E-Akte und Datenschutz?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E-Akte und Datenschutz?"

Transkript

1 3. Jahrestagung E-Akte 2011 E-Akte und Datenschutz? Katja Thalheim-Heinecke Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Ref. Personalwesen, Kommunales, Gesundheitswesen 1

2 Ablauf Einführung / Allgemeine Hintergründe Vorteile und Risiken der E-Akte aus Sicht des Datenschutzes Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Rechtliche und technisch-organisatorische Rahmenbedingungen Festlegung von technisch-organisatorischen Maßnahmen Fazit 2

3 Allgemeines Allensbach- Bericht vom Januar 2009 ( ews/prd_0906.h tml) 3

4 Allgemeines 4

5 Datenschutz in Deutschland Datenschutzbehörden Datenschutzrecht Öffentliche Stellen (Landesdatenschutz- Gesetze / BDSG) Nicht-öffentliche Stellen (BDSG) TK und Post (BDSG, 115 IV TKG, 42 III PostG) Landesdatenschutzbeauftragte Bundesdatenschutzbeauftragter Landesdatenschutzbeauftragte Bundesdatenschutzbeauftragter 5

6 Vorteile und Risiken der E-Akte aus Sicht des Datenschutzes Vorteile rein elektronischer Verfahren, z. B.: Hinterfragen etablierter Verwaltungsverfahren Rollen und Rechte der Nutzer festgelegt Durchführung einer Schutzbedarfsanalyse transparente Datenverarbeitung (technische Nachvollziehbarkeit) festgelegte Löschroutinen Skalierbarkeit Modularer Aufbau der genutzten Programme Datenschutzkontrolle leichter durchführbar Auskunftsrechte / -pflichten 6

7 Vorteile und Risiken der E-Akte aus Sicht des Datenschutzes Risiken: für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und für den Schutz der Privatheit: Persönlichkeitsprofile, Manipulationsmöglichkeiten und zu lange Speicherung. Automatisiert können aus einer Datensammlung durch vielfältige Datenverknüpfungen und -kombinationen sowie durch die Erstellung von Hypothesen und deren Überprüfung bisher völlig unbekannte Informationen gewonnen werden. (eine Datenquelle) Gezielte Zusammenführung von personenbezogenen Daten aus unterschiedlichen Datenquellen und ihre Auswertung erfolgen überwiegend ohne Kenntnis der Betroffenen. (mehrere Datenquellen) Such- und Auswertungsfunktionen führen, wenn eine Volltextrecherche zugelassen ist, zu bisher nicht oder nicht in dem Umfang gegebenen Aussagen zu einer Person. Risiko, dass es für Bürgerinnen und Bürger noch schwerer wird, zu durchschauen, wer aus der Verwaltung Zugang zu ihren Daten hat. Möglichkeit einer permanenten Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten. 7

8 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Für die Verwendung eines Dokumentenmanagementsystems sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze zu beachten: Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder sonst genutzt werden, wenn und soweit das zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Daten verarbeitenden Stelle gesetzlich gestattet ist oder der Betroffenen eingewilligt hat. Die Daten verarbeitende oder die in deren Auftrag arbeitende Stelle hat diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu gewährleisten. 8

9 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Rolle des Datenschutzes bei der Einführung der E-Akte Dem Datenschutz kommt die Aufgabe zu, die informationelle Selbstbestimmung technikspezifisch und risikoadäquat zu gewährleisten. Es gilt alle Arten von personenbezogenen Daten im Verfahren der E- Akte zu schützen. 9

10 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Personenbezogene Daten im Verfahren der E-Akte Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (z. B. Name, Adresse, Eigenschaften einer Person, aber auch Beziehungen zur Umwelt oder Eigentumsverhältnisse). Bei der DV im Zusammenhang mit der E-Akte handelt es sich um: die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Kommunikation mit der Verwaltung und bei der Vorgangsbearbeitung zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben anfallen und personenbezogene Daten von Mitarbeitern, die z. B. als Protokolldaten im IT-Verfahren der E-Akte anfallen. 10

