Barrierefrei im Brennpunkt. Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie. Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Barrierefrei im Brennpunkt. Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie. Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch?"

Transkript

1 Barrierefrei Bauen Berliner Brandschutzakademie Barrierefrei im Brennpunkt Barrierefreiheit und Brandschutz ein Widerspruch? MICHAEL REICHENBACH DIPL.-ING. ARCHITEKT ö. b. v. Sachverständiger für Barrierefreie Bauplanung und Umfeldgestaltung Prokrustes 1

2 GESCHÄFTSFELDER Barrierefrei und alternsgerecht Bauen Individualanpassung Wohnungswirtschaft Universal Design Gesundheitswesen Pflege und Rehabilitation Technologie und Forschung Labors und individuelle Kleinfertigung ÜBERSICHTSKARTE Aktuelle Projekte VORSTELLUNG Barrierefrei und alternsgerecht Bauen Ö. b. v. Sachverständiger (IHK Berlin) für barrierefreie Bauplanung und Umfeldgestaltung Architektenkammer Berlin Universal Design Barrierefreiheit Demografie BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. AK Seniorenimmobilien und AG Wohnen im Alter BMBF/VDE Innovationspartnerschaft AAL AG Nutzerakzeptanz und Innovationstransfer DGUV Hochschule (HGU) Akademie für Sozialmedizin 2

3 Brandschutzakademie Michael Reichenbach BEGRIFFE be hin dern <V.t.; hat> jmdn. behindern jmdm. hinderlich sein, Hindernisse in den Weg legen; <Sp.> einem Mitspieler den Wettkampf unfair erschweren (durch Festhalten, Versperren des Weges u. Ä.); den Verkehr behindern; beim Laufen behindern; jmdn. in seinem Fortkommen behindern. (Aus: Wahrig Deutsches Wörterbuch) BARRIEREN barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis grundsätzlich ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderungen (sinngemäß nach: BGG) 3

4 dis ability Keine Randgruppenbetrachtung - fähigkeitsbezogene Kompensation "Mein gesundes Bein ist meine eigentliche Behinderung." Heinrich Popow, Sprinter (Quelle: FAZ.net) 4

5 universal design design für alle DEMOGRAFISCHER WANDEL Biografischer Wandel 5

6 Kommunale Parameter Barrieren Quartier Dienstleistungen Netzwerke Technische Infrastruktur 6

7 GRUNDLAGEN Ergonomische Grundlagen Sensorik Anthropometrie Bewegungs- u. Handlungsabläufe, Feinmotorik Mobilität Physische Kondition Kognition SENSORIK 2-Sinne-Prinzip Sehen Hören optisches Signal akustisches Signal Fühlen taktiles Signal SENSORIK Höreinschränkungen S > N 7

8 MOBILITÄT UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 1- Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. BGBl 2008 II Nr. 35,

9 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Selbstverpflichtung zur vollen Verwirklichung durch alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen Forschung und Entwicklung für neue Technologien unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel BGBl 2008 II Nr. 35, BauOBln 50 Barrierefreies Bauen (1) Wohnungen (2) (4) Öffentlich zugängliche Gebäude BAUORDNUNG BauO Berlin (seit ) 50 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen: ein Geschoss(oder verteilt) barrierefrei nutzbar, über Hauptzugang Bei Aufzugspflicht barrierefrei nutzbar: ein Drittel der Wohnungen Antrag nach die Hälfte der Wohnungen 9

10 BauO 50 Barrierefreies Bauen Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar (Verteilung über Geschosse möglich) Definition barrierefrei nutzbar, wenn insbesondere Wohnung stufen- und schwellenlos erreichbar Lichte (Durchgangs-)Breite Wohnungs(eingangs)tür > 0,90m übrige Türen > 0,80m Bewegungsflächen in Wohn- u- Schlafräumen, Küchen und Bädern 1,20m x 1,20m mindestens ein Bad bodengleicher Duschplatz BauO 50 Barrierefreies Bauen Abweichungen nach 68 Abs. 1 nur möglich bei schwierigen Geländeverhältnissen wenn deshalb der Einbau eines Aufzuges erforderlich wird wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand zu verwirklichen Cave! Mitgeltende Vorschriften: AV LTB aktuell noch gültig WohnformenRL (in Erarbeitung) Barrierefreies Wohnen VO Abgrenzung zum WTG resp. zur WTG-BauV beachten! 10

