Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991"

Transkript

1 Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität Trier Vom 16. Oktober 1991 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. September 1987 (GVB1. S. 249), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 1990 (GVB1. S. 115), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am. 3 Juli 1991 die folgende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht. 1 Geltungsbereich - Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung am Fachbereich II: Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier vom 29. September 1988 (im folgenden "Magisterprüfungsordnung") Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Fach Anglistik für den Magisterstudiengang im Fachbereich II an der Universität Trier. 2 Studienbeginn Das Studium kann sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Beim Eintritt in das Studium ist die Teilnahme an einem sprachpraktischen Eingangstest verbindlich. 3 Studienvoraussetzungen Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium 1. hinreichende Kenntnisse in der englischen Standardsprache (mündlich und schriftlich); 2. Lateinkenntnisse. Die Kenntnisse in Latein gelten durch die Bestätigung des Latinums im Abiturzeugnis oder einem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung in Latein als nachgewiesen. Für Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Lateinkurse an der Universität Trier angeboten. Die Kenntnisse in Latein müssen bis zum Beginn des Hauptstudiums nachgewiesen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung..4

2 Ziel und Inhalt des Studiums (I) Das Grundstudium dient dem Erwerb von grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnissen und eines möglichst breiten Überblicks über den Gegenstandsbereich des Faches. (2) Das Hauptstudium dient der Vervollständigung des Überblicks und dem Erwerb vertiefter Kenntnisse sowie der Schwerpunktbildung. (3) Im einzelnen vermittelt das Studium insbesondere die folgenden fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden: 1. Aktive Sprachbeherrschung (mündlicher und schriftlicher Bereich). 2. Die Fähigkeit zur linguistischen und literarischen Analyse englischer Texte verschiedener Epochen und Sprachstufen. Dem Bezug zur Gegenwart kommt hierbei besondere Bedeutung zu. 3. Einblick in Methoden und Probleme der Sprach- und Literaturwissenschaft und deren historische Entwicklung. 4. Kenntnisse in der Sprach- und Literaturgeschichte unter Berücksichtigung der historischen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung insbesondere Großbritanniens und Nordamerikas. 5. Vertrautheit mit den politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen insbesondere Großbritanniens und Nordamerikas in Vergangenheit und Gegenwart (Landeskunde). 5 Aufbau des Studiums, Studienabschnitte (1) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte: 1. das Grundstudium mit einer Dauer von in der Regel 4 Semestern; 2. das Hauptstudium mit einer Dauer von in der Regel 4 Semestern. Das Hauptstudium kann in der Regel erst nach Erfüllung der in 7 genannten Voraussetzungen aufgenommen werden. (2) Für das Studium der Anglistik als Hauptfach ist von einer Gesamtzahl von etwa 60 Semesterwochenstunden (SWS), davon im Grundstudium 36 SWS, im Hauptstudium 24 SWS, auszugehen. 6

3 Studieninhalte und Leistungsanforderungen im Grundstudium (1) Damit die Studierenden einen möglichst breiten Überblick gewinnen, sollen die Lehrveranstaltungen so gewählt werden, dass Überschneidungen unter den Themen und Gegenständen weitestgehend vermieden werden (2) Vorgeschriebene Lehrveranstaltungen: 1. Sprachpraxis 1.1 Grundkurs (4 SWS) bestehend aus: Written Forms of Communication 1 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Oral Production and Comprehension (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) 1.2 Aufbaukurs 1 (8 SWS) bestehend aus: Practical Phonetics 1 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Grammar (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Übersetzung 1 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Landeskunde (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) 1.3 Aufbaukurs 2 (6 SWS) bestehend aus: Practical Phonetics 2 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Written Forms of Communication 2 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Übersetzung 2 (Nachweis der Teilnahme, fakultativ der erfolgreichen Teilnahme) Klausur (3 Stunden). 1.4 Jeder Studierende muß zu Beginn seines Studiums an einem Eingangstest teilnehmen. Bei Bestehen kann er die Sprachübungen des Aufbaukurses I besuchen, bei Nichtbestehen muss der Grundkurs absolviert werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs 2 ist die erfolgte Teilnahme an allen Teilen des Aufbaukurses I. In Ausnahmefällen können Studierende mit hervorragenden Sprachkenntnissen vom Aufbaukurs 1 oder einzelnen Teilen davon dispensiert werden. Der Antrag ist an die Geschäftsführung zu richten. Einzelheiten werden von dieser im Einvernehmen mit den Fachlehrern/ Fachlehrerinnen geregelt. Die auf Grund dieser Studienordnung geforderte Mindeststundenzahl muß im Falle einer Dispens

