Insolvenzbekanntmachungen
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- Gert Gabriel Krause
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1 Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 1 of 2 Insolvenzbekanntmachungen Sie sind hier: >Bekanntmachungen suchen Insolvenzverfahren suchen Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen anzeigen Suchergebnisse drucken nmlkji Detail-Suche nmlkj Uneingeschränkte Suche Suche starten Bundesländer: Nordrhein-Westfalen 6 Gericht: Köln 6 Datum der Bekanntmachung Firma bzw. Name des Schuldners Sitz bzw. Wohnsitz des Schuldners Aktenzeichen des Insolvenzgerichts von: Kemmer bis: -- 6 / -- 6 Registerart -- keine Angabe -- 6 Registergericht Köln 6 Registernummer Gegenstand der Bekanntmachung -- Alle Bekanntmachungen innerhalb des Verfahrens -- 6 Anzahl Treffer pro Seite 10 6 Sortiert nach Datum 6 Eine uneingeschränkte Suche, "- Alle Insolvenzgerichte -", nach Bekanntmachungen ist gemäß 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist nur eine Detail-Suche zulässig. Anzugeben sind dabei der Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben: Familienname, Firma, Sitz oder Wohnsitz des Schuldners, Aktenzeichen des Insolvenzgerichts oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer. Um ein optimales Antwortzeitverhalten zu erreichen wird empfohlen, die Suche durch möglichst genaue Suchkriterien einzuschränken. Eingegebene Suchkriterien: Detail-Suche Bundesland: Nordrhein-Westfalen Gericht: Köln Firma bzw. Name des Schuldners: Kemmer Registergericht: Köln Gegenstand der Bekanntmachung: -- Alle Bekanntmachungen innerhalb des Verfahrens
2 Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 2 of Anzahl Treffer pro Seite: 10 Sortiert nach: Datum Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen Suchergebnisse drucken Gefundene Insolvenzverfahren: Kemmer GmbH, Köln, 73 IN 70/11, Registergericht Köln, HRB Kemmer GmbH, Köln, 73 IN 70/11, Registergericht Köln, HRB Kemmer GmbH, Köln, 73 IN 70/11, Registergericht Köln, HRB Zurück zur Suche
3 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 70/11 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Kemmer GmbH, Kölner Straße 60, Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Ing. Uwe Kemmer, Bachstr. 15, Köln sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden ( 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, Köln, Zimmer Nr eingesehen werden. 73 IN 70/11 Amtsgericht Köln, _55_13_Entscheidungen_im_Verfahren.htm [ :17:25]
4 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 70/11 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Kemmer GmbH, Kölner Straße 60, Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Ing. Uwe Kemmer, Kölner Str. 60, Köln Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Montage von Installationsböden sowie Flächenheiz- und -kühlsystemen. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am , um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Aachener Straße 222, Köln Telefon: , Fax: _11_48_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm (1 von 4) [ :18:32]
5 Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum unter Beachtung des 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist 174 Abs. 2 InsO zu beachten. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden ( 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Freitag, , 11:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, Köln, 12. Etage, Raum _11_48_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm (2 von 4) [ :18:32]
6 Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss ( 68 InsO), gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit ( 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung ( 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ( 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens ( 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ( 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert ( 162, 163 InsO), - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung ( 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse ( 100, 101 InsO) die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs an 14_11_48_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm (3 von 4) [ :18:32]
7 die Dinotherm GmbH als besonders Interessierte gemäß 162 InsO. und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse ( 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt ( 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen ( 8 Abs. 3 InsO). 73 IN 70/11 Amtsgericht Köln, _11_48_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm (4 von 4) [ :18:32]
8 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 70/11 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Kemmer GmbH, Kölner Straße 60, Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Ing. Uwe Kemmer, Kölner Str. 60, Köln Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Montage von Installationsböden sowie Flächenheiz- und -kühlsystemen. ist am , um 14:22 Uhr angeordnet worden ( 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Aachener Straße 222, Köln bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam ( 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten ( 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt ( 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 73 IN 70/11 Amtsgericht Köln, _12_34_Anordnung_Sicherungsmassnahmen.htm [ :19:28]
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