Einleitung. Sinn und Zweck
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- Hertha Michel
- vor 8 Jahren
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1 BETRIEBSREGLEMENT KITA Seon GmbH Talstrasse 73 Haus A, 5703 Seon Tel. 062 / kitaseon-gmbh@bluewin.ch Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die KITA Seon GmbH (Kindertagesstätte; nachfolgend KITA genannt). Es orientiert Eltern, welche beabsichtigen ihr Kind in die KITA zu bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen etc. und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. Sinn und Zweck In der KITA werden Kinder ab 3 Monaten bis 4 Jährig betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen und miteinander zu spielen. Kindergartenpflichtige Kinder werden, nach Absprache mit den Eltern, an ihren Zielort begleitet. Die Erzieherinnen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die KITA bringen wollen. Ziele / Grundsätze Die KITA hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in welchem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Die Kinder werden von Erzieherinnen altersgerecht betreut und nach den Grundsätzen einer gesunden Kinderernährung verpflegt. Betriebsbewilligung / Anerkennung KITAS Der Betrieb verfügt über eine kommunale Betriebsbewilligung. Der Verband Kindertagesstätten der Schweiz anerkennt den Betrieb auch als Lehrbetrieb. Der Betrieb ist Mitglied der Kibesuisse (Verband Kindertagesstätten der Schweiz)und wird streng kontrolliert durch die Jugend, - Ehe- und Familienberatung Lenzburg. Seite 1 von 6
2 Personal Alle MitarbeiterInnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung und Erfahrung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur FaBe (Fachfrau Betreuung Richtung Kind) in der KITA zu absolvieren. Ebenso kann in der KITA Seon ein einjähriges Praktikum absolviert werden. Öffnungszeiten Die KITA ist Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis Uhr geöffnet. Geschlossen bleibt die KITA: - An allen offiziellen Feiertagen - Zwischen Weihnachten und Neujahr (gemäss Schulreglement der Gemeinde Seon) Tagesablauf Die Kinder können jeweils den ganzen oder zwei halbe Tage in der KITA verbringen. Die Kinder werden in der Regel zwischen 6.30 Uhr und 8.45 Uhr in die KITA gebracht. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: - Frühstück - Mittagessen für Kinder, welche vormittags oder ganztags anwesend sind - Zvieri Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Kindergruppe Die Kinder werden in einer altersgemischten Gruppe betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 10 bis 16 Plätze. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren aufgenommen. Die Kinder werden bei der KITA-Leiterin angemeldet. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 Tag oder zwei halbe Tage. Über die Aufnahme entscheidet die KITA-Leiterin. Bei definitiver Anmeldung fällt eine Anmeldegebühr von CHF an. Seite 2 von 6
3 Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern sowie das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder gewöhnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die KITA zu bringen. Kleidung, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der KITA zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe und gegebenenfalls Windeln. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für persönliche Gegenstände wie Spielsachen, etc., welche in die KITA mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Abwesenheit / Krankheit / Ferien Erkrankte Kinder können nicht in die KITA gebracht werden. Bei Abwesenheit ist das Kind im Voraus abzumelden. Bei unvorhergesehener Verhinderung (Krankheit etc.) bitte abmelden bis spätestens 9.00 Uhr des entsprechenden Tages. Bei einem Notfall wird das Kind zum Vertrauensarzt der KITA gebracht, oder in den Notfalldienst des Kantonsspitals. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Abwesenheiten des Kindes wegen Krankheit und Ferien sind pauschal eingerechnet und es können keine Abzüge geltend gemacht werden. Versicherung Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die KITA verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Kündigung Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die KITA mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Seite 3 von 6