4 durch den Besuch von Lehrveranstaltungen nach freier Wahl aus der Anglistik ausgeglichen werden. Es ist der Nachweis der Teilnahme erforderlich 1.5 Die gesamte Sprachpraxis des Grundstudiums wird mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen, der durch das Bestehen einer dreistündigen Klausur nach Abschluß des Aufbaukurses 2 erworben wird. Die Einschreibung zu der Klausur erfolgt unter Vorlage der drei erworbenen Teilnahmescheine des Aufbaukurses 2. Die Klausur wird nach Bedarf, mindestens aber einmal im Semester angeboten. 2. Sprachwissenschaft 2.1 Wiss. Übung: Einführung in die englische Sprachwissenschaft (Teilnahme) 2.2 Proseminar zur modernen Sprachwissenschaft (erfolgreiche Teilnahme) 2.3 Proseminar zur historischen Sprachwissenschaft (erfolgreiche Teilnahme) 2.4 Sprachwissenschaftliche Lehrveranstaltung nach Wahl (Teilnahme). 3. Literaturwissenschaft 3.1 Wiss. Übung: Einführung in die englische Literaturwissenschaft (Teilnahme) 3.2 Proseminar (erfolgreiche Teilnahme) 3.3 Proseminar (erfolgreiche Teilnahme) 3.4 Literaturwissenschaftliche Lehrveranstaltung nach Wahl (Teilnahme). 4. Weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 2SWS (wenn der sprachpraktische Grundkurs nicht besucht werden muss im Umfang von 6 SWS). Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme gemäß 9 Abs. 2 und 3. 7 Abschluß des Grundstudiums Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Einzelheiten regelt die Zwischenprüfungsordnung für das Studium des Faches Anglistik vom 19. August Leistungsanforderungen im Hauptstudium (1) Im Hauptstudium sind neben den Bereichen Sprachpraxis und Landes- und Kulturkunde die Fachteile Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft zu kombinieren. (2) Vorgeschriebene Lehrveranstaltungen: 1. Hauptseminar in Sprachwissenschaft (erfolgreiche Teilnahme)