11 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 11

12 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Legitimer Zweck/Zulässiges Handlungsziel Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden, d.h. zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben der öffentlichen Stelle zweckändernde Nutzungen sind nur im gesetzlich geregelten Ausnahmefall möglich (Strafverfolgung) Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 12

13 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit ohne die Kenntnis der Daten kann die gesetzlich zugewiesene Aufgabe nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt werden nicht nur zweckmäßig oder dienlich Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 13

14 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit. die geeignete und erforderliche Datenverarbeitung muss sich in einer Abwägung der betroffenen Belange, namentlich mit den schützwürdigen Interessen der Betroffenen als angemessen erweisen (Übermaßverbot). Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 14

15 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss zur rechtmäßigen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Daten verarbeitenden Stelle erforderlich sein. Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 15

16 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen vollständig, aktuell und in einer Weise dokumentiert sein, dass sie in zumutbarer Zeit nachvollzogen werden können. Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen 16

17 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Bereits im Vorfeld bei der Entwicklung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen und bei der Ausgestaltung der konkreten Datenverarbeitungsprozesse ist darauf hinzuwirken, dass keine oder möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Allgemeines Gestaltungsprinzip wonach das Entstehen von Daten mit Personenbezug oder Personenbeziehbarkeit von vornherein ausgeschlossen oder auf ein Minimum beschränkt werden soll. Ergebnis: Rechte der Betroffenen Handlungsvorgaben für die System- und Verfahrensausgestaltung (allgemein) 17

18 Grundlagen der datenschutzrechtlichen Herangehensweise Datenschutzrechtliche Grundsätze Zweckbindung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit Zulässigkeit Transparenz Datenvermeidung und Datensparsamkeit Rechte der Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten Schadensersatz Anrufung des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Auskunft bei automatisierten Einzelentscheidungen Datenerhebung beim Betroffenen 18

19 Rechtliche und technisch-organisatorische Rahmenbedingungen Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle in Sachsen Verfahrensverzeichnis Jede datenverarbeitende Stelle führt ein Verzeichnis der bei ihr eingesetzten automatisierten Verarbeitungsverfahren. Vorabkontrolle erfolgt vor dem erstmaligen Einsatz oder der wesentlichen Änderung eines automatisierten Abrufverfahrens, eines automatisierten Verfahrens, in dem besonders schutzwürdige Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder eines automatisierten Verfahrens, in dem Daten von Beschäftigten verarbeitet werden. Bei der Vorabkontrolle wird u. a. geprüft, ob die Datenverarbeitung zulässig ist und die vorgesehenen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen nach z. B. 9 SächsDSG ausreichend sind, um eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten. 19

20 Rechtliche und technisch-organisatorische Rahmenbedingungen Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle in Sachsen Verfahrensverzeichnis Jede datenverarbeitende Stelle führt ein Verzeichnis der bei ihr eingesetzten automatisierten Verarbeitungsverfahren. Die datenverarbeitenden Stellen sind verpflichtet, dem Sächsischen Vorabkontrolle Datenschutzbeauftragten (bzw. dem beh. DSB) vor dem erstmaligen Einsatz erfolgt eines vor automatisierten dem erstmaligen Verarbeitungsverfahrens Einsatz oder der wesentlichen das Änderung Verzeichnis eines und vor Inbetriebnahme automatisiertes des Abrufverfahrens, Verfahrens die Unterlagen zur Vorabkontrolle zuzuleiten. eines automatisierten Verfahrens, in dem besonders schutzwürdige Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder eines automatisierten Verfahrens, in dem Daten von Beschäftigten verarbeitet werden. Bei der Vorabkontrolle wird u. a. geprüft, ob die Datenverarbeitung zulässig ist und die vorgesehenen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen nach z. B. 9 SächsDSG ausreichend sind, um eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten. 20

21 Rechtliche und technisch-organisatorische Rahmenbedingungen Voraussetzung zur Durchführung einer Vorabkontrolle Der Einsatz des Verfahrens, der rechtliche Rahmen und die technischen und organisatorischen Einsatzbedingungen müssen so beschrieben und festgelegt sein, dass auf dieser Grundlage eine Bewertung erfolgen kann, ob beim Einsatz Risiken für das informationelle Selbstbestimmungsrecht vermieden werden. Bestandteile der Vorabkontrolle, z. B.: Festlegungen allgemein (z. B. zentrale/dezentrale Datenhaltung) Festlegung organisatorischer und technischer Maßnahmen Sicherheitskonzept 21

