Wilfried Schnetz Emil-Nolde-Weg 12/1 D Sindelfingen

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1 Wilfried Schnetz Emil-Nolde-Weg 12/1 D Sindelfingen W.S. EMIL-NOLDE-WEG 12/ SINDELFINGEN Einschreiben Rückschein Regierungspräsidium Stuttgart Postfach Stuttgart Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A 81 zwischen AS Sindelfingen-Ost und AS Böblingen/Hulb Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer des Grundstückes Emil-Nolde-Weg 12/1, Sindelfingen. Dieses ist seit 1977 bebaut. Das Gebäude liegt in unmittelbarer Nähe der Autobahn und ist mit der Westseite (Schlafzimmer) in direkter Luftlinie mit der unbebauten Zone zwischen den Gebäuden Nr. 3 und 4 der Häuser der Konfektion und deshalb schon heute durch den Verkehrslärm der bestehenden Autobahn einer enormen unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt. Ein Öffnen des Schlafzimmerfensters (Westseite) während der Nachtruhe ist absolut unmöglich. Aufgrund der unerträglichen Lärmbelästigung analog eines Autobahnrastplatz - habe ich nachträglich ein Dachfenster zur Ostseite einbauen lassen. Dies hat bis vor ein paar Jahren einen wenn auch nicht all zu große Erleichterung gebracht. Seit der Rodung des Waldes zu Gunsten der neuen Autobahnraststätte Sindelfingen Wald an der A 8, ist diese Erleichterung bei Ostwind absolut nicht mehr gegeben. Ein Öffnen bzw. Kippen der Fenster während der Nachtruhe ist aufgrund des ungeheuerlichen und ständigen Lärmpegels nicht möglich. Durch den neuen, erweiterten Ausbau der A 81 würde ich durch Verkehr und Lärm weiterhin erheblichen und für mich inakzeptablen Lärmbelästigungen ausgesetzt werden. Von einer Wertminderung meines Anwesens ganz zu schweigen. Um das voraussehbare ansteigende Verkehrswesen zu entlasten, war in den 70er/80er Jahren eine Querverbindung der Autobahn A 81 Leonberg/ Gärtringen/ Herrenberg mit teilweise bereits fertig gestellten Anschlussstücken und Brücken geplant. Dieser Ausbau welcher sicherlich eine weitaus bessere Optimierung der Verkehrsströme Nord nach Süd gebracht hätte - wurde mit dem Hinweis einer Untertunnelung bzw. Überdeckelung bei einer notwendigen Erweiterung der A 81 zerworfen. An diese Zusagen haben sich die seinerzeitigen Gesprächspartner und Politiker zu halten. T:\BRIEFE\privrsws\A81\Einspruch_ doc Seite 1 von 5

