ISW. Handbuch zur Betriebsorganisation Ingenieurbüro für Schweißtechnik Wienecke Grebenstein, Grimmsche Straße 6, Tel.:

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1 Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 1 von 5 Name der notifizierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, Tel.: NB-Nr.: 2324 Bericht zur Erstinspektion / Überwachung und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN : 2009+A1:2011 Hersteller: Auftrags-Nr.: Herstellungsort 1: Herstellungsort 2: Herstellungsort 3: Land 1: Land 2: Land 3: Telefon: Fax: Ansprechpartner: Durchwahl: Internet: Termin: Überwacher: Weitere Teilnehmer: Art der Überwachung: Erstinspektion des Werkes und des Systems der WPK Laufende Überwachung und Beurteilung des Systems der WPK Besondere Inspektion aufgrund der Änderung von Voraussetzungen Während der Erstinspektion / Überwachung wurde zusätzlich geprüft: Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 Teil 2, 3, 4 Durchführung von Schweißer- und Bedienerprüfungen Durchführung von Verfahrensprüfungen Ergebnis der Prüfung: 1 Geltungsbereich der Zertifizierung der WPK nach EN Bauprodukte/Verwendung: Besondere Verwendungshinweise: Spezielle Prozesse: konstruktive Bemessung, Schweißen, mechanische Verbindungen, Korrosionsschutz, thermisches Schneiden Kalt- und Warmumformung Ausführungsklasse(n): EXC 1 EXC 2 EXC 3 EXC 4 nach EN EXC 1 EXC 2 EXC 3 EXC 4 nach EN Deklarationsverfahren: 1 (ZA.3.2), 2 (ZA.3.32), 3a (ZA.3.4) 3b (ZA.3.5) nach EN

2 Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 2 von 5 Inhalte der Zertifikate: 2 Berechtigte Person(en) Verantwortlicher für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Die unten genannte(n) Person(en) ist/sind einzeln für sich berechtigt, die jeweilige Konformitätserklärung im Namen des Herstellers zu unterzeichnen: (Name, Vorname, Geb.-Datum, Qualifikation) Verantwortlich: Vertreter: Die Benennung durch die Geschäftsführung liegt vor. Ja Nein Schweißaufsichtsperson(en) Nachstehende Schweißaufsichtsperson(en) wurde(n) benannt: (Name, Vorname, Geb.-Datum, Qualifikation) verantwortliche Schweißaufsicht: Vertreter der Schweißaufsicht: Unterstützung der Schweißaufsicht: Die organisatorische Einbindung der Schweißaufsichtsperson(en) ist gewährleistet. Ja Nein Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche nach DIN EN ISO sind festgelegt. Ja Nein Der Nachweis der benötigten Fachkenntnisse wurde durch ein Fachgespräch nachgewiesen. Ja Nein Erweitertes Fachgespräch wegen fehlendem Qualifikationsnachweis wurde durchgeführt. Ja Nein Schweißer- / Bedienerqualifikation Für folgende Schweißprozesse liegen gültige Prüfungen nach EN ISO (EN 287-1) / EN ISO / EN ISO (EN 1418) vor: 135, teilmechanisches Metall-Aktivgasschweißen 141, Wolfram-Inertgasschweißen 111, Lichtbogenhandschweißen 783, Hubzündungs-Bolzenschweißen weitere: Im Rahmen der Erstinspektion / Überwachung wurde unter Anleitung und Aufsicht der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson eine Arbeitsprobe/Schweißerprüfung geschweißt und bewertet. Ja Nein Die verantwortliche Schweißaufsichtsperson ist berechtigt, für ihren Bereich Schweißer nach DIN EN ISO / DIN EN ISO und DIN EN ISO zu prüfen. Ja Nein Prüferqualifikation Für folgende Prüfverfahren liegen Qualifikationen entsprechend DIN EN ISO 9712 (DIN EN 473) vor: VT, Sichtprüfung PT, Eindringprüfung MT, Magnetpulverprüfung UT, Ultraschallprüfung RT, Durchstrahlungsprüfung Visuelle Prüfungen von Schweißnähten werden durch eigenes Personal durchgeführt. Ja Nein Diese wurden entsprechend geschult und unterwiesen. Ja Nein Es wird bei Bedarf entsprechend den Anforderungen qualifiziertes Fremdpersonal von externen Prüflaboratorien zusätzlich eingesetzt. Ja Nein

