Der Gemeinnützige Sportverein
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- Birgit Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
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1 Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von auf erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein
2 Diskussionsthemen Wann liegt eine sportliche Veranstaltung vor? Wie ist diese beim gemeinnützigen Sportverein steuerlich zu beurteilen?
3 Bereiche des gemeinnützigen Sportvereins Ideller Bereich z.b. Mitgliedsbeiträge, Spenden Vermögensverwaltung z.b. Zinsen, Mieten Zweckbetrieb z.b. kurzfristige Vermietung von Sportgeräten an Mitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb z.b. Vermietung von Sportgeräten an Nichtmitglieder, Bewirtungen usw..
4 Sportliche Veranstaltung 67 a AO Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
5 Was ist eine sportliche Veranstaltung? organisatorische Maßnahme eines Sportvereins Möglichkeit für aktive Sportler (Mitglieder oder Nichtmitglieder) Sport zu treiben Beispiele: Turniere, sportliche Darbietungen, Sportkurse und Sportlehrgänge
6 Sportliche Veranstaltungen sind Zweckbetrieb wenn Einnahmen aus Sport inkl. USt ,- im Jahr nicht übersteigen. oder Auf die Anwendung der Grenze von ,- verzichtet wird, und kein bezahlter Sportler teilnimmt. Achtung: Mindestens 5 Jahre Bindung!
7 Folge! alle Einnahmen aus Sport z.b. Eintrittsgelder, Startgelder usw. gehören zum WG Sportliche Veranstaltungen sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wenn Einnahmen aus Sport inkl. USt ,- im Jahr übersteigen oder Auf die Anwendung der Grenze von ,- wird verzichtet, und mindestens ein bezahlter Sportler nimmt teil. Achtung: Mindestens 5 Jahre Bindung!
8 Einnahmen aus Sportlichen Veranstaltungen Beispiele Eintrittsgelder Startgelder Zahlungen für Übertragungsrechte Lehrgangsgebühren Ablösesummen
9 Keine sportliche Veranstaltungen Zweckbetrieb oder Vermögensverwaltung entgeltliche Übertragung v. Werberechten in Sportstätten langfristige Vermietung von Sportstätten kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Bandenwerbung entgeltliche Werbung auf Sportkleidung und Sportgeräten Verkauf von Speisen und Getränken kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder
10 Ablösesummen Die steuerliche Beurteilung richtet sich danach, ob für die sportlichen Veranstaltungen die Grenze von ,- maßgebend ist oder ob der Verein nach 67 a Abs. 3 AO auf die Anwendung dieser Grenze verzichtet hat. (Option)
11 Fall 1 Grenze von ,- EURO ist maßgebend und nicht überschritten Die vereinnahmten Ablösesummen sind Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (Zweckbetrieb). Ablösezahlungen sind grundsätzlich uneingeschränkt zulässig.
12 Fall 2 Grenze von ,- EURO ist maßgebend und überschritten Die vereinnahmten Ablösesummen sind Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Ablösezahlungen sind grundsätzlich uneingeschränkt zulässig.
13 Fall 3 Grenze von ,- EURO ist nicht maßgebend (Option) wechselnder Sportler war in den letzten 12 Monaten bezahlter Sportler vereinnahmte Ablösesummen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wechselnder Sportler war in den letzten 12 Monaten kein bezahlter Sportler vereinnahmte Ablösesummen gehören zum Zweckbetrieb
14 Fall 4 Grenze von ,- EURO ist nicht maßgebend (Option) wechselnder Sportler ist in den ersten 12 Monaten nach dem Wechsel bezahlter Sportler verausgabte Ablösesummen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wechselnder Sportler ist in den ersten 12 Monaten nach dem Wechsel kein bezahlter Sportler Ablösesummen nur bis zur Höhe der Ausbildungskosten (2.557 ) zulässig
15 Bezahlte Sportler im Sinne des 67 a AO Sportler des Vereins erhält im Jahresdurchschnitt mehr als 400 monatlich (Achtung:Grenze ist nicht für die Lohnbesteuerung maßgeblich) oder Vereinsfremder Sportler erhält vom Veranstalter Zahlungen, die über die tatsächlichen Aufwendungen hinausgehen (z.b. Preisgeld)
16 Steuerliche Folgen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb keine KSt, keine GewSt keine Verrechnung von Verlusten Verluste für Gemeinnützigkeit unschädlich Ust 7 % Teilnehmergebühren umsatzsteuerfrei KSt und GewSt wenn Einnahmen aus w.g. über ,- Verrechnung von Verlusten Gesamtverlust aus w.g. schädlich für Gemeinnützigkeit USt 19 %
17 Danke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
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