2 Daher erhebe ich gegen den geplanten Ausbau der Autobahn folgende Einwendungen: 1. Verkehrsprognose Die Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Bender + Stahl vom September 2004 schließt aus einem Abgleich des Planungsfalls 1 mit dem Planungsfall 0, dass durch den 6streifigen Ausbau der A 81 ca Kfz/24 h bis ca Kfz/24 h vom untergeordneten Straßennetz auf die A 81 zurückverlagert werden (S. 23). Da der Ausbau der A 81 diese bisher ausgesprochen stauträchtige Strecke auch für den weiträumigen Verkehr zusätzlich attraktiv macht, ist noch nicht abgeklärt, ob mit der vom Gutachter ermittelten Zurückverlagerung auch zusätzlicher, durch die gesteigerte Attraktivität dieser Strecke induzierter Verkehr erfasst ist. Dies könnte auch im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neuen Landesmesse beim Flughafen ab dem Jahr 2007 von Bedeutung sein. Der Gutachter hat daher seine Untersuchung hinsichtlich des induzierten Verkehrs und der Auswirkungen der neuen Landesmesse zu ergänzen. Weiter sollte der Gutachter klarstellen, welche Verkehrsmengen aus der Erschließung und Bebauung des ehemaligen Flugfeldes berücksichtigt sind (s. S. 20 oben). 2. Deckel Die Städte Böblingen und Sindelfingen haben eine Überdeckelung der Autobahn zwischen Böblingen und Sindelfingen eingefordert, als die Entscheidung gefallen ist, die im Zuge der A 81 geplante Verbindung von Leonberg nach Gärtringen nicht zu bauen, sondern den gesamten Verkehr zwischen Sindelfingen und Böblingen hindurchzudrücken. Dem ist im politischen Raum (Land) nicht widersprochen worden mit der Folge, dass dies als rechtsverbindliche Zusage verstanden worden ist (s. z.b. Wochendienst, 12. Jahrgang, Nr. 45 November 1984, S.10). Daher ist die Ausbaustrecke zumindest zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost, Sindelfingen-Böblingen und Böblingen-Ost zu überdeckeln. Dies ist in der Optimierungsvariante 4 anhand eines 1,9 km langen Tunnels untersucht worden (Erläuterungsbericht S. 16). Diese Variante ist jedoch aufgrund zu hoher Kosten (sonstiger Schallschutz: 12 Mio. - Tunnel: 90 Mio. ) verworfen worden. Die Art der Bewertung ist undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Wurden bzw. werden die Austauschkosten des Flüsterasphalts gegengerechnet? Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die Staus beim Austausch des Asphalts entstehen? Kostengünstigere Lösungen wie etwa ein Lärmschutztunnel nach dem System der Firma Züblin sind nicht untersucht worden. Daher fordere ich, alle T:\BRIEFE\privrsws\A81\Einspruch_ doc Seite 2 von 5

3 Möglichkeiten zu überprüfen, mit möglichst geringen Kosten den erforderlichen Deckel zu verwirklichen, und Transparenz über den Auswahlprozess zu schaffen. Dabei ist auch zu prüfen, wie es sich auf die Kosten auswirkt, wenn die Fläche auf dem Deckel baulich genutzt und damit entsprechend vermarktet werden kann und eine Erschließung bzw. Reaktivierung von neu zu schaffenden Grünflächen entfällt. 3. Gradiente Für den Fall, dass ein Deckel nicht realisiert wird, sind alle Möglichkeiten zur Absenkung der Gradiente der Autobahn auszunützen. Denn je tiefer die Autobahn liegt, desto weniger breitet sich der vom Verkehr ausgehende Luftschall aus. Daher fordern wir, eingehend zu prüfen, inwieweit insbesondere zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Sindelfingen durch Absenkungen der Gradiente der aktive Lärmschutz verbessert werden kann. Bei der Unterführung Leibnizstraße (km ) beträgt die Gradientenhöhe ca. 446,00 m. Bei der Überführung der Sindelfinger/Böblinger Straße bei km beträgt die Gradientenhöhe 429,88 m. Dazwischen liegt bei km der höchste Punkt mit 448,146 m. Dieser Streckenverlauf zeigt, dass spätestens ab der Unterführung Leibnizstraße die Gradiente kontinuierlich bis zur Überführung der Sindelfinger Straße abgesenkt werden kann. Dies hat erheblich tiefere Einschnitte mit entsprechender Verbesserung des aktiven Schallschutzes zur Folge. Daher ist von dieser Möglichkeit zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes nachhaltig Gebrauch zu machen. 4. Belag Die ausgelegten Planunterlagen sehen nunmehr einen offenporigen Asphalt von km bis km vor. Dies betrifft die Strecke von der Tilsiterstraße (warum erst ab Tilsiterstraße - ist das Breuningerland und die angrenzenden Gewerbeflächen gegenüber dem Gebiet Sindelfingen-Ost/Viehweide besonders schützenswert?) im Osten bis zur Anschlussstelle Böblingen-Sindelfingen im Westen. Aus dem vorgesehenen Fahrbahnaufbau (Merkblatt für den Bau offenporiger Asphaltdeckschichten, Ausgabe 1998!) ist zu schließen, dass es sich dabei um einen einlagigen offenporigen Asphalt handeln soll. Dies ist unzureichend. Die Ausbaustrecke ist zumindest zwischen dem Baubeginn vor der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost (da sonst das Gebiet Viehweide mit ihren Hochhäusern und den Bereich meines Grundstückes überhaupt nicht ausreichend geschützt werden) und Böblingen-Sindelfingen mit einem zweilagigen offenporigen Asphalt (2OPA) T:\BRIEFE\privrsws\A81\Einspruch_ doc Seite 3 von 5

