Hinweise für eine erfolgreiche Lieferung nach Russland

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1 Hinweise für eine erfolgreiche Lieferung nach Russland Wer die Geschäfte mit Russland betreibt, kommt nicht daran vorbei, sich mit Zollfragen zu beschäftigen. Daher muss eine Lieferung ins größte Flächenland der Welt gründlich und frühzeitig geplant werden. Vor allem die jüngsten Ereignisse wie die Schaffung eines einheitlichen Zollgebiets im Rahmen der Zollunion mit Belarus und Kasachstan sowie der Beitritt Russlands in die WTO verdienen besondere Aufmerksamkeit. Zollabfertigung Die Zollabfertigung in Russland wird grundsätzlich mithilfe eines Zollrepräsentanten (ehemals Zollbroker) durchgeführt. Dieser Begriff wurde mit dem einheitlichen Zollkodex der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan im Juli 2010 neu ausgelegt. Ein Zollrepräsentant ist eine russische juristische Person und darf im Namen des Deklaranten die Zollabfertigung durchführen. Ein Deklarant darf laut dem Kodex nur eine in der Zollunion ansässige Person, z.b. der russische Käufer, sein, da er letztendlich für die Bezahlung der Zölle und Steuern sowie für die Einhaltung der nichttarifären Maßnahmen verantwortlich ist. Nur in wenigen bestimmten Fällen darf eine ausländische Person als Deklarant auftreten, wenn z.b. ein deutsches Unternehmen eine ordentlich angemeldete Repräsentanz in einem der Mitgliedsländer hat. Es ist zu empfehlen, bereits in der Anfangsphase, also während des Abschlusses des Vertrags mit dem Käufer der Ware, den Zollrepräsentanten einzubeziehen. Besonders bei größeren Investitionsprojekten, wie die Errichtung einer Fabrik oder Lieferung von ganzen Industrieanlagen mit langfristiger Garantieleistung soll der Zollrepräsentant von Anfang an das Projekt mitbegleiten. Der Umfang seiner Dienstleistung, seine Kompetenzen und andere Bedingungen sind in dem Vertrag zwischen dem russischen Käufer und dem Zollrepräsentanten festgelegt. Die Erfahrung, das Vorhandensein spezieller Software und gute Beziehungen zu den russischen Zöllnern vor Ort spielen bei der Wahl eines Repräsentanten eine große Rolle. Denn diese Faktoren können die Zollabfertigung enorm beeinflussen. Er muss lizenziert und im Register des russischen Föderalen Zolldienstes eingetragen sein. Die Liste wird von der Behörde geführt und regelmäßig auf ihrer Internetseite aktualisiert ( Der deutsche Exporteur stellt seinerseits die kommerziellen Dokumente und andere Informationen über die Waren zur Verfügung, die für die Zollabfertigung notwendig sind. Die Transportdokumente werden vom Spediteur, Frachtführer (Verfrachter) bzw. Zollbeförderer vorbereitet. Folgende Dokumente müssen eine Warenlieferung begleiten und dem Deklaranten zur Verfügung stehen: Kaufvertrag Der Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer (Importeur) und Verkäufer (Exporteur) geschlossen. Der Vertrag wird in meisten Fällen außer Deutsch gleichzeitig auch in Russisch verfasst bzw. ins Russische übersetzt. Eine Kopie reicht für die Zollzwecke meistens aus. Rechnung Eine Rechnung (Invoice) ist ein sehr wichtiges Dokument für die Zollabfertigung und muss folgende Angaben beinhalten: Warenbezeichnung, Anzahl, Einzelpreis/Gesamtsumme,

2 Datum, Nummer des Dokuments, Namen und Adressen des Käufers und Verkäufers, Lieferbedingungen (Incoterms ), Fristen, Bezahlung, Preis, Währung, Warencode. Die Rechnung muss abgestempelt und unterschrieben sein. Vor allem der Warencode, das Bruttogewicht und der Preis müssen verständlich und gut leserlich sein. Wichtig ist dabei, dass diese Informationen mit den Angaben in TIR und CMR identisch sind, sonst verzögert sich die Zollabfertigung wegen jeder Unstimmigkeit. Wenn bei Warenlieferungen der Empfänger keiner Zahlungsaufforderung nachgehen muss, wird eine Pro-forma-Rechnung mitgesendet. Das betrifft Ersatzlieferungen, Mustersendungen für Messen und für Zertifizierungszwecke, Reparatur usw. Damit die russischen Zöllner eine solche Rechnung auch anerkennen, muss sie auch als solche bezeichnet werden. Empfohlen wird die Bezeichnung Pro-forma-Invoice. Packliste Eine Packliste hat ähnliche Angaben wie die Rechnung und beinhaltet