5 2. Hauptseminar in Literaturwissenschaft (erfolgreiche Teilnahme) 3. Hauptseminar in Sprach- und Literaturwissenschaft (erfolgreiche Teilnahme). Dieses Seminar dient der Schwerpunktbildung. 4. Sprachpraktische Veranstaltung (schriftliche Kompetenz) (erfolgreiche Teilnahme) 5. Sprachpraktische Veranstaltung (mündliche Kompetenz) (erfolgreiche Teilnahme) 6. Veranstaltung zur Landes- und Kulturkunde (Teilnahme). (3) Weitere wissenschaftliche Lehrveranstaltungen nach freier Wahl aus den in 6 (1) genannten Bereichen und Fachteilen im Umfang von 12 SWS (Teilnahme). 9 Leistungsnachweise und Benotung (1) Die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird durch Bescheinigungen nachgewiesen, die der/die jeweilige Veranstaltungsleiter/in auf Grund regelmäßiger Teilnahme und einer bestandenen Klausur oder einer mindestens mit "ausreichend'. benoteten Hausarbeit ausstellt und mit einer Ziffernote gemäß 9 der Magisterprüfungsordnung versieht. Der/Die Veranstaltungsleiter/in kann die Klausur durch eine Reihe kleinerer Hausarbeiten ersetzen. In einem Hauptseminar wird die erfolgreiche Teilnahme nur auf Grund von Referat/schriftlicher Hausarbeit bescheinigt. Aus den Bescheinigungen muss ersichtlich sein, auf Grund welcher Leistungen die Qualifikation erworben wurde. (2) Teilnahmebescheinigungen werden auf Grund regelmäßiger und aktiver Mitarbeit ausgestellt. zu der auch kleinere Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle, Ubersetzungen oder Tests gehören. (3) Die Teilnahme an einer Vorlesung wird bestätigt (Testat). (4) Hausarbeiten können auch von Arbeitsgruppen angefertigt werden. Voraussetzung für die Erteilung individueller Bescheinigungen ist, dass die individuellen Arbeitsanteile der Gruppenmitglieder erkennbar sind und dass die Gruppe nicht mehr als drei Mitglieder umfasst. 10 Hinweise zur Studiengestaltung (I) Dringend empfohlen wird ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt im englischsprachigen Ausland. Es empfiehlt sich, den Auslandsaufenthalt gegen Ende des Grundstudiums oder zu Beginn des Hauptstudiums durchzuführen. (2) Außer der Studienberatung am Ende des Grundstudiums sollten die Studierenden die Möglichkeit kontinuierlicher Studienberatung wahrnehmen.

6 11 Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen Die Anrechnung von Studienleistungen, die in anderen Studiengängen und an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt gemäß 5 Abs. 7 der Magisterprüfungsordnung. 12 Schlußbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie ersetzt frühere Regelungen. (2) Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium aufgenommen haben, gelten auf Antrag die bisherigen Bestimmungen des Magisterstudienganges Anglistik am Fachbereich II (Sprach- und Literaturwissenschaften) der Universität Trier. ^ Trier, den 16. Oktober 1991 Univ.-Prof. Dr. Günter Holtu s Dekan des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18. Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters. Teilstudien- und Prüfungsordnung für das Studium und die Prüfung von Wahlpflichtfächern bzw. Nebenfächern aus dem Fachbereich II Sprach- und Literaturwissenschaften in Diplomstudiengängen der Fachbereiche

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach

Fachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Romanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 778; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 778; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)] Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Osteuropäische Geschichte mit den Studienabschlüssen Vom 17. Juni 1992

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1160] Auf

Mehr

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung

Mehr

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648 Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 3 FB 11 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.11 Diplomstudiengänge FBR 11 Bekanntmachung HMWK

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

1. Fächerkombinationen

1. Fächerkombinationen Anlage zur Magisterprüfungsordnung für das Hauptfach Anglistik/Amerikanistik und die Nebenfächer Englische Sprachwissenschaft, Englische Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Amerikanische Literatur-

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Englisch Anlage 4 Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch" 1. Ziele des Studiums 1.1 Aufgabe dieses Teilstudiengangs ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002 - 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22.

Studienordnung für das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. Studienordnung für das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. November 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen.

Beachten Sie dazu bitte den Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein, besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 1. VERTIEFT STUDIERTES FACH: RUSSISCH an Gymnasien Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 2. REGELSTUDIENZEIT:

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000 MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Studienordnung für das Fach Germanistik für den Magi'sterstudiEmgang an der Universität-Gesamthochschule Essen vom

Studienordnung für das Fach Germanistik für den Magi'sterstudiEmgang an der Universität-Gesamthochschule Essen vom Studienordnung für das Fach Germanistik für den Magi'sterstudiEmgang an der Universität-Gesamthochschule Essen vom,_, A.u.LC3.1J!nd_g~s,_f_Ab_s.,_'Lu.O(tQ.~s.-~8_AQ~,JuqesG. ~(2LZum Studium bm-'!;'b1i91.ßuch

Mehr

Vom 25. April erschienen im StAnz. S. 1501

Vom 25. April erschienen im StAnz. S. 1501 Studienordnung des Fachbereichs Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Diplom-Studiengang im Fach Katholische Theologie Vom 25. April 16 erschienen im StAnz. S. 1501 Auf

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlagen: Studienablaufpläne Die im Text verwendeten Abkürzungen werden auf der letzten Seite erläutert.