4 auszustatten. Im Falle einer Verwirklichung des Deckels genügt hierbei die Strecke von Sindelfingen-Ost bis zum Tunnelmund. Der 2OPA hat dem zum Zeitpunkt des Baubeginns gegebenen Stand der Technik zu entsprechen. Derzeit ist Stand der Technik ein 2OPA mit einer Anfangsminderung von 9 db(a) (BAB A9 im Bereich Garching/Eching auf 11 km). Die Minderungswirkung des 2OPA ist zweimal jährlich zu kontrollieren. Der 2OPA ist zu erneuern, sobald seine Minderungswirkung weniger als 5 db(a) beträgt. Die Erneuerung hat spätestens nach 8 Jahren zu erfolgen. Dies ist im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben. 5. Geschwindigkeit Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist zur Lärmreduzierung zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost, Sindelfingen-Böblingen und Böblingen-Ost durch 2 auf jeder Fahrbahnseite stationäre Radarüberwachungsanlagen (welche zwischen PKW und LKW unterscheiden können) ständig zu kontrollieren. Nur so kann die Einhaltung dieser Beschränkung gewährleistet werden. Dies ist im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben. 6. Erhöhung bzw. Verlängerung Lärmschutzwall bzw. Lärmschutzwand Soweit die anderen aktiven Maßnahmen nicht ausreichen, um den nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gebotenen Schutz zu erreichen, sind die vorgesehenen Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände entsprechend zu erhöhen bzw. zu verlängern. Letzteres gilt insbesondere für die Lärmschutzwand bei Sindelfingen-Ost sowie auf Böblinger Seite von km bis km Die angenommene Mitwindbedingung bildet wegen der Topographie und der quer stehenden Häuserblöcke Sindelfingen-Ost zur A 81 die Ausbreitung des Lärms in das Wohngebiet Sindelfingen-Ost/Viehweide sowie Galgenberg nicht zutreffend ab, was durch alle Anwohner bestätigt werden kann. Da sich aufgrund der Topographie der Lärm weiterhin von der Autobahn in das Wohngebiet Sindelfingen-Ost/Viehweide und Galgenberg auf Böblinger Seite hinein ausbreiten wird, ist die bei km beginnende Lärmschutzwand bis km zu verlängern. 7. Schalltechnische Untersuchung unvollständig Die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros IBK vom ist unvollständig. Auf Sindelfinger Seite Gebiet Viehweide sind exponiert gelegene Gebäude wie die Hochhäuser und der Bereich Emil-Nolde-Weg nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt auch auf Böblinger Seite für diverse Grundstücke T:\BRIEFE\privrsws\A81\Einspruch_ doc Seite 4 von 5

5 wie z.b. Jahnstraße 67 sowie die Uhlandschule und die Häuser im Silberweg beim Sportplatz. Weiter sind die Reflexionen der Hochhäuser Sindelfingen-Ost/Viehweide Häuser der Konfektion, Mahdentalstraße bzw. Schwertstraße sowie Wohnblocks der Ernst-Barlach- Straße welche alle quer zu der A 81 stehen, nicht ausreichend berücksichtigt, da sich durch die Schallbrechung eine in der Regel mit 3 db(a) verstärkte Lärmerhöhung ergibt, welche sich auf die gesamte Viehweide bis zum Wald im gesamten Außenbereich auswirkt. Zum Außenwohnbereich gehören neben Terrassen auch Balkone. Die schalltechnische Untersuchung ist daher entsprechend zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen T:\BRIEFE\privrsws\A81\Einspruch_ doc Seite 5 von 5

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