4 Tarife (siehe separates Tarifblatt) Um die Tarifstufe zu bestimmen, erhalten Sie bei Eintritt und jeweils jährlich im März ein Formular für das Steueramt. Diese Auskunft ist nur erforderlich für Eltern, die von Tarifstufe 1 Gebrauch machen wollen. Die Angaben des Steueramtes werden für die Rechnungsstellung jeweils ab dem 1. August des laufenden bis 31. Juli des folgenden Jahres angewendet. Die Bescheinigung muss jährlich bis Ende Mai bei uns eingereicht werden. Die Dokumente werden streng vertraulich behandelt und unter Verschluss aufbewahrt. Für die Tarifstufe 2 braucht es keine Auskunft. Zahlungsregelungen Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Finanzen allgemein Die Ausgaben der KITA werden gedeckt durch: - KITA-Beiträge - Spenden, Gönner, Beiträge von Betrieben Inkraftsetzung Dieses Betriebsreglement tritt ab 1. August 2015 in Kraft Seon, März 2015 Seite 4 von 6
5 Tarifordnung Unsere Tarife richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Die Tarife werden anhand der totalen Einkünfte der Eltern berechnet. Die Familien, die Gebrauch von Tarifstufe 1 machen wollen, müssen eine schriftliche Bescheinigung des Betriebsreglements) vom Steueramt ausfüllen lassen. Die daraus abgeleiteten Tarife gelten für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Juli für das folgende Jahr. Hierzu erhalten alle Familien Anfang Jahr (zusammen mit der Steuerbescheinigung für die Betreuungskosten des vergangenen Jahres) ein neues Formular zur Bescheinigung. Familien, die keine Bescheinigung abgeben werden mit der maximalen Tarifstufe belastet. Totale Einkünfte (gem. Bescheinigung der Ganzer Tag Halber Tag Halber Tag ohne Tarifstufe Gemeinde / Steueramt) mit Mittagessen Mittagessen 1 85' Alle Beträge in CHF pro Tag und Kind. Die einmalige Eintrittsgebühr von 200. Franken wird fällig bei der Aufnahme des Kindes. Berechnet werden maximal 48 Wochen pro Jahr. Dies unabhängig davon ob ein Monat 4 oder 5 Wochen hat. Der verrechnete Betrag pro Monat bleibt somit immer gleich. Geschwisterrabatt: ab 2 Tagen pro Woche 10 % Rabatt auf dem gesamten Rechnungsbetrag. Abwesenheiten des Kindes wegen Krankheit und Ferien sind pauschal eingerechnet und es können keine Abzüge geltend gemacht werden. Seite 5 von 6
6 Bescheinigung Steueramt KITA Seon GmbH Sonja Rohr-Forster Talstrasse 73, 5703 Seon Tel: Bescheinigung des Steueramtes der Wohngemeinde Für die Festlegung der Tarifstufe bitten wir das Steueramt der KITA Seon GmbH, untenstehende Angaben zu machen. Diese Auskunft ist nur erforderlich für Eltern, die von der Tarifstufe 1 Gebrauch machen wollen. Name. Vorname: Strasse, PLZ / Wohnort: Datum:...Unterschrift der Eltern:... Vom Steueramt der Wohngemeinde auszufüllen aufgrund der letzten Steuerveranlagung Nettolohn Ehemann gem. Lohnausweis inkl. Nebenerwerb Nettolohn Ehefrau/Partner gem. Lohnausweis inkl. Nebenerwerb Einkünfte aus selbständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit Steuerpflichtiger Einkünfte aus selbständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit Ehefrau/Partner. Weitere Einkünfte: Unterhaltsbeiträge von Ex-Ehegatte und minderjährige Kinder Fr.... Sonstige Erträge Abzüge Unterhaltsbeiträge an Ex-Ehegatte und an minderjährige Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben Total Einkünfte Fr... ============ Ort/Datum: Stempel und Unterschrift Steueramt:... Bitte zurücksenden an: KITA Seon GmbH, Sonja Rohr-Forster, Talstrasse 73, 5703 Seon Seite 6 von 6
Einleitung. Sinn und Zweck
BETRIEBSREGLEMENT KITA Seon GmbH Talstrasse 73 Haus A, 5703 Seon Tel. 062 / 775 43 93 kitaseon-gmbh@bluewin.ch www.kita-seon.ch Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über
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