Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft
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- Alfred Kästner
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1 Gemeinde Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Wahlvordruck G5 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 57 Wahlbezirke eingeteilt. 1 Urnenwahlbezirk 2 Urnenwahlbezirk 3 Urnenwahlbezirk 4 Urnenwahlbezirk 5 Urnenwahlbezirk 6 Urnenwahlbezirk 7 Urnenwahlbezirk 8 Urnenwahlbezirk 9 Urnenwahlbezirk 10 Urnenwahlbezirk 11 Urnenwahlbezirk 12 Urnenwahlbezirk 13 Urnenwahlbezirk 14 Urnenwahlbezirk Pfarrsaal Hl. Familie Pfarrsaal Königsberger Str. 14, Amberg Barbaraschule I Flachbau EG, Zi. 3 Raiffeisenstr. 2, Amberg Barbaraschule II Flachbau EG, Zi. 4 Raiffeisenstr. 2,92224 Amberg Caritas Amberg-Sulzbach, Sozialzentrum Tagungsraum, EG links Dreifaltigkeitsstr. 3,92224 Amberg Dreifaltigkeitsschule I Grundschule, Zi. F 24 /3.Trakt Dreifaltigkeitsschule II Grundschule, Zi. F 25 /3.Trakt Berufschulzentrum I Lehrsaal, Zi. 127 EG Berufschulzentrum II Lehrsaal, Zi. 125 EG Gregor-Mendel-Gymnasium I Altbau EG, Zi. 020 Gregor-Mendel-Gymnasium II Altbau EG, Zi. 021 Gregor-Mendel-Gymnasium III Altbau EG, Zi. 022 Kindergarten Zwergerlschule Seniorentreff Crayerstr. 30, Amberg Berufsschulzentrum III Lehrsaal, Zi. 126 EG Rot-Kreuz-Haus Zi. 110, Lehrsaal I Amselweg 30, Amberg /
2 am 24. September Urnenwahlbezirk 16 Urnenwahlbezirk 17 Urnenwahlbezirk 18 Urnenwahlbezirk 19 Urnenwahlbezirk 20 Urnenwahlbezirk 21 Urnenwahlbezirk 22 Urnenwahlbezirk 23 Urnenwahlbezirk 24 Urnenwahlbezirk 25 Urnenwahlbezirk 26 Urnenwahlbezirk 27 Urnenwahlbezirk 28 Urnenwahlbezirk 29 Urnenwahlbezirk 30 Urnenwahlbezirk 31 Urnenwahlbezirk 32 Urnenwahlbezirk Schönwerth Realschule I UG/Zi. 024 Fuggerstr. 15, Amberg Klinikum St. Marien Konferenzraum, 1. Stock Mariahilfbergweg 7, Amberg Finanzamt Amberg EG/ Eingangshalle Kirchensteig 2, Amberg Vermessungsamt Foyer Kirchensteig 1, Amberg Sportheim SC Germania I Gastraum (abgetrennt) im Sportheim des SC Germania Amberg Langangerweg 1 a, Amberg Evang. Gemeindehaus I Jugendsaal Dollackerstr. 31, Amberg Sportheim SC Germania II Saal (abgetrennt) im Sportheim des SC Germania Amberg Langangerweg 1 a, Amberg Max-Josef-Schule I EG/ Zi Max-Josef-Schule II EG/ Zi Max-Josef-Schule III EG/ Zi Gaststätte Am Eisberg Gastzimmer Knappenweg 3, Amberg Heilig-Geist-Stift I 1. OG, Therapieraum Infanteriestr. 16, Amberg Heilig-Geist-Stift II EG/Zi. 003 Clubraum Infanteriestr. 16, Amberg Ehem. Kompaniegebäude Ehem. Kompaniegebäude (Zi. 001) Bürgermeister-Bartelt-Platz 4, Amberg Luitpoldschule I EG/ Zi. E 28 Luitpoldstr. 1, Amberg Luitpoldschule II EG/ Zi. E 36 Luitpoldstr.1, Amberg Wallmenich-Haus Saal Haager Weg 9, Amberg Albert-Schweitzer-Schule I EG/Zi.-Nr. 4 /
3 am 24. September Urnenwahlbezirk 34 Urnenwahlbezirk 35 Urnenwahlbezirk 36 Urnenwahlbezirk 37 Urnenwahlbezirk 38 Urnenwahlbezirk 39 Urnenwahlbezirk 40 Urnenwahlbezirk 41 Urnenwahlbezirk 42 Urnenwahlbezirk 43 Urnenwahlbezirk 44 Urnenwahlbezirk 45 Urnenwahlbezirk 46 Urnenwahlbezirk 47 Urnenwahlbezirk 48 Urnenwahlbezirk 49 Urnenwahlbezirk 50 Urnenwahlbezirk 51 Urnenwahlbezirk Albert-Schweitzer-Schule II Pausenhalle Albert-Schweitzer-Schule III EG/Zi.-Nr. 1, Lehrerzimmer Pfarrzentrum St. Georg Clubraum Malteserplatz 4, Amberg Dreifaltigkeitsschule III Grundschule, Zi. F 26 / 3.Trakt Krumbacher Str.2, Amberg Raseliushaus Vortragssaal VHS EG Zeughausstr. 1 A, Amberg Freiwilligenagentur Freiwilligenagentur / Zugang Hallplatz Spitalgraben 3, Amberg Egenbergerschule I Speisesaal I Fallweg 43, Amberg Volksschule Ammersricht I Lehrerzimmer, Zi. E 05 Bruder-Konrad-Weg 1, Amberg Volksschule Ammersricht II Zi. E 07 Bruder-Konrad-Weg 1, Amberg Kindergarten Gailoh Mehrzweckraum Gailoher Hauptstr. 31, Amberg Schönwerth Realschule II UG/Zi. 025 Fuggerstr. 15, Amberg Kindertagesstätte Luitpoldhöhe EG links Selgradstr. 39, Amberg Schulhaus Raigering I EG/ Zi. 006 Häustbergweg 10, Amberg Schützenhaus Freischütz Karmensölden e.v. Schützenhaus/Gastraum Karmensöldner Straße 5, Amberg Schulhaus Raigering II EG/ Zi. 109 Häustbergweg 10, Amberg Dreifaltigkeitsschule IV Grundschule, Zi. F 27/3.Trakt Egenbergerschule II Speisesaal II Fallweg 43, Amberg Evang. Gemeindehaus II Gemeindesaal Dollackerstr. 31, Amberg Kindergarten St. Sebastian Mehrzweckraum Erich-Kästner-Str. 2, Amberg /
4 am 24. September Briefwahlbezirk 62 Briefwahlbezirk 63 Briefwahlbezirk 64 Briefwahlbezirk 65 Briefwahlbezirk 66 Briefwahlbezirk Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl I Neubau Klassenraum 1 Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl II Neubau Klassenraum 2 Städt. Wirtschaftsschule - Briefwahl III Neubau Klassenraum 3 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl IV Neubau Klassenraum 4 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl V Neubau Klassenraum 5 Städt. Wirtschaftsschule- Briefwahl VI Neubau Klassenraum 6 / In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in zusammen. der Städt. Wirtschaftsschule,, (Bezeichnung und genaue Anschrift der Auszählungsräume) 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des s einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
5 am 24. September Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des s oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) Martin Schafbauer, Verw. Amtsrat
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