zusätzlich Informationen übers Gewicht der Lieferung und der Verpackung, das Volumina und die Art der Verpackung. Es ist möglich, die oben genannten Informationen auch in der Rechnung anzugeben. In meisten Fällen wird jedoch eine Packliste mitgesendet, besonders bei größerem Lieferumfang mit vielen Warenpositionen. Frachtpapiere (CMR, CIM, Konnossement, Luftfrachtbrief) Welche Frachtpapiere mitgeführt werden, hängt von der Art und Weise des Transports. Die Mitführung solcher Papiere ist auf jeden Fall verpflichtend. Ursprungsnachweise Die Bestätigung des Warenursprungs ist besonders dann gegeben, wenn auf die gelieferten Waren Antidumping- oder Schutzzölle bzw. Quoten angewandt werden. Für die Lieferungen aus Deutschland wird grundsätzlich ein Ursprungszeugnis, ausgestellt von den zuständigen Industrie- und Handelskammern, mitgesendet. Im Handel mit den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) besteht im Rahmen des Freihandelsabkommens eine präferenzielle Behandlung von Waren mit Ursprung in diesen Ländern. Es wird mit dem Ursprungszertifikat CT-1 bestätigt und befreit die Waren von Zöllen und Steuern. Je nach Land gibt es Ausnahmen vom Freihandel. Das sind meistens Fleischerzeugnisse, Kraftfahrzeuge, Mineralölerzeugnisse usw. Es ist zu empfehlen, alle Dokumente neben deutscher bzw. englischer auch in russischer Sprache zu verfassen. Weitere Dokumente Der Deklarant oder sein Zollrepräsentant kann im Laufe der Vorbereitung für die Anmeldung von Waren zusätzliche Dokumente anfragen. Beispielsweise kann das die technische Dokumentation für die Ermittlung der korrekten Warenposition oder die Preislisten für die Bestätigung des Warenwertes sein, was öfters zum Misstrauen seitens des deutschen Exporteurs führt. Sowohl der russische Zoll als auch der Zollrepräsentant garantieren die Geheimhaltung der Inhalte der Dokumente. Sie werden nur für interne Zwecke für eine optimale Zollanmeldung gebraucht.

3 Für Waren, die Anforderungen der technischen Regulierung unterliegen, sind Konformitätszertifikate bzw. -Erklärungen, tierischen und pflanzlichen Ursprungs entsprechende Veterinär- bzw. Pflanzengesundheitszeugnisse notwendig. In der Praxis wird ein Ausfuhrdokument des Exportlandes (Ausfuhrbegleitdokument) zusätzlich mitgesendet, das die vorhandenen Informationen für die Anmeldung bestätigt. Zollwert Der Zollwert wird vom Deklaranten selbst oder von dem in seinem Namen tätigen Zollrepräsentanten laut den kommerziellen Dokumenten ermittelt (Kaufvertrag, Rechnung). Die Hinzurechnungen bzw. Abzüge werden je nach Art der Lieferung (z.b. Incoterms 2010) entsprechend berücksichtigt. Der russische Zoll hat eigene Datenbanken und prüft bei jeder Zollabfertigung die Richtigkeit des angegebenen Wertes. Im Fall wenn der Zoll den angegebenen Wert in Dokumenten für zu niedrig hält, werden schriftlich zusätzliche Dokumente für seine Bestätigung verlangt. Bis diese vorgelegt werden, muss eine Garantie (Sicherheitsleistung) gewährleistet werden, dass die Zölle und Steuern bezahlt werden. Die Ware kann dabei bedingt für den freien Verkehr abgefertigt und verwendet werden. Die Sicherheit muss nicht geleistet werden, wenn die Summe aller Zollabgaben, die bezahlt werden müssen, den Wert von 500 Euro nicht übersteigt. Der Zollrepräsentant wird seinerseits nach den Dokumenten fragen, wie Preislisten vom Hersteller, Ausfuhrerklärung des Exportlandes, Erklärung über die Lieferbedingungen und weitere Dokumente, die den Wert der gelieferten Ware bestätigt. Der Zoll kann den Wert nach oben korrigieren, das als Folge zur Erhöhung der Einfuhrabgaben führt. Eine Anmeldung der Angaben über den Zollwert (Zollwertanmeldung) wird zu der Zollerklärung beigefügt. Die Ausnahmen betreffen Fälle, wenn z.b. die Ware für kommerzielle Zwecke mit einem Warenwert von bis zu 200 Euro eingeführt wird oder laut der Gesetzgebung von den Einfuhrabgaben befreit ist (für humanitäre Hilfe usw.). Auch private Einfuhr ist davon befreit. Lieferung Die Wahl des Transports und die Lieferbedingungen laut Incoterms 2010 werden im Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer festgelegt. Der Umfang der Lieferung, die Art der Waren und andere Faktoren