INGENIEURBÜRO PETER GERLACH

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1 INGENIEURBÜRO PETER GERLACH ING.-BÜRO GERLACH BREMEN ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A BERATENDER INGENIEUR VBI Mitglied der Ingenieurkammer Bremen Mitgl.-Nr. 95 Bau- und Raumakustik Bauphysik Schallschutz Lärmmessungen Schwingungsmessungen BREMEN ROCKWINKELER LANDSTR. 117A TELEFON 0421/ TELEFAX 0421/ Konto Bremer Landesbank BLZ UNSER ZEICHEN Fachtechnische Stellungnahme Bebauungspläne , Stade, Bahnhofsumfeld DATUM Ge/g 2011/ Unter Bezug auf den Auftrag durch die Stadt Stade, Hökerstraße 2, Stade und gemäß den vorliegenden Unterlagen wurden für das o.g. Objekt die schallimmissionstechnischen Untersuchungen durchgeführt. Nachfolgend eine Darstellung der Untersuchungsgrundlagen und eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. Untersuchungsgrundlagen Lageplan M.: 1:1000 (Auszüge s. Anlage 1) Verkehrsangaben der DB für die Bahnstrecke Cuxhaven-Hamburg (Strecke 1720) Verkehrsangaben der DB für das "Industriegleis" Schall 03 DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989) Untersuchungsauftrag Zwischen den Bebauungsplänen 469 und 470 verläuft die Bahnlinie Cuxhaven Hamburg, in nördliche Richtung zweigt davon ein genutztes "Industriegleis" ab. In der hier durchgeführten Untersuchung soll ermittelt werden, welche Schallimmissionsbelastungen und die daraus abzuleitenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 sich durch die Verkehrsbewegungen auf den Bahnstrecken im Planbereich (und darüber hinaus) ergeben. Die so ermittelten Ergebnisse sollen künftigen Bauherren im Plangebiet die Ausgangswerte für einen ausreichenden, passiven Lärmschutz gemäß DIN 4109 aufzeigen, damit die ggf. notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Bausantragsverfahren nachgewiesen werden können.

2 INGENIEURBÜRO PETER GERLACH, ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A, BREMEN Bebauungspläne , Stade Seite 2 zur Stellungnahme vom Untersuchungsansätze Als Ausgangswerte für die Berechnungen wurden die Verkehrsmengenangaben der DB für die Strecke Nr "östlich Bahnhof Stade" verwendet. Hierfür wurden nicht die aktuellen, sondern die Prognosedaten für das Jahr 2025 berücksichtigt, da der Schutz der Anwohner auch in der Zukunft noch sicher gewährleistet ist. Zu diesem Zweck wurde auch der Zuschlag gemäß DIN 4109, Abs in den Untersuchungsergebnissen berücksichtigt. Von der DB wurden folgende Verkehrsmengen für die Tageszeit von 6-22 Uhr angegeben: Zugart Anzahl/Tag Länge [m] Geschwindigkeit [km/h] Scheibenbremsen % GZ-E RE-E S Für die Nachtzeit (22-6 Uhr) wurden folgende Werte genannt: Zugart Anzahl/Nacht Länge [m] Geschwindigkeit [km/h] Scheibenbremsen % GZ-E RE-E S Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf beide Gleise. Da beide Gleise (Nord- und Südgleis) getrennt in die Berechnungen eingestellt werden, sind die vorgenannten Mengen jeweils hälftig auf beide Gleise aufzuteilen. Aus den vorstehenden Verkehrsmengen errechnet sich die Geräuschemission je Fahrtrichtung mit L m (25) = 62,9 db(a) am Tag und 60,6 db(a) in der Nacht. Von den Gleisen der DB zweigt das sog. "Industriegleis" in nördliche Richtung ab, über das verschiedene Betriebe im Güterverkehr versorgt werden. Für die eingleisige Strecke werden von der DB folgende Verkehrsangaben gemacht: Tag (6-22 Uhr): 13 Fahrten Nacht (22-6 Uhr: 3 Fahrten Die Fahrten können durch eine einzelne Löck ebenso erfolgen wie durch Güterzüge bis 300 m Länge. Hier wird eine mittlere Zuglänge von 150 m für alle Züge angenommen. Die Fahrgeschwindigkeit wurde mit 25 km/h angegeben. Für die eingleisige Strecke errechnen sich Geräuschemissionen von L m (25) = 46,8 db(a) am Tag und 43,4 db(a) in der Nacht.

