Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)
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- Wilfried Krämer
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1 FVG - Fahrbahnmarkierung und Verkehrsleittechnik GmbH Hauptstraße Dahlenburg BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: Telefax: j.mitzinger@lkharburg.de Mein Zeichen: (Bei Antwort bitte angeben) 2017B00230/30.5-JM Ihr Antrag vom: Ihr Zeichen: Datum: Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) gem. 45 Abs. 1 StVO, 44 Abs. 1 Satz 1 StVO gem. 45 Abs Durchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und / oder Verkehrssicherung(en) Fahrbahneinengung Halbseitige Sperrung des Verkehrs Gesamtsperrung des Verkehrs Teilweise Sperrung Gehweg Gesamtsperrung Gehweg Sperrung Fahrradverkehr Sicherung Straße Sicherung Gehweg Sperrung für Fahrzeuge über: t Gesamtgewicht m Breite m Länge m Höhe Ergänzende Festlegungen: Ort / Straße der Sperrung: Ortsteil: Betroffene Straßen: Ortslage: Nenndorf, Bremer Straße, K 85 Zufahrt ALDI, Rossmannn etc. KVP Bremer Straße / Eckeler Straße Dauer der Sperrung: vom: bis: Zeitraum: Grund der Sperrung: Markierungsarbeiten Ortsbesichtigung durchgeführt
2 - 2 - Landkreis Harburg 2. Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Beschilderungs-/mleitungsplan Datum:.. Regelplan-Nr. - innerorts - Verkehrszeichenpläne Anlage 1 & 2 (B I / 6) Datum: Regelplan-Nr. - außerorts - Datum:.. mit Lichtzeichenanlage Typ: Funk-Ampel Steuerung: keine Angabe Verkehrssicherungseinrichtung: Datum:.. Änderungen am Regelplan: 3. Verkehr wird umgeleitet ohne Gelbmarkierung über Ohepark und Am Hatzberg sowie in der Gegenrichtung (VZ-Plan Anlage 3) Anlieger frei bis: Baustelle 4. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Geplanter Termin: , 10:00 hr bis 17:00 hr Ausweichtermine - falls die Markierungsarbeiten witterungsbedingt am nicht durchgeführt werden können sind der oder jeweils von hr Wechselseitige Verkehrsführung auf der K 85 / K 12 mit LSA analog Regelplan B I / 6 ohne Gelbmarkierung. Die LSA ist mit maximaler Grünzeit in FR Eckel zu schalten (Busverkehr mit Anschluss an den Metronom). Vollsperrung mit Z 600 (Absperrschranke), Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Sackgassenregelung in der Bremer Straße. Vollsperrung zum neuen Nahversorgungszentrum mit Z 600 (Absperrschranke) und Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Infotafel sowie die Haltverbote mit Z (Angang) und Z (Ende) sind eine Woche vorher aufzustellen. mleitungsbeschilderung mit Z , Z , Z und Z über Ohepark - Am Hatzberg und in der Gegenrichtung. Bei Aktivierung der Bedarfsumleitungen der BAB 1, ist die Absicherung unverzüglich zu räumen. Abfallentsorgungstermine: Hausmüll: gelber Sack: blaue Tonne: --- Grünabfall: --- Polizeikommissariat Seevetal Telefon: h - Bereitschaftsdienst der AVS Lehrte GmbH Tel:
3 - 3 - Landkreis Harburg Verantwortlicher Herr Andreas Harwege Bauleiter: Telefon / Funktelefon: Telefon: Handy: Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 Verkehrssicherer:. Andrea Söhl ( AVS Lehrte GmbH ) Verkehrssicherer ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 Telefon: Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung, spätestens zum o.g. Zeitpunkt. Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und nterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. 6. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen unter 8. sind, soweit diese zutreffen, zu beachten. 7. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.v.m. Geb.-Nr. 261 in der derzeit geltenden Fassung. Festgesetze Gebühr: Auslagen: Gesamtbetrag: 60,00 ER 0,00 ER 60,00 ER 8. Auflagen: 8.1. Eine Ausfertigung dieser Anordnung mit Regelplänen bzw. Verkehrszeichenplänen ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde vorzulegen Beschaffung, Anbringung und nterhaltung der Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrvorrichtungen sowie deren Bedienung und Beleuchtung gehen zu Ihren Lasten Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der StVO, den VwV-StVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein Die Beschilderung ist dem Baufortschritt anzupassen. Bei grundsätzlichen Änderungen müssen die Verkehrsbeschränkungen neu beantragt werden Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken, berührungsfrei zu durchkreuzen oder zu entfernen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Verkehrszeichen entstehen Sind Lichtzeichen im Beschilderungs- oder mleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstellen vom Steuergerät aus voll überschaubar sein. Ggf. sind zur
4 - 4 - Landkreis Harburg Überwachung zwei Warnposten mit Sprechfunk einzusetzen. Es sind nur noch LSA mit verkehrsabhängiger Steuerung einzusetzen Die Baugruben sind nach allen Seiten und die Längsaufgrabungen im Fußgängerbereich geschlossen mit Absperrschranken abzusichern. Hier sind besonders die Bestimmungen der ZTV-SA 97 Nr zu beachten Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, sind Absperrungen durch gelbe oder rote Warnleuchten zu kennzeichnen. Absperrschranken für Teilsperrungen mit mindestens 3 gelben Warnleuchten und Vollsperrungen mit mindestens 5 roten Warnleuchten. Jeweils Dauerlicht kein Blinklicht Bushaltestellen, die sich innerhalb einer Baustelle befinden und deshalb nicht bedient werden können, sind in Absprache mit dem Verkehrsbetrieb aufzuheben oder zu verlegen. Haltestellen dürfen nicht durch Erdaushub oder Material unbenutzbar gemacht werden Die Müllabfuhr ist jederzeit sicherzustellen. Abfuhrtermine finden Sie unter: Ansonsten wird auf die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( RSA ) hingewiesen Weitere Auflagen behalte ich mir vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen gemäß 49 Abs. 4 Nr.3 StVO eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden können. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des rkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO, Nds. GVBl S. 367, mit Änderungen in Nds. GVBl S. 250) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch auf dem elektronischen Weg Klage erhoben werden. Die Klage ist in diesem Fall mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über den Zugang über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu erheben. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mitzinger Anlagen: Verkehrszeichenplan Regelplan Kostenbescheid Sonstige: Busfahrpläne Verteiler: Antragsteller PK Seevetal Gemeinde Rosengarten Betriebe 81 & 84 im Hause BGS KVG-Hittfeld AM Hittfeld ELZ & DRK AVS Lehrte GmbH
5 Nenndorf, KVP K85 / K12 Hier: Verkehrsführung gem. Regelplan B I/6 und B I/17 - Bauphase 1 Anlage 1 Ausführungszeitraum: vorauss , 10:00-17:00 hr (witterungsabhängig, da Markierungsarbeiten) Aus- und Einfahrt gesperrt am , h Reg.-Nr.: Baubeginn: Bauende: Ortsteil: Ort, Straße: Firma: 2017B00230 Blatt: Nenndorf Bremer Straße FVG - Fahrbahnmarkierung und Verkehrsleittechnik GmbH erstellt am : AVS Lehrte GmbH NL Hamburg Hamburger Straße Rosengarten Andrea Söhl Telefon 04108/ Telefax 04108/ andrea.soehl@avs-verkehrssicherung.de Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr
6 Nenndorf, KVP K85 / K12 Hier: Verkehrsführung gem. Regelplan B I/6 und B I/17 - Bauphase 2 Anlage 2 Ausführungszeitraum: vorauss , 10:00-17:00 hr (witterungsabhängig, da Markierungsarbeiten) Aus- und Einfahrt gesperrt am , h erstellt am : Reg.-Nr.: Baubeginn: 2017B00230 Blatt: AVS Lehrte GmbH NL Hamburg Hamburger Straße Rosengarten Bauende: Ortsteil: Ort, Straße: Nenndorf Bremer Straße Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr Firma: FVG - Fahrbahnmarkierung und Verkehrsleittechnik GmbH Andrea Söhl Telefon 04108/ Telefax 04108/ andrea.soehl@avs-verkehrssicherung.de
7 Nenndorf, KVP K85 / K12 Hier: mleitung und Hinweistafeln siehe Anlage 1 und Anlage 2 Anlage 3 1 Bremen Hamburg Dibbersen Frei bis Schulstraße Richtung und Dibbersen 1 folgen Richtung und 7 Hamburg folgen Reg.-Nr.: Baubeginn: Bauende: Ortsteil: Ort, Straße: Firma: 2017B00230 Blatt: Nenndorf Bremer Straße FVG - Fahrbahnmarkierung und Verkehrsleittechnik GmbH erstellt am : AVS Lehrte GmbH NL Hamburg Hamburger Straße Rosengarten Andrea Söhl Telefon 04108/ Telefax 04108/ andrea.soehl@avs-verkehrssicherung.de Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr
8 Gehweg Regelplan BI/6 mod. 2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage ) Querabsperrung durch Absperrschranke [H=250 mm] oder einseitige Leitbaken Mindestens 3 einseitige Warnleuchten 0 Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 10 m Doppelseitige Warnleuchten auf jeder 2. Leitbake 1) min. 2,75 *) *) 1,0 2) Länge für die signaltechnische Berechnung *) Doppelseitige Leitbaken und Warnleuchten Querabsperrung durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1-2 m quer 0,6-1 m Einseitige Warnleuchten auf jeder Leitbake Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschranken [H=100 mm] und ggf. Tastleisten Warnleuchten doppelseitig oder mit Rundumlicht, Abstand max. 10 m 1) Kann in Ausnahmefällen unterschritten werden (s.teil B, Abschn ) andere Breiten s. Teil B, Abschn ) Prüfung erforderlich, ob verkehrsabhängige Schaltung zweckmäßig 3) 0-10 Maße in Metern Reg.-Nr.: Baubeginn: 2017B00230 Blatt: Bauende: Gehweg Ortsteil: Ort, Straße: Firma: Nenndorf Bremer Straße FVG - Fahrbahnmarkierung und Verkehrsleittechnik GmbH Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)
I-Bau Behringen GmbH Heidkamp 1 29646 Bispingen BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: 04171 693-740 Telefax: 04171 687-740 E-Mail: j.mitzinger@lkharburg.de
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