22 Festlegung von technisch-organisatorischen Maßnahmen Mögliche technisch-organisatorischen Festlegungen: wer, die verantwortliche Stelle für den Einsatz der E-Akte ist ob ggf. ein Dienstleister die Daten im Sinne einer Datenverarbeitung im Auftrag verarbeitet welche Dokumente im E-Akte Verfahren verarbeitet werden sollen Ergebnisse der Schutzbedarfsanalyse der Dokumente/Daten auf Basis der Schutzbedarfsanalyse, welche der organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung des informationellen Selbstbestimmungsrechts erforderlichen sind Organisationskonzept (u. a. mit Festlegungen über den konkreten Funktionsumfang; Festlegung zur Protokollierung und Dauer der Aufbewahrung der Protokolldaten der Zugriffe durch die Administration) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept, Rollen- und Berechtigungskonzept 22

23 Festlegung von technisch-organisatorischen Maßnahmen Mögliche technisch-organisatorischen Festlegungen: Datenhaltungskonzept und diesem entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. zu zentraler Datenhaltung oder nicht) Aufbewahrungsfristen Zweckbindung der Protokolldaten und der Verfahrensdaten Erstellung einer Analyse der den Beteiligten übertragenen Aufgaben und der Arbeitsabläufe Regelung des Umgangs mit Medienbrüchen und die Verbindung zur Rest- Papierakte Maßnahmen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz elektronischer Dokumente über lange Aufbewahrungszeiträume sicherstellen. ob eine Unterstützung bei der Durchführung der Vorabkontrolle durch Verfahrensanbieter erfolgt 23

24 Festlegung von technisch-organisatorischen Maßnahmen Mögliche technisch-organisatorischen Festlegungen: Sicherstellung des Beweiswertes von Dokumenten Maßnahmen, die die Löschung unzulässig gespeicherter sowie nicht mehr benötigter und nicht archivwürdiger Dokumente sicherstellen Verfahrensweisen, die die Rechte der Betroffenen auf Berichtigung, Sperrung und Auskunft sicherstellen Maßnahmen, die verhindern, dass auf Verfahrens- und Protokolldaten von Beschäftigten unzulässig zugegriffen wird Maßnahmen, die die gesetzlich vorgesehene Akteneinsicht und den Informationszugang realisieren Sicherheitsziele und -maßnahmen bei der Behandlung von Dokumenten Einsatz von Signaturen 24

25 Festlegung von technisch-organisatorischen Maßnahmen Datenschutz- und Datensicherheitskonzept wird nicht ausdrücklich vom SächsDSG gefordert, ist aber bei Verarbeitungen, die wegen der spezifischen Risiken für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen einer Vorabkontrolle unterliegen, regelmäßig angezeigt Häufige Fehler des Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts: Es wird kein Schutzbedarf erkannt, obwohl z. B. Entwürfe von Schreiben oder s personenbezogene Daten enthalten Aneinanderreihen von Maßnahmen, ohne dass ersichtlich ist, welche bei welchen Daten zu welchem Schutzzweck angewandt werden Auswertung von Protokolldaten nicht festgelegt Verschlüsselung wird zu wenig genutzt 25

26 Fazit Ein guter Zeitpunkt zur Einbeziehung des zuständigen Datenschutzbeauftragten? Sinnvoll ist die Beteiligung ab Projektinitialisierung Mitarbeit im Projektteam neben dem Beauftragten für Informationssicherheit, der Personalvertretung, den Verantwortlichen von betroffenen Fachverfahren, der Revision, der Poststelle, der Registratur, dem IT Bereich (ggf. auch externe Dienstleister), weiteren Beschäftigten aus den jeweils betroffenen Behördenbereichen. 26

