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder

Mehr

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie

Mehr

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater Sportkongress Kreis Offenbach Vereinsmanagement 24.03.2018 Fit für den Vorstand Referent: Horst Lienig Steuerberater Stammheimer Straße 35 70435 Stuttgart Telefon (0711) 98 79 02-0 Telefax (0711) 98 78

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP

Mehr

Deutscher EDV-Gerichtstag e. V. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Saarbrücken

Deutscher EDV-Gerichtstag e. V. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Saarbrücken Anlage 1 / Blatt 1 EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 A. IDEELLER BEREICH Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 20.668,50

Mehr

Kontenrahmen für nicht gemeinnützige Golfvereine

Kontenrahmen für nicht gemeinnützige Golfvereine Kontenrahmen für nicht gemeinnützige Golfvereine - Kurzfassung für Basis SKR 49- Stand: August 2008 Einnahmen (Bei keinem Einnahmekonto im satzungsgemäßen Bereich fällt USt an) DGV-Kontenrahmen für nicht

Mehr

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis Blatt 1 EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 A. IDEELLER BEREICH Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 20.130,00 20.668,50

Mehr

101 - Vereinsbuchführung für Einsteiger Jürgen Nill

101 - Vereinsbuchführung für Einsteiger Jürgen Nill 101 - Vereinsbuchführung für Einsteiger 1. Rechtliche Grundlagen Generell sind gewerbliche Unternehmen (wozu auch ein Verein gehören kann) zur Führung von Büchern verpflichtet, wenn - ihr Gesamtumsatz

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

Vortrag anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Museumsbunds, Arbeitskreis Verwaltungsleitung

Vortrag anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Museumsbunds, Arbeitskreis Verwaltungsleitung Gemeinnützigkeit: Gütesiegel oder Steuerfalle? Vortrag anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Museumsbunds, Arbeitskreis Verwaltungsleitung 14. September, Bundeskunsthalle, Bonn Dr. Bernhard Spies,

Mehr

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis Blatt 1 EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 A. IDEELLER BEREICH Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 19.610,00 20.130,00

Mehr

DGV-Betriebsvergleich - Zuordnung der Einnahmen-/Ausgabenpositionen zu den DGV-Kontenrahmen für Golfvereine -

DGV-Betriebsvergleich - Zuordnung der Einnahmen-/Ausgabenpositionen zu den DGV-Kontenrahmen für Golfvereine - DGV-Betriebswirtschaft - Zuordnung der en zu den - DGV-Kontenrahmen 6. Erträge 6.01 Mitgliedsbeiträge 2110 2118 Mitgliedsbeiträge 6.02 Einmalentgelte 2150 2157 2200 2201 3220 3401 Aufnahmegebühren Investitionsumlage

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr

Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann. Buchführung im Verein

Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann. Buchführung im Verein Buchführung im Verein Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann 1 AGENDA 1. Begrüßung und Einführung 2. Datenschutz 3. Aufzeichnungspflichten 4. Spendenformular 5. Buchen

Mehr

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Inhalt Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Verhältnisse... 3 Gründung... 3 Steuerliche

Mehr

lsb h Vereinsförderung und beratung - Auszug aus www.lsbh-vereinsberater.de -

lsb h Vereinsförderung und beratung - Auszug aus www.lsbh-vereinsberater.de - Kontenrahmen (-Vorschlag) für Vereine Kontenklasse Kontenarten USt- Hinweise 0 Konten Anlagevermögen und Vereinsvermögen 1 Konten Umlaufvermögen und Passiva 2 Konten für den ideellen Bereich keine USt

Mehr

Schulung für Vorstände und Kassier am 27. Juni 2009

Schulung für Vorstände und Kassier am 27. Juni 2009 Schulung für Vorstände und Kassier am 27. Juni 2009 Wer? Was? Vorstände und Kassier unserer Mitgliedsvereine Siehe folgende Seminarbeschreibung Wann? Samstag, den 27. Juni 2009 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mehr

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis

EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom bis Blatt 1 EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 A. IDEELLER BEREICH Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 20.030,00 19.610,00

Mehr

Vereinssteuerrecht. ab Verfasserin: Dipl.-Finanzwirt (FH) Edith Dirnberger-Oligmüller, Steuerberaterin

Vereinssteuerrecht. ab Verfasserin: Dipl.-Finanzwirt (FH) Edith Dirnberger-Oligmüller, Steuerberaterin Vereinssteuerrecht ab 2008 Verfasserin: Dipl.-Finanzwirt (FH) Edith Dirnberger-Oligmüller, Steuerberaterin Kerschensteinerstraße 26, 63741 Aschaffenburg Tel.: 06021/84680 Fax: 06021/846840 Stand: 14.03.2008

Mehr

Das bietet Ihnen die CD-ROM

Das bietet Ihnen die CD-ROM Das bietet Ihnen die CD-ROM Zusatzinformationen Buchführungs-Glossar die wichtigsten Fachbegriffe Praktische Buchführungshilfe Kontierungs-ABC zum SKR 49 Software Profisoftware Lexware vereinsverwaltung

Mehr

Holger Vetter Prozess- und Innovationsberatung. Sport in Verein und Gesellschaft: Herausforderungen für die Zukunft

Holger Vetter Prozess- und Innovationsberatung. Sport in Verein und Gesellschaft: Herausforderungen für die Zukunft Sport in Verein und Gesellschaft: Herausforderungen für die Zukunft Sport in der Gesellschaft Paradigemenwechsel im Sport Mitglied und Kunde Der Sportverein Paradigmenwechsel im Sport Gestern Männlich

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

Vereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen des Zweckbetriebs

Mehr

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun?

Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Seminar in Kienbaum 27.10.2007 Themen 1. Einleitung Steuerrechtskenntnisse unentbehrlich für eine professionelle BSG- oder Verbandsführung

Mehr

EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2012 bis 31.12.2012

EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 Anlage 1 / Blatt 1 A. IDEELLER BEREICH I. Nicht steuerbare Einnahmen 1. Mitgliedsbeiträge 16.250,00 15.025,00 2. Sonstige nicht steuerbare Einnahmen 784,00 0,00 17.034,00 15.025,00 II. Nicht anzusetzende

Mehr

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 www.pwc.at 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Mag. Christian Weber Agenda Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015 dzt. Entwurf): 1. Erweiterung des Tätigkeitsbereiches

Mehr

Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1

Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1 Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher

Mehr

Herzlich willkommen. Kassier/innen und. Kassenprüfer/innen. zum. Seminar 2013

Herzlich willkommen. Kassier/innen und. Kassenprüfer/innen. zum. Seminar 2013 Herzlich willkommen Kassier/innen und Kassenprüfer/innen zum Seminar 2013 Bitte beachten diese Aussagen sind allgemein und keine Rechts- und Steuerauskünfte 1 Gemeinnützigkeit i it Ein Verein wird als

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012

Mehr

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Unterteilung von Vereinen - eingetragen (e.v., rechtsfähig) oder nicht - für Besteuerung gleich - gemeinnützig oder nicht - wesentliche Unterschiede bei Besteuerung

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/904. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/904. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung Deutscher Bundestag Drucksache 15/904 15. Wahlperiode 02. 05. 2003 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung A. Problem und Ziel Nach bisherigem Recht (seit 1.

Mehr

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

2. Der gemeinnützige

2. Der gemeinnützige 2. Der gemeinnützige Sportverein ein Überblick Alles, was Sie über die Besteuerung von Vereinen wissen müssen, ist in den Vereinsrichtlinien enthalten. Danach sind Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen,

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Vereinsbesteuerung und Registrierkassenpflicht - Schwerpunkt Sport -

Vereinsbesteuerung und Registrierkassenpflicht - Schwerpunkt Sport - - Schwerpunkt Sport - Statuten BMI (vereinsrechtlich) BMF (steuerlich) begünstigter Zweck muss klar erkennbar sein Gewinnausschluss Aufzählung der ideellen u. materiellen Mittel keine Vermischung von Zweck

Mehr

Im Team mit Spass zur Leistung. Buchhaltung Basketball 2016

Im Team mit Spass zur Leistung. Buchhaltung Basketball 2016 Im Team mit Spass zur Leistung Buchhaltung Basketball 2016 Bilanz 2016 Abschluss 2016 Kategorienbericht 2016 Journal Barkasse 2016 Belege Barkasse 2016 Journal Girokonto 2016 Belege Girokonto 2016 Kontenplan

Mehr

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom

Mehr

Finanzordnung Der TSG Schkeuditz e.v.

Finanzordnung Der TSG Schkeuditz e.v. Finanzordnung Der TSG Schkeuditz e.v. Am 15.05.2002 von der Mitgliederversammlung beschlossen Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 16.06.2004, durch Beschluss des Gesamtvorstandes am 8.12.2004,

Mehr

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats

Mehr

Flüchtlinge und Sportverein - Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte

Flüchtlinge und Sportverein - Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte Flüchtlinge und Sportverein - Rechtliche und steuerrechtliche Aspekte Regionssportbund Hannover, 03.05.2016 Referent: Elmar Lumer, Rechtsanwalt, Bonn Lehrreferent und Fachberater für Recht, Steuern, Finanzen

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte

Mehr

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen Die Besteuerung von Vereinen Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen 4. Risiko: Verlust der

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Vereine und Steuern. Finanzamt Trier

Vereine und Steuern. Finanzamt Trier Vereine und Steuern Finanzamt Trier Besteuerung der Sportvereine Informationsveranstaltung am 09.11.2009 Rita Marx - Arnhilt Schmitt Finanzamt Trier Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Mehr

Kanuverein - Steuern und Versicherungen

Kanuverein - Steuern und Versicherungen Kanuverein - Steuern und Versicherungen Grundsätzlich haben wir mit dem DKV-Leitfaden Versicherungen und dem Ratgeber Kanutouristik im Verein zwei Ausarbeitungen zur Verfügung, die wesentliche Informationen

Mehr

Die Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine

Die Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine Bochumer Schriften zum Steuerrecht 23 Die Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine Bearbeitet von Kristina Dudde 1. Auflage 2011. Buch. 615 S. Hardcover ISBN 978 3 631 61421 1 Format (B x L): 14 x

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung

Mehr

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen

Mehr

Steuerpraxis im Verein

Steuerpraxis im Verein Steuerpraxis im Verein Der Sportverein und das Finanzamt Von Ulrich Kroeker und Roland Multrus Referenten des Landessportbundes Rheinland-Pfalz für Steuerrecht 3. überarbeitete und erweiterte Auflage DEUTSCHER

Mehr

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Einführung Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird

Mehr