können diese Wahl beeinflussen. Der Zollrepräsentant kann einen passenden Spediteur oder Beförderer für das jeweilige Frachtgut auswählen und ihn für die Beförderung beauftragen. Viele Waren nach Russland werden im Straßengüterverkehr im Transitverfahren, z.b. über Belarus befördert. Die Grenzzollstelle prüft die Begleitdokumente und macht dort ihre Anmerkungen. Die für die Fracht verantwortliche Person hat dafür zu sorgen, dass die Dokumente mit einem entsprechenden Hinweis in den Transportdokumenten vermerkt werden, wenn die Waren einer sanitären und (oder) veterinären Kontrolle bzw. einer staatlichen Registrierung unterliegen. Sonst wird die Lieferung am Bestimmungsort in den gewünschten Zollverfahren nicht übergeführt und muss entweder wieder ausgeführt oder für die Staatskasse aufgegeben werden. Sobald die Ware den Bestimmungsort erreicht hat, gilt der Transit als beendet. Das Frachtgut wird dem Zoll gestellt, der seinerseits innerhalb einer Stunde die Transportdokumente registriert. Innerhalb von drei Stunden ist der Beförderer oder eine andere berechtigte Person verpflichtet, die gestellten Waren zu einem bestimmten Zollverfahren anzumelden. Wird die Frist nicht eingehalten, bekommen die Waren die Rechtsstellung von Waren in vo-

4 rübergehender Verwahrung und müssen im speziellen Lager oder am anderen Ort unter zollamtlicher Überwachung vorübergehend gelagert werden. Vorübergehende Verwahrung Die Gründe, wann der Deklarant die Waren nicht sofort zu einem Zollverfahren, sondern zur vorübergehenden Verwahrung anmeldet, können unterschiedlich sein, z.b.: Die Einfuhrzölle können nicht direkt gezahlt werden, Das Frachtgut wird nicht sofort, sondern in Teillieferungen, geliefert, Zusätzliche Dokumente müssen nachgereicht werden usw. Der Beförderer oder andere verantwortliche Personen müssen alle für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwahrung notwendigen Dokumente dem Zollamt zur Verfügung stellen. Innerhalb einer Stunde registrieren die Zollbeamten die Dokumente. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Frist der vorübergehenden Verwahrung, die grundsätzlich zwei Monate beträgt. Mit einer schriftlichen Erklärung der für die Ware verantwortlichen Person kann die Dauer bis zu maximal vier Monaten verlängert werden. In der Praxis wird die maximale Frist meistens in Anspruch genommen. Mit Ablauf der Frist der vorübergehenden Verwahrung müssen die Waren zu einem bestimmten Verfahren angemeldet werden. Andernfalls müssen diese wieder ausgeführt bzw. in das Staatseigentum übergeführt werden. Zollanmeldung Die Waren müssen vom Deklaranten selbst oder von dem in seinem Namen handelnden Zollrepräsentanten zu dem betreffenden Verfahren angemeldet werden. Das im Rahmen der Zollunion mit Belarus und Kasachstan nach wie vor geltende Ansässigkeitsprinzip besagt, dass die Zollanmeldung nur beim russischen Binnenzollamt und nur von einer in Russland registrierten juristischen Person abgegeben werden kann. Die Zollanmeldungen werden in schriftlicher Form oder mit Mitteln der Datenverarbeitung (elektronisch) in Russisch abgegeben. In der Praxis ist die elektronische Form weit verbreitet, da die für die Zollabfertigung zuständigen Wirtschaftsbeteiligten heutzutage über eine ausreichende IT-Infrastruktur zur Kommunikation mit den Zollämtern verfügen. Der Übergang zur elektronischen Zollanmeldung wird zum verpflichtend. Das Portal für die elektronische Anmeldung befindet sich auf der Internetseite des russischen Zolldienstes ( Für die Anmeldung von Waren in ein bestimmtes Zollverfahren, ausgenommen im Transitverfahren, wird eine Waren-Zollerklärung verwendet. Im Transitverfahren wird zusätzlich eine Transit-Zollerklärung abgegeben. Die Frist zur Abgabe der Zollerklärung beim zuständigen Zollamt gleicht der maximalen Frist zur vorübergehenden Verwahrung und beträgt vier Monate nach der Wareneinfuhr in das Zollgebiet. Sie wurde mit dem neuen Zollkodex im Vergleich zu den bisherigen 15 Tagen verlängert. Innerhalb von zwei Stunden muss die abgegebene Zollerklärung vom zuständigen Zollbeamten registriert sein. Die Registrierung kann aus bestimmten Gründen innerhalb dieser Frist abgelehnt werden.