3 INGENIEURBÜRO PETER GERLACH, ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A, BREMEN Bebauungspläne , Stade Seite 3 zur Stellungnahme vom Untersuchungsergebnisse Alle Berechnungen wurden mit Hilfe des geprüften Programms "IMMI 2009" durchgeführt. Die Gesamtübersicht ist aus der beigefügten Anlage 1 zu ersehen. Die Gleisanlagen wurden jeweils in westliche, nördliche und südöstliche Richtung weit über den Bereich der Bebauungspläne hinaus verlängert, um die Einwirkung der entfernten Streckenbereiche auf das Plangebiet korrekt zu erfassen. Diese Verlängerung ist auf der Anlage 1 nicht dargestellt, können aber bei Bedarf aus den beigefügten Anlagen (Ausgangswerte) entnommen werden. Die Berechnungen erfolgten gemäß "Schall 03". In den Anlagen 2-5 sind die Ausgangswerte der Berechnungen aufgelistet, in der Anlage 6 ist die Berechnungsmethode aufgeführt. In der Anlage 7 sind die Untersuchungsergebnisse für die lautere Tageszeit dargestellt. Die Belastungen in der Nachtzeit liegen 2,3 db(a) unter denen der Tageszeit. Untersucht wurden die Belastungen im Planbereich unter den vorstehenden Bedingungen während der Tages- und Nachtzeit. Für die höhere Belastung in der Tageszeit ergeben sich die Grenzen für die Lärmpegelbereiche wie folgt: Grenze Lärmpegelbereich III zu II: 45 m Grenze Lärmpegelbereich II zu I: 95 m Die vorstehenden Abstandsangaben beziehen sich auf den Abstand zwischen der Achse mittig zwischen beiden Gleisen und der Grenze der Lärmpegelbereiche und sind in der Anlage 6 dargestellt. Die Grenzen der Lärmpegelbereiche verlaufen parallel zur Bahnstrecke Hamburg-Cuxhaven. Lediglich im unmittelbaren Nachbereich des "Industriegleises" verschiebt sich die Grenze zwischen LPB II und LPB I etwas in nördliche Richtung (s. Anlage 7). Für einen minimalen Teilbereich des südlichen Bebauungsplans ergibt sich (im Nahbereich der Unterführung, s. Anlage 7) eine Einstufung in LPB IV. Hinweis zur Verwendung der Untersuchungsergebnisse: In der Plandarstellung der Bebauungspläne sollten die Grenzen der Lärmpegelbereiche grafisch dargestellt und entsprechend beschriftet werden. So kann jeder potentielle Bauherr bereits bei der Betrachtung des Planes erkennen, in welchem Bereich sein Objekt liegt. Die Darstellung im Plan reicht für den Bauherrn und die zuständige Behörde aus, um die im Bauantragsverfahren notwenigen Nachweise gemäß der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 führen bzw. prüfen zu können.

4 INGENIEURBÜRO PETER GERLACH, ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A, BREMEN Bebauungspläne , Stade Seite 4 zur Stellungnahme vom Hinweise zur Belastung im Plangebiet: Da lediglich ein kleiner Bereich im Plangebiet im Lärmpegelbereich III liegt, der weit überwiegende Planbereich im die Lärmpegelbereiche II und I fällt, sind keine wesentlichen Kostensteigerungen für die Wohngebäude zu erwarten. Die im Lärmpegelbereich II und I notwendigen, passiven Schutzmaßnahmen werden durch die aus wärmetechnischen Gründen sowieso notwendigen Maßnahmen bereits erfüllt. Selbst im LPB III sind für schützenswerte Räume i.d.r. auch keine relevanten Kostenerhöhungen zu erwarten, lediglich wenn zur lärmbelasteten Seite hin sehr große Fensterflächen geplant werden könnten leichte Kostenerhöhungen anfallen. Nach den hier vorliegenden Vorplanungen sind für den Bereich mit LPB IV keine schützenswerten Gebäude vorgesehen. Aufgestellt: Bremen, den Anlagen (Peter Gerlach, Dipl.-Ing.)

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