11 AV LTB Teil 2 DIN ist eingeführte Technische Baubestimmung Die Einführung bezieht sich auf Wohnungen für Rollstuhlnutzer (Anforderung R ) Wohnungen nach 51 Abs. 1 BauO Wohnungen und Aufzüge soweit sie nach 39 Abs. 4 BauO stufenlos erreichbar sein müssen (mehr als vier Geschosse) WOHNUNGEN DIN Anwendungsbereich Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen R AV LTB Teil 2 Zu beachten ist für Wohnungen nach 51(1) und 39(3): Anforderungen an Treppen (Nr ) sind ausgenommen Anforderungen für sensorische Einschränkungen (Warnen/ Orientieren/ Informieren/ Leiten) sind ausgenommen (Nr. 4.4) Anforderungen für die Rollstuhlnutzung ( R ) sind ausgenommen In Wohnungen nach 51 Abs. 1 BauO muss ein Fenster eines Aufenthaltsraumes leicht bedienbar sein (Nr ) 11

12 BAUORDNUNG BauO Berlin (seit ) 50 Barrierefreies Bauen (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzer-verkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für: 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Sport- und Freizeitstätten, 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Öffentlich zugängliche Gebäude (?) Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung grundsätzlich von jedermann betreten und genutzt werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die angebotene Dienstleistung öffentlicher oder privater Natur ist oder ob sie unentgeltlich oder gegen Entgelt erbracht wird. Es handelt sich insbesondere um Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sportund Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Verwaltungsund Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens zählen u. a. auch Arztpraxen und Praxen der Physiotherapie. Begründung zur Bauordnung für Berlin Arbeits- und Lesefassung Stand SONSTIGES Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 277) AV Stellplätze Ausführungsvorschriften zu 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Vom 11. Dezember 2007 AV Liste der technischen Baubestimmung (AV, LTB) Stand (ABl S. 1589) berichtigt am 10. Dezember 2015 (ABl S. 3002) 12

13 BetrVO (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 277) 1 Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, die von Menschen im Rollstuhl genutzt werden (1) Wenn Rettungswege mittels geregelter fremder Hilfe >>> dann Brandschutzordnung (2) Einweisung Betriebsangehöriger und weiterer Hilfspers. (3) Maßnahmen bei überdurchschnittlicher Nutzung durch Behinderte im Rollstuhl, sonst bauliche Maßnahmen zur Selbstrettung BauO > Konzept Barrierefrei 13

14 Prokrustes Horizont erweitern - Menschenbild keine Prokustesbetten - Begriffe Universales Design - Denken im Ganzen 5 Säulen - Anpassbarkeit statt Stigma Verrückt ist, wer immer das gleiche tut und ein anderes Ergebnis erwartet. 14

15 KONTAKT Noch Fragen? Michael Reichenbach Dipl.-Ing. Architekt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK Berlin) für Barrierefreie Bauplanung und Umfeldgestaltung T:

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz

Mehr

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen

Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden Aktuelle Fragen 1 Rechtsvorschriften Bundesrecht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung

Mehr

in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar

in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar Petö-Förderzentrum München Architektur RPM, München in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar barrierefreies Bauen Normungsauftrag - Zusammenführung

Mehr

Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen Unsere Produktlinie Barrierefreies Wohnen umfasst Tragständer und Traversen für die behindertengerechte/barrierefreie Befestigung von Sanitär-Elementen in Metallständerwänden. Vom

Mehr

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen

Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen

Mehr

Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015

Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 von Dipl.-Ing. Marc Derichsweiler (FM) zur Besprechung im MSAGD 21. Januar 2016 Folie 1 THEMEN Einleitung

Mehr

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen... Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein

Mehr

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Mehr

Barrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven.

Barrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven. Barrierefrei wohnen in Bremen und Bremerhaven www.barrierefrei-wohnen-bremen.de www.barrierefrei-wohnen-bremerhaven.de Willkommen Zuhause! Das Gemeinschaftsportal für barrierefreies Wohnen im Land Bremen

Mehr

Behindertenbeauftragte Ostallgäu

Behindertenbeauftragte Ostallgäu Barrierefreies i Bauen - Hochbau - Behindertenbeauftragte Ostallgäu Öffentliche Gebäude z.b. Parkplätze max. PKW 750 für Behin.Transportwagen Seite 2 -Rampe - 2 Handläufe Ruhefläche 0% Radabweiser Seite

Mehr

Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?

Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht? Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 3. Hessischer Baugipfel Wechsel/Wirkung Zukunftsorientiertes Bauen - Demografischer Wandel als Herausforderung Barrierefreiheit - was

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v.

Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie. Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Demografie Träger: Verbraucherzentrale Rheinland - Pfalz e.v. Kooperationspartner: u. a. Architektenkammer Rheinland - Pfalz Beratungsangebote:

Mehr

Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)

Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Stellungnahmen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie Vorschlag weiterer

Mehr

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Hessen. vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369)

Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Hessen. vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369) Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Hessen vom 10. März 2016 (StAnz. S. 369) Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011 DIN 18040-1

Mehr

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Herzlich Willkommen 1

Herzlich Willkommen 1 Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Bremen Vom 21. August 2015

Auszug. LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen. LTB-Bremen Vom 21. August 2015 Auszug LTB - Relevante Normen zum Barrierefreien Bauen LTB-Bremen Vom 21. August 2015 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011 DIN 18024-1 (Anlage 7.2/1):

Mehr

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail: Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Novelle der Bauordnung NRW

Novelle der Bauordnung NRW Novelle der Bauordnung NRW Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Landtag NRW Freitag, 28. November 2014 Dr. Florian Hartmann Geschäftsführer AKNW Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Ihre Frage: Brauchen

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( )

Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( ) Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen (20.09.2012) I. Allgemeines Die Bauordnung fordert nur für bestimmte Vorhaben - z. B. Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) mit mehr als vier Wohnungen

Mehr

3. Gesetz zur Änderung Bauordnung Berlin / Drucksache 17/2713 Stellungnahme ABSV / Sch, S-B, Wo, Kr

3. Gesetz zur Änderung Bauordnung Berlin / Drucksache 17/2713 Stellungnahme ABSV / Sch, S-B, Wo, Kr 3. Gesetz zur Änderung Bauordnung Berlin / Drucksache 17/2713 Stellungnahme ABSV 06.04.16 / Sch, S-B, Wo, Kr Kommentare zu geplanten Änderungen sowie Vorschläge für weitere zur Erreichung der Barrierefreiheit

Mehr

Die barrierefreie Arztpraxis

Die barrierefreie Arztpraxis Vortrag: Barrierefreies Planen und Bauen Die barrierefreie Arztpraxis Bedarfe und gesetzliche Grundlagen, KVN- Nordrhein, 02 September 2015, Düsseldorf Der Referent Frank Opper Freischaffender in Deutschland/

Mehr

Ä~êêáÉêÉÑêÉáÉë=_~ìÉå. afk= NUMQM DIN Barrierefreies Bauen Teil 1. Öffentliche zugängige. Gebäude. Planungsgrundlagen

Ä~êêáÉêÉÑêÉáÉë=_~ìÉå. afk= NUMQM DIN Barrierefreies Bauen Teil 1. Öffentliche zugängige. Gebäude. Planungsgrundlagen Ä~êêáÉêÉÑêÉáÉë=_~ìÉå afk= NUMQM E -3-1 -2 Überarbeitung Beginn 2009 Barrierefreies Bauen Teil 1 Öffentliche zugängige Gebäude Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen Teil 2 Wohnungen Planungsgrundlagen

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept IV

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept IV Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept. 2014 - IV 271-516.50 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni

Mehr

Regelwerke Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt 21. September 2013 in Berlin

Regelwerke Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt  21. September 2013 in Berlin Barrierefrei im öffentlichen Raum Regelwerke Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 21. September 2013 in Berlin 1 Copyright 2013 Nullbarriere Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt Frankfurt. Alle Rechte

Mehr

BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN IN DER PRAXIS AGENDA. Einführung. Anforderungen an Türen nach DIN 18040

BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN IN DER PRAXIS AGENDA. Einführung. Anforderungen an Türen nach DIN 18040 8.0.0 BARRIEREFREIE TÜRLÖSUNGEN DIN 800 IN DER PRAXIS Dipl.-Ing. Architekt Günther Weizenhöfer 8.0.0 www.geze.com AGENDA Einführung Anforderungen an Türen nach DIN 800 Barrierefreiheit und Multifunktionale

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend

Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310 Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni

Mehr

Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft

Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft Mobilität für alle in einer vielfältigen Gesellschaft Nahverkehr und Tourismus im Land Brandenburg Potsdam - 14. November 2016 Dr. Kai Pagenkopf Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bedeutet

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten - Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Beherbergungsstätten Nutzungsspezifik

Mehr

AAL-Integration in Standards für. Paradigmenwechsel - I. DIN-Normen - Barrierefreies Bauen. DIN Konzeption und Struktur

AAL-Integration in Standards für. Paradigmenwechsel - I. DIN-Normen - Barrierefreies Bauen. DIN Konzeption und Struktur AAL-Integration in Standards für den Wohnungsbau DIN-Normen - Barrierefreies Bauen DIN 18024-1: 1998-01 DIN 18024-2: 1996-11 DIN 18025-1: 1992-12 DIN 18025-2: 1992-12 Barrierefreies Bauen - Straßen, Plätze,

Mehr

Brandschutz und Barrierefreiheit im Einklang

Brandschutz und Barrierefreiheit im Einklang ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutz und Barrierefreiheit im Einklang Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig, Architekt SV und Prüfingenieur für Brandschutz Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. Architekt Gerd Gerd Geburtig, Geburtig,

Mehr

Inklusion in Altona voranbringen

Inklusion in Altona voranbringen Inklusion in Altona voranbringen 21. Mai 2013, Bezirksversammlung Altona Johannes Gerdelmann, BSU Inklusion als neues Thema? Das Problem ist bekannt Motor für die öffentliche Diskussion ist die Popularität

Mehr

Wir wollten wissen: Wie leben Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ebersberg? Was kann und muss man verbessern?

Wir wollten wissen: Wie leben Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ebersberg? Was kann und muss man verbessern? Das sind die Ergebnisse von den Fragebögen In Leichter Sprache Im April und Mai 2012 hatten wir Fragebögen im Landkreis Ebersberg verschickt: an Menschen mit Behinderungen an Eltern von Kindern mit Behinderungen

Mehr

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr Datum: Vortrag von: Dipl.-Ing. Nils Witte, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung Ursachen Begriffsbestimmung Maßnahmen

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit

Mehr

AV Feuerwehrflächen Seite 1

AV Feuerwehrflächen Seite 1 AV Feuerwehrflächen Seite 1 Lesefassung Ausführungsvorschriften zu 5 und 15 Abs. 1 und 4 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken - Feuerwehrflächen - (AV FwFl)

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW)

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) 16 STELLUNGNAHME 16/4244 A02 Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) Die Agentur Barrierefrei NRW wurde aufgefordert, eine Stellungnahme

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Fachtagung Barrierefreiheit

Fachtagung Barrierefreiheit Fachtagung Barrierefreiheit Referent: Dr. Silverius Zraunig Referat 7/04 Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht Abteilung 7 des Amtes der Salzburger Landesregierung Michael Pacher Straße 36 5020 Salzburg

Mehr

Stellungnahme des Berliner Behindertenverbandes e.v. anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20.

Stellungnahme des Berliner Behindertenverbandes e.v. anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20. Stellungnahme des Berliner Behindertenverbandes e.v. anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20. April 2016 Der Berliner Behindertenverband e.v. (Kurzform BBV) dankt dem Ausschuss

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 7. Mai 2015 Andreas Voigt / Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin Was ist eine Barriere? Kleines Fremdwörterbuch (Reclam): (fr) Schranke, Absperrung,

Mehr

Die DIN18040 Barrierefreies Bauen. Komfort und Funktion als zukünftiger Standard. Architekten + Ingenieure Prof. Dipl. Ing.

Die DIN18040 Barrierefreies Bauen. Komfort und Funktion als zukünftiger Standard. Architekten + Ingenieure Prof. Dipl. Ing. Die DIN18040 Barrierefreies Bauen Komfort und Funktion als zukünftiger Standard Architekten + Ingenieure Prof. Dipl. Ing. Lothar Marx Potentiale für eine nachhaltige Gestaltung Eine Gesellschaft verändert

Mehr

Šárka Voříšková. Räumliche Barrieren. DOSB Šárka Voříšková 1 von 31

Šárka Voříšková. Räumliche Barrieren. DOSB Šárka Voříšková 1 von 31 Šárka Voříšková Räumliche Barrieren DOSB 16.04.2016 Šárka Voříšková 1 von 31 WISSENSCHAFT ARCHITEKTUR DOSB 16.04.2016 Šárka Voříšková 2 von 31 "... den vollen und gleichen Genuss aller Menschenrechte und

Mehr

Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26

Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26 Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE Anlage 26 Präsentation: Barrierefreies Bauen, Gebäude, öffentlicher Raum 28.11.2013 Barrierefreies Bauen......im privaten Bereich...im öffentlichen Bereich Barrierefreies

Mehr

Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen

Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen Landschaftsverband- Westfalen-Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen I Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen In der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Barriere-free City for all

Barriere-free City for all Barriere-free City for all Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für Bauen und Wohnen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ziele und Aufgaben Soziale Inklusion Zugehörigkeitsgefühl schaffen gegen Unrechtserfahrungen

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen)

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Vom 11. August 1988 (GABl. S. 653), geändert durch Verwaltungsvorschrift

Mehr

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Bayern Vom 30. November AZ: IIB /91

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Bayern Vom 30. November AZ: IIB /91 Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Bayern Vom 30. November 2012 - AZ: IIB9-4132-014/91 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni 2011

Mehr

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz

Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Inklusion eine wichtige Herausforderung für den vorbeugenden Brandschutz Georg Spangardt, vfdb Der Referent Branddirektor Dipl.-Phys. Georg Spangardt 2 Jahrgang 1962

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen: 17. Wahlperiode Drucksache 17/2977 03.06.2016 Der Vorsitzende mehrheitlich mit SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung vom 1. Juni 2016 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 2 Anforderungen an das Barrierefreie Bauen 2.1 Instrumente für die Planung und Beratung 2.1.1 Checklisten

Mehr

Symposium Leitfaden Barrierefreies Bauen Bundesbauten für alle zugänglich

Symposium Leitfaden Barrierefreies Bauen Bundesbauten für alle zugänglich Symposium Leitfaden Barrierefreies Bauen Bundesbauten für alle zugänglich 22. September 2014 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn in Kooperation mit: Symposium Leitfaden Barrierefreies Bauen Bundesbauten

Mehr

wir bedanken uns für die Übermittlung des Gesetzentwurfes zur Novellierung der Landesbauordnung und geben dazu folgende Stellungnahme ab:

wir bedanken uns für die Übermittlung des Gesetzentwurfes zur Novellierung der Landesbauordnung und geben dazu folgende Stellungnahme ab: Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.v. Dachverband von Selbsthilfevereinigungen Rotebühlstr.133, 70197 Stuttgart Tel.: 0711 / 251181-0, Fax: 0711 / 251181-1 e-mail:

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen per E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Bauordnung fur Berlin

Bauordnung fur Berlin Dieter Wilke Hans-Jurgen Dageforde Andreas Knuth Thomas Meyer Cornelia Broy-Bulow Bauordnung fur Berlin Kommentar mit Rechtsverordnungen und Ausfiihrungsvorschriften 6., vollstandig uberarbeitete Auflage

Mehr

Evaluation barrierefreies Bauen

Evaluation barrierefreies Bauen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Bericht zur Evaluation barrierefreies Bauen Umsetzung des 45 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) 2013-05-28 Evaluation barrierefreies Bauen - MIL 1 Anlass

Mehr

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführten Entwürfen folgende Stellungnahme abzugeben:

Die ÖAR erlaubt sich, zu oben angeführten Entwürfen folgende Stellungnahme abzugeben: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Dr. Christina Meierschitz DW 119 E-Mail: ch.meierschitz@oear.or.at Stellungnahme der Österreichischen

Mehr

TEXTGEGENÜBERSTELLUNG. z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes Abs. 1 lautet: 3. 2 Abs. 1a entfällt.

TEXTGEGENÜBERSTELLUNG. z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes Abs. 1 lautet: 3. 2 Abs. 1a entfällt. TEXTGEGENÜBERSTELLUNG z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes 2008 Geltender Text geänderte Passagen sind im Text kursiv ausgewiesen Entwurfstext vorgenommene Änderungen sind im Text fett ausgewiesen

Mehr

Sichtweisen der Seniorinnen und Senioren auf das Wohnen Dr. Hans-Ulrich Litzner Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des LSBB

Sichtweisen der Seniorinnen und Senioren auf das Wohnen Dr. Hans-Ulrich Litzner Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des LSBB Sichtweisen der Seniorinnen und Senioren auf das Wohnen Dr. Hans-Ulrich Litzner Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen, Wohnen, Wohnumfeld des LSBB Berlin - eine Stadt für jedes Lebensalter 2 2015-04-29 Sichtweisen

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Vorbeugenden Brandschutz (NRW)

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Vorbeugenden Brandschutz (NRW) Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Thomas Deckers BF Wuppertal, Vorbeugender Gefahrenschutz thomas.deckers@stadt.wuppertal.de Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Vorbeugenden Brandschutz (NRW) Gesetz/Richtlinie/Verordnung

Mehr

Anhörung der Bauministerkonferenz zum Entwurf. der Änderung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Anhörung der Bauministerkonferenz zum Entwurf. der Änderung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung STELLUNGNAHME Anhörung der Bauministerkonferenz zum Entwurf der Änderung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) vom 05.06.2013 in der Fassung vom 03.07.2013 13.August 2013 Seite 2 von 5 Der

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:

Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Begriffe

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Begriffe Bauamt Novellierung Begriffe Begriffe 2 Begriffe Art. 2 BayBO Begriffe 3 Änderungen:» Gebäudeklassen (Art. 2 Abs. 3 BayBO) (sonstige) bauliche Anlagen (Art. 2 Abs. 1 S. 3 BayBO)» Sonderbauten (Art. 2 Abs.

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Barrierefreiheit von Gebäuden

Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie

Mehr

Reduzierung von Barrieren und Fördermöglichkeiten. Bündnis für Wohnen NRW Werkstattgespräch am

Reduzierung von Barrieren und Fördermöglichkeiten. Bündnis für Wohnen NRW Werkstattgespräch am Reduzierung von Barrieren und Fördermöglichkeiten Werkstattgespräch am 20.11.2013 Abbau von Barrieren warum? Demografischer Wandel selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung so lange wie möglich

Mehr

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler -Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 A. Begründung: a) Allgemeines Die geltende Betriebs-Verordnung richtet sich einerseits an Betreiberinnen und Betreiber bestimmter baulicher

Mehr

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist.

Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. Büro für Chancengleichheit Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. Büro für Chancengleichheit Inklusion und die

Mehr