5 Vorabanmeldung Die russische Gesetzgebung sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Anmeldung der Drittlandswaren bei Lieferungen nur im Straßengüterverkehr und per Eisenbahn vor. Die Zollerklärung kann in diesem Fall vor der physischen Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der mit Belarus und Kasachstan gültigen Zollunion abgegeben werden. Die fehlenden Angaben müssen nachträglich vor der Überführung von Waren zu dem betreffenden Verfahren eingetragen werden. Nach der Registrierung der Zollanmeldung beim Zoll muss die Fracht innerhalb von 30 Tagen gestellt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen, das Einhalten der Fristen und die einwandfreie Kommunikation zwischen dem Deklaranten und dem Beförderer von Waren sind dabei die wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Anmeldung. Überführung von Waren in ein bestimmtes Zollverfahren Das Verbringen von Waren in ein bestimmtes Zollverfahren beginnt mit der Abgabe einer Zollerklärung und (oder) oder anderer Dokumente, die laut dem Zollgesetz für das jeweilige Zollverfahren notwendig sind. Das Zollamt muss die Waren spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Tag der Registrierung der Zollerklärung in ein angemeldetes Zollverfahren überführen. Das sind praktisch zwei Tage, die er für die Prüfung der Unterlagen und die Durchführung von Kontrollen in Anspruch nimmt. Für die Freigabe von Waren in das Zollverfahren des Exports gilt die Frist von maximal vier Stunden, wenn die Waren keinen Exportzöllen unterliegen. Die oben genannten Fristen können maximal zehn Tage nach einer Zustimmung seitens der Zollleitung betragen, wenn die Zöllner aus erklärten Gründen längere Fristen für die Zollkontrolle benötigen. Risikomanagement Die russischen Zöllner wie die europäischen wenden ein Risikomanagementsystem an, das für die Auswahl der zu kontrollierenden Waren und (oder) Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass die Zollbehörden nach einer Prüfung der Zollanmeldung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit die Durchführung einer besonderen Zollkontrolle veranlassen. Das System beinhaltet gegenwärtig annähernd 180 verschiedene Risikoprofile, anhand derer die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos, dessen Höhe und mögliche Auswirkungen ermittelt werden. Häufiger betroffen sind von Kontrolle bestimmte Arten von Waren, die laut Zoll stärker von grauen Importen gefährdet sind. Je nach Maß der Zollkontrolle kann es Verzögerungen geben und (oder) dazu führen, dass zusätzliche Dokumente angefragt werden. Daher ist es sehr wichtig, die Angaben bezüglich der Warennummer, Warenbezeichnung und des Warenwertes korrekt anzugeben und solche mit ausreichenden Unterlagen zu belegen. Zusammengefasst werden die Waren dann in ein angemeldetes Zollverfahren übergeführt, wenn: alle Lizenzen, Zertifikate, Genehmigungen und anderen notwendigen Dokumente dem Zoll vorgelegt werden, alle Bedingungen für die Überführung von Waren in ein bestimmtes Verfahren von verantwortlichen Personen erfüllt sind, der Zollschuldbetrag bezahlt bzw. eine Sicherheit geleistet wurde. Die Richtigkeit der Angaben und das Einhalten der Fristen sind selbstverständlich die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zollanmeldung.

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