3 Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 3 von 5 3 Verfahrensqualifikation(en) Für folgende Werkstoffe liegen Verfahrensqualifikationen vor: Allgemeine Baustähle, Bezeichnung / qualifiziert durch S235 S275 S355 S460 S690 Nichtrostende Stähle Aluminium Gruppe 21 Gruppe 22 Gruppe 23 Sonstige: Die vorhandenen Verfahrensprüfungen wurden eingesehen. Ja Nein Konformitätsnachweise für die verwendeten Bauprodukte: liegen vor liegen nicht oder nicht vollständig vor 4 Betriebliche Einrichtungen Anhand der vorgelegten Unterlagen sowie bei der Betriebsbesichtigung wurde festgestellt, dass ausreichende Produktionsflächen und geeignete Fertigungseinrichtungen für Vorbereitung, Prozessausführung, Prüfung und Transport vorhanden sind, um die Produktkonformität zu erzielen. Ja Nein Die Einrichtungen werden durch regelmäßige Überprüfung und Wartung in ordnungsgemäßem Zustand gehalten. Die Nachweise liegen vor. Ja Nein Die Kalibrierung und Validierung der Mess-, Überwachungs- und Prüfgeräte ist geregelt. Ja Nein Entsprechende Protokolle und Kennzeichnungen liegen vor. Ja Nein 5 Empfehlungen zur Verbesserung

4 Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 4 von 5 6 Ergebnis der Erstinspektion / Überwachung Die Voraussetzungen zur Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle werden auf Grundlagen der EN erfüllt. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates wird empfohlen. Die Einhaltung von gegebenenfalls zutreffenden nationalen Vorschriften, Gesetze, Normen und Regelungen wurde ausdrücklich besprochen. Der Hersteller muss zu denen im Bericht genannten Empfehlungen zur Verbesserung geeignete Maßnahmen zur Änderung einleiten und der Überwachungsstelle die gewünschten Unterlagen zusenden. Erst danach kann eine Bewertung durch Zertifizierungsstelle erfolgen. Die Einsicht in die nachgeforderten Unterlagen erfolgte am: Durch die nachgereichten Unterlagen wurden die festgestellten Nichtkonformitäten beseitigt. Eine erneute Inspektion/Überwachung ist nicht erforderlich. Aufgrund der oben genannten Feststellungen, wird die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates empfohlen. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten ist zur Überprüfung der Korrekturmaßnahmen die Durchführung einer erneuten Inspektion / Überwachung erforderlich. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten wird empfohlen das Zertifikat nicht zu erteilen / auszusetzen / zu entziehen Der / die erstellten Abweichungsbericht(e) ist/sind abgearbeitet und Korrekturmaßnahmen umgesetzt. Bericht(e): von 7 Hinweise: Die jeweils aktuelle Zertifizier- und Überwachungsverordnung (ZÜVO) ist einzuhalten. Vereinbarter Termin für die nächste Überwachung ist ein Jahr nach Gültigkeitsbeginn des WPK Zertifikates. Wenn der nächste Termin mehr als ein Jahr von der aktuellen Inspektion/Überwachung abweicht, hat der Hersteller der Zertifizierungsstelle nach einem Kalenderjahr eine Erklärung gemäß Abschnitt B.4.1 in EN abzugeben. Der Hersteller und die Zertifizierungsstelle erhalten eine Kopie dieses Berichts. Name, Unterschrift Überwachungsstelle

5 Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 5 von 5 8 Bewertung der Überprüfung des Überwachungsberichts / Zertifizierungsvermerk Bemerkung: Zertifizierung erfolgt durch ; Überwachungsbericht geht an Hersteller; Anforderungen nicht erfüllt (siehe Anlage NK), Rücksprache mit Hersteller erforderlich Anforderungen nicht erfüllt (siehe Anlage NK) erneute Überwachung bei Hersteller erforderlich Abschließend alle Anforderungen erfüllt siehe Anlage NK; Name, Unterschrift Zertifizierungsstelle Anlage NK zum Überwachungsbericht, ausgefüllt durch Zertifizierungsstelle Ergebnisse aus dem Überwachungsbericht Der Überwachungsbericht ist vollständig, das Zertifikat wird ausgestellt. Das Zertifikat wird nicht ausgestellt, da der Überwachungsbericht nicht vollständig ist, zu den folgenden Punkten müssen noch Informationen vorliegen: Das aus Punkt 6 resultierende Ergebnis ist: Die Voraussetzungen zur Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle werden auf Grundlagen der DIN EN erfüllt. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates erfolgt. Der Hersteller hat zu denen im Bericht genannten wesentlichen Nichtkonformitäten geeignete Maßnahmen zur Änderung eingeleitet und der Überwachungsstelle die gewünschten Unterlagen zugesendet. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates erfolgt. Die Einsicht in die nachgeforderten Unterlagen erfolgte durch die Zertifizierungsstelle am: Durch die nachgereichten Unterlagen wurden die festgestellten Nichtkonformitäten beseitigt. Eine erneute Inspektion/Überwachung ist nicht erforderlich. Aufgrund der oben genannten Feststellungen, erfolgt die Ausstellung/Aufrechterhaltung des Zertifikates. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten ist zur Überprüfung der Korrekturmaßnahmen die Durchführung einer erneuten Inspektion/Überwachung erforderlich. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten wird das Zertifikat nicht erteilt / ausgesetzt / eingeschränkt / das bestehende Zertifikat entzogen; die zuständigen Maßnahmen (Information der Behörden) werden eingeleitet. Name, Unterschrift Zertifizierungsstelle

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