Inhaltsübersicht. Anlagen: Studienablaufpläne Die im Text verwendeten Abkürzungen werden auf der letzten Seite erläutert. Studienordnung für das Hauptfach Anglistik/Amerikanistik und die Nebenfächer Englische Literatur- und Kulturwissenschaft, Amerikanische Literatur- und Kulturwissenschaft und Englische Sprachwissenschaft

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 14. Mai 1986

Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 14. Mai 1986 Studienordnung für das Studium der Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 14. Mai 1986 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 22, S. 592] Ermächtigungsgrundlage Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr.

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien der Philipps-Universität Marburg hat gem. 50 Abs. 1 HHG in der Neufassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am... in... Lesung folgende

Mehr

Vom 17. Juni 1992 erschienen im StAnz. S. 780 geändert mit Ordnungen vom 9. November 1995 (StAnz. S. 328), 28. Februar 1997 (StAnz. S.

Vom 17. Juni 1992 erschienen im StAnz. S. 780 geändert mit Ordnungen vom 9. November 1995 (StAnz. S. 328), 28. Februar 1997 (StAnz. S. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Alte Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Anglistik Home Page Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. November 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr.

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25. - 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

1. Englisch. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 1. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.17 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften für das Nebenfach Agrarökonomie FBR HKM Abl. StudO

Mehr

Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 13. Dezember 2012 StAnz. S. 94 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach 1. Module Für das Studium des Faches Anglistik/Amerikanistik im Erstfach sind die nachfolgend aufgeführten Module zu belegen: Module nach Wahl mit einem Gesamtumfang

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

vom 11. Mai Geltungsbereich

vom 11. Mai Geltungsbereich STUDIENORDNUNG für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz an der Hochschule für Musik Saar (HfM) für den Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikpädagogik vom 11. Mai

Mehr

20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik

20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Das Studium des Faches Romanische Philologie/Italienisch kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Das Studium des Faches Romanische Philologie/Italienisch kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Studienordnung für das Studium des Faches Romanische Philologie/Italienisch im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 19. Juni 2000 [erschienen im StAnz. S.. 85, geändert

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 05 und 07 1

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 05 und 07 1 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 05 und 07 1 Bestimmungen für das Kernfach Slavistik (Schwerpunkt Russistik) Im Kernfach wird Russisch als Schwerpunktsprache

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der

Mehr

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 06. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003 Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth Vom 20. März 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:

Mehr

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar

geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22.

Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22. Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22. Juni 1999 Aufgrund der 2. Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten

Mehr

ITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis

ITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der

Mehr

A. StudienanfängerInnen WS 2003/04 und SS 2004, die ihr Grundstudium nach der modularisierten Ordnung (ZPO 2004, LPO 2003) absolvieren möchten

A. StudienanfängerInnen WS 2003/04 und SS 2004, die ihr Grundstudium nach der modularisierten Ordnung (ZPO 2004, LPO 2003) absolvieren möchten Übergangs- und Anerkennungsregelungen im Fach Englisch bei einem Wechsel in die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) 2003 und die Zwischenprüfungsordnung (ZPO) 2004 A. StudienanfängerInnen WS 2003/04 und SS 2004,

Mehr

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine

2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine 15. Latein A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Zur Aufnahme des Studiums im Fach Latein ist das Latinum erforderlich. Spätestens bis

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium

Studienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.2005 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Anlage B zur Prüfungsordnung der

Mehr

FRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis.

FRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis. FRA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Gymnasiumkenntnisse (etwa

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät für Studierende des Magisterstudienganges Alte Geschichte im Haupt- und Nebenfach

Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät für Studierende des Magisterstudienganges Alte Geschichte im Haupt- und Nebenfach Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Alte Geschichte im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr