Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

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1 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.

2 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Außerdem finden am 25. Mai 2014 die Wahlen zum Kreistages im Landkreis Teltow-Fläming, zur Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sowie zu den Ortsbeiräten der Ortsteile Blankenfelde, Mahlow, Dahlewitz, Jühnsdorf und Groß Kienitz (Kommunalwahlen) statt. 1. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Das Wahlgebiet der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist in 29 allgemeine Wahlbezirke (-lokale) eingeteilt: Hinsichtlich der Abgrenzung der Wahlbezirke und ihrer Wahllokale wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigungskarte verwiesen. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 4. Mai 2014 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Kopernikus-Gymnasium, Wilhelm-Raabe-Straße 25-29, Ortsteil Blankenfelde in folgenden Briefwahllokalen zusammen: 2 Briefwahlvorstände zur Auszählung der Wahl zum Europäischen Parlament mit den Nummern 9033 und Briefwahlvorstände zur Auszählung der Wahlen zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten mit den Nummern Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen. Es ist daher empfehlenswert, zur Wahlhandlung neben der Wahlbenachrichtigungskarte auch den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen. 4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel für die Wahl zur Europäischen Union enthalten die Wahlvorschläge, die vom Landeswahlausschuss zugelassen wurden. Die Stimmzettel für den Kreistag enthalten die mit Beschluss des Wahlausschusses des Landkreises vom 26. März 2014 zugelassenen Wahlvorschläge. Die Stimmzettel für die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte enthalten die mit Beschluss des Wahlausschusses der Gemeinde vom 24. März 2014 zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängen die Muster der Stimmzettel aus. 5. Für die Wahl zum Europäischen Parlament hat jeder Wähler eine Stimme, die er einem Wahlvorschlag geben kann. Für die Wahl des Kreistages, der Gemeindevertretung und des jeweiligen Ortsbeirates gilt: Der Stimmzettel enthält die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge. Jeder wahlberechtigter Bürger kann für seine Wahl drei Stimmen vergeben. Er kann seine drei Kreuze hinter einem Kandidaten setzen, er kann sie aber auch verteilen, z. B. hinter drei Seite 2 von 5

3 Kandidaten seiner Wahl je ein Kreuz oder hinter einen Kandidaten seiner Wahl zwei Kreuze und hinter einen weiteren Kandidaten ein Kreuz. Der Wähler ist nicht an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden und kann seine Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel und damit alle auf ihm enthaltenen Stimmen ungültig! Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. Sollten Sie weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die Sie nicht vergeben haben, ungültig. Versehen Sie zum Beispiel Ihren Stimmzettel nur mit einem Kreuz, sind zwei Stimmen ungültig. 6. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet werden. 7. Die Wahlhandlung sowie die am Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet, für das der Wahlschein ausgestellt ist a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl, teilnehmen. Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Wahlbehörde, Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Wahlumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und seine Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis Uhr abgegeben werden. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt folgende Regelung: 1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. 2. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. 3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl. 4. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. 5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie hier, dass die Wahlbriefe für die Wahl zum Kreistag an den Kreiswahlleiter zu senden sind! Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein. Seite 3 von 5

4 Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle unbeobachtet auszuüben. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlleiter. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Blankenfelde-Mahlow, den 24. April 2014 gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Mitteilung der Gemeindebehörde zur verbundenen Wahl zum Europäischen Parlament und zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Barrierefrei sind folgende Wahllokale im Gemeindegebiet: Wahlbezirk Stimmbezirk Straße Grüne Passage-Festsaal 1 Brandenburger Platz 35 Kopernikus-Gymnasium I 2 Wilhelm-Raabe-Straße Kopernikus-Gymnasium II 3 Wilhelm-Raabe-Straße Hort-Wirbelwind I 4 Max-Liebermann-Ring 6 Hort-Wirbelwind II 5 Max-Liebermann-Ring 6 Hort-Wirbelwind III 6 Max-Liebermann-Ring 6 Lebenshilfe e.v. 7 Jühnsdorfer Weg 1b Rentnertreff-Blankenfelde 8 Kurt-Schumacher-Str. 1 Grundschule-Astrid Lindgren III 9 Schulstraße 1 Seite 4 von 5

5 Jugendclub-Blankenfelde 11 Berliner Damm 4 Vereinshaus-Mahlow 13 Immanuel-Kant-Straße 3-5 Grundschule-Herbert Tschäpe I 14 Herbert-Tschäpe-Straße 23 Grundschule-Herbert Tschäpe II 15 Herbert-Tschäpe-Straße 23 Grundschule-Astrid Lindgren I 16 Schulstraße 1 Grundschule-Astrid Lindgren II 17 Schulstraße Feuerwehr-Mahlow 18 Beethovenstraße 1 Multifunktionsgebäude-Sportplatz 19 Mahlower Straße 59 Christl. Sozialwerk-Ichthys 20 Arcostraße 40 Schule am Waldblick 21 Mahlower Dorfstraße 5 Kita-Kleine Strolche 22 Weidenhof 5 Kita-Spektakulum 23 Berliner Straße 69 Prießnitzhaus 24 Arnold-Böcklin-Straße 7 Bürgerhaus Bruno Taut-Dahlewitz 29 Am Bahnhofsschlag 1 (über Rampe) NICHT barrierefrei sind folgende Wahllokale im Gemeindegebiet: Alte Aula 10 Zossener Damm 2 Hort-Waldgeister 12 Berliner Damm 4 Zweigstelle Verwaltung 25 Ibsenstraße 71 Gemeindehaus-Jühnsdorf 26 Dorfstraße 8 Dorfgemeinschaftshaus-Groß Kienitz 27 Groß Kienitzer Dorfstraße Kita-Blausternchen 28 Bahnhofstraße 1 Seite 5 von 5

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