27 Fazit Datenschutz ein Projektrisiko? Abgesehen von den rechtlichen Zwängen zur Einhaltung des Datenschutzes: Welches Risiko gehen Sie ein, wenn Sie die Daten nicht ausreichend oder nicht schützen? 27

28 E-Akte und Datenschutz? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Katja Thalheim-Heinecke Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Ref. Personalwesen, Kommunales, Gesundheitswesen Devrientstraße Dresden Telefon: 0351/ Katja.Thalheim@slt.sachsen.de 28

Datenschutz in Schulen

Datenschutz in Schulen Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Mehr

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn Herzlich willkommen Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz 28.04.2016 WCCB Bonn Dr. Dieter Haschke Stand: 20.04.2016 Gliederung 1. Grundlegendes zum Datenschutz 2. Das Verhältnis

Mehr

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze

Mehr

Verfahrensverzeichnis

Verfahrensverzeichnis Verfahrensverzeichnis Beschreibung des einzelnen Verfahrens nach 8 DSG NRW Lfd. Nr.: (wird vom DSB vergeben) Neues Verfahren / Erstmeldung Wesentliche Änderung Das Verfahren ist zur Einsichtnahme bestimmt

Mehr

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches

Mehr

RFID und Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung. Dr. Flemming Moos Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

RFID und Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung. Dr. Flemming Moos Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh RFID und Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung Dr. Flemming Moos Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 1 Agenda 1. Anwendbarkeit der Datenschutzvorschriften auf RFID 2. Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten

Mehr

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Datenschutz beim Umgang mit Datenbanken

Datenschutz beim Umgang mit Datenbanken Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO

Mehr

Recht auf Datenschutz

Recht auf Datenschutz 116. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 17. Juni 2011 Doris Hattenberger 1 Datenschutz = Schutz der Privatsphäre 2 Kritische Austauschbeziehung Effizienz versus Privatsphäre Das Datenschutzrecht vermittelt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame

Mehr

Schulisches Cloud-Computing und Online-Mediendistribution in Sachsen

Schulisches Cloud-Computing und Online-Mediendistribution in Sachsen Grafik: Pixabay - CC0 Public Domain Schulisches Cloud-Computing und Online-Mediendistribution in Sachsen Komplexe Fragestellungen in Sachen Datenschutz Medienpädagogisches Zentrum Meißen Arbeitsschwerpunkte

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)

Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E) Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit

Mehr

Datenschutzordnung des Landtages Brandenburg

Datenschutzordnung des Landtages Brandenburg Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 8 vom 25. März 2015 37 Anlage 4 Datenschutzordnung des Landtages Brandenburg - aufgrund von 2 Absatz 1a des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes,

Mehr

Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer

Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Veranstaltungsnummer: 2017 Q063 BS Termin: 03.04. 05.04.2017 Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, EDV-Organisatoren und IT-Verantwortliche,

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

DATENSCHUTZ & WERBUNG

DATENSCHUTZ & WERBUNG DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie

Mehr

Betriebliche Organisation des Datenschutzes

Betriebliche Organisation des Datenschutzes Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

Secorvo. Partner und Unterstützer

Secorvo. Partner und Unterstützer Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,

Mehr

Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen

Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über

Mehr

Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz

Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Schutz vor Daten soll ein Grundrecht werden Grundrecht auf informationelles Selbstbestimmungsrecht mit der Folge der Beweislastumkehr. Unternehmen

Mehr

Verfahrensverzeichnis

Verfahrensverzeichnis Verfahrensverzeichnis Beschreibung des einzelnen Verfahrens nach 8 DSG NRW Lfd. Nr.: (wird vom DSB vergeben) Neues Verfahren / Erstmeldung Wesentliche Änderung Das Verfahren ist zur Einsichtnahme bestimmt

Mehr

Polizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg

Polizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg Polizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg von Karl Würz Polizeirat, Landes-Polizeischule Freiburg RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 1. Übung vom : BDSG (1)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 1. Übung vom : BDSG (1) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung vom 28.04.2010: BDSG (1) 1.1 BDSG-Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungen Aufgabe: Welche Anforderungen muss ein Outsourcing nach dem BDSG erfüllen,

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln?

Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln? Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln? Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Einführung eines neuen Fachverfahrens 3. Verfahrensbeschreibung und Sicherheitskonzept 4. Verfahrensbeschreibungen

Mehr

Gutachten. Google StreetView

Gutachten. Google StreetView Gutachten Google StreetView vorgelegt von Prof. Dr. Nikolaus Forgó 18.02.2010 Autoren Prof. Dr. Nikolaus Forgó und RAin Dr. Tina Krügel, LL.M., RAin Kathrin Müllenbach, LL.M., Ass. Jur. Benjamin Schütze,

Mehr

Techniken der Ausspähung bedrohte Privatheit

Techniken der Ausspähung bedrohte Privatheit Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT

VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz

Mehr

Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT

Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz

Mehr

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der

Mehr

Personalakte Elektronische (Digitale) Personalakte

Personalakte Elektronische (Digitale) Personalakte Elektronische (Digitale) Elektronische? - wozu? Welche Regelungen gibt es für die Führung einer? Was ist eine? Grundakte Teilakte Nebenakte Sachakte Schwarze Akte - wozu? Die dokumentiert alles, was zum

Mehr

Datenschutz in Kommunen: aktuelle Probleme und Empfehlungen

Datenschutz in Kommunen: aktuelle Probleme und Empfehlungen : aktuelle Probleme und Empfehlungen Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Bürgermeister-Fachkonferenz, Alt Duvenstedt, 30.09.2016 Kurzvorstellung: Was macht das ULD? D a t

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch

Mehr

EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...

EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz... EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen

Mehr

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,

Mehr

1.80.00 Nr. 2 1. Verfassungs-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht 80.00 Datenschutzrecht Datenschutz im öffentlichen Bereich

1.80.00 Nr. 2 1. Verfassungs-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht 80.00 Datenschutzrecht Datenschutz im öffentlichen Bereich Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen HMdIuS 2002 Nr. 1 01.06.2002 1.80.00 Nr. 2 1. Verfassungs-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht 80.00 Datenschutzrecht Hess. Ministerium des Inneren

Mehr

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -)

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -) Amtliche Abkürzung: LDSG Ausfertigungsdatum: 09.02.2000 Textnachweis ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Wappen Schleswig-Holstein Fundstelle: GVOBl. 2000, 169 Gliederungs-Nr: 204-4 Schleswig-Holsteinisches

Mehr

Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze

Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-

Mehr

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main Achtung! Auftragsdatenverarbeitung Datenschutz-Kurzcheck

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013

Mehr

Datenschutz in der empirischen IT-Forschung

Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Rahmenprogramm der provet e.v. Mitgliederversammlung 2014, Kassel Übersicht Empirische Forschung in der Informatik Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

Mehr

Datenschutz - ein Störfaktor?

Datenschutz - ein Störfaktor? Datenschutz - ein Störfaktor? Fabian Rüter 13. September 2016, Bochum Ihr Partner für Datenschutz im Gesundheitswesen! Fingerprint: A554 551A D5F1 BEBB C552 A062 751F CD07 5A78 F82F Definition: Datenschutz

Mehr

Verfahrensverzeichnis

Verfahrensverzeichnis Verfahrensverzeichnis Beschreibung des einzelnen Verfahrens nach 8 DSG NRW Lfd. Nr.: (wird vom DSB vergeben) Neues Verfahren / Erstmeldung Wesentliche Änderung (wird vom DSB ausgefüllt) Das Verfahren ist

Mehr

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat folgende Datenschutzordnung erlassen:

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat folgende Datenschutzordnung erlassen: Datenschutzordnung des Landtags vom 31. Oktober 1995, GVBl. S. 467, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 427) - auf Grund des 2 Abs. 2 Satz 2 des Landesdatenschutzgesetzes

Mehr

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein

Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,

Mehr

Datenschutz im Pfarrbüro

Datenschutz im Pfarrbüro Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1) Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016 4. Vorlesung: Erforderlichkeit, Transparenz, Datensicherheit und Kontrolle 27.10.2015 Christian Prietz Wiederholungs- und Vertiefungsfragen (WuV)

Mehr

Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb

Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2014, 09.10.2014 GmbH 2014 Besuchen Sie uns! it-sa 2014, Halle 12.0 / 12.0-440 Unsere

Mehr

IT-Sicherheit Schutzziele und technisch-organisatorische Maßnahmen Vorlesung am Christian Prietz

IT-Sicherheit Schutzziele und technisch-organisatorische Maßnahmen Vorlesung am Christian Prietz IT-Sicherheit Schutzziele und technisch-organisatorische Maßnahmen Vorlesung am 29.11.2016 Christian Prietz Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD78@datenschutzzentrum.de

Mehr

2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag der Freikirche

2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag der Freikirche 1. Geltungsbereich. RICHTLINIEN ÜBER DATENSCHUTZ IM GELTUNGSBEREICH 2. Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes. 3. Begriffsbestimmungen. 4. Datennutzung und Datenübermittlung im Bereich und im Auftrag

Mehr

BSI TR (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher

BSI TR (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher BSI TR-03138 (RESISCAN) Ersetzendes Scannen einfach und sicher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0 E-Mail: resiscan@bsi.bund.de Internet:

Mehr

Einführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung

Einführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Einführung Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Mehr als Papier? Umsetzungsperspektiven für die Datenschutz-Grundverordnung Provet e.v.-mitgliederversammlung Universität Kassel Kassel, 28.

Mehr

ICT-Sicherheitsleitlinie vom 11. August 2015

ICT-Sicherheitsleitlinie vom 11. August 2015 vom 11. August 2015 In Kraft seit: 1. Oktober 2015 (nachgeführt bis 1. Oktober 2015) Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung... 1 Art. 2 Geltungsbereich... 1 Art. 3 Informationssicherheitsniveau... 1 Art.

Mehr

Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg

Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg Jura Annette Schröder Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studiengang Diplom- Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung

Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung DATENSCHUTZSTELLE FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Musterreglement Überwachungsreglement Videoüberwachung Überwachungsreglement - Videoüberwachung (Januar 2011) www.dss.llv.li Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis Überwachungsreglement

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften Von Rechtsanwalt Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland und Dipl.-Kfm. Noeme Wiltfang unter Mitwirkung von Rechtsanwältin

Mehr

Hosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung

Hosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung Hosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung 27. September 2016 Rechtsanwalt Boris Reibach Agenda I. Warum Datenschutz? II. Auftragsdatenverarbeitung III. Ausblick

Mehr

Winfried Rau Tankstellen Consulting

Winfried Rau Tankstellen Consulting Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats

Mehr

Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht

Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu?

EU-Datenschutz-Grundverordnung Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu? Arnd Böken EU-Datenschutz-Grundverordnung Was kommt jetzt auf die Unternehmen zu? Workshop, SAS Institute GmbH, 9. Februar 2017 EU-Datenschutz Grundverordnung 1. Übersicht über EU DSGVO 2. Accountability

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Merkblatt zur Information über die wichtigsten Bestimmungen des Saarländischen Datenschutzgesetzes und zur Beachtung datenschutzrechtlicher

Merkblatt zur Information über die wichtigsten Bestimmungen des Saarländischen Datenschutzgesetzes und zur Beachtung datenschutzrechtlicher Saarbrücken, 2012 Merkblatt zur Information über die wichtigsten Bestimmungen des Saarländischen Datenschutzgesetzes und zur Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen Mit dem Saarländischen Gesetz

Mehr

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013 Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3

Mehr

Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes

Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET

Mehr

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen

Mehr

Öffentliches Verfahrensverzeichnis DIE LINKE. Bundestagsfraktion. Erstellt am

Öffentliches Verfahrensverzeichnis DIE LINKE. Bundestagsfraktion. Erstellt am Öffentliches Verfahrensverzeichnis DIE LINKE. Bundestagsfraktion Erstellt am 23.11.2016 1. Präambel Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz einer Organisation

Mehr

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. E n t w u r f

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. E n t w u r f Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit E n t w u r f Gesetz zur Sicherung des Datenschutzes beim automatisierten Informationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung 1 Anwendungsbereich

Mehr

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May